Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-04-03
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19200403
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192004039
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19200403
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
- Monat1920-04
- Tag1920-04-03
- Monat1920-04
- Jahr1920
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. ^ 71. 3. April 1920. Kunst und lland werk. Leitsckrikt des Daz-eriselien KunstZe- werbeveieins in Klünelien mit den Klitteilunssen kür Kunst und Künstle werbe. 3. dalir^, Dell 1 von 1920. Krospektlrekt. Kiün- ßeben von der Zentralstelle kür Dissertationen und KroZramine der Dueküandlunss Oustav Koek 0. m. b. D. in Deipriss. 31. dalrr- ssanss, Kr. 5/6 vom 1. Klär? 1920. 6r. 8". 8. 6l^—76. Kr. 1653 dis 2111. M u s i k a l i e n h a n d c l. Mitteilungen des Vereins der Deutschen Musikalieichäiidler zu Leipzig. 22. Jahrg., Nr. 6 vom 27. März 1920. Geschäftsstelle dcs^Vereius der Deutschen Musikalienhändler, Leipzig, Buchhändlerhaus. Ans dem Inhalt: Neue Pläne im eng lischen Musikleben. Kijkokk, Klai tinus, 's-Oravenba^e, Dansse Voorbout 9: 1 ü'^Kedruar^l920."''?" ^ ^ ^ en >Vekberss, Dr. Hans: Kükrer durcb die Völlrerbund-Diteratur. Ratsseber-8ekrillen des Dürerbundes Dell 3. Or. 8". 14 8. Klüneken, Verlag von Oeorss D. KV. Eallwez^. Preis 2.—. Zeitschriften- und Zeitungsaufsütze. Hansen, Kritr: Kormalisierunss der Dapierkormate. Krankkur- ter KlessLeitunss Kr. 2 von 1920. Krankkurt a. KI., Kiessamt, Diterar. ^bteilunss. Heyck, Prof. vr. Ed.: Satz-Rhythmus. Frankfurter Zeitung vom 24. März 1920, 1. Ausgabe. Expedition: Frankfurt a. M. N e ch t s ch r e i b d ä m m e r n n g. Von vr. S. Ncichspost Nr. 73 vom 14. März 1920. Expedition: Wien. Wendet sich gegen die neue »einheizrechtschreibung« und schließt mit der ironischen Bemerkung: Der Optimist, der immer noch an die im Menschen lebendige Vernunft glaubt, wird sich sagen: »lib katerland maxt rukiss sein!« und an die Möglichkeit eines sol chen Widersinns nicht glauben; der Pessimist wird ausrufen: »ker- derben sse deinen weZ!« Wir aber können für die Herren Necht- schreibbaumeister nur beten: »Kater, kerssib inen, sl wissen niebt, was si tun!« lloeke, Dr. jur, u. Dr. pbil.: Reklame, Dresse und 8ori3li8ierunss. Kreie KVirtseliakt Dell 4 vom 1. dunl 1919. Derlin-Kriedenau, Ver lag Kreis Wirtscllall. Enthält eine scharfe Absage an die Sozialisierung auf diesen Ge bieten, da sie dieselben Gefahren der Unterbindung des technischen Fortschritts und der Verknöcherung in sich berge wie die ehemalige Zunftverfassung. 8edlLAworts6uebe. Von K. 6. D. Der Draebe Dell 22 vom 25. pebruar 1920. Deipriss, Könissstr. 29, Verlag »Der Draebe«. Sozialisierung des Buches . Von Sr. Frankfurter Zeitung vom 25. März 1920, 1. Ausgabe. Expedition: Frankfurt a. M. Beschäftigt sich mit der Werbeschrift des Deutschmeister-Bundes (Barmen 33), der unter Ausschaltung des Buchhandels ähnliche Ziele verfolgt wie der hier bereits gekennzeichnete »Verband der Bücherfreunde«. Vorschläge zur Büchernot. Frankfurter Zeitung vom 2. März 1920. Expedition: Frankfurt a. M. Der erste Vorschlag stammt von Prof. I. Golöstein (Darmstaöt) und geht auf eine Spezialisierung der Bibliotheken (unter Beibe haltung ihres bisherigen Betriebs) hinaus. Diejenigen Gelehr ten, die an der Verfolgung der ausländischen Literatur ihres Faches ein wissenschaftliches Interesse haben, sollen an die von ihnen auch sonst benutzte Bibliothek 10 bis 20 für je eine Diszi plin zahlen. Diese Summe würde derjenigen Bibliothek überwie sen, die für die betreffende Disziplin die ausländische Literatur an zuschaffen hat. Der'Abonnent hätte dafür das Recht, durch Ver mittlung seiner Bibliothek die betreffenden Werke zu bestellen und eine angemessene Zeit zum Gebrauch zu behalten. Außerdem hätte er das Recht, eine noch näher festzufetzenöe Anzahl von Büchern der Bibliothek zur Anschaffung zu nennen. Der zweite Vorschlag stellt einen Abdruck des Sprechsaal-Artikels: Eine Warenaustausch stelle für Bücher (Nr. 57 des Bbl.) dar. Antiquariat». Katalog«. kaer.dosepk. L Eo., Verlass. Krankkurt s. Kl.. Doekstr. 6: Krankkurter Düelierkreund. Klitteilunssen aus dem Antiquariate .1. Z. k Eo. Keus Kolsss Kr. 2. Dekt^/^ Or.^8". 8. 346/468. KM ^aklrewken ein und mekrkakdissen Dakeln.) Kreis des daMssansss L02 6. daliiss., Kr. 1 vom Klärr 1920. 