Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19201120
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192011209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19201120
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
- Monat1920-11
- Tag1920-11-20
- Monat1920-11
- Jahr1920
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. ?s° 262, 20. November 1920. »Innendekoration« und »Deutsche Kunst und Dekoration« usw., sein litt. Lebensjahr vollendet. Ans Anlaß dieses Tages hatten die Ange stellten des Hauses eine schlichte, aber eindrucksvolle Feier veranstaltet und ihrem verehrten Chef ihre Glückwünsche in einer künstlerischen Adresse überreicht. Die Rede ihres Sprechers, Prokurist Peschko, brachte das herzliche Einvernehmen zum Ausdruck, das alle Kräfte zu fruchtbarer Arbeit verbindet, und auch die bewegten Dankesworte des Jubilars legten dafür Zeugnis ab. Diesen Gratulanten ha-te sich Herr Oberbürgermeister I)r. Glässing als Vertreter der Stadt an geschlossen. Von nah und fern liefen Beglückwünschungen ein, dar unter auch vom ehemaligen Großhcrzog von Hessen, dessen treuer Hel fer Herr Hofrat Koch bei der Schaffung der Darmstüdter Äünstler- kolonie gewesen war. Durch künstlerische Adressen gratulierten außer vielen anderen Korporationen der Börsenverein der Deutschen Buch händler zu Leipzig, die Deutsche Gesellschaft für Auslandbuchhandel, der Verein der Verleger deutscher illustrierter Zeitschriften. Die Grüße des Börsenvercins der Deutschen Buchhändler und des Deut schen Verlegervereins überbrachte noch mündlich Herr Verlagsbuch- hündlcr Hermann H i l l g e r - Berlin, der in schwungvoller Rede die Verdienste des Herr» Hofrats Alexander Koch um den Buchhandel und als Kulturträger auch im Auslande pries. Der zweite Vorsteher des Börsenvereins, Herr Geheimer .Hofrat Kommerzienrat K a r l S i e g i s m n n d - Berlin, hatte in einem schwungvollen Glückwunsch schreiben der Verdienste des Herrn .Hofrats Koch gedacht. Eine fröh liche Familienfeier der Angestellten in einem nahcgclegenen Odenwald dörfchen beschloß harmonisch die schöne Feier. Alle Angestellten er hielten aus Anlaß des Tages eine namhafte Svndergade. Gestorben: am 15. November nach längerem Leiden Herr Verlagsbnchhändler Erwin Nägele, Inhaber der Firmen E. Schweizerbart'sche Verlagsbuchhandlung (Erwin Nägele) und Verlag für Natur kunde Erwin Nägele in Stuttgart. Ein tüchtiger und erfolgreicher Buchhändler ist mit Erwin Nägele dahingegangcn. Er gründete seine Selbständigkeit am 1. Januar 1893 durch Ankauf der Sammlungen Mbliolkeea botaniea und llibllottieea roologiea von Theodor Fisher i» Cassel, die er unter seinem Namen fortführte. In einem Autor dieser Sammlungen. l)r. Otto Schmeil, hat Nägele seinen erfolgreichsten Schriftsteller gefunden, denn dessen Werke, wie »Lehrbuch der Zoologie in den höheren Lehranstalten«, »Pflanzen der Heimat«, »Lehrbuch der Botanik«, »Zoologische und botanische Wandtafeln«, erregten bet ihrem Erscheinen Aufsehen, auch wegen der Ausstattung, die der junge Verleger ihnen zu geben gewußt hatte. Am 9. Februar 1898 erwarb Nägele auch die 1826 gegründete Schweizerbart'sche Verlagsbuchhandlung und führte beide Geschäfte mit großem Erfolg weiter, bis er 19tttt die Firma Erwin Nägele nach Leipzig verkaufte, wo sie noch heute unter dem alten Namen besteht. 