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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1920
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- 1920-04-06
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1920
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Redakiionellei Teil. ^ 72, 6. April 1920. Für die Zulässigkeit der Kollekiivabschreibrmg war also da mit nichts erwiesen, und die bisherige Rechtsprechung des Oüer- verwaltungsgerichts blieb derselben nicht günstig; demgemäß wurden die Kolleltivabschreibungen von der Steuerbehörde und den Gerichten fast durchgängig verneint. Nun hat aber der Reichsfiuanzhof ge sprochen. In einer neuerlichen Entscheidung vom 13. Januar 1920 — I. 232. 19 — hat er folgende Rechtssätze von allge meiner Bedeutung, die auch vielen buchhändlerischen Betrieben — man denke nur au die notwendige Auffüllung der Lager der Verleger zu den maßlos gestiegenen Herstellungskosten — zugute kommen dürsten, ausgesprochen: »Es kann dem Kaufmann nicht verwehrt sein, die in einem Jahre eingetretene Ent wertung seines Vermögens in einem Posten unter den Passiven zum Ausdruck zu brin gen. Weder stehen dem die gesetzlichen Vor schriften oder dieGrundsätze ordnungsmäßi ger kaufmännischer Buchführung entgegen, noch liegt ein innerer Grundvor, eine solche Abschreibung auf däs Gesamlunternehmen im Sinne einer Gesamtabschreibung ohne Ausscheidung für die einzelnen Aktivwerte als unzulässig zu bezeichnen. Es ist auch nicht zu verkennen, daß Wert et »büßen Vorkommen, die sich für die Ak tivposten kaum begründen lassen, dagegen für das Unternehmen im ganzen augenfäl lig sind. Gerade hinsichtlich des Einflusses der Notwendigkeit, ein gewerbliches Un ternehmen aus dem Kriegs- wieder in den Friedensbetrieb umzu st eklen, wird dies auf den zeitigen Gesamtwert des Unter nehm c n s n i ch t s e l te n d e r F a l l sein.« Damit ist eine lange Entwicklung zum Abschluß gebracht. In der Literatur hatten Rosendorsf, Strutz und Flechtheim den vom Reichsfinanzhof eingenommenen Standpunkt bereits früher mehr oder weniger scharf vertreten. Nachdem nunmehr auch der Reichsfinanzhof die Kollektivabschreibungen gebilligt hat, können sich die Steuerbehörden ihrer Anerkennung nicht mehr entziehen. Hcrvorzuheben ist noch, daß, wenn auch die Entscheidung in einer eine Akticn-Gesellschaft betreffenden Stcuersache ergangen ist, sie auch für Einzelsirmen und offene Handelsgesellschaften in gleicher Weise als maßgebend bezeichnet werden kann, sodatz also auch diese die Kollektivabschreibung, falls die Voraussetzun gen hierfür vorliegen, von ihrem Betriebsvermögen sowohl bei der Deklaration zur Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs als auch bei der zum bevorstehenden Reichsnotopfer benutzen dürfen. Berlin. H. Worms. Zum Erlaß betr. Lehrbücher für Geschichte. Besprechung der Förmlichen Anfrage der Abgeord neten Vr. Boelitz und Genossen in der Verfassung gebenden Preußischen Landesversammlung, 118. Sitzung vom 21. Februar 1920. (Schluß zu Nr. 64, 65, 69 u. 71.) Vizepräsident Or. v. Kries: Das Wort hat der Ab geordnete Obuch. Obuch, Abgeordneter (U. Soz.-Dem.): Meine Damen und Her ren, als die Staatsumwälzung im November 1918 sich vollzog, war es nicht nur ein Zusammenstoß der politischen Mächte, sondern auch ein Zusammenstoß der Ideen. Daß dieser weltgeschichtliche Vorgang zu rückwirken würbe und mußte auf den Schulunterricht, das bedarf gar keiner weiteren Ausführung. Der Herr Kultusminister, der damals die Geschäfte des Schulbetricbes zu leiten hatte, befand sich — das werden Sie alle anerkennen müssen — in Meiner außerordentlich schwierigen Zwangslage. Wenn er den Erlaß herausgegeben hat, der heute Gegenstand der Verhandlungen ist, so hat sogar die Rechte an erkennen müssen, daß er auch ihren Interessen Rechnung zu tragen versucht hat. Sie hat ihn nur eine Verbeugung vor dem Radikalis mus genannt. ' 306 Meine Damen und Herren, der Erlaß handelt in seinen einleiten den Sätzen davon, daß er eine dnrchgreifende Umarbeitung der ge schichtlichen Lehrbücher anlündigt. Im ganzen Hanse herrscht Einstim migkeit darüber, daß diese durchgreifende Umarbeitung notwendig ist. Wir haben auch vou Ihrer Seite Ausführungen gehört, die wir vor dem Kriege wohl nicht zu Horen bekommen hätten, und wir können das nur als einen erfreulichen Schimmer von Hoffnung bezeichnen, daß auch Sie eingesehen haben, daß ein toter Personenkultus, wie er in der Schule im Geschichtsunterricht vielfach getrieben worden ist, nicht zur Stärke des