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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.06.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-06-05
- Erscheinungsdatum
- 05.06.1920
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- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil. Verein der Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, den 3, Juni 1920. Einladung zur Außerordentlichen Hauptversammlung Mittwoch, den 16, Juni 1 920, nachm. 1/2 5 Uhr, i» dem kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses, Portal 1. Tagesordnung: Anträge des Vorstandes: Die außerordentliche Hauptversammlung wolle veschließen: 1. den Lehrern der Buchhändler-Lehranstalt in Erwartung der städtischen Besoldungsreform 50"» der Bezüge des Monats April 1920 als Vorschuß laufend vom April 1920 an zu bezahlen; 2. den ß 15 der Bestimmungen für die Lehranstalt dahin abzuändern, den Ausschuß für die Lehranstalt auf sieben Personen zu vermehren, von denen mindestens vier dem Vorstande angchören müssen und drei von dem Vorstande in seiner ersten Sitzung nach- der Hauptversammlung unter den ordentlichen Mitgliedern gewählt werden. Die außerordentliche Hauptversammlung wolle 3. an Stelle des aus Gesundheitsrücksichten ausschcidenden Herrn Hermann Streller gemäß ß 20 der Satzung eine Ersatzwahl für die Jahre 1920 und 1921 vollziehen. Der Vorstand schlägt Herrn Bürgermeister Carl Strauß vor, der bereit ist, eine auf ihn fallende Wahl anzunehmen. Nach H 15 der Satzung sind alle Mitglieder des Vereins verpflichtet, allen Hauptversammlungen beizuwohnen, wenn sie nicht durch Krankheit oder Ausübung öffentlicher Ämter ver hindert sind, und können Geschäfte (oder Reisen) nicht als Ent schuldigungsgrund geltend gemacht werden. Die im Laufe der Versammlung einzusorderndc Eintrittskarte dient als Ausweis der Anwesenheit. Wer ohne triftige Entschuldigung fehlt, hat 2 zu zahlen. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. R. Linnemann, OttoVoigtländer, Vorsteher. Schriftführer. Badisch-Pfälzischer Buchhändler-Verband. Freiburg, Heidelberg, Kaiserslautern, Karlsruhe, 30. Mai 1920. Unsere Hauptversammlung findet am 2 7. Juni in Heidelberg statt. Gäste, auch Damen, herzlich willkommen! Weitere Mitteilungen gehen den Mitgliedern direkt zu. Der Vorstand des Badisch-Psälzische» Buchhändler-Verbandes. I. A.: I. H. Eckardt, Vorsitzender. Die Verordnung des Retchswirtschaftsministers vom 15. März 1920 betr. Bücherausfuhr und die Stadt Lörrach. Mitteilungen des Baseler Buchhändlervereins und die daran anknüpfcnden Erkundigungen haben einen Fall von Durch brechung der Ausfuhrbestimmungen für den Buchhandel ans Licht gebracht, der zu den ernstesten Beschwerden Anlaß gibt. Die Stadt Lörrach, die in der Schweiz annähernd eine Million Franken für Milchlieserungen schuldet, ist auf den Ge danken gekommen, diese Schuld dadurch abzutragen, daß sie auf eigene Rechnung deutsche Bücher in Franke» in der Schweiz verkaufte. Sie beauftragte einen Aufkäufer mit der Beschaffung von allen möglichen Büchern in verschiedenen deutschen Städten. Ebenso zog die Stadtverwaltung auch die Buchhandlungen und sonstige, sich nebenbei oder gelegentlich mit dem Vertrieb von Büchern befassende Geschäfte in Lörrach zur Lieferung heran. Bedenken, die einem der an den Börsenverein angeschlossenen Buchhändler aufstiegcn, daß das Geschäft mit der Auslandver kaufsordnung im Widerspruch stehen könnte, beschwichtigt« die Stadtverwaltung angeblich mit der Versicherung, daß die Bücher nur zu den allgemein in der Schweiz üblichen Preisen verkauft werden würden, daß also eine Schädigung der schweizer und deutschen Buchhändler nicht zu befürchten sei und daß für die Lieferungen die amtliche Ausfuhrbewilligung vorliege. In der Tat konnte einer der Buchhändler auf dem Hauptsteueramt in Lörrach in «ine derartige Ausfuhrbewilligung Einsicht nehmen. In der Annahme, daß es sich bei dem ganzen Unternehmen um eine gemeinnützige Sache handle, gab der betreffende Buch händler seine Bedenken auf und stellte sich, als Stadtverordneter seitens der Stadtverwaltung darum angegangen, sogar für das weitere Verbringen der Bücher mit seinem fachmännischen Rat zur Verfügung. Die Bücher wurden in Möbelwagen über die Grenze gebracht und in Basel Vertrieben, aber zu wesentlich bil ligeren Preisen, als es dem legalen Buchhandel möglich ist. Das hatte nicht nur Geschäftsverluste der schweizer Buchhändler zur Folge, sondern auch eine schwer« Schädigung des Ansehens des deutschen Buchhandels überhaupt, insonderheit aber auch der deutschen Behörden. Der Börsenverein hat, sobald ihm von diesen Vorgängen Kenntnis wurde, sofort den Magistrat von Lörrach um Äuße rung dazu ersucht und den zuständigen Neichsstellen Mitteilung gemacht, mit dem Antrag, den Fall schleunigst aufzuklären und jede weitere Umgehung der Ausfuhrbestimmungen zu unterbin. den. Seitens der Reichsbehörden ist leider bisher ein Bescheid noch nicht eingegangen, vermutlich weil die Ermittelungen noch nicht abgeschlossen sind. Die Stadtverwaltung von Lörrach hat, ohne sich zur Sache selbst irgendwie zu äußern, nur ganz kurz mitgcteilt, sie verhandle über die Fragen mit dem Baseler Buch- händlerverein. Kurz zuvor sandle sic Abschrift einer Antwort ein, die sic dem letzteren auf direkte Beschwerde erteilt hatte. Darin war behauptet, daß die nach Basel verbrachten Bücher mit Zustimmung der zuständigen Stellen und innerhalb der gesetz lichen Bestimmungen ausgeführt worden seien. Die einzig zn- 56ä
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