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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.03.1900
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- 1900-03-23
- Erscheinungsdatum
- 23.03.1900
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- Deutsch
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mit denen des heimischen Verlages naturgemäß eng Zusammen hängen. Möge nun auch eine kleine Verlags- resp. Händlergruppe aus dem gegenwärtigen Zustande persönlichen Nutzen ziehen, und mögen auch aus dem Kreise solcher Interessenten Stimmen sich erheben, die ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Allgemeinheit, ihre selbstischen Zwecke in den Vordergrund stellend, zum Beitritte zur Berner Union nicht raten, vielen österreichischen Verlegern er scheint schon die von einer hohen Regierung ergriffene Jnitative wie eine nahende Erlösung. 3. Die Beantwortung dieses Fraacpunktes mutz nach zwei Richtungen hin erfolgen: einerseits in Ansehung der Interessen der Bevölkerung nach der Seite des künstlerischen Schaffens, anderseits in Erwägung der durch den Beitritt zur Union für die Bevölkerung sich ergebenden Folgen materieller Art. In erster Hinsicht steht der ergebenst gefertigte Direktionsrat vollkommen auf dem Standpunkte der in dem Expose des hohen Ministeriums enthaltenen ausgezeichneten Ausführungen, nach denen -ein entsprechender Schutz der Urheberrechte auf die lit- tcrarische und künstlerische Produktion durch unzweifelhafte An regung derselben in hohem Grade auch der Bevölkerung zu gute komme». Gewiß wird eine unter ausreichendem Urheberschutz gedeihende Künstlerschaft der Bevölkerung ihr Bestes geben; im Kampf mit den Sorgen des Tages erlahmt auch das Genie. Auch die wertvollere fremdsprachliche Litteratur des Aus landes wird erst bei entsprechendem Schutz in guten Ueber- sctzungen in die Hände der Bevölkerung gelangen, sobald einmal, wie zur Frage 1 ausführlicher gesagt, dem Urheber Einfluß auf die Wahl des Uebersetzers und die Art der Uebersetzung gewahrt bleibt. Ebenso ist in Hinsicht der Folgen materieller Art für den Fall des Beitrittes zur Union für die Interessen der Bevölkerung nichts zu befürchten. Eine Reihe buchhändlerischer Einrichtungen verbürgt der Be völkerung nach wie vor die billige und bequeme Beschaffung der sie interessierenden Erscheinungen der litterarischen und musikalischen Produktion. Allen voran sei hier der einen ungeahnten Aufschwung nehmenden musikalischen und Bücherleihanstalten gedacht, wie sie heute nicht allein mehr in den großen Städten, sondern auch bis in den letzten Marktflecken anzutreffen sind. Die größeren Bücherleihanstalten bieten heute dem Publikum nicht nur die älteren und neueren Werke belletristischen Inhaltes, sondern auch die hervorragenden Erscheinungen populär-wissen schaftlicher, ja selbst fachwissenschastlicher Art für das allgemein bekannte geringe Entgelt. Dazu kommen noch die zahlreichen vorhandenen und immer fort neu erstehenden Volksbibliotheken, die das Lese- und Be- lehrungsbedürsnis der mit Glücksgütern weniger gesegneten Be völkerung zu befriedigen bestimmt sind. Die musikalischen Leihanstalten, die alle Zweige der Musik- litteratur bieten, gehen in ihren Leistungen an das Publikum so weit, daß man bei reger Benutzung Hunderte von musikalischen Werken in einem Monate gegen das bescheidenste Entgelt kennen lernen kann. Der enorme Aufschwung und die Ausbreitung der Vücher- und Musikleihanstalten hat aber auch bereits die empfindlichsten Rückwirkungen auf den heimischen Verlag zur Folge gehabt. Große Auflagen, wie sie unter früheren Verhältnissen oft zu verzeichnen waren, gehören heute selbst bei den ausgesprochensten Erfolgen zu den seltenen Erscheinungen, wie auch der Gesamt durchschnitt der erzielten Verlagsresultate auf das tiefste Niveau gesunken ist. Ein spezieller Zweig des Buchhandels möge hier noch Er wähnung finden, das ist das sogenannte -Moderne Antiquariat». Dieser bereits zahlreich vertretene buchhändlerische Zweig hat es sich zur Aufgabe gestellt, dem Publikum die Erscheinungen der modernen Litteratur in verhältnismäßig kurzer Zeit nach Er scheinen zu stark reduzierten Preisen zugänglich zu machen. Er erreicht dies durch große Partiebezüge und durch Ankauf von Rcstauflagcn seitens der Originalverlegcr. Die in den Tages blättern regelmäßig erscheinenden Ankündigungen der -Modernen Antiquariate-, sowie die monatlich in tausenden Exemplaren ver breiteten Kataloge derselben sind dem Publikum seit Jahren sehr geläufig und bedeuten ein gewichtiges Popularisierungsmittel für die Erscheinungen des modernen Büchermarktes. Die im vorliegenden Punkte dargelegten Verhältnisse bleiben durch den Beitritt zur Berner Union unberührt, es ist daher für die Bevölkerung bei eventuellem Beitritt der Monarchie zur Union in Hinsicht des künstlerischen Schaffens nur Günstiges zu erwarten, während die geschilderten Verhältnisse materieller Art, die auf dem heimischen Verlag und unmittelbar auch auf dem Urheber ohnehin schwer lasten, unverändert bleiben. 