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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-06-16
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1920
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- Deutsch
- Sammlungen
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130, 16. Juni 1920. Redaktioneller Teil. großen Teil, die keinen rechten Unternehmungsgeist ha ben, nicht viel können, bei denen es eben an Tüchtigkeit und Strebsamkeit mangelt, wobei zu ermähnen ist, daß auch noch andere Gründe maßgebend gewesen sein können. Aber auch die Ausbildung des Nachwuchses ist mit schuld an der geringen Leistungsfähigkeit des Durchschnittsangestellten von heute. Der Lehrling wird oftmals als billige Arbeitskraft angesehen und die Ausbildung und Fortbildung ihm selbst überlassen. Daß aus solchen Lehrlingen keine tüchtige Gehilfenschaft hervorgehen kann, ist wohl klar, und es hat eine große Zahl solcher Vorkommnisse in Leipzig gegeben, das müssen alle Beisitzer des »Schlichluugs- ausschusses für den Leipziger Buchhandel« bestätigen. Es soll bei den Lehrlingen kein Strebertum großgezogen lverden, aber im eigenen Interesse des jungen Mannes soll ihm Strebsamkeit beigebracht werden, vor allem sein Wissen und Können zu erweitern, dazu soll ihm der Lehrherr die Anleitung geben. Auch hierin liegt letzten Endes ein Grund für die wirtschaftliche Lage des ganzen Berufs, denn die weniger leistungsfähigen Kräfte belasten den Be trieb viel mehr, als wenn gutbezahlte tüchtige, arbeitsfreudige Angestellte vorhanden sind. Die Arbeitsfreude wieder kann nur durch gute Arbeitsbedingungen und, was für die Jetztzeit not wendig ist, durch auskömmliche Bezahlung geweckt werden. Auf alle diese Dinge hat aber der Lchrhcrr und der Prinzipal allein Einfluß, die Gehilfenschaft bekommt hernach nur immer die Schattenseiten der Angestellten vorgehalten. Es ist beim besten Willen nicht möglich gewesen, mit den Ge hältern in den 2—3 letzten Kriegsjahren auszukommen, und die Preise für die Lebenshaltung, nicht' nur für die Lebens mittel, sind fortwährend in erheblichem Matze gestiegen, während die Vertreter der Arbeitgeberschaft in der Tarifkommission doch stets versuchthaben, dieGehälter so gering wie möglich zudemessen. Ich habe oft Gelegenheit genommen, darauf hinzuweisen, daß höhere Eiukommensverhältnisse geschaffen werden müssen, gerade zum Wohl des gesamte» Berufs, leider fand ich auf der Gegen seite nur wenig Verständnis dafür. Man darf auch bei den Ver tretern der Gehilfenschaft einige volkswirtschaftliche Kenntnisse Vorausseyen; allerdings, und da stimme ich mit Herrn Kirstein völlig überein, Heißsporne müssen ausgeschaltet werden — auf beiden Seiten. Daß in der gesamten Gehilfenschaft Leipzigs eine Notlage besonderen Umfanges herrscht, ist ja auch von der Prinzipalität anerkannt, und wenn diese Notlage durch die Ver treter der Gehilfen zum Ausdruck gebracht wird, dann sollte die gesamte Tarifkommission, also auch die Vertreter der Arbcit- gebcrschaft, es als höchste Ausgabe ansehen, diese Notlage we nigstens etwas erträglich zu machen. Ich bin der Meinung, der Streik im Herbst vorigen Jahres wäre vermieden worden, wenn die Arbeitgeber damals so gehandelt hätten, wie sie jetzt zum April d. I. gehandelt haben. Die Gesinnung, die heute in einem großen Teile der Gehilfenschaft herrscht, ist wirklich zum Teil aus der großen Notlage entstanden, wenn ich auch zugebcu will, daß teilweise andere Umstände mitgewirkt haben. Diese konnten aber nur Wirkung haben, weil die Notlage den Boden vorbereitet hatte. Also gut, setzen wir uns an den Verhandlungstisch und versuchen wir gemeinsam die größte Notlage zu beseitigen, aber es muß dann auf beiden Seiten ein ehrlicher Wille vorhanden sein. Jede Partei muß ihre Vertreter so auswählen, daß diese auch bereit sind, die Interessen der Gegenpartei gerecht zu wür digen. Ich muß den Satz noch einmal anwenden, da er letzten Endes das Richtige trifft, wenn er auch nicht gern gehört wird, aber wahr bleibt er doch: Kapital und Arbeit sind gegenseitig auf einander angewiesen, das eine ist so wertvoll wie das andere, keins kann ohne das anderesein. Aus diesem Grunde wünschte ich nichts mehr als wieder eine »Arbeitsgemeinschaft des Leipziger Buchhandels-, dann könnten ernste Zwischenfälle vermieden wer den. Wenn natürlich einer der genannten Faktoren glaubt,! allein bestimmen zu können, dann werden weitere Kämpfe zum Schaden und Nachteil aller Beteiligten kaum zu vermeiden sein. Dtrtze, Walther: Die Preisbildung des deutschen Buch handels im Lichte der Kriegswucherordnungen. 8". 101 S. Berlin 1920, Verlag von Karl Siegismund. Ladenpreis geheftet -kt 6.— (-/t 4.