1899 gründete Nägele mit- I)r. Th. Sproesser zusammen den Verlag für Naturkunde, den er seit 1903 allein führt. Trotz der großen Arbeitslast, die auf ihm ruhte, hat sich der Verstor bene auch der buchhändlcrischcn Allgemeinheit nicht entzogen, zwei mal, von 1900—1906 und von 1916—1918, hat er in dem wichtigen Vereinsausschnß des Börsenvereins gearbeitet, von 1902—05 als des sen Schriftführer, während er von 1916—18 den Vorsitz führte. ^ SvrrchsM.^ Preiserhöhung bei Subskriptionen.... Herr Dr. Elster stellt sich in Nr. 249 des Bbl. im großen und gan zen auf den Standpunkt, daß der Subskribent eines Werkes, das vor dem Kriege zu erscheinen begonnen hat, verpflichtet sei, die um ein Vielfaches teureren Nachkriegslieserungen abzunehmen, falls nicht Ver zug im Erscheinen seine Weigerung berechtigt erscheinen ließe. Diese Ansicht scheint mir zum mindesten sehr einseitig vom Standpunkte des Verlegers aus gefaßt zu sein. Ein Sortimenter, der sehr häufig das Amt hat, solche Preissteigerungen dem Publikum schmackhaft zn machen, denkt darüber anders. Herr De. E. betont meines Erachtens mit Recht, daß nicht mehr das formale Recht des Buchstaben eines solchen Subskriptionsvertrages gelten könne, sondern »der von den Ziffern nnd Buchstaben losgelöste Sinn der Vereinbarung«. Zweifel los liegt es nun im Sinn der alten Vereinbarung, wenn sich der Ver leger bei zehnfachen Herstellungskosten nicht an die damals genannten Preise für gebunden erachtet. Er könnte billigerweise nicht zur Voll endung des Werkes zum alten Preise gezwungen werden. Daß aber der Subskribent gezwungen, werden soll, diese jetzigen Preise zn zahlen, erscheint wiederum sehr unbillig. In der Praxis handelt es sich in der Regel doch um wisscnschastliche Werke oder Zeit schriften, ans die entweder Bibliotheken, Institute oder Gelehrte subskri biert sind. Diese Abnehmer haben heute vielfach wohl den Willen, sich solche verteuerten Lieferungswerke vollständig anzuschaffen, nicht aber die Mittel. Ihr Vorkricgs-Einkommcn stand im Verhältnis zum damaligen Subskriptionspreis, heute sind sowohl die Etats der wis senschaftlichen Institute als auch die Bezüge der Gelehrten weit hinter der Geldentwertung zurückgeblieben. Sie unter gänzlich veränderten wirtschaftlichxn Verhältnissen zur Abnahme zu zwingen, widerspricht doch wohl dem allgemeinen Rechtsempfinden. Wollte man Herrn 1)r. Elsters Ansicht zur Rechtsnorm erheben, so wären die deutsche» Abnehmer ausländischer Lieferungswerke ja auch zur Abnahme ver pflichtet, denn der heutige Preis wird sich, in ausländischer Währung ausgedriickt, nicht so sehr vom damaligen Preis unterscheiden: waS geht den ausländischen Verleger aber unsere schlechte Valuta an? - Praktisch möchte ich diese Streitfrage dahin beantworten: Der Verleger kann nicht verpflichtet sein, das Werk zu vollenden und znm alten Preise an die Subskriben ten abzngeben; anderseits kann aber auch der Sub skribent nicht verpflichtet sein, zum neuen Preis weiterabznne h m e n. Eine besondere Kategorie stellen die pro komplett berechneten Zeit schriften dar. Neulich sandte der Verleger einer juristischen Zeitschrift mit dem letzten als Nest zu liefernden Heft eine Nachberechnung von 10 .