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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1919
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 73, 14. April 1919- zu dem Ergebnis geführt, daß ein allgemeiner Zusammenschluß in einem Z e u t r a l v c r b a u d der Fachgeschäfte für das graphische Gewerbe« am zweckmäßigsten erscheint. Man plant des weitere» einen Ausbau des Reichsverbandcs der Fachgeschäfte. Gelegentlich der Leipziger Messe soll in einer Versammlung dieser Ausbail näher besprochen und verwirklicht werden. Auf Anfragen und Zuschriften wird den Interessenten durch Assessor Zimmernraun namens der Geschäftsstelle des Reirhsverbandes (Leipzig, Löhr- straße 12, II) Bescheid erteilt. Personalimchrichten. Ernennung zum fachmännischen Laienrichter. — In Ergänzung unserer Mitteilung in Nr. 49 ivird uns noch mitgeteilt, daß der üeutschösterreichische Staatssekretär für Justiz laut Erlaß vom 6. Ja nuar 1919 im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Gewerbe, Industrie und Handel außer Herrn Friedrich Schiller auch Herrn Gemeinderat Theodor Daberkow, Inhaber der gleichnamigen Firma in Wien, zum fachmännischen Laienrichter bei dem Handels gerichke i» Wien ernannt hat. Ferdinand Wohltmann 4. — Am 9. April ist in Halle a. S. Ge heimrat Prof. I)r. Ferdinand Wohltmann, Direktor des Landwirt schaftlichen Instituts der Universität Halle, im Alter von 91 Jahre» gestorben. Als Frucht mehrfacher Reisen in den deutschen Kolonien gab er u. a. heraus: »Handbuch der tropischen Agrikultur« (1892), »Kamerun« (1896), »Deutschostafrika« (1898), »Togo« (1999), »Sa moa« (1999), »Deutschlands Einfuhr nud Bedarf landwirtschaftlicher Stoffe aus dem Auslände« (1915). ^ Sprechfaul. „Benutzt die »Unstige Kursberechaungi Diicher über M. 10.— zum halben Preis." Diese und ähnliche Schilder findet man in den Auslagen fast aller Buchhandlungen im neutralen Auslande (Schreiber dieser Zeilen spricht besonders von Dänemark), und es kann daher den deutschen Ver legern nur empfohlen werden, auch ihrerseits der Propaganda im neu tralen Auslände volle Aufmerksamkeit zu schenken. Diirfte sich doch die Möglichkeit eines besseren Absatzes deutscher Literatur hier kaum wiederfinden, da der äußerst geringe Kurswert des deutschen Geldes und die dadurch bedingte große Verbilligung deutscher Bücher einen starken Anreiz zum Kauf deutscher Werke bilden. Die großen Sorti mente tun hier - natürlich im wohlverstandenen eigenen Interesse — ihr Bestes. In fast allen Schaufenstern sind aber immer nur die Werke derselben Verleger ausgestellt, während viele gute deutsche Ver lagsbuchhandlungen fehlen. Diejenigen deutschen Verleger, die ihren Absatz ins neutrale Ausland nicht erhöht finden, würden sich vielleicht am besten sofort direkt an die Buchhandlungen im neutralen Auslände wenden. Es werde» besonders gern schön ausgestaktetc, gut gebundene und moderne Luxusausgaben gekauft, sodaß deshalb besonders Ver leger dieser Art hierauf aufmerksam gemacht seien. Auch Monogra phien über Kunst und Kunstgeschichte sowie Mappcnwerke sind begehrt, doch dürften auch größere wissenschaftliche Werke jetzt leichten Absatz finden. X. Auslandzuschliige und Balutafragen. (Vgl, Nr, 52,) Nachdem der holländische Sortimenter sich zu diesen Fragen ge äußert hat, und weil sich in der letzten Zeit die Anzeichen dafür meh ren, daß deutsche Verleger erhöhte' Auslandzuschlüge berechnen, sei es nun auch einem Vertreter des schweizerischen Buchhandels