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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1927-08-11
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1927
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- I8K, 1l. August 1927. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Ehrenmitglied und Senior des Dresdner Ccntral-Vereins Deutscher Buch- uud Zeitschriftenhändler. Als Freund der Natur und rüstiger alter Herr unternimmt Herr Leonhardt noch heute große Wanderun gen in die schöne Umgegend Dresdens; möge ihm die geistige und körperliche Frische erhalten bleiben und er sich noch lange des besten Wohlergehens erfreuen. Sprecksaal. Amtliche Stellen zur Prüfung von Schriften auf deren etwaige Unzüchtigkeit. Zu dieser Veröffentlichung in Nr. 158 sind weitere Stimmen laut geworden. Herr Max Koch in Leipzig schreibt uns: Zu dem im Sprechsaal Nr. 156 vom 7. Juli des Bbl. veröffent lichten Artikel von Staatsanwalt Di. Peter möchte ich aus meinen Vorschlag, veröffentlicht in der Nr. 50 des Bbl. vom 1. März 1027, Hinweisen. Es wird in diesem Vorschläge von mir darauf ausmeri- sam gemacht, daß der Begriss -Schmutz und Schund» sich nicht fest umreisten läßt und doch scharfwnrissenc Begriffsbestimmung die Vor aussetzung für die Anordnung eines Gesetzes ist. Ich zitierte in mei nem Artikel weiterhin eine Ansicht des Oberreichsanwalts a. D. Universttätsprofefsor vr. Ebermayer in Leipzig, die dahin geht, daß erst Theorie und Praxis eine Ausslillung der verwendeten Begriffe bringen könnten. Ich machte fernerhin darauf aufmerksam, daß ge rade darin eine gewisse Gefahr siir den jetzt schwerringenden Verlag liege, denn es könnte sich niemand an die Investierung bedeutender Mittel wagen, wenn über den Begriff »Schmutz und Schund» sich selbst die Gelehrten nicht einig wären und wenn es an einer sestumrifsenen Begriffsbestimmung überhaupt fehle. In der »Frankfurter Zeitung« vom 13. Juli 3. Ausgabe schreibt Hermann Herrigel: Im »Börsenblatt für den Deutschen Buch handel« <Rr. 158) schreibt Staatsanwalt vr. Peter, der »Dezernent für die Bekämpfung unzüchtiger Schriften usw.«, es kämen des öfteren Leute zu ihm mit der Bitte um ein Gutachten, ob irgendeine Veröffent lichung, die sie Vorhaben, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unzüch tig sei oder nicht: er müsste das immer ablehnen, da ja die Ausgabe der Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung, nicht aber die Erstattung von Gutachten sei. (Das ist nun einmal so, obwohl nicht recht einzu sehen ist, warum das so sein muß!) Er empfiehlt die Einrichtung amtlicher Stellen, die Privatpersonen aus Wunsch Gutachten über etwaige Unzüchtigkeit abgeben. Diese Stellen denkt er sich besetzt mit einem Juristen snicht einem Richter!), »im übrigen gehörten in sie Laten mit osscnom Blick hinein, Leute, die über die Zeitströmnngen unterrichtet sind und vor allem einen Unterschied zu machen wissen zwischen dem, was freie natürliche Entwicklung, und demjenigen, was nur Ausfluß einer in den gegenwärtigen Verhältnissen liegenden Sittenverwilberung ist. Aus die Mitwirkung von Schriftstellern, Künstlern und Gelehrten als solchen käme cs in den Begutachtungs stellen weniger an, da ja die Frage der Unzüchtigkeit aus dem Durch- schntttsempsinden des unverbildetest Volkes heraus zu beantwor ten ist«. Ein höchst interessanter Satz, der mehr sagt, als er vielleicht sagen soll! Die Frage der Unzüchtigkeit von Literatur und Kunst ist darum so schwierig, weil es dafür keine allgemein anerkannten Matzstäbc gibt. Uber eine» Einbruch besteht zwischen Produzent und quasi Konsument keine Meinungsverschiedenheit, daher bedarf dieser Produktionszweig keiner vorherigen Begutachtung. Bei literarischen und künstlerischen Erzeugnissen dagegen gehen die Auffassungen der Konsumenten unter sich und noch mehr der Produzenten und Konsumenten weit ausein ander, und es läßt sich nicht sagen, dast die eine Gruppe von vorn herein immer recht hätte gegen die andere. Das ist der eigentliche Kern der Schwierigkeit. Diese Unsicherheit der Entscheidung ist es, die die Konflikte unvermeidbar macht. Gibt es hier überhaupt eine »Rechts«-Entscheidung? Das läßt den Wunsch nach einer Begutachtungsstelle wohl begreif lich erscheinen. Aber gerade weil er so naheliegt, ist er so gefährlich. Eine Begutachtungsstelle wäre an sich gewiß wünschenswert, wenn sie eine Lösung der Schwierigkeit brächte. Das kann sie aber nicht. Denn einmal nimmt sie die Entscheidung durch ihre Besetzung vorweg, und außerdem bekäme sie infolge der Unmöglichkeit einer wirklichen Nechts- entscheidung eine viel zu große Autorität, ohne doch verantwortlich zu sein. Ihre Anrufung würde, auch wenn sie nicht obligatorisch wäre (was sie ja nach der Verfassung nicht sein dars), doch praktisch sehr bald unumgänglich werben, da ihre Umgehung den Dolus beweisen würde. Kein Verleger könnte es mehr wagen, gegen ihren negativen Bescheid ein Werk zu verössentlichcn, da die Stelle ihres amtlichen Charakters wegen genügend Autorität besäße, um die Gerichtsentscheidung zu beeinflussen. Trotzdem würde aber auf der anderen Seite ein posi tives Gutachten ein gerichtliches Strafverfahren nicht ausschlietzen, da die Begutachtungsstelle zwar amtlichen, aber keinen richterlichen Cha rakter hätte. Und wie ihre Vorzensuren aussallen würden, läßt sich leicht vorstellen, wenn sie mit »Laien mit offenem Blick«, mit »dem Durchschnittsempfinden des unverbildeten Volkes«, ausdrücklich da gegen nicht mit »Schriftstellern, Künstlern, Gelehrten als solchen« swas heißt das: »als solchen«?) besetzt wäre. Praktisch würde das bedeuten, daß die ein« Partei der Konsumenten und innerhalb ihrer eine bestimmte Gruppe eine diktatorische Vollmacht erhielte, umso stärker, da infolge der Teilung der Verantwortlichkeit das Gericht hinter der Begutachtungsstelle und diese hinter dem Gericht sich ver stecken würde. Eine Begutachtungsstelle, wie sie hier vorgeschlagen ist, ist in jeder Hinsicht eine Unmöglichkeit. Ihr amtlicher Charakter würde sie in die unwürdige Situation bringen, baß sie von manchen Verlegern bei zweifelhaften Unternehmungen angegangen würde, um sich eine gewisse Sicherheit gegen ein Strafverfahren zu verschaffen. Den Interessen der Schriftsteller und Künstler würde sie schon insolge ihrer Zusammensetzung nicht bienen, denn diese könnten nur gewahrt werden von einer Begutachtungsstell«, in der Schriftsteller und Künst ler selber, nicht aus amtlicher, sondern aus ihrer persönlichen Autori tät entscheiden. Vielleicht ließe sich aber noch ein Drittes denken: nämlich nicht eine Begutachtungsstelle, sondern ein paritätisch unter Mitwirkung der Schriftsteller- und Kllnstlerverbände zusammengesetz tes Schiedsgericht, von dem einstimmige Entscheidungen zu fordern wären. Die Besetzung dieses Gerichtes mit einem Richter statt mit einem bloßen Juristen würde diesem Gericht nicht bloß amtliche Auto rität, sondern auch die volle Verantwortung geben und hätte den Vor teil, daß das Schiedsgericht anders als die Staatsanwaltschaft schon »vor begangener Straftat« angerusen werden könnte, sodaß für das Strafverfahren nur die unzweifelhaften Fälle übrig bleiben würden. Eine Zuschrift des Robert Laurer Verlags schließt sich der Anregung des Herrn Staatsanwalt vr. Peter mit solgenden Aus führungen an: Um Bestrebungen um die gesundheitliche Förderung unseres Volkes nicht weiterhin Gefahr lausen zu lassen, in ihren Verösscnt- lichungen durch unberechtigte Unterstellungen und Beschlagnahmen ge hemmt zu werden, sind diese amtlichen Vorpriisungsstellen dringend nötig, damit Autoren und Verleger sich orientierende Gutachten vor Drucklegung zu beschossen vermögen. Es wäre gut, wenn weitere Verlagsanstalten sich in dieser Sache zum Worte meldeten, damit durch gemeinsames Austreten die Erfüllung berechtigter Forderungen erreicht wird. Dücherbettel und Schleuderei. Die Wiener Theater- und Bildungsgemeinde, Wien 6, Maria- hilscrstr. 1 c, ist unter verschiedenen Vorwänden an einige Buchhani- lungssirmen mit dem Ersuchen um geschenkweife Überlassung von Büchern herangetreten. Sind schon von seiten des Buchhandels gegen Bücherbettelei in jeder Form die strengsten Mbwehrmaßnahm«» ge boten, so ist in diesem Falle noch größere Vorsicht am Platze. Zu seinen Ausgaben zählt dieser Verband unter anderem auch die Be lieferung von Büchereien mit einer prozentuellen Verbilligung des Ladenpreises. Lieserungen von Büchern an diesen Verband sind daher als Publikumsverkäufe nur zu dem vollen Ladenpreise aus- zusührcn. Wien. Verein der österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhändler. Adrefsengesuche. Willy Doppel st ein, früher Königsberg i. Pr., dann Posen, zu letzt Berlin, Puttkrmerstr. 9 (gesucht vom Deutschen Kommunal- Verlag G. m. b. H., Berlin-Friebenau, Hertelstr. 5). Edgar Justus, zuletzt Frankfurt a. M., Hcrrcnhausstr. 10 (ge sucht von Ferdinand Schöningh, Osnabrück, Domhof 5). G. Mittermaier, Buchh., zuletzt Bochum, Brückstr. 60 (Nütten L Loening, Frankfurt a. M., Eschersheimerlandstr. 42). Neinh. Prager, früher Berlin SW 61, Kreuzbergstr. 43 (I. Moser, München, Pfarrstr. 10). A. E. Seeligmüller, Buchh., zuletzt Leipzig, Maricnstr. 29 (W. Mauke Söhne, Hamburg, Köuigstr. 17). Verantwort!. Redakteur: Franz Wagner. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches Buchhändler-auS. Druck: E. Hedrtch Nachf. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion u. Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 26 (BuchhändlerbauS). Postschliebfach 27S/7V. 996
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