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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.03.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-03-10
- Erscheinungsdatum
- 10.03.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19200310
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192003109
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Svrseublatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 57, 10. März 1920. Verbotene Druckschriften. — Das für den Freistaat Lachsen unter dem 20. 11. 19 Mid 5. 12. 19 auf Grund von tz 0 d des Bel.-Zustands- gesetzes verfügte Verbot nachstehender periodischer Druckschriften 1. »Der Pflug.« Sonntagsblatt für Landarbeiter und Klein bauern, herausgegebcu vom Zentralsekretariat des Verbandes kom munistischer Landarbeiter und Kleinbauern Deutschlands; 2. »I u g e u d i u t e r n a t i o n a l e.« Kampforgan der internationa len Verbindung sozialistischer Jugendorganisationen; 3. »D i e junge Garü e.< Zentralorgan der sozialistischen Jugend Deutschlands ist bis zum 6. April 1920 befristet worden. Vom 7. April 1920 au unterliegt der Vertrieb der Zeitschriften im Freistaat Sachsen keiner Beschränkung mehr. Personalnachrilüteu. Gestorben: in der Nacht vom 28. auf den 29. Februar nach längerem, schwerem Leiden Herr August Gundlach, Direktor der E. Guudlach Aktiengesellschaft in Bielefeld. Der Verstorbene hat die Freude gehabt, das von ihm in Gemein schaft mit seinem Bruder, Herrn Direktor Louis Gundlach, geleitete Geschäft, das besonders auf Buch- und Kunstdruck gerichtet ist, aus klei nen Anfängen schön emporbliihen zn sehen. Sprechsaal (Ohne Verantwortung der Redaktion- jedoch unterliegen alle Einsendung?» de» Bestimmungen Uber die Verwaltung d-S BörsenblattS.t Eine Warenaustaoschstelle für Bücher. Die Klagen deutscher Bibliotheken und Institute mehren sich von Tag zu Tag, daß es ihnen nicht möglich ist, schweizerische Zeitschriften und Bücher anzuschaffeu. Letztes Jahr lieferte ein großer Teil schweize rischer Verleger noch seine Vcrlagswcrke mit einem verhältnismäßig geringen Valutazuschlag in der Voraussetzung, daß bis Ende 1919 die deutsche Valuta wenigstens auf etwa 00 steigen werde. Diese Voraus setzung ist nicht eiugetrosfeu, sodaß die schweizerischen Verleger empfind liche Valutavcrluste erlitten haben und nicht gewillt sind, noch weitere größere Verluste zu ertragen. Sie sind daher zum größten Teil Ende letzten Jahres zur Berechnung in Frankeuwährung tibergegangen. Da durch ist es aber selbst großen wissenschaftlichen Bibliotheken beinahe unmöglich geworden, in der Schweiz erschienene Zeitschriften und Bücher zu erwerben. Eine Zeitschrift, die in der Schweiz 25 Fr. kostet, würde einer deutscher Bibliothek beim gegenwärtigen Stand der Mark auf 360 zu stehen kommen. Vom deutschen Standpunkte aus könnte vielleicht betont werden, daß es nur zu begrüßen sei, wenn die schweizerische Konkurrenz im Verlagsbuchhandel ausgeschaltet werde. Ich glaube aber nicht, daß dieser Standpunkt richtig ist. Vor allem ist die schiveizerische Verlags-Produktion verschwindend klein; außerdem handelt es sich bei urheberrechtlich geschützten Werken nicht um Kon- kurrenzwcrke im eigentlichen Sinne, da doch jedes Buch wieder seinen Eigenwert besitzt. Ganz ausgeschlossen ist diese Konkurrenz bei Fach zeitschriften. Ich möchte daher im Interesse der deutschen Bibliotheken, Institute usw. eine Wareuaustauschstelle für Bücher Vorschlägen. Ich denke mir diese als eine Unterabteilung der Firma Koehler L Volck- mar oder eines anderen Leipziger Kommissionsgeschäftes, das mit Barsortiment verbunden ist. Diese Abteilung würde schweizerische Bücher zum regulären Frankennettopreis zuzüglich 100°/« in Mark währung (1 Fr. — 2 .M erhalten und dafür dem schweizerischen Verleger oder dem Schweizerischen Vereinssortiment, das von schweize rischer Seite aus als Vermittlungsstelle dienen könnte, die deutschen Bücher zum deutschen Marknettopreis ohne Anslandsvalntazuschlag liefern. Wenn z. B. in einem Monat vom schweizerischen Verlag Werke im Gesamtbeträge von 2000 Fr. — 4000 .// geliefert wurden, so wer den von der Leipziger Zentralstelle Bücher deutschen Ursprungs im Gesamtbeträge von 4000 an das Schweizerische Vereinssortiment ge liefert. Der lOOprozcntigc Zuschlag zum schweizerischen Preis ist not wendig, weil die Bücher deutschen Ursprungs in der Schweiz zum Preis von 50 Cts. für eine Mark verkauft werden. Für die deutschen Ver leger ist dieser Zuschlag ein Schutz, da ein in der Schweiz hergestetttes Buch, daö*in Deutschland nach diesem Vorschlag etwa 12 kostet, für 0 Kr. verkauft wird, und der deutsche Käufer würde das schweizerische Buch nicht teurer erhalten, als ein gleichwertiges deutsches Buch. Durch eine solche Vermittlungsstelle würde der geistige Verkehr zwischen der Schweiz und Deutschland bedeutend erleichtert, was sicherlich für die gegenseitigen guten Beziehungen von großem Nutzen wäre. —r. Zwang zur Schleuderei? Ein Berliner Professor bestellte persönlich in meinem Geschäfls- lokal in m e i n e r A b w e s e n h e i t zwei Werke. Das eine, antiquari sche, wurde ihm gegen Bezahlung gleich mitgegeben, trotzdem es heute mindestens den fünffachen Preis hat, zn dem es ihm auf Grund meines Katalogs verkauft worden ist, das andere, das große »Handwörterbuch der Naturwissenschaften«, wurde ihm von einem Gehilfen, der in keiner Weise das Recht, Geschäfte für mich abzuschließen, und auch nicht das genügende Verständnis hat, die Preisbewegungen zn verfolgen, für 600 .