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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-08-01
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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5496 Nichtamtlicher Tech — Sprechsaal. 176, 1. August 1899. Komposition Nebensache sein sollte, und kam zu dem Schlüsse, der wohl humoristisch, aber nicht dumm ist: Ihr Dichter, packt die Leier ein, Ihr seid nun ganz entbehrlich: Ein textlos Lied ist obendrein Politisch ungefährlich! -Didei, hoho, lala, didum«: O Zukunftssängersprache, Erkling im deutschen Land ringsum — Der Text ist Nebensache! Trotz dieser schönen Verse, deren Reproduktion an dieser Stelle vielleicht nicht allgemeine Billigung findet, läßt der reformatorische Entwurf es in dieser Beziehung vollständig beim alten. Daß der Verfasser das selbst als ein Unrecht ansteht, bekundet er durch den schon erwähnten Hinweis bei den mechanischen Musikinstrumenten. Neu ist nur, daß das Dichtwerk geschützt ist, wenn es von vornherein komponiert erscheint. Der Grund zu dieser abweichenden Behandlung der komponierten und nichtkompo- nierten Dichtungen ist nicht einznsehen. Ergebnis: Der Dichter kann sein Gedicht nur vor Nachdruck des Komponisten schützen, wenn er es vor seiner Veröffentlichung kompo nieren läßt. Bezüglich der Anführung einzelner Stellen von Kompositionen in einer selbständigen litterarischen Arbeit oder kleinerer Kompositionen in einer selbständigen wissen schaftlichen Arbeit sind die Komponisten den Schriftstellern völlig gleichgestellt; ihr Schutz geht aber hinsichtlich des Ver botes der Aufnahme von kleineren Kompositionen in ein Sammelwerk weiter, indem die erlaubten Sammlungen nicht für Musikschulen bestimmt sein dürfen. (Schluß folgt). Kleine Mitteilungen. Post. — Eine beachtenswerte Neuerung im Postanweisungs verkehr, die in weiten Kreisen mit Freuden begrüßt werden wird, soll, wie von verschiedenen Zeitungen gemeldet wird, mit dem 1. Oktober d. I. in Wirksamkeit treten. Nach einer Verfügung des Staatssekretärs des Reichspostamts werden vom genannten Zeitpunkt ab für den deutschen Verkehr Postanweisungen mit angeh ängter Postkarte, welch letztere seitens des Empfängers der Postanweisung zur Empfangsbestätigung an den Absender zu benutzen ist, eingeführt. Der Preis für die neuen Formulare, die nur ungestem pelt (d.h. ohne Freimarke) verausgabt werden, beträgt 5 für je 5 Stück. Postanweisung und Postkarte sind bei der Einlieferung nach den gewöhnlichen Sätzen zu frankieren; Postanweisungen, bei denen die anhängcnde Postkarte nicht mit einer 5 ->)-Marke beklebt ist, werden zur Beförderung nicht zugelassen. Bei Auszahlung des Post anweisungsbetrages wird die Postkarte dem Empfänger zur Aus fertigung der Empfangsbestätigung überlassen; selbstverständlich kann die Karte auch zu anderen Mitteilungen benutzt werden. Ambulanter Gerichtsstand der Presse. — Professor vr. Birkmeoer-München behandelt im Anschluß an die Verhand lungen des deutschen Journalistentages in Zürich in einem Auf sätze der -Deutschen Juristenzeitung- den ambulanten Gerichts stand der Presse. Er kommt von juristischen Gesichtspunkten aus zu einem dem Journalistentage entgegengesetzten Standpunkt und bezeichnet die Annahme eines ambulanten Gerichtsstandes für die Prcßbeleidigungcn als eine »wissenschaftliche Notwendigkeit. - Infolge dessen kommt Birkmeyer, wie die Nationalzeitung berichtet, unter Anerkennung der -unleugbaren großen Mißstände, die dieser fliegende Gerichtsstand der Presse mit sich bringt-, zu dem Schlüsse, daß diesen Mißständen durch einen Akt der Gesetzgebung abgeholfen werden könne und müsse, -der die mittels der Presse begangenen Delikte den für die Bestimmung des Begehungsortes geltenden allgemeinen Regeln entzieht. Alle Versuche, durch eine Auslegung des geltenden Rechtes zu helfen, sind vergeblich.