4. In den vorhergehenden Fragepunkten plaidiert der ergebenst gefertigte Direktionsrat in voller Ueberzeugung und im wahren Interesse aller beteiligten Kreise nicht allein für den Bei tritt zur Union, sondern auch für die möglichste Ausdehnung des Schutzgebietes zu gunsten der heimischen litterarischen und künst lerischen Produktion überhaupt. Möge eine hohe Regierung daher ihre Aktion zur Ver besserung des internationalen österreichischen Urheberrechtes nicht auf den Beitritt zur Berner Union beschränken, vielmehr die Aus dehnung des Schutzgebietes auch auf die der Union nicht un gehörigen Staaten ins Auge fassen, wie dies alle anderen der Konvention ungehörigen, kulturell hervorragenden Staaten gethan. Im Vordergründe steht hier die Frage des Abschlusses eines Litterarvertrages mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika, dessen Tragweite für Oesterreichs Urheber, sowie Verleger im Punkt 2 hervorgehoben ist. Auch der Abschluß der im Expose des hohen k. k. Ministe riums angedeuteten Unterhandlungen mit den Niederlanden würde einen erfreulichen Gewinn nach der Seite solcher Spezialoerträge bedeuten. Von weittragendster Wichtigkeit erschiene für die Interessen der heimischen Urheber und Verleger das Zustandekommen von Litterarverträgen mit Rußland und Rumänien. In beiden Ländern wird der Nachdruck der bedeutenderen heimischen Erscheinungen, namentlich des Musikverlages, in schwunghafter Weise betrieben und werden einerseits Galizien, anderseits die Länder der ungarischen Krone mit solchen Nach drucksausgaben geradezu überschwemmt, ohne daß es dem tief geschädigten heimischen Verleger bisher gelingen konnte, diese em pfindliche ungesetzliche Konkurrenz zu beseitigen. Auch wenn ein Abschluß mit den beiden genannten Ländern in naher Zeit nicht möglich wäre, läge es immerhin im Macht bereiche einer hohen Regierung, durch entsprechende Vorkehrungen an den Zollgrenzstationen die heimische Produktion zu schützen, und will der ergebenst gefertigte Direktionsrat mit Genehmigung eines hohen Ministeriums gern das ihm reichlich zur Verfügung stehende Material über diesen seit Jahren andauernden ungesetz lichen Unfug unterbreiten. Nachdem der Beitritt zur Union formal eine gleichzeitige Reform des österreichischen Urhebergesetzes nicht bedingt, die Ver hältnisse im österreichischen Parlament außerdem in naher Zeit die Beratung einer durchgreifenden Reform des Urhebergesetzes leider nicht erhoffen lassen, möge dem ergebenst gefertigten Direktionsrate die Bitte gestattet sein, daß der erste Schritt der Gesamtaktion einer hohen Regierung, das ist der Beitritt zur Berner Union, dessen parlamentarische Durchführung auf kürzestem Wege erfolgen kann, in möglichst naher Zeit geschähe, dem dann die hieraus sich ergebenden weiteren Maßnahmen, sobald es die inneren Verhältnisse nur gestatten, folgen mögen. Die von dem ergebenst gefertigten Direktionsrate geleitete Gesellschaft war trotz schonungsvollster Ausübung der ihr von den vereinigten Autoren, Komponisten und Verlegern anvertrauten Mandate genötigt, seit ihrem Bestände eine Reihe urheberrechtlicher Prozesse zu führen. Die Judikatur auf Grund des neuen österreichischen Urheber gesetzes vom 25. Dezember 1895 hat nun vielfach erhebliche Schwierig keiten ergeben, die bis zur Stunde nicht gelöst erscheinen. Ueber einzelne wichtige Bestimmungen des neuen Gesetzes be stehen Zweifel, die eine geregelte Ausübung der Urheberrechte zu nächst in Frage stellen, zumal in den bisherigen Entscheidungen über die erstgerichtliche Instanz nicht hinausgegangen wurde. Im Hinblick aus die in Aussicht stehende Reform des öster reichischen Urhebergesetzes will der ergebenst gefertigte Direktions rat der Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger sich erlauben, dem hohen k. k. Justiz-Ministerium die bezüglichen Erfahrungen judizieller Art zur Kenntnis zu bringen. Dieses beachtenswerte Material wäre wohl geeignet, einer mit der Vorberatung der Reform betrauten fachmännischen Enquete wichtige Anhaltspunkte für die Lösung ihrer Aufgabe zu bieten. Wien, am 31. Januar 1900. Direktionsrat der Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musik verleger. Josef Weinberger m. x. Eduard Kremser w. p. Kleine Mitteilungen. Verurteilung. H 184 des Strafgesetzbuchs. — Vor dem Altoner Landgericht hatte sich am 17. März ein dortiger Photo graph und Kunsthändler wegen Verbreitung unzüchtiger Bilder zu verantworten. Der Angeklagte versuchte, diese Bilder, sogenannte Aktstudien, als Kunstwerke hinzustellen, doch wurde ihnen von den
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