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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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e«rskN«I»U I. », Dtschn. vuchh-nd,I. Redaktioneller Teil. X- 89, 28. April 1920. Md zwar ungefragt, aber mit dem Recht des Sortimenters, ebenfalls ohne Anfrage Jrrtümer seines Gläubigers durch Gegen-Entnahme zu berichtigen?) Selbstverständlich können auch andere Zahlungen durch die Guthaben-Konten der Sortimenter bargeldlos beglichen werden. Wird dies Verfahren eingesührt, selbstverständlich unter den nötigen Sicherungen gegen Mißbrauch, so wird Leipzig wieder die Abrechnungsstelle für den ganzen Buchhandel, sein Clearing-Haus, und das bargeldlos in den bequemsten Verkehrsformen. Außer dem Guthaben-Konto kann die Bank jedem kredit würdigen Sortimenter ein Kredit-Konto eröffnen, mit der Maßgabe jedoch, daß sie ohne Anfrage berechtigt ist, aus diesem auf das Guthaben-Konto bei Bedarf zu übertragen. Ist auch das Kredit-Konto erschöpft, so verweigert die Bank Zah lungen für die betr. Firma, wodurch deren Lage offenkundig wird. Das kann mitunter hart wirken, ist aber nötig, um Ge sundheit und Klarheit in die Kreditverhältnisse zu bringen. Da die Kommissionsgeschäfte jetzt mindestens 2°/» für den Geldumsatz ihrer Kommittenten erheben, so würde diesen die kostenfreie Leipziger Kassenführung durch die Buchhändlerbank eine erhebliche Ersparnis werden. Der Beitritt zur Genossenschaft und zur Bank wird dadurch schnell eine Selbst verständlichkeit für jeden überhaupt zahlungsfähigen Sortimenter sein. Das Speditionsgeschäft der Kommissio näre wird so ganz befreit von den jetzt damit verbundenen bänkartigen Geldgeschäften. Eigenen Kapitals bedarf die Buchhändlerbank kaum. Die Summe der Guthaben-Konten wird vermutlich die Summe der Kredit-Konten übersteigen. 8. Bedingtlieferungen haben unter dem Druck der letzten Jahre stark abgenommen; sie werden schwerlich in absehbarer Zeit wieder den alten Umfang erreichen. Verleger und Sorti menter haben gelernt, daß Festbezug, auch wenn es einige Laden hüter gibt, wohlfeiler ist, als der Bedingtbezug mit seinem ganz unwirtschaftlichen Hin und Her und der zeitraubenden Abrech nung. Trotzdem wird man nicht überall und ganz auf Bedingt bezug verzichten können. Soweit er von Belang ist, wird von Firma zu Firma Jahresabrechnung, aber nur dafür, gewährt werden müssen. Fallen übrigens durch die Austauschstelle und die Buch händlerbank die Barpaketgebllhren weg, so werden sich Bestel lungen »bar mit Remissionsrecht« immer mehr einbürgern, als einfachste Form des Bedingtbezugs. 9. Leipziger Verkehrseinrichtungen insbesondere. a) Die Besiellanstalt wird durch die Zusammenlegung der Spedition <s. u. 1) und durch Wegfall der vielen Rechnungs papiere nach Vereinfachung des Rechnungswesens (s. u. 6—8) stark entlastet. Sie geht in Verwaltung der Genossenschaft über, ft Den einfachen Vorgang erläutert am besten ein Beispiel. Der Verleger A. hat dem Sortimenter B. ein Postpaket im Rechnungs betrag von 87.5» geliefert. A. schickt die Rechnung an di« Austausch stelle in Leipzig, dort wird sie ungefragt dem Guthaben-Konto B.s belastet. Findet B. die Rechnung richtig, so ist der Fall erledigt. Angenommen aber, A. hat ./l 3.75 zuviel berechnet, so schreibt B. über diesen Betrag eine Gegcnrechnung, die er ebenfalls durch die Austausch stelle in Leipzig und ebenfalls UN g e fr a g t dem A. belasten läßt. Die Begründung der Rückrcchnung erfolgt auf dieser selbst, also keine besondere schriftliche Mitteilung mehr. Erkennt Ä. die Rückrechnung an, so ist's gut; wenn nicht, so setzt dann erst die Erörterung um den nun streitig werdenden Posten ein. — Das Verfahren schasst also für beide Teile die große Vereinfachung, daß in der Buchführung jeder Posten sofort und restlos erledigt ist; kommt eine Rückrechnung, so ergibt das eine neue Buchung. Auch dann wird IN der Regel die eigentliche Schuldsumme unangefochten bleiben und getilgt sein; die Rückrechnung des Sortimenters wird nur Differenzen betressen. So wird der Unsitte vorgebeugt, unter Vorschützung von Differenzen die Zahlung auch des anerkannten Betrages zu verschlep pen. Das Verfahren ist viel einfacher als Postnachnahme, die mehr Buchungen erfordert und immer kostspieliger wird. Also: keine Über wachung von Außenständen, keine Mahnungen mehr, keine Verschlep pungen, keine willkürlichen Abzüge, wenig Schreibwerk! 