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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-06-16
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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se„», »bedürfen» mid «Bedürfnis-, sonder» auch mit »dürf tig» und »dardcn» zusammen. Das Wort »Bedarf» muß demnach so eng wie möglich ansgeicgt werden und wird noch mehr eingeschränkt durch die Bezeichnung »täglich». Daran ändert auch der Umstand nichts, dast der Gesetzgeber mit Fug und Recht den Begriff »täglich» nicht auf den einzelnen Tag beschränkt wissen will. Mau wird demnach unter »Bedarf» in, Sinne der KriegSverordnungen nur das verstehen können, was faiigcmcin gesprochen) jemand zu seiner Existenz unbedingt nötig hat. Unseres Erachtens kommen hier Bücher überhaupt nicht oder nur in Ausnahmefällen in Frage. Auch die allgemein i» Bnchhändicr- krciseu jetzt herrschende Besorgnis, hast die im Anmarsche befindliche schlechte Konjunktur ganz unheilvollen Einfluß auf den Büchermarkt ausüben werde, spricht Bände gegen eine andere Auslegung. Den» wären Bücher Gegenstände des täglichen Bedarfes, so würden sie schon deshalb einer solchen vorübergehenden Erscheinung nicht in dem Maße unterworfen sein, weil sic von der allgemeinen Preisbewegung bei weiteni nicht in dem Maße ersaßt worden sind wie alle anderen Ar tikel und wie vor allen Dingen diejenigen, die zur Leibes Nahrung und Notdurft gehöre». Das Buch ist trotz allen geistigen Nahrungsbedürs- nissen unseres Volkes im allgemeinen doch ein Luxusartikel geblieben mit Ausnahme weniger Gattungen von Gebrauchsbüchcrn (Schulbücher, Kochbücher, Kursbücher, Landkarten usw.). Aber auch bei letzteren dürste noch zu erweisen sein, ob sie zu den Gegenständen des täglichen Bedarfes gehören. Es kann nur davor gewarnt werden, die Frage all zusehr zum Gegenstände juristischer Spitzfindigkeiten zu machen, wenn man nicht Gefahr lausen will, auf Abwege zu geraten, um sich hinterher verwundert selbst zu fragen, wie man sich bei genauer Ortskenntnis so weit verlaufen konnte. Damit soll der Wert der Schrift nicht irgendwie bestritten oder gar herabgesetzt werben. Sie ist schon wegen der Vollständigkeit des in ihr gegebenen Materials an Entscheidungen, Kommentierungen usw. ein brauchbares Rüstzeug für jeden Buchhändler, wenn es gilt, über Cmzelsragc» in der Preisbildung ober den Gegenstand im allgemeinen ein klares Bild zu gewinnen. Kleine Mitteilungen. Haderslebe,l liegt in der ersten Zone des Abstimmungsgebiets Schleswig und gehört nicht mehr zum Deutschen Reich. Nach An ordnung des Neichspostministeriums sind Pakete nach der genannten Zone als A n s l a n d s p a k c t e zu behandeln (siehe Bbl. Nr. 129, S. 611); die Auslandspakctkarte ist mit 2 deutschen Zollinhaltserklä rungen, einem Anmeldeschein und einer Ausfnhrerklärung zu ver sehen. Für ausfuhrverbotene Waren müssen im Falle der Aufliefe rung Ausfuhrbewilligungen beigefttgt sein. Literarische Vereinigung »Exlibris« in Leipzig. — Der für Frei tag, den 21. Mai, angekündigte Vortrag des Herrn Oberlehrer Otto Heyde von der Öffentlichen Buchhändler-Lehranstalt zu Leipzig über >Die Geschichte der Oper« mußte leider wegen der an diesem Tage abgehaltenen Tarifversammlung bis auf weiteres verschoben wer