- Weiter führt Birkmeyer aus: »Die Vermeidung des fliegenden Gerichtsstandes der Presse kann nur durch eine positive, den Gerichtsstand der begangenen That für die Preßdelikte überhaupt oder für die Preßbeleidigungen insbesondere auf einen einzigen bestimmten Ort fixierende Gesetzes vorschrift erreicht werden. Praktisch am meisten empfehlen würde sich eine Regelung des Begehungsortes der Preßdelikte in dem Sinne, daß der Ort des Erscheines der Druckschrift als Begehungs ort des Preßdeliktes zu gelten habe. Die Erwartung aber, die man seiner Zeit bei der Streichung dieses Zusatzes im H 7 der Reichs strafprozeß-Ordnung aussprach, daß die Gerichte den in ihm ent haltenen Rechtsgrundsatz auch ohne gesetzliche Vorschrift zur Anerkennung in der Praxis bringen würden, war bei einer die allgemeinen Grundsätze über die Begehung der Verbrechen richtig und gewissenhaft anwendcnden Jndikatur zum mindesten bezüglich der Preßbeleidigungen von vornherein eine verfehlte.» Aus dem Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gchilfcn-Berbandc. — Im verflossenen ersten Halbjahre hatten sich namentlich die Witwen- und Waisen-Kasse und die Jnvaliden- zuschuß-Kassc einiger recht beträchtlichen Zuwendungen zu erfreuen, die um so freudiger zu begrüßen sind, je mehr die Ansprüche an die Kassen wachsen. Denn auch in den ersten sechs Monaten d. I. sind die Ausgaben erheblich gestiegen. So hat die Kranken- und Bcgräbniskasse an Krankengeldern 15136 ^ 69 A an Begräbnis- geloern 3573 gewährt gegen 11020 ^ 53 H und 1532 ^ 95 -Z im selben Zeitraum des Vorjahres. Der Gesundheitszustand der Mitglieder kann hiernach nicht als günstig bezeichnet werden. Die Witwen- und Waisenpensionen beliefen sich auf 12101 64 ^ (11 729 ^ 99 -)) und die Jnvaliden-Zuschußgelder, die dieses Jahr zum erstenmal zur Auszahlung gelangten, auf 1683 ^ 27 Angesichts solcher Leistungen bei einer Mitgliederzahl von 2424 ist nicht nur allen Gehilfen der Anschluß in ihrem eigenen Inter esse dringend zu empfehlen, sondern auch sehr zu wünschen, daß sich auch fernerhin die Sympathieen der Prinzipalität dem Verbände immer mehr und mehr zuwenden. ll. 8. Personalnachrichten. Max Nordau. — Der hervorragende Schriftsteller Herr llr. Max Nordau in Paris feierte am 29. Juli seinen fünfzigsten Geburtstag. Er hat seine Schriftsteller-Laufbahn schon im Alter von neunzehn Jahren in seiner Vaterstadt Budapest als Mit arbeiter am -Psster Lloyd- begonnen. Seit dem Jahre 1880 lebt er als gesuchter Arzt in Paris. Unglücksfall. — Der Romanschriftsteller Georg Freiherr von Ompteda aus Dresden wurde mit seiner Gemahlin auf dem Schneeberge im Passeier von einem ernsten Umfall betroffen durch den Sturz eines Drahtseilwagens, in dem er sich mit seiner Frau und mehreren Begleitern befand. Einer von diesen, der Violinvirtuose August Herber aus Frankfurt a/M., blieb auf der Stelle todt. Freiherr von Ompteda liegt in Jnnichen an einem Rippenbruch darnieder; auch seine Gattin ist ernstlich verletzt. Gestorben: am 29. Juli Herr Alexander Krauße, ein treuer Mitarbeiter im Hause F. Volckmar in Leipzig, dem er fünfunddreißig Jahre lang angehört hat. Der Verewigte stand im sechzigsten Lebensjahre, und der Tod erschien ihm nach langen, schweren, mit Geduld ertragenen Leiden als ein Erlöser. In Gehilfenkreisen war Krauße eine sehr bekannte Persönlichkeit durch seine Thätigkeit im Allgemeinen deutschen Buchhandlungs-Gehilfen-Verband, dessen Vorstand er lange Jahre als Schriftführer angehört hat, nachdem er zuvor als Vertrauens mann des Kreises Leipzig gewirkt hatte. Ein heiterer, humorvoller Sinn zeichnete den Verstorbenen aus, ebenso wie seine Lust am Wandern, am einsamen Wandern, -um mit Vögeln und Blättern zu reden-, wie er sich auszudrücken pflegte. Er liebte diese einsamen Wanderungen über alles. Ihm war auch der Ausdruck seiner Empfindungen in Versen nicht versagt; mehrere schwungvolle und tief empfundene Wanderlieder, die noch heute in Gehilfenkreisen viel gesungen werden, stammen von ihm. Weite Gehilfenkreise werden die Kunde von seinem Ableben mit Trauer vernehmen; sein engerer Freundeskreis, in den sein Tod eine empfindliche Lücke gerissen hat, wird ihn schwer vermissen. Er ruhe in Frieden! 1. (Sprechsaal.) Vergriffene Gar häufig kommen Bestellungen an den Sortimenter zurück mit der Bemerkung »Vergriffen». Was kann der Sortimenter mit diesem »Vergriffen? anfangen? Die Kunden geben sich in den wenigsten Fällen mit der Abfertigung »Das Buch ist vergriffen- zufrieden; sie möchten begreiflicherweise wissen, ob Aussicht vor handen ist, das Buch später wieder zu bekommen, ob eine neue Auflage erscheint re. Wir richten daher die Bitte an die Verleger, darauf zu halten, daß den Mitteilungen -vergriffen- stets der zu treffende Beisatz beigefügt werde: -neue Auflage im Druck», »in Vorbereitung-, in ca. ... Wochen zu erwarten-, oder: -wird vor aussichtlich nicht neu aufgelegt». Im letzteren Falle weiß dann auch der Sortimenter, daß ihm nichts übrig bleibt, als das -ver griffene- Werk antiquarisch zu suchen. v.
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