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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.01.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-01-24
- Erscheinungsdatum
- 24.01.1920
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- Deutsch
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Verein Leipziger Kommissionäre. Der Vorstand des Börsendereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig halte anläßlich des Streiks der Angestellten und Arbeiter im Leipziger Buchhandel im Herbst 1919 zur Be sprechung der Lage die Vorstände aller maßgebenden deutschen buchhündlerischen Vereine und Arbeitgeberverbände nach Leip zig berufen. Von der Versammlung wurde daraufhin «in zwan- zigköpfiger Ausschuß eingesetzt, der sich mit allen Fragen des Verkehrs über Leipzig beschäftigen sollte. Dieser Ausschuß be steht aus dem Vorstand des Börsenvercins, sowie aus Ver tretern des Verbandes der Kreis- und Ortsvcrcine, des Ver eins der Buchhändler zu Leipzig, des Vereins Leipziger Kom missionäre, des Deutschen Verlegervereins und der Deutschen Buchhändlergilde. Weiter wurden dem Ausschuß auf Grund von bei Abschluß des Streiks getroffenen Vereinbarungen drei Vertreter der Angestellten zugewählt. Dieser Ausschuß hat am 17. Dezember 1919 in Leipzig ge tagt. Es wurden im Anschluß an diese Tagung Sonderkom misstonen aus Verlegern einerseits und Sortimentern anderer seits gebildet, die bis Milte Januar das Resultat ihrer Sonder beratungen dem Verein Leipziger Kommissionäre Mitteilen wollten. Die Sonderkommission der Sortimenter hat am 8. Januar 1920 erneut mit Vertretern der Kommissionäre in Leipzig beraten. Das Resultat dieser Verhandlung ist die Wie dereinführung des »Empfohlenen«-Verkehrs in dem nachstehend dekannlgcgebenen Umfange. Die Sonderkommission der Ver leger hat inzwischen keine Vorschläge an den Verein Leipziger Kommissionäre gelangen lassen. Die Kommissionäre hatten in der Vollsitzung des zwanzig- kSpfigen Ausschußes am 17. Dezember sich verpflichtet, die da mals dem Ausschuß vorgelegten Veränderungen an den bisheri gen Platz-Bestimmungen nicht vor Mitte Januar 1920 bekannt zugeben, um beiden Sonderkommissionen zu ermöglichen, Gegen vorschläge zu machen. Da solche Vorschläge mit Ausnahme des zur Wiedereinführung des »Empfohlenen Verkehrs» inzwischen nicht erfolgt sind, andererseits die Kommissionäre die ungeheure Steigerung ihrer sämtlichen Geschäftsspesen ohne entsprechende Erhöhung ihrer Bedingungen nicht zu ertragen vermögen, fleht sich die am 18. Januar 1920 zusammengetretene außerordentliche Hauptversammlung des Vereins Leipziger Kommissionäre nun mehr veranlaßt, mit Wirkung vom 1. Februar 1920 an eine Veränderung seiner Platzbestimmungen und eine teil- weise Erhöhung der Gebührensätze vorzunehmen und für alle Mitglieder des Vereins für verbindlich zu erklären. Den Wünschen, die erhöhten Geschäftsspesen der Kommis sionsgeschäfte weniger durch eine Erhöhung der Einzelgebühren als durch Einführung angemessener Pauschalgcbühren auszu- gleichen, ist Rechnung getragen worden. Weiter sind die Kom missionäre aber auch dem Wunsche nach einer Ermäßigung der Barprovisionen nachgekommen, indem sie für Barpakete im Werte von mehr als SO.- die Provision um die Hälfte und für Barfakturcn im Werte von mehr als «kk 100 — um ein Viertel ermäßigten. Die Ermäßigung erfolgt aus technischen Gründen in der Form einer Rückvergütung. Weiter hat der Verein Leipziger Kommissionäre entsprechend dem Vorgehen des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig bei den Berechnungen für die Kommittenten des Auslandes die Erhebung eines Valuta-Ausgleichs beschlossen und hierfür besondere Richtlinien aufgestellt. Der Verein Leipziger Kommissionäre hofft durch die Neu gestaltung der Platz-Bestimmungen die für die Kommittenten unvermeidbare Mehrausgabe in eine den Wünschen der Mehr zahl entsprechende Form gekleidet zu haben. Von der Wieder einführung des »Empfohlenen Verkehrs« und von der »Ermäßi gung der Barprovision« erhofft