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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-04-07
- Erscheinungsdatum
- 07.04.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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73, 7. April 1920. Fertige Bücher. Da allein in den letzten Wochen die Papierpreise abermals um über Mk. 1.— Pro Kilo gestiegen sind (Friedens preis 25 Pfg. pro Kilo), so mußten wir trotz des verringerten Inhalts der Lefte die Nettopreise unserer Zeitschriften erhöhen. Die Papierpreise sind jetzt 2000°/» höher als im Frieden. Bei der ungeheuren Knappheit an Kohle und an Rohmaterialien nehmen die Papierfabrikanten Bestellungen nur noch unter allem Vorbehalt des Preises an; deshalb ist es uns nicht mehr möglich, die Nettopreise für unsere Zeitschriften für einige Lefte im voraus sestzusetzen. Es ist fortan in das Ermessen der Mitglieder jedes Orts-, Kreis- oder Bezirksvereins gestellt, den Verkaufs- Preis für die Hefte unserer Zeitschriften selbst festzusetzen, so daß auch die in den einzelnen Städten Deutschlands verschieden hohen Fracht- und andere Geschäftsspesen bei der Festsetzung des Verkaufspreises von Ihnen berücksichtigt werden können. Da wir einen Verkaufspreis auf unsere Lefte nicht mehr aufdrucken, so müßte die expedierende Buchhandlung den Verkaufspreis auf den Leften selbst vermerken, ivie dies ja auch ganz allgemein schon bei Büchern geschieht. In einem Schreiben vom 18. März dieses Jahres verlangte der „Zentral-Verein Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler" von uns außer einem Minimalrabatt von 45 °/« bei Zeitschriften noch folgenden Aufdruck: „Hierzu der ortsübliche Teuerungszuschlag und die ortsüblich« Zustellgebühr." Wenn wir diesem Ersuchen entsprechen wollten, so würde sich beispielsweise folgendes Exempel ergeben: Ein Lest unserer Zeitschrift „Mode und Wäsche" kostet vom April ab 75 Psg. netto (monatlich ei» Lest). — Da ein Minimalrabatt von 45"/« verlangt wird, so müßte der Verkaufspreis des Heftes Mk. 1.Z5 betragen — 60 Pfg. Rabattgewinn. Lierz» käme ein Teucrungszuschlag von 20"/« — 27 Pfg., abgerundet also 30 Psg. für jedes Lest. Ihr Bruttogewinn würde also zuzüglich 20°/« Teuerungszuschlag 90 Pfg. betragen für ein Lest. Zu Ihrem Bruttogewinn käme noch eine Zustellgebühr „bis z« 50 Pfg." vierteljährlich. (Vereinsbeschluß der Dresdener Buch- und Zeitschriften händler.) Bei unserer monatlich erscheinenden Zeitschrift „Mode und Wäsche" würde also die Bestellgebühr den Preis des einzelnen Lestes um weitere 15 Psg. erhöhen. Zusammengenommen würde also Ihr Bruttogewinn Mk. 1.05 an jedem Heft betragen, während wir als Verleger nur 75 Pfg. netto berechnen und dafür die ungeheuren Unkosten für Papier, Sah, Druck, Redaktion usw. haben, während der Buch- oder Zeitschriftenhändler nur Löhne, Gehälter, Mieten, Frachten usw. zu tragen hat, also Spesen, die jeder Verleger außerdem noch zu tragen hat! Der Entwickelungsgang der Teuerungszuschläge zeigt, daß der Sortimentsbuchhändler zunächst nur auf Bücher einen Teuerungszuschlag von 10°/« erhob, weil Bücher durchschnittlich nur mit 30°/« rabattiert werden. Die Zeitschriftenhändler erhoben aber zunächst keine Teuerungszuschläge, sondern durch Beschluß der dem Zentral- Verein Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler angegliederten Vereine wurde die Erhebung eurer Bestell gebühr von zunächst 20 Pfg. vierteljährlich für Zeitschriften festgesetzt. — Durch diese Spaltung erfolgte der erste Schritt zur Aufhebung der bisher vom Verleger vorgeschriebenen Verkaufspreise für Zeitschriften. — Durch die-Bekannt- machung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler in Nr. 7 des Börsenblattes vom 10. Januar 1920 wurde dann der Teuerungszuschlag aus 20°/« festgesetzt. Zn Absatz 3 und 3b dieser Bekanntmachung wird aber ausdrücklich gesagt, daß auf Zeitschriften, die in die Postzeitungsliste ausgenommen sind, kein Teuerungszuschlag erhoben zu werden braucht. In gerechter Würdigung des Imstandes, daß die meisten Zeitschriften höher als Bücher rabattiert sind, wurde durch die Bekanntmachung vom 10. Januar 1920 bei Zeitschriften eine Ausnahme gemacht. In dem bereits erwähnten Briese vom 18. März 1920 verlangt aber der „Zentral-Verein Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändlec" einen Rabatt von 45 °/« und außerdem einen Teuerungsznschlag und die Berechtigung zur Erhebung einer Bestellgebühr, die in den einzelnen Vereinen 20 Pfg. bis 50 Pfg. vierteljährlich bettagen soll. Damit würde der Zeitschristenhandel sich nur selbst sein Grab graben. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, in den Vereinen Ihre ganze Autorität einzusetzen, um vor Teuerungszuschlägen und vor der Erhebung einer Bestellgebühr zu warnen, wenn ein ausreichender Aufschlag auf den Verleger-Nettopreis von den Kreis- oder Ortsvereinen festgesetzt ist. Wir warnen vor uferlosen Preiszuschlägen, die in kurzer Zeit zum völligen Zusammenbruch des Zeitschriftenhandels in seiner jetzigen Form führen müssen. — Eine große Verwirrung ist eingetteten, die sich nur dadurch noch meistern läßt, daß die in Frage kommenden Vereine: 1.) Der Börsen-Verein der Deutschen Buchhändler, 2.) Der Verein von Verlegern illustrierter Zeit schriften, 3.) Der Deutsche Verleger-Verein, 4.) Der Zentral-Verein Deutscher Buch- und Zeitschristenhändler, zusammen arbeiten, um eine Einigung zu erzielen. Solange die Nabattsätze der Verleger nicht einheitlich geregelt sind, ist jeder generelle Teuerungszuschlag eine Ingerechtigkeit, denn die Teuerungszuschläge sollen erhoben werden, ganz gleich, ob die Verleger günstig oder ungünstig rabattieren, ob mit 25°/«, 30°/«, 35°/«, 40°/«, 45°/« oder mehrl Ins war es wirklich unmöglich, die sich vielfach widersprechenden Wünsche zahlreicher Einzeifirmen und Vereine zu erfüllen, deshalb haben wir uns zur Aufhebung des bisher von uns festgesetzten Verkaufspreises unserer Zeitschriften endlich entschließen müssen. Es allen recht zu machen, ist eine Kunst, die niemand kann. Berlin-Leipzig, im März 1920. Lvchachtungsvoll b>9
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