Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1920
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- 1920-04-06
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- 06.04.1920
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Redaktioneller Teil. ^2 72, 6. April 1920. Am gleichen Tage konnte auch der Buchhandlungsgehilfe Herr Hans Betz auf eine 25jährige Tätigkeit bei der Firma Koehler L Volckmar A.-G. in Leipzig zurückblickcn, wo er die Abrechnungs- arbciten mit den Buchbindereien besorgt. Es möge auch hier des be scheidenen, ehrbaren, bei seinen Chefs und Mitarbeitern sehr beliebten Jubilars gedacht werden. Sprechsaal Dbue Verantwortung -er Redaktion- jedoch unterliegen alle Einsendung«» Vn Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts«) Die Berkaussordaung für Aaslaadlteferungeo in der Schweiz. 1. Z IVeicrlei M a ß : So sehr vom regulären Sortimenter in der Schweiz die Verkaufs- ordnung für Auslandlieferungcn begrüßt wurde, so wurde cs doch als Dumpingslisdem empfunden, daß der deutsch« Sortimenter für Aus landlieferungen 80°/o weniger Valutaausgleich bezahlen muß als der schweizerische Sortimenter. Es wurde offenbar übersehen, daß gerade dieser letztere mit bedeutend höheren Unkosten als der deutsche Sorti menter zu rechnen hat, die aus dem Reingewinn zu bestreiten sind. Z. B. für Gehälter: Ein besserer Gehilfe erhält in der Schweiz ein jährliches Salär van etwa 5400 Franken, d. h. ca. 60 000 Mk., für Miete eines mittleren Ladens an einer belebten Straße sind in der Schweiz mindestens Frcs. 8000.—, d. h. ca. 90 000 Mk. zu entrichten. Die schweizerischen Sortimenter, die für das gute deutsche Buch stets Pio nierarbeit geleistet haben, erwarten daher bestimmt, daß sie wenigstens den deutschen Sortimentern gleichgestellt werden, d. h. daß für ihre Lieferungen der gleiche Valutaausgleich berechnet wird wie für den deutschen Sortimenter. Der Välutagewinn der deutschen Verleger ist auch dann noch nicht zu verachten. 2. B e r e chnnngswcise: In der Berechnnngsweise der deutschen Verleger ist durch die Balutaordnung ein wahres Chaos entstanden. Beinahe jeder deutsche Verleger stellt seine Fakturen nach einer anderen Methode ans. Es sollte unbedingt einheitlich fakturiert werden, und zwar bei den gegen wärtigen Valutaschwankungen wie folgt: 1 Kolke, Wachstum .// 15.— ord., .// 10.— netto .... Frcs. 5.— Porto und Verpackung müssen auf einer Sonöerfaktnr in^Markwährnng berechnet werden. 3. Offerten nach der Schweiz: Bei Offerten nach der Schweiz sowohl von deutschen Verlegern, wie auch von deutschen Sortimentern sollte unbedingt der Preis des Buches jeweilcn in Fr ankc n w ä h r n n g angegeben werden, da sonst fortwährend Preisdifferenzen entstehen, weil der Valutaansgleich bei den gegenwärtigen starken Kursschwankungen sich von Woche zu Woche ändert. Zürich, den 13. März 1920. Max Nascher. Zopf oder was ist die Ursache? Am 8. Novbr. 1919 bestellte ich von der Firma C. Negenhardt in Berlin 1 Negenhardts Gcschäftskalcnder pro 1920; am 14. Dezem ber 1919 verlangte ich den Kalender mittels direkter ' Karte als wiederholt vom 8. November: Zusendung direkt per Kreuzband, Vor faktur durch Kommissionär. Am 5. Januar 1920 sandte ich der Firma folgende Karte mit bezahlter Rückantwort: Wiederholt vom 8. Novem ber und 14. Dezember 1919 1 Negenhardts Geschäftskalender pro 1920. Wenn,Sie wegen Einlösung der Jnkassofaktur Bedenken hegen, dann senden Sic per Nachnahme. Das bißchen Verdienst geht ohnehin zum T.*), es liegt mir nur daran, den verärgerten Kunden nicht ganz zu verlieren. Ich finde es ganz rücksichtslos, mir ans zwei so dringende Bestellungen nicht einmal über Leipzig eine Verständigung zukommen zu 'lassen. Lieferung odck Nichtlieferung bitte mir auf angcbogener Karte anzuzeigen. Die hierauf erhaltene Antwort habe ich meinem Kunden zur Be ruhigung wcitergegeben, jedenfalls war aus derselben zu entnehmen, daß der Kalender in den nächsten Tagen zur Ausgabe gelangt. Am 22. Januar reklamierte ich den Kalender nochmals. Mit Zettelbrief am 25. Februar erhalte ich von meinem Kommissionär eine vom 20. Februar datierte Anfrage wegen Einlösung eines Barpakets der Firma C. Regenhardt, enthaltend 1 Geschästskalcnder. Zwei Tage später sende ich den mit einigen Glossen versehenen Einlösnngsanftrag *) Porto für Karte vom 14. Dezember 15 Psg., für Karte vom 5. Januar 30 Pfg., Porto für direkte Sendung nebst Verpacknngs- und Nachnahmcspesen, die ich nicht abwälzen kann. mit meinem Zettelbrief zurück. Unterm 2. März schreibt wir mein Kommissionär folgendes: Ihnen zur gcfl. Mitteilung, daß das gewünschte Paket Regen- Hardt am 27. Februar zurückgegangen ist. Die Firma Regcnhardt teilte mir mit, daß die Exemplare jeden Tag vergriffen sein könnten, und um dem vorzubeugcn, beauftragte sie mich, sämtliche uneingclösten Pakete zurückzusenden, damit in Berlin wenigstens noch Exemplare bis znm Tage des Neuerscheinens auf Lager wären. Wer lacht da? Nein, meine Herren, da giht es nichts zu lachen! Nach dem Lesen der Mitteilung meines Kommissionärs war es mir. als ob ich eine Ohrfeige bekommen hätte! Ich will mich enthalten, die von der Firma Regcnhardt beliebte Lieferungsweise zu kommentieren. Ich möchte nur erwähnen, und meine Herren Kleinstadt-Kollegen wer den dies aus eigener Erfahrung wissen, wie man bemüht sein muh, sich die Gunst der wenigen Bücher kaufenden Kunden zu erhalten. Wird mein Kunde es begreifen, wenn ich ihm erkläre, daß das Barpaket nicht eingelöst werden konnte, weil mein Bestellzettel nicht vorlag? Wird er nicht vielmehr denken, ob nicht andere Umstünde die Nicht einlösung verursachen, und wird er sich nicht mit Recht sägen: warum wählt der Buchhändler einen so schwerfälligen Weg für bestellte Bücher, die ihn nicht erreichen? Den Kalender habe ich nicht bekommen, dafür habe ich einen meiner besten Kunden verloren und trage nebenher den moralischen Schaden, der in der Kleinstadt doppelt ins Gewicht fällt. Lobenstei n (Neuß). Ehr. Teich's Buchhandlung (Kd. Götze). Entgeg n u n g. Das bestellte Exemplar des Geschäftskalcndcrs für den Weltvcr kehr 1920 ist nach Erscheinen am 27. Januar 1920 (bei der allgemei nen Versendung) im Leipziger Ballen an die Firma Teich's Buchhand lung als Barpaket abgegangen. Unserer Barfaktur war die Original-Be st ell karte der Firma Teich beigefügt: trotzdem ist die Einlösung der Sendung nicht erfolgt. Wir legen der Redaktion des Börsenblattes mit dieser Entgegnung die zurückgekom mene Original-Barfaktur mit aufgeklebter Bestcllkarte und Nicht-Ein lösungsvermerk des Kommissionärs vor. Damit ist der gegen uns ge richtete Vorwurf als unberechtigt abgetan, und die Firma Teich's Buch handlung mag sich mit ihrem Herrn Kommissionär darüber auseinan dersetzen, weshalb er die Sendung nicht cinlöste, somit deren Weiter leitung verhindert« und zum Verlust des betreffenden Kunden beitrug. B e r l i n - Sch ö n e b « r g. C. R e g e n h a r d t G. m. b. H. Eine besondere Art der Barzahlung! Zur Beachtung dringend empfohlen! Bei uns ist eine originelle Bestellung eines Sortimenters eingc- trofsen: ein Büchcrzettel mit einem gelben Postschcckbrief-Umschlag und einem rosa Postscheckübcrweisungö-Formnlar, das von ihm selbst ge zeichnet und ansgcfüllt ist. An der Stelle des Empfängers des Be trags steht bereits unsere Firma handschriftlich eingetragen, sodaß wir selbst nur noch folgendes ausznfüllen haben: die Nummer unseres eigenen Postscheckkontos, die dem Besteller wohl unbekannt war, sowie den Betrag, den unsere Rechnung ansmachen wird. Uns erscheint dies die vollkommenste Art einer Barbestcllung, die beim Verleger höchstes Vertrauen erwecken muß und die ganze Ge schäftstätigkeit außerordentlich vereinfacht. Wir schreiben unsere Rech nung, liefern die Bücher, ergänzen das uns eingesandte rosa Formular durch den Rechnungsbetrag und unsere Postscheckkonto-Nummer, senden es unter Verwendung des bcigcfügten gelben Postscheckbricf-Umschlags an das Postscheckamt des Bestellers und sind in Kürze spesenfrei im Besitz unserer Forderung. Ein Mißbrauch mit dem rosa Postschecksor mnlar ist selbst im Entwenöungsfall unmöglich, weil jannser N a ni e als der des Empfängers der Zahlung schon hand- s ch r i f t l i ch e i n g e 1 r a g e n i st. In unserer Freude über diese hübsche Neuerung, die sich alle Sor timcnter zu eigen machen sollten, haben wir 1. dem uns nicht näher bekannten Besteller postwendend geliefert, was sonst nicht der Fall ge wesen wäre; 2. ihm viel mehr Bücher gesandt als sonst üblich, darunter sogar einige »vergriffene« Bände. Der Mißbrauch nämlich, der mit der bekannten Formel »Betrag sofort nach Empfang« getrieben wird, ist tatsächlich viel größer, als diejenigen Sortimenter meinen, die selbst zu den pünktlichen Zahlern gehören. Man kann es daher nns Verlegern nicht verdenken, wenn wir trotz dieser Formel an Firmen, die nns nicht näher bekannt sind, nur unter Nachnahme senden. Die hier ge schilderte Neuerung aber bildet einen zeitgemäßen und vereinfachten Ausweg. Ein Verleger. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Nörsenveretn der^Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsche« Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L- Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Ixpcdition: Leipzig, Gerichtsweg 26 lBuchliandlerbanSf. 312
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