//. Der Abnehmer, ein hiesiger Universitätsjurist, verweigerte die Nachzahlung nnd stellte sich auf den Standpunkt: Konnte der Verleger den cingegangenen Vertrag nicht erfüllen, so mußte er uns Abnehmer benachrichtigen. Ganz nebenbei fragte der ^betreffende noch: Glauben Sie, wenn die Preise gesunken statt gestiegen wären, der Verleger hätte uns 10 .// vergütet? Erlangen. K. Ströve r. Anfrage betr. Berechnung von Druckarbciten. Ich bin mit einer Druckerei in Meinungsverschiedenheit darüber geraten, wie die Berechnung von Drnckarl>eitcn zn erfolgen hat, wenn ein Teil der Arbeit vor, der andere Teil nach Inkrafttreten eines neuen Teuerungszuschlages hergestellt worden ist. Angenommen, cs würde nach den Bestimmungen des Tarisiamtes der Dentschen Buch drucker vom 1. November ab ein erhöhter Tencrungsznschlag zu be rechnen sein, und ein Werk wäre vor diesem Tage fertig gesetzt, aber erst nach diesem Tage gedruckt worden, so würde meines Er achtens die Druckerei nur berechtigt sein, den erhöhten Zuschlag auf den Truck, nicht aber auf den Satz in Ansatz zu bringen. Die Druckerei steht jedoch auf dem Standpunkt, baß stets der TenernngSzuschlag i» Anrechnung zn bringen ist, der gerade am Tage Geltung hat, an dem die Ware abgeliefert wird, also ohne Rücksicht darauf, ob bic Arbeite» vor oder nach dem Stichtage ansgeführt worden sind. L. T. Antwort: Der Standpunkt der Druckerei findet keine Stütze im Deutschen Buchdrnck-Preistarif. Die Berechnung der jeweils in Frage kommen den Aufschläge auf den PrciStnrif (5. Ausgabe vom Januar d. I.) hat nach T r e u n nd Gl a u b e n zu erfolgen. Vom 1. Juni bis 31. Ok tober d. I. betrug der Aufschlag auf die Sätze der 5. (grauen) Ausgabe des Preistariss vom Januar d. I. 1207», ab 1. November 130°/». An genommen, der Druckerei wurde am 15. Juni d. I. ein Werkauftrag im Umfange von 20 Bogen glatter Satz mit Tabellen erteilt, den die Druckerei unter der Bedingung übernahm, das; etwaige neue preis tarifliche Aufschläge berechnet werden. Wenn nun der Satz am 20. Ok tober sertiggestcllt war, so kann hierfür zweifellos nur ein Aufschlag von 120°/» auf die Januarpreise in Frage kommen. Erfolgte der Druck erst nach dem 1. November, so ist dieser nicht mit 120°/», son dern vereinbarungsgemäß mit 130°/» zu berechnen. Es ist also mit dem neuen Aufschläge nnr der noch nicht fertiggcstcllte Teil der betreffenden Druckarbeit zu belasten. Am 1. November wurden, wie vorhin bemerkt, die bis dahin (ab 1. Juni d. I.) gültigen Druckpreise um 57» erhöht, was dem Aufschlag von 130°/, (statt 1207,) auf die Januarpreise ungefähr entspricht. — Ter fünsprvzentige Aufschlag auf die bis 31. Oktober gültigen Preise ergibt ein geringes Mehr, wie ans nachfolgender Berechnung hervorgcht: Eine Arbeit kostete nach der Januar-Preisliste 1000 .//: Aufschlag ab 1. Juni bis 31. Oktober 120°/» — 1200 .//, also zusammen 1000 4- 1200 — 2200 .//. Auf diesen Preis kommt ab 1. November ein neuer Aufschlag von 5°/» — 110 .//, demnach insgesamt 2310 .//. Rechnet man auf den Grundpreis von 1000 .// einen Aufschlag von 130°/», so er gibt sich eine Summe von 2300 .//, mithin 1V.// weniger. Verantwort!. Red. i. R t ch a r d « l b e r t t. — «erlag: DerBVrsenoerctn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsche» Buchhändlerhau«. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich iu Leipzig. - Adresse der Redaktion und Spedition: Leipzig. Gerichtsweg 2« lBuchhäodlerhauri. 1400
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder