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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.04.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-04-16
- Erscheinungsdatum
- 16.04.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 81, 16. April 1920. eine Erhöhung der Gebührensätze einireien zu lassen. Sie hielt sich irr bescheidenen Grenzen, und es ist auch damit nicht gelun gen, die Betriebe rentabler zu gestalten. So schwere Erschütterungen der Kommissionsbuchhandel in: abgelaufenen Berichtsjahre durchmachen mutzte, so ist er doch der Zuversicht, auch fernerhin zwischen Verlag und Sortiment der oerlätzliche Vermittler bleiben zu können, der er seit über 100 Zähren gewesen ist. (Schluß folgt.) Innsbrucker Kriegsflugblälter. Gedichte von Oskar Blobel, Zeichnungen von M. Buceck. Nr. 400—502. Zu beziehen von O. Blobel, Mutters b. Innsbruck. Preis 100.-. Die »Innsbrucker Kriegsflugbläuer«, deren erste 400 Nummern nn Börsenblatt 1918, Nr. 277 besprochen wurden, sind nunmehr mit Nr. 502 abgeschlossen. Der Verfasser hat sic bis zum Fric- dcnsschluß fortgeführt. Bis znm 400. Blatt etwa atmen die Gedichte zu versichtlichen, patriotischen Geist der Art, wie wir ihn in den Kriegs dichtungen der ersten Kriegsjahre oft genug kennen gelernt haben. Jedes wichtigere Ereignis wird mit einem Lied besungen, und Buceck steuert m seiner kräftigen Manier passende Zeichnungen bei. Nach Ausbruch der Revolution wird der Ton der Gedichte elegischer, und der Verfasser nimmt auch seltener ein Ereignis zum Anlatz eines Gedichtes. Inter essant ist, das; einige der Blätter ans der Rückseite eine Zeichnung zeigen: Tie Einnahme Venedigs. Die beiden Autoren hatten sich so mit offenbar schon ans ein Ereignis vorbereitet, das nicht eintraf, und nachträglich das Papier zu einem minder ersrenlichen Nevolutions- gedicht verwandt. Zn Tirol scheinen die Blätter weite Verbreitung gefunden zu haben, sonst hätten sie wohl kaum eine so hohe Nummer er reicht. Dem Geschmacke breiter Massen sagt auch sicher vieles daraus zu, und schließlich ist den Alltoren auch zu danken, daß sie den Rein ertrag gemeinnützigen Zwecken znwandten. n. vorhanden war und jetzt nicht auf Grund der Ausdehnung der Vcr° > sicherungspflichl (bis 20 000 ./i) von neuem die Versichcrnngs- !Pflicht eingetreten ist. Arbeiter sind stets versichernngspflichtig, ' ohne Rücksicht auf ihr Einkommen. Wer sich wieder als freiwilliges Mitglied innerhalb der vorgesehenen sechs Wochen meldet, mutz sich ans Verlangen der Kasse einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Eine Erkrankung, die beim Wiedereintritt bereits besteht, begründet für diese Krankheit keinen Anspruch auf Kassenleistungen. Sehr wichtig ist folgende Bestimmung, da viele Angestellte trotz Überschreitens der bisherigen Grenze von 5000 infolge der Teuerung doch als Pflicht- mitglicd weitergesührt wurden (ihre Mitgliedschaft bestand somit nicht zu Recht). Sind seit dem 2. Dezember 1918 Versicherte (Angestellte) trotz Überschreitens der Einkommensgrcnze von 5ll00 ./k von ihrer ^Krankenkasse weiter wie versicherungspflichtige Mitglieder behandelt worden, so kann diese Mitgliedschaft nachträglich nicht möhr angcfochten werden. Das gilt auch für solche Fälle, in denen beim Inkrafttreten dieser Vorschriften ein Streitverfahren schwebt. , Ein Angestellter z. B. (Gehilfe, Buchhalter usw.), der jetzt 9000.^ ver j dient, durfte nicht mehr Pflichtmitglied der Krankenkasse sein. Ist er , aber trotzdem als solches weitergeführt worden, so erwachsen ihm nun auf Grund der neuen gesetzlichen Vorschriften keine Schwierigkeiten. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, innerhalb der vorhin erwähnten vier Wochen das wirkliche Einkommen bei der Krankenkasse zu melden, da auf Grund dieser Angabe die Zuteilung zu der entsprechenden Bei tragsklasse erfolgt. Diese Vorschriften einschließlich der Ausdehnung der Versicherungspflicht treten am 26. April d. I. in Kraft. Die Ar beitgeber haben die Angestellten, die erneut unter die Pflichtversiche rung fallen, spätestens acht Tage nach dem 26. April zu melden. Die Meldung kann wirksam auch schon vor dem 26. April erfolgen, was sehr zu empfehlen ist. Die neuen Vorschriften find äußerst wichtig; alle Angestell ten müssen sich mit ihnen vertraut machen, soweit ihr Einkommen 20l>00 nicht übersteigt. Aber auch für solche Angestellte, die mehr als 20 000 Einkommen haben und nach den vorstehenden Bestim mungen innerhalb der Sechswochenfrist zum Wiedereintritt berechtigt sind, ist die neue Verordnung von besonderer Bedeutung. H. Sch. Kleine Mitteilungen. Wichtige Änderungen bei der Krankenversicherung. — In Nr. 73 des »Deutschen Reichsanzeigers« vom 8. April d. I. veröffentlicht die Reichsregierung eine Verordnung über die Hcraufsetzung des Grund lohns und über die Ausdehnung der Versiehe- rungsp flicht i»l der K r a n k e n v e r s i ch e r u n g. Die obere Grenze des Grundlohns betrug bisher im Höchstfälle .