— netto bar). Die vorliegende Schrift ist ein erfreulicher Beweis dafür, daß sich der studierende Jungbuchhandel bet Erwerb der Doktorwürde jetzt in stärkerem Masse buchhändtcrischcn Tagessrageu zuwendet. So ist es gekommen, dass sich der Verfasser mit frischem Zugriff der Behand lung einer Frage angenommen hat, die augenblicklich und bis auf wei teres im Mittelpunkt des beruflichen Interesses steht und in ihren Aus wirkungen sich ans weite Kreise des btichcrkauscnden Publikums er streckt. Selbst wenn es sich lediglich um den kompilatorischen Teil der Arbeit handeln würde, die hier vom Verfasser mit ungemeinem Fleiß und grosser Gründlichkeit geleistet worden ist, so wäre damit schon der buchhändlerischen Fachtvett und dem sich siir die Frage interessierenden Juristen und Laien ein unschätzbarer Dienst erwiesen worden, weil es sich darum handelt«, ein weit in Akten, Fachwerken, Kachartikeln »sw. zer streutes Material zu sichten und zu sammeln und unter einen einheit lichen Gesichtspunkt zu stellen. Aber der Verfasser geht auf Grund dieses Materials auch seine eigenen Wege der Betrachtung und Folge rung. Dieses Bestreben, zu eigenen Ergebnissen zu gelangen, liegt ja in dem Wesen jeder Dissertation begründet und dürfte dort, wo es auf Ab- oder Irrwege gerät, immer noch als Beitrag zur Klärung einer wichtigen Frage gewertet werde» müssen. Der Verfasser geht aus von der wirtschaftlichen Ansgleichsbewe- gnng des deutschen Buchhandels, indem er die drei Eigenheiten des Buchhandels in Betracht zieht: die Jnvcrlagnahme gewisser wissenschaftlicher Veröffentlichungen auch bei dem Mangel einer Gewinnabsich-t und Gewinnallssicht, die verlegerlsche Bindung durch den Einheitspreis bei Reihenocröffentlichnn- gc» und das Prinzip des festen Ladenpreises. Mit diesen Eigenheiten angetan, trat der Buchhandel ln das Zeichen der Kriegs wirtschaft. Es werden nun die Einslüssc geschildert, die Krieg und Nachkriegszeit auf diese Eigenheiten ausgelibt haben, „nb die Mass nahmen der Organisationen des Buchhandels im Zusammenhänge an geführt, die unter Wahrung des Prinzips des festen Ladenpreises den Schwierigkeiten und Hemmungen mancherlei Art zu begegnen suchten. Mit der Anführung der den Buchhandel berührenden Bestimmungen der Kriegswucherverordnungen und der Kennzeichnung der Stellung der Verwaltungsbehörden zu der Ausgleichsbewegnng findet der erste Teil der Schrift seinen Abschluß. Der zweite und siir die ganze Sache wichtigste Teil beschäftigt sich mit der für uns alle äußerst schwerwie genden Frage: Sind Bücher Gegenstände des täglichen Bedarfs oder des Kriegsbedarfs? ES werden behandelt: der Be griff »Gegenstände des täglichen Bedarfes- nach den verschiedenen An sichten, ln amtlicher Begründung, in der Rechtsprechung, bei de» Ver waltungsbehörden und im Schrifttum. Es folgt eine anssührlichc Uu- tcrsuchnng des Begriffs. Daran schließt sich das Kapitel über die An wendbarkeit des Begriffs auf Bücher, wobei wiederum die verschiede nen Ansichten in der Rechtsprechung, bei den Verwaltungsbehörden und INI Schrifttum nebenclnandergestcllt werden. Es ergibt sich eine Un tersuchung der Anwendbarkeit des Begriffs ans Bücher. Die gleiche Form der Darstellung wird den: Begriff »Gegenstände des Kriegsbe darfs- gewidmet. Auch hier wird der Begriff Gegenstand der Untc.-- snchnng »nd seine Anwendbarkeit ans Bücher geprüft. Der dritte Teil beschäftigt sich mit der Frage »Wann ist der im Buchhandel geforderte Preis ein Preis, der unter Berücksichtigung der ge samten Verhältnisse einen übermäßigen Gewinn enthält?- Die Darlegungen bewegen sich in den gleiche» Bahnen und schließen auch hier mit einer Untersuchung des Begriffs. Hierauf werden die gesetzlichen Einschränkungen der Anwendung des Begriffs und die Varanssetznngcn der Anwendung des Begriffs ans den Buch handel mitgcteilt und erläutert. Die sich dabei ergebende Unter suchung wird an Hand eines umsangreichen Materials von Beispielen, Berechnungen usw. geführt. Während wir im allgemeinen den Ausführungen des Verfassers beipslichten können, scheint uns das sich aus ihnen ergebende Resultat, daß Bücher tatsächlich unter den Begriff »Gegen stände des täglichen Bedarfs« fallen, et» Trugschluß zu sein trotz aller Aufwendung an Mühe des Verfassers, den Begriff zu fassen, zu bestimmen und genau zu umschreiben. Vom juristischen Standpunkte mag die Erklärung »Bedarf ist das Verlangen nach Be- srledignngsmittcln, das erforderlich ist, um dem Verlangen eines Men schen zu genügen, sein Bedürfnis zu befriedigen» nicht anfechtbar sein, wohl aber ans sprachlichen Rücksichten, ebenso wie die Definition der G. d. t. B. »G. d. t. B. sind demnach die geeigneten Gegenstände, ans d!« das Verlange» hinztelt, das erforderlich ist, um Sem Verlange» eines Menschen- nsw. Das Wort »Bedarf- hängt nicht nur mit »dür- 615
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