// auf Grund eines Antiquariatskatalogs verkauft. Glücklicher weise aber sollte dieses Buch erst am nächsten Tage geliefert werden. Es handelte sich um ein meues Exemplar, das ich kurze Zeit vorher für einen weit höheren Einkaufspreis vom Verleger bezogen hatte. Ter Preis dieses Werkes ist, wie ja jeder im wissenschaftlichen Buchhandel einigermaßen unterrichtete Gehilfe weiß, inklusive Sortimcnterzuschlag jetzt 1200 .^i. Ich verweigerte nun natürlich die Lieferung und werde jetzt vom Professor verklagt. Sein Anwalt spricht von einer wucheri schen Preisforderung. Die Frage entsteht nun erstens, ob ich zn einem Verkauf ver pflichtet werden kann, den ich nicht persönlich abgeschlossen habe (ich bemerke, was »vesentlich ist, daß ich keinen Laden habe, sondern 99"/o aller Geschäfte schriftlich abschließe), und obzwar der Verkäufer die Genehmigung zum Abschlüsse solcher Geschäfte nicht hat, und solche auch tatsächlich während der langen Reihe von Jahren, während der er bei mir tätig ist, nicht abgeschlossen hat, zweitens, ob ich gezwungen werden kann, eine Handlung zu begehen, die die ärgste Schleuderet dar stellt, mich daher nicht nur mit einem Makel behaftet, sondern mir auch die größten geschäftlichen Unannehmlichkeiten ivegen Preisunter bietung eintragen kann. Ich bemerke, was wohl selbstverständlich ist, daß sonst bei mir auf das strengste die jeweiligen Vorschriften des Börsenvereins beachtet werden, angefangen von dem Teuerungszuschlage bis zur Valntaord- nung, so sehr ich letztere bedenklich finde. Es kann also auch aus irgend einem Umstande nicht der Schluß gezogen werden, daß bet mir neue Bücher ans eigenem oder fremdem Verlage unter dem Preise verkauft werden. Da die Sache von prinzipieller Bedeutung ist, gedenke ich, sie even tuell bis zur höchsten Instanz durchzufechten. Es wären mir ans die sem Grunde Mitteilungen über ähnliche Vorfälle und deren eventuelle gerichtliche Entscheidung lieb. Berlin W. 15. «. I u n k. Bom Xenieuverlag. I» blesem Verlag ist von Kranz Diepold !>n Jahre 1S18 erschienen: »Die Dohle von Falkcnstein. Ein Roman aus dem 14. Jahrhundert'. Der Roman spielt auf dem Schloß Falkcnstein am Donnersberg und ist daher in erster Linie für die Pfalz von besonderem Interesse, zumal da er flott geschrieben und auch in kulturhistorischer Beziehung von Wert ist. Der Verlag scheint so gut wie nichts für den Absatz in der Pfalz getan und auch den pfälzischen Firmen von dem Erscheinen des Romans keine Anzeige gemacht zu haben. Die Folge davon war, daß das Buch in vielen Fällen von mir verlangt wurde, weil von meinem Verlag die pfälzische Heimatliteratnr besonders gepflegt wird. Häufig verlautete auch, daß der Verlag trotz dringender Reklamation nicht liefere. Daraufhin bestellte und erhielt ich im November vorigen Jahres 200 Exemplare, die binnen wenigen Wochen verkauft waren, worauf ich im Dezember weitere 300 Stück bestellte. Bis heute warte ich vergebens auf den Empfang dieser Sendung, trotzdem ich zweimal dringend reklamiert habe. Meine letzte Zuschrift an den Lenienvcrlag hatte folgenden Wortlaut: »Meine Zuschriften vom 16. Dezember und 10. Januar haben Sie einfach mit Stillschweigen beantwortet. Abge sehen davon, daß ich bereits eine große Bestellung gemacht und sofort bezahlt habe und es sich in dem vorliegenden Fall um eine noch größere Bestellung handelt, die ich unter Nachnahme beordert habe, sollten Sie doch wenigstens Antwort geben und die Expeditionsverhinderung an- zeigen. Beharren Sie ans diesem Standpunkt, so bleibt mir nur noch die Flucht in die Öffentlichkeit übrig«. Auch auf diese Reklamation ist eine Antwort nicht erfolgt. Nebenbei sei noch bemerkt, daß Herr Diepold Klage wegen Nichterfüllung der eingegangenen Verbindlich keiten erhoben hat. Eine Beschlagnahmung der etwa noch vorhandenen Vorräte wurde jedoch vom Kläger nicht beantragt. Nachdem die Geschäftsgepflogenheiten des .Unienverlags schon öfters im Sprechsaal eine Beleuchtung erfahren haben, dürfte auch die ser Fall für weitere Kreise nicht ohne Interesse sein. Kaiserslautern. Engen Crnst n s. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börsenveretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. - Adresse der Redaktion und Spedition: Leipzig. Gerichtsweg Ls sBuchhändlcrhauS). 240
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