//! 10.— täglich. Diese Grenze fällt jetzt weg. § 1 der neuen Verordnung enthält eine Änderung des 8 180 der NVO. Hiernach werden die baren Leistun gen nach einem Grundlohn bemessen. Als solchen bestimmt die Satzung entweder den durchschnittlichen Tagesentgelt der Mitglieder oder den wirklichen Arbeitsverdienst der einzelnen Versicherten. Den durch schnittlichen Tagesentgelt kann sie nach denjenigen Klassen von Ver sicherten, für die die Kasse errichtet ist, oder stufenweise nach der ver schiedenen Lohnhöhe der Versicherten festsctze». Der Wille des Ge setzgebers geht davon aus, möglichst den wirkliche n Arbeitsverdienst für die Bemessung des Kassenbeitrages und der Kassenleistungen zu grunde zu legen. Wird die Festsetzung aber nach dem durchschnittlichen Tagesentgelt beschlossen, so bedarf dieser Beschluß der Zustimmung des Oberversichernngsamtes. Wenn statt der Krankenpflege (Arzt, Apotheke usw.) bare Ersatzleistungen gewährt werden, so kann der Neichsarbeitsminister den für diese Ersatzleistungen maßgebenden Höchstsatz des Grundlohnes allgemein bis auf .// 10. herabsetzen. Eine höhere Entschädigung als täglich .// 5.—, die Hülste dieses Grundlohns, für Arzt- und Arzneikosten usw. wird in der Regel von den Kassen also nicht gewährt. Das ist besonders wichtig für nicht am Kasseusitz wohnende freiwillige Mitglieder. Die Arbeitgeber haben der Kasse binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Vor schriften (also bis 5. Mai) für diejenigen Personen die erforderlichen Angaben zu machen, d. h. de» Lohn anzugcben, deren Verdienst den bisherigen höchsten Grundlohn der Kasse übersteigt. Zuwider handlungen werden bestraft. Die vorstehenden Vorschriften sind be reits am 8. April in Kraft getreten. Die Grenze des vcrsicherungspslichtigen Einkommens wurde von 5000 auf 20 000 heraufgesctzt. Hierdurch fallen fast alle buch- händlerischen Angestellten unter die Pflichtversicherung. Ehemalige Mitglieder, die seit dem 2. Dezember 1918 wegen Überschreitens der Einkommensgrenze (5000 .//) aus der Krankenkasse auSgeschieden sind, können bei der bisherigen Kasse binnen sechs Wochen nach dem In-, krafttreten dieser Vorschriften die Wiederaufnahme als Mitglied ge mäß 8 313 beantragen, sofern die Berechtigung zur Wciterversichcrung Fortführung der lettischen Bibliographie. — Amtlich wurde be- kanntgegcben, daß der »Literatur-Rat« in Riga beschlossen hat, das lettische bibliographische Verzeichnis von I. Missin für 50 000 Rbl. lettl. zu eriverben. Der Katalog ist über 100 Bogen stark und enthält die gesamte lettische Literatur von ihren ersten Anfängen bis 1920. Ferner wurde beschlossen, sich an die zuständigen Behörden mit der Bitte zu wenden, unverzüglich die Frage über eine Unterstützung zur Erneuerung des Buchhandels zu entscheiden. F. Wür tz. Dänische Ehrung für deutsche Gelehrte. — Die Kö.niglich Dänische Gesellschaft der Wissenschaften hat in ihrer letzten Sitzung vom 9. d. M. folgende Gelehrte ausgenommen: In die Historisch-Philosophische Klasse: Fr. Andreas, Professor an der Universität Güttingen; v. Ar nim, Professor an der Universität Frankfurt (Main). In die Natur wissenschaftlich-Mathematische Klasse: Albert Einstein, Professor am Kaiser-Wilhelm-Jnstitut in Berlin; Max Planck, Professor an der Universität Berlin; E. Wiedemann, Professor an der Universität Er langen; R. Willstädter, Professor an der Universität München. PersonalnaAMen. Jubiläen. — Herr Verlagsbuchhänöler Max Staercke i. Fa. Meycrsche Hofbuchhandlung in Detmold feiert am 17. April sein 25jähriges Berufsjubiläum. Herr Staercke ist feit vielen Jahren auch im politischen Leben tätig. So ist er seit 1912 Mitglied des Lippi- schen Landtages, seit 1919 Stadtrat von Detmold. Am 15. April vollendete Herr Carl Hempcl l>ei der Firma Wilhelm Dietrich, Fabrik von Musikwerken, Sprechmaschinen nsw. in Leipzig, seine 25jährige Tätigkeit. Herr Oscar Dürr deck, Prokurist der Buchhandlung Gustav Fock G. m. b. H. in Leipzig, kann am 16. April auf eine 25jährige Tätigkeit bei dieser Firma znrückblicken. Morit; Eantor f. — Am 9. April ist in Heidelberg der Nestor der deutschen Mathematiker Geheimer Hofrat Prof. Dr. Moritz Eantor im Alter von 90 Jahren gestorben. Sein Hauptwerk ist die »Geschichte der Mathematik«, die in vier umfangreichen Bänden die Entwicklung der mathematischen Erkenntnis von den ältesten Zeiten bis zum Ende des 18. Jahrhunderts behandelt und wiederholt aufgelegt wurde. Ihm schließt sich eine Reihe Fachschriften an, von denen seine Mathema tischen Beiträge zum Kulturleben der Völker« und die »Politische Arith- , mctik« genannt seien. Von 1859 bis 1896 gab er m!t Schlömilch die I »Zeitschrift für Mathematik« heraus.
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