404 womit ein alter Wunsch des auswärtigen Buchhandels erfüllt wird. b) Die Paket-Austausch stelle wird nach wie vor zur Einlieferung und Sortierung der kleineren Verlagsaus- lieferungen dienen; der Großverlag und die mit der Auslieferung für auswärtige Verleger betrauten Betriebe werden vorteil hafter unmittelbar den Speditionsbetrieben zufahren. Auch die Pakeiaustauschstelle geht an die Genossenschaft über. e) Fuhrwesen. Es ist anzustreben, die Lastenbewegung planmäßig einzurichten und die zeitraubenden Einzelsuhren der Markthelfer soweit als möglich einzuschränken. Dazu gehört auch die Abfuhr der Postpaket«. Es empfiehlt sich ein sorgfältig organisierter und überwachter Geschirrbetrieb für empfohlene Bestellungen, andere Beischlüsse, Postpakete, für letztere vielleicht unter Sondereinrichtungen der Post (Buchhändler-Postamt?). Nur so läßt sich Wirtschaftlichkeit und Pünkt lichkeit des Leipziger In neu Verkehrs und damit Schnellig keit des A u tz e n Verkehrs erreichen. ä) Buchhändler-Geschäftshaus. In diesem Zu sammenhänge gewinnt der bekannte Bauplan des Herrn Max Merseburger neue Bedeutung. Die Vereinigung vieler jetzt zerstreuter Betriebe in einem Hause kann der Vereinfachung aller Geschäfte nur dienlich sein. Ein Neubau freilich wird jetzt zu kostspielig. Aber vielleicht läßt sich doch ein vorhandenes Ge bäude dem Zwecke dienstbar machen, vielleicht auch Stadt oder Staatshilfe erreichen. 10. Gründung und Verwaltung der Genossenschaft. Das rechtlich Notwendige ergibt sich aus dem Gesetz über Er werbs- und Wirtschastsgenossenschaften vom 1. Mai 1889. Als Nechtsform kann nur dieder»EingetragenenGenossen- schaf t'm itbeschränkterHaftpflicht-in Betracht kom men. Ein gutes Vorbild für die Satzung ist das Statut der Wirtschaftlichen Vereinigung Deutscher Buchhändler. Die sach lich wichtigsten Bestimmungen würden sein: Firma: Verkchrsgenossenschast deutscher Buch- h ä n d l er, E. G. m. b. H. Gegenstand des Unternehmens: Ankauf, Errichtung und Be trieb von buchhändlerischen Waren-, Speditions- und Geldgeschäften sowie von buchhändlerischen Verkehrseinrichtungen jeder Art, von Unternehmungen und Einrichtungen, die geeignet sind, den Mitglie dern wirtschaftliche Vorteile zu bieten. Der Geschäftsbetrieb erstreckt sich nur auf Mitglieder der Genossenschaft. Mitglied kann jeder Buchhändler werden, auch wenn er seinen Geschästssitz außerhalb des Deutschen Reiches hat; ferner buchhändlerische Vereine. Die Ausnahme kann abge lehnt werden, wenn zu befürchten ist, daß der Aufnahmesncheude den Buchhandel nicht gewerbsmäßig betreiben oder seine Aufnahme berechtigte Belangen des Gcsamtbuchhandels gefährden wird. Der Geschäftsanteil dürfte nicht unter 500 betragen; ein Mit glied kann bis zu 20 Geschäftsanteile (10 000 erwerben, hastet aber außerdem noch im gleichen Betrag für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft. Der Vorstand hätte zu bestehen aus einem Generaldirektor, meh reren Stellvertretenden Generaldirektoren, vielen AbteilungSdirek- ioren; daneben Bevollmächtigte zu bestimmten Ausgaben. Proku risten und Handlungsbevollmächtigte sind in einer Genossenschaft nicht zulässig. Der Aussichisrai könnte bestehen aus 0 in der Hauptversamm lung zu wählenden Mitgliedern, wovon mindestens 4 Sortimcnis- buchhändler und 4 mit Geschästssitz außerhalb Leipzig. Amtszeit 3 Fahre. Den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter bestimmt die Hauptversammlung. Die Wahl ist durch einen Wahlausschuß vorzu- berciten, gebildet aus je einem Vertreter des Börsenvereins, des Verlegervereins, des Vereins der deutschen Musikalienhändler, des Verbandes der Kreis- und Ortsvercine, der Buchhändlergilde, des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, Haupiveriammlungcn. Die ordentliche findet wohl am besten am Kantate-Montag statt, außerordentliche nach Bedarf, in der Regel in Leipzig. Jedes erschienene Mitglied hat eine Stimme, keine Stiinmvertreiung. 1l. Finanzplan. Es ist unmöglich, für die Rentabilität der vor geschlagenen Umgestaltungen !m voraus irgendwelche sichere An- ! Haltspunkte zu geben. Dazu müßte man erst wissen, wie hoch i sich der Erwerb der bestehenden Geschäfte stellt. Da es sich um ! Betriebe handelt, die nach den öffentlich abgegebenen Erklä-
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