8". 48 8. 887 Krn. Keue Kolsse Kr. 95: Dibliolüek doüannes Dinke: I. ^Issemeins und bibllselie Kkeolossie. Kl. 8". 47 8. 711 Krn. Versteigerung: Dienstag, den 20., und Klittwoek, den 21. ^.pril 1920. Kleine Mitteilungen. Zum Verkehr mit den besetzten Gebieten. — Von der Geschäfts stelle des Börseuvcreins sind vor einiger Zeit Vorschriften für den Verkehr mit den besetzten Gebieten zwecks Abdrucks im Börsenblatt zu- sammengestellt und zunächst den zuständigen Neichsbehörden zur Kennt nisnahme und Durchsicht vorgelegt worden. Inzwischen sind jedoch die Verkehrsbeschräukuugen aufgehoben worden, wie aus nachstehender Verfügung des Neichspostministeriums hervorgeht: Der Postverkehr zwischen den von fremdländischen Truppen besetz ten deutschen Nheingebieten und dem übrigen Deutschland unterliegt jetzt keiner Beschränkung mehr und findet mit allen Besatzungszoueu wieder nach den allgemeinen Vorschriften statt. Das bezieht sich auch auf die Überwachung des Postverkehrs durch fremdländische Dienst stellen, jedoch unbeschadet der in der Verordnung Nr. 3 der Hohen Interalliierten Rheinland-Kommission vom 10. Januar 1920 über die Post und die Presse enthaltenen Bestimmungen, über welche die Postanstalteu auf Verlangen Auskunft erteilen. Innerhalb der dadurch gezogenen Grenzen ist auch der Drucksachen- und Zeitungsverkehr wie der vollständig freigegeben mit der Wirkung, daß der Versand aller Zeitungen, Zeitschriften usw. ungehindert erfolgen darf — auch im Postbezugsweg —, soweit nicht für bestimmte Zeitungen usw. ein aus drückliches Verbot auf Grund der obengenannten Verordnung vom 10. Januar 1920 ergangen ist; die früheren Verbote sind aufgehoben worden. Der Einsendung von Belegstücken an die Besatzungsbehörden bedarf cs nicht mehr. Verbotene Zeitungen usw. dürfen als Ver packungsstoff für andere Postsendungen nach den besetzten Nheingebieten nicht benutzt werden. Die vorstehenden Angaben gelten mit einigen Ausnahmen auch für das von französischen Truppen besetzte deutsche Saargebiet. Diese Ausnahmen, die sich mit den bisher für dieses Gebiet in Kraft gewese nen Verkehrsbeschränkungen (ausgenommen den Zeitungs- usw. Ver kehr) decken, können bei den Postanstaltcn erfragt werden, ebenso die Namen der im Saargebiet liegenden Postorte. Diese Mitteilung wird durch folgende nähere Angaben ergänzt: 1. Ausnahmebestimmungen für den Verkehr aus dem unbesetzten Deutschland nach dem Saargebiet: Päckchen find nicht gestaltet; Nachnahmesendungen und Postauf träge. sind nur bis zum Höchstbetrage von 100 ./i und Wertbriefe nur mit Bargeld und Wertpapieren und nur durch Vermittlung bestimmter Banken in Saarbrücken erlaubt. Bei Postsendungen nach dem Saar gebiet dürfen außer der deutschen Sprache (Mundarten ausgeschlossen) nur Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch benutzt werden. Schrift leserlich und möglichst mit lateinischen Buchstaben. Für Pakete nach dem Saargebiet, die vorläufig nur bis 5 kx zu lässig sind, gelten noch folgende besondere Vorschriften: Die Einfuhr von Waffen, Munition und von für den Krieg be sonders hergesteklten Gegenständen in das Saargebiet ist verboten. Die Pakete, die keinerlei schriftliche Mitteilungen enthalten dürfen, müssen von je einer Zollinhaltserklärung in deutscher und in französi scher Sprache, einem Anmeldeschein für die Statistik des Warenverkehrs, einer Ausfnhrerklärung und, wenn zollfreie Einfuhr der Pakete in das Saargebiet beansprucht wird, auch von einem Ursprungszeugnis be gleitet sein. Die Verpackung muß derartig sein, daß die Sendungen ohne allzu große Mühe geöffnet werden können. Mit Schlössern ver schlossenen Koffern usw. sind die Schlüssel beizufügen. Pakete, die den Vorschriften nicht entsprechen, können im Saargebiet beschlagnahmt werden, ohne daß dafür Ersatz geleistet wird. Auf den Paketen muß ein handschriftlich vom Absender bescheinigter Vermerk angebracht sein, daß der Paketinhalt nicht gegen die Zulassungsbeöingungen verstößt. Der Paketverkchr aus dem Saargebiet nach dem unbesetzten Deutschland richtet sich uach den darüber im Saargebiet bestehenden Bestimmungen. 2. Die auf die Post und die Presse bezüglichen Angaben ln der Verordnung Nr. 3 der Hohen Interalliierten Nheinlanö-Kommissio« vom 10. Januar 1920 lauten wie folgt:
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder