Redaktioneller Teil- Verkaufsordnung für Auslandlieferungen. Vom Börfenverein für die Zeit vom 25. k. bis 31. l. slstglsltzttr Ilmikchnunkölurs und Valuta-Ansglkich. Tabelle Nr. 2. Spalte I 2 s 5 « Land Währung Höchster Tages- kurS der der. gangenen Woche für 1«V MI. Umrechnungskurs gematz 8 4 bei Fakturierung in fremder Währung 10V Mark - ValntaauSgleich gewäst 8 4 auf die Ladenpreise «nd Netto preise bei Faliurieruug i» Marl Aufschlag des Verlegers für Jnlandsbuch» Händler auf die Netto» preise gemätz 8 111' «ds.2. s/4 der Lätze von LPalte 5 Velgicn-Lnxcinburg k Fr. - UM Cts. 2«.75 Fr. 7«.— Fr. 24« °/o l8« °/> Frankreich 1 Fr. -- UM Cts. 2Ü.75 Fr. 7«.- Fr. 24« <X, 18« °/-> Italien .... 1 Lire 100 Cts 25 Lire 80 Lire 220 165 0^ Dänemark l Kr. ^ UM Lre «.18 Kr. 43.- Kr. »7« °/, 275 °/„ England I ^ 2« Schil!. ».17 Schill. 48.- Schill. 87« °/o 275 °X. 1 Sch. ^ 12 peiiev Holland 1 Gnld. - 1«« Ct. 4.8« Guld. 24.— Guld. 4iM °/o :m« °/o Japan 1 Den — 180 Sen 4.2« Yen 21.— Ae» 4iM °/„ 8«« °/o Norwegen 1 Nr. - IW Lre 8.«« Kr. 4V.- Kr. 87« °/° 275 -L Schweden 1 Kr. - 1«« Lre 8.5« Kr. 4«.— Kr. 87« °/o 275 °/. Schweiz 1 Fr. - UM Cts. ».»« Fr. S«.- Fr. 37« °/o 275 °/o Spanien 1 Pcs. - UM Cts. ».32 Pes. 45.- Pes. 4«« °X> 8«« °/o vereinigte Staaten u. Mexiko 1 Doll. - UM Ct. 1.8« Doll. ».- Toll. 4lM 8«« °/„ Länder, in denen die deutsche Markwähruug höher oder nicht wesentlich niedriger ist als am 1. Juli 1914, und nach denen die Lieferung zu den bisherigen Bedingungen in deutscher Martmährung zu erfolgen hat (tz 3), sind bis auf weiteres: Deutsch-Lsterreich, Polen, südslawische Staaten, Tschecho- Slowakei, Bulg arten, Rumänien, Türkei, Rufland, Finnland, Ungarn. An diese Länder sowie an das Saar gebiet und den Freistaat Danzig sind Lieferungen ober nur an solche Firmen zulässig, die sich durch besondere Erklärung verpflichten, Gegenstände des deutschen Buchhandels nur zu den Bestimmungen dieser Ver kaufsordnung mittelbar oder unmittelbar an ein anderes Land abzugeben, ^und die sich damit ^den Vorschriften der Verkaufsordnung für Auslandlieferungen unterwerfen. Der Valuta-Ausgleich gemäß sß 4 stellt in Prozenten abgerundet den Unterschied zwischen den höchsten Tageskursen der vergangenen Woche und den für das betreffende Land festgesetzten Umrechnungskursen dar. Er ist beim Verkauf an Buchhändler und Wiederverkäufe! des Auslands auf die deutschen Nettopreise, bei Verkäufen an das Publikum im Auslande auf die deutschen Ladenpreise aufzuschlagen. Lklztercnfalls tritt zu der Endsumme grmäfz 8 6 noch der Tcuerungszuschlag von 20°/° hinzu. «»