er «ine wesentliche Stärkung des immer wieder als für den Gesamtbuchhandel unentbehrlich be zeichnten Verkehrs über Leipzig. Ferner hofft er, daß durch die neuen Bedingungen der bisherigen tariflichen Regelung der Gehälter und Löhn«, für die noch nicht genügende Deckung vor- 70 Händen war, sowie einer notwendigen angemessenen Verbesse rung derselben und endlich der wesentlichen Erhöhung aller übrigen Geschäftsspesen, insbesondere der enormen Verteuerung der Paümatcrialien, genügend Rechnung getragen sein wird. Die Platz-Bestimmungen sind versandt worden und treten allseitig am 1. Februar 1920 in Kraft. Neue Richtlinien für die Behandlung der »Empfohlenen«. Zur Verbesserung des Verkehrs über Leipzig ist für die Er ledigung der »Empfohlenen« zwischen unseren Mitgliedern fol gende Behandlungsweise vereinbart worden: Die »Empfohlenen« der auswärtigen Kommittenten, di« mit der Frühpost eingehen, sind fernerhin so zeitig auszu- tauschen und die Erledigung so schnell zu bewirken, daß die ausgelieferten Pakete noch am gleichen Tage in die Hand des Sortimenter-Kommissionärs gelangen und von ihm abgesandt werden oder wenigstens versandbereit gestellt werden können, sofern die Absendung nicht mehr möglich sein sollte. Uin dies zu erlangen, ist vereinbart: 1. Die »empfohlenen« Bestellungen der Frühpost sind bis spätestens 8 50 Uhr von den Sortimenter-Kommissionären bei der Bestellanstalt aufzuliefern. Kommissionäre, denen die Frühpost zu spät durch die Briefträger zugeht, müssen sie bei der Post abholen lassen. 2. Die Verleger-Kommissionäre haben die für sie eingegan genen »Empfohlenen« pünktlich 9 Uhr bei der Bestellanstalt abzuholen. Es ist unmittelbar nach Eingang mit der Auslieferung zu beginnen. Das Fertigmachen der Auslieserungspakete und Ver- buchen in der Barpaketeinnahme hat bis 2 Uhr mittags zu geschehen. Es ist für die »empfohlenen» Barpakete ein roter Verrechnungszettel an Stelle des sonst üblichen weißen Barpaketzettels zu benutzen. »Empfohlene« Rech nungspakete sind durch einen roten Adreßzettel besonders zu kennzeichnen. Alle Auslieferungen müssen den vorge- schricbenen Dreieckstempel deutlich tragen. 3. Die Kommissionäre stellen sich die »empfohlenen« Aus lieferungen zwischen 2 und ^3 Uhr mittags zu. 4. Die richtige Erledigung und der rechtzeitige Eingang der »Empfohlenen« wird durch Abstreichen der Laufzeltel, wie es früher geschah, von den Sortimenter-Kommissionären kontrolliert, und der Laufzettel ist mit den eingegangenen Antwortzettcln über Behinderung der Lieferung mit erster Sendungsmöglichkeit an die Sortimenter zurückzuschickcn. Da der »Empfohlenen«-Verkehr zunächst nur zwischen den dem Unterzeichneten Vereine angeschlossenen Firmen ver einbart worden ist, werden die Sortimenter-Geschäfts freunde ersucht, die »empfohlenen« Bestellungen für Leip ziger Verleger gesondert aufzufllhren. 5. Die Verleger-Kommissionäre sind verpflichtet, die ringe- gangenen »empfohlenen« Bestellungen unbedingt pünkt- lich und restlos erledigen zu lassen, und wenn dafür eine begründete Behinderung besteht, Antwortzettel anzuferti gen, soweit es sich um Bestellungen für solche Verleger handelt, die Auslieferungslager in Leipzig unterhalten Um die beschleunigte Erledigung zu ermöglichen, sollen nur tatsächlich »empfohlene« Bestellungen, außerdem tele graphisch oder zum Kreuzband bestellte Sachen erledigt, keinesfalls aber andere, weniger eilige, den »Empfoh lenen« beigegeben werden. 6. Die Sortimenter-Kommissionäre sind verpflichtet, ihrerseits das Abstreichen der »Empfohlenen« jedenfalls noch am gleichen Tage vorzunehmen. Die Absendung hat, wenn es sich mit der Vorschrift der Bestellfirma vereinbar! und es der Post- und Bahnschlutz zulätzt, tunlichst am gleichen Tage, sonst aber am nächsten Tage zu erfolgen. 7. Alle »empfohlenen« Bestellungen, die nicht mit der Früh post eingehen, werden in der bisherigen Weise behandelt, können aber erst am nächsten Tage erledigt werden.
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