Volles führt. Der Erlaß will dann weiterhin bestimmen^ daß in den Unterrichtsstunden die bisher benutzten Lehrbücher nicht mehr den Unterricht gängeln und beeinflussen sollen, und in Ver bindung damit ordnet er auch an, daß ein Kaufzwang dieser Bücher nicht mehr stattsindcn soll. Man muß sich wirklich fragen, was Sie an diesem Erlaß als unduldsam oder als intolerant bemängeln kön nen. Will der Kultusminister nicht großen Teilen des Volkes einen Unterricht erteilen lassen, der ihren innersten Überzeugungen zuwider ist, dann mußte er in diese Situation eingreifen und wenigstens die Möglichkeit schassen, daß der Unterricht von bestimmten Fesseln, die ihm angelegt waren, befreit wurde. Wenn wir den Erlaß im einzelnen auf seine Wirkungen prlifen, so müssen wir zunächst hervorheben, daß er sich überhaupt nicht auf den gesamten Volksschulbetrieb beziehen kann. Es ist hier überhaupt nicht hervorgehoben worden, daß an den Volksschulen der Geschichtsunter richt nicht nach Lehrbüchern erteilt wird, sondern nach Ncalienbüchern, die den Stoff von mehreren Unterrichtsfächern in einem Band zu sammenfasse». Insoweit der Unterricht nach diesen Realienbüchern erteilt wird, besteht sogar gar keine Möglichkeit, den geschichtlichen Stoff, den mau in diesen Büchern vorfindet, beim Kaufe auszuschalten. Es wäre dringend notwendig, daß gerade in dieser Beziehung der Er laß des Herrn Kultusministers ergänzt würde. Wir sind der Auf fassung, daß die Erörterungen sich hier nur auf die Lehrbücher der Mittelschule und der oberen Schulen, der Obcrrealschnleu und der Gymnasien beziehen, und daß gerade die rechte Seite ein besonderes Interesse hat, den alten Unterricht in unveränderter Form fortsetzen zu lassen. Sicht man sich den Inhalt der geschichtlichen Lehrbücher an, die z. B. in den Mittelschulen heute noch in Gebrauch sind, so kann man gar nicht davon reden, daß es sich hier um einen zu um fangreichen Stoff, um zu dicke Bücher handle. Das hier in Berlin benutzte Buch für Mittelschulen umfaßt 80 Seiten, und auf diesen 80 Seiten, die auch mit Bildern versehen sind, wird fast nichts gegeben als Militärisches, Berichte von Schlachten und monarchische Geschichten. (Hört, hört! bei der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei) Es ist mir wohl erlaubt, einen kurzen Passus aus diesem Geschichts- buche zu verlesen, das für die Mittelschulen, an denen doch schon ein eingehender Unterricht erteilt wird, die Frage behandelt, wie in den letzten Jahrzehnten für die Arbeiterschaft gesorgt worden ist. Es heißt dort folgendermaßen: Des Kaisers Fürsorge für die Arbeiter. Schon Kaiser Wilhelm der Große hat dafür gesorgt, daß die Arbeiter unterstützt wer den, wenn sie verunglücken, krank oder alt werden. Unser Kaiser hat die Sonntagsruhe eingcfllhrt. Die Geschäfte dürfen Sonntags nur wenige Stunden geöffnet sein. Auch hat er da für gesorgt, daß die Franen und Kinder nicht nachts oder zu früh am Tage in Fabriken oder Geschäften arbeiten müssen. Früher mußten manche arme Kinder sogar im Winter morgens vor der Schulzeit Brötchen austragen; das ist jetzt verboten. Dieser in jeder Beziehung überholte, völlig inhaltlose Passus von vier oder fünf Sätzen behandelt die ganze gewaltige Geschichte, die wir aus dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung erlebt haben, und zwar als eine Tätigkeit der Person des Kaisers und in einer Form, die eben schon durch die heutigen Ereignisse völlig überholt ist. Meine Damen und Herren, wenn ich zu dem Realienbuch greife, das in den Volksschulen Verwendung findet, so ist wiederum der Stofs so außerordentlich armselig, so einseitig zusammengedrängt, daß ich Ihnen mit einem einzigen Abschnitt allein schon wieder den nötigen Einblick in die Armseligkeit der Bücher geben kann. Es ist da über die geschichtliche Entwicklung des letzten Jahrhunderts gesagt, betitelt »Sorge für die Arbeiter«: Der Ausbreitung der Maschinenarbeit und der Fabriken hafte ten mancherlei Schäden an. Das Handwerk wurde auf vielen Gebieten verdrängt, wodurch die früher selbständigen Hand werker zu unselbständigen Fabrikarbeitern hcrabsanken. Als solche gerieten sie mit den Ihrigen leicht in Not, wenn sie durch Krankheit, Unfall oder hohes Alter erwerbsunfähig wurden. Kaiser Wilhelm und seine Ratgeber suchten deshalb die Lage der arbeitenden Klassen zu verbessern. Die Frauen- und Kinder arbeit wurde eingeschränkt und die Anstellung von Fabrikinspek-- toren zur Beaufsichtigung der Fabrikbetriebe angeorönet.
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