de - und findet nunmehr endgültig am Mittwoch, den 23. Juni, Uhr abends im Lehrsaale der Öffentlichen Buchhändler-Lehr anstalt, Platostraße (am Buchhändlerhaus), statt. Herr Oberlehrer Hcpd-e, der durch seine kammermusikalischen Aufführungen noch in bester Erinnerung ist, wird dieses hochinteressante Thema so behan deln, Haß es auch ohne besondere musikalische Vorbildung möglich ist, seinen Erläuterungen zu folgen. Der Eintritt zu diesem Vortrage ist frei. Gäste sind hcrzlichst willkommen. Alle Zuschriften werden nach dem Theater-Restaurant »Leipziger Volksbühne« erbeten. H. E. Unbestellbare Postpakete. — Während früher Pakete, deren An nahme vom Empfänger verweigert wird, vor der Rücksendung von den Postanstalten unbestellbar gemeldet werden mußten, werden derartige Pakete jetzt, der geänderten Postordnung entsprechend, unverzüglich an den Absender zuriickgcsandt, wenn dieser nicht im voraus eine andere Bestimmung getroffen hat. Wünscht der Absender, daß ihm unbestell bare Pakete zunächst unbestellbar gemeldet werden, so muß er dies durch den Vermerk »Wenn unbestellbar, Meldung« auf der Vorderseite der Paketkarte und des Pakets znm Ansdruck bringen. SprechsM. Berechnuna zweiter Teile. Die Firma I. F. Lehmanns Verlag in München kündet das Er scheinen von »Lehmann-Ncnmann, Bakteriologie», Teil 2 unter Nach berechnung von .Ä 30.— an. Ursprünglich wurde Band 1 des Werkes unter Berechnung von .)( 30.— ord. für beide Teile des Werkes ange- lündigt, und so ist das Buch auch den Käufern geliefert worden. Wir sind also verpflichtet, allen Abnehmern Band 2 unentgeltlich nachzu- iicfern. Wen» es auch durchaus in Hinsicht aus die Verhältnisse ver ständlich ist, daß eine Nachberechnung erfolgen muß, so werden sich doch fraglos die meisten Abnehmer auf den Rcchisstandpnnkt stellen und verlangen, daß ihnen Band 2 unentgeltlich geliefert wird, und die Nach zahlung von 30.— respektive ^ 38.— einschließlich Teuerungszn- schlag ablehnen. Wenn die Entwicklung der jetzigen Verhältnisse auch keinesfalls vorausgesehen werden konnte, so ist es doch unserer Mei nung nach unter allen Umständen ein Übelstand, daß bei solchen Wer ken, wo Schlußteile nach Monaten oder Fahr und Tag erscheinen, die Berechnung von Band 1 für das ganze Werk vorgenommen wird. Der beste Beweis dafür ist, daß ausnahmslos alle Zeitschriften und Liefe- tungswerke, die im Januar für das Jahr oder siir das Halbjahr be rechnet wurden, bereits mehrfach Nachbciastungcn erfahren haben und so nicht nur dem vermittelnde» Sortimenter eine große Mehrarbeit entsteht, sondern die Kundschaft verärgert und zu zahlreichen Abbestel lungen veranlaßt wird. Im vorliegenden Falle handelt es sich für uns und fraglos auch für alle anderen Handlungen, die Anrecht auf Band 2 von »Lehmann-Reumann» haben, darum, über den recht lichen Standpunkt Klarheit zu erhalten, weil die unangenehm sten Auseinandersetzungen mit den Kunden unvermeidlich sein werben. Berlin N. 24, den 3. Juni 1920. Oscar Rothackcr. Der Wunsch der Firma Oscar Rothackcr, daß gegenwärtig erste Teile nicht mehr für vollständig im voraus berechnet werben sollen, ist in Berücksichtigung der derzeitigen schwankenden Preise durchaus be rechtigt. Auch ich lasse, seitdem die Preise sprunghaft in die Höhe gehen und man oft nicht in der Lage ist, 8 Lage lang eine Berechnung ausrechtzuerhaiten, nichts mehr für vollständig berechnen, da ich sehr ! wohl selbst weiß, daß sich die Preise schon nach wenige» Wochen wesentlich geändert haben. Von Lehmann-Neumann, Bakteriologie, ist der 1. Band im Jahre ISIS erschienen. Der 2. Band sollte 2 Monate später zur Ausgabe kommen. Leider haben mich die Verfasser sitzen lassen und hat sich die Herstellung des Werkes um ein Jahr ver schoben. In dieser Zeit trat eine völlige Umstellung der Preise ein. Das Papier, das im Jahre ISIS ,// 1.30 das Kilo kostete, kostet heute .Ä 7.—, also 400°/„ mehr. Die Biichdruckereicn verlangen jetzt einen Aufschlag von SVO °/„, der Buchbinder begnügt sich mit einem Ausschlag von 800°/,, außerdem sind alle anderen Spesen im Laufe dieses Jahres um das Doppelte bis Sechsfache gestiegen. — Auch der neue Preis, de» ich für bas Werk ln Ansatz bringe, ist ganz knapp berechnet und gewährt mir nur einen ganz bescheidenen Gewinn. Ich selbst habe das Zwei- und Dreifache zu zahlen, was ich für den 1. Band bezahlt habe, was Herrn Oscar Roihacker im übrigen ganz genau bekannt sein dürfte. Was ich verlange, ist nichts als ein bescheidener Ausgleich zwischen meinen eigenen Auslagen und dem, was ich selbst anlegen mußte. Da in der Zwischenzeit ohnehin alle Bücher um das Doppelte gestiegen sind, viele sogar um wesentlich mehr, liegt auch gar kein Grund vor, bei diesem Buche eine Ausnahme zu machen und cs zu einem Preis zu liefern, den es vor einem Jahr hatte. Die Käufer von Band 1 müssen, wie cs in taufend anderen Fällen auch nötig ist, eben über die Nage im Buchhandel aufgeklärt werden, dann wird kann, ein Käiifer es als unbillig empfinden, daß der Verleger den Kunde» . den Preis zahlen läßt, den er selber dem Papierhändler, Drucker »ud ^ Buchbinder seinerseits bezahlen muß. Da das ganze kaufmännische l Geschäft auf Treu und Glauben aufgebaut ist, läuft es Treu und Glauben jedenfalls nicht zuwider, wenn der Verleger eine angemes sene Entschädigung für das verlangt, was er selber bezahlen mußte. In meinen Augen würde cs aber gegen Treu und Glaube» verstoßen, wenn man einen Verleger zwingen wollte, ein Buch, das er vor einem Jahr angczeigt hat, und das infolge des Versagens des Autors nicht erscheinen konnte, zu einem Preis zu liefern, zu dem er es vor einem Jahr angekündigt hatte. Nach dieser Logik müßte auch ein Sorti menter, der vor einem Jahr ein Buch anboi, es heute zu dein Preise liefern, unbeschadet darum, ob es inzwischen im Preis« ln die Höhe gesetzt worden ist. Ich bedanrc, an dem jetzt festgesetzten Preis, au dem ja auch die Firma Rothacker das Doppelte verdient, nichts ändern zu können, und würde gegebenensalis ruhig dem Gericht die Ent scheidung überlassen. Dagegen stimme ich Herrn Roihacker zu, dast, solange die Verhältnisse so unsicher sind, bis ans weiteres kein Werk mehr für vollständig berechnet werden sollte. Berantwortl. Red. t. «.: R i ch a r d « l d e r t I. — «erlag: D - r « ö I s e n p - r - t n der Deutsch-» Buchhändler ,n Leipzig, Deutsches Buchhändlerhau». Druck: Ra IN NI L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Wcrtchtsweg 2« iBuchvaiioieriiai 6ik M ünche n. I. K. L e h m a n n.
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