gestattet, seinen und seiner Kollegen Standpunkt darzulegen. Es ist seit Kriegs beginn unser Bestreben gewesen, dadurch, daß wir in der Valutafragc dem Standpunkte des Büchcrkäufcrs in möglichst weitgehendem Maße Rechnung trugen, ihn als Kunden mit unserer Preispolitik zufrieden zustellen und ihn uns zu erhalten. Deshalb führten wir nach andauerndem merklichen Sinken der deutschen Valuta eine nach den Beträgen des Einkaufs gestaffelte Kursvergiitung ein, ließen den vor Jahren mühsam errungenen Auf schlag von 19 Ets. auf die Mark Wegfällen und sind nun dabei an gelangt, bei einmaligen Käufen für wenigstens .>// 190.— gegen bar zum Tageskurse zu liefern, während bei einem Einkauf unter diesen! Betrage bis zu 59°/« Kursvergütung abgezogen werden. Bei diesem weitgehenden Entgegenkommen trachten wir darnach, den Absatz des deutschen Buches so viel als möglich zu fördern, im Gegensatz zu der Auffassung des holländischen Sortimenters. Dabei sind wir uns dessen wohl bewußt, daß uns trotz des Sortimentcr- teuerungszuschlages in vielen Fällen nicht derjenige Nutzen bleibt, den wir heute brauchen, um die ins Kolossale gestiegenen Spesen einiger maßen zu decken. Die Opfer werden jedoch gebracht in der Voraus setzung, daß dadurch die bisherigen guten und lebhaften Beziehungen zwischen dem deutschen Verlage und dem schweizerischen Sortiment gefördert und erhalten werden. Als gute Frucht dieser Preispolitik hat sich dann auch ergeben, daß jeweils mit dem sinkenden Kurse des deutsche» Geldes die Bücherkäufer sich zahlreicher einstelltcn. Es ist für uns Schweizer deshalb nicht nur eine große Enttäuschung, daß nun einzelne Verleger mit Auslaudzuschlägcn Herausrücken oder ihre Fakturen in Frankeuwährung auSstcllen, sondern wir empfinden ei» solches Vorgehen als eine zersetzcude^Gefahr, vor der wir rechtzeitig und im Blick auf das spätere Zusammenarbeiten mit den deutschen Verleger» nicht eindringlich genug warnen können. Als wir die Er klärung des Arbeitsausschusses zur Gründung einer Gesellschaft für Auslandbuchhandcl in Nr. 35 des Börsenblattes gelesen hatten, muß- len wir uns sagen, daß in den dort niedcrgelegte» vier Punkten der einzig mögliche und weitblickende Standpunkt zutage trete. Wir wol len die dort aiigeführtcu Gründe im einzelnen nicht wiederholen. Es sei unS nur gestattet, auf folgendes hinzuweisen: Durch die Einfüh rung besonderer Auslandzuschläge entsteht für das schweizerische Sor timent eine Preisanarchie, die sich schwer oder garnicht mehr aus rotten läßt, und dem schweizerischen Sortimenter bleibt das Odium der Überforderung, wenn er es nicht auf seinen deutschen Verlcgerkol- legcn abwälzcu kann. Durch solche Maßnahmen verärgern die betref fenden Verleger den schweizerischen Sortimentsbuchhandel derart, daß ein Boykott solcher Firmen durchaus im Bereich der Möglichkeit liegt, bei dem auch, wie uns versichert wird, ein großer Teil des rechtlich denkenden Publikums mitzumachcn bereit ist. Der Absatz der deut schen Bücher würde sehr bald unter der Verteuerung schwer leiden. Es will uns scheinen, es sei für den deutschen Verleger viel wichtiger, die Sympathien, die heute noch vorhanden sind, sorglich zu hüten und beisammen zu halten im Blick auf spätere Zeiten, in denen Verlag und Sortiment erst recht aufeinander angewiesen sind, statt sich um eines vorübergehenden Vorteils willen dauernde Feindschaft zuzu ziehen. Liegt es doch im eigenen Interesse des deutschen Verlegers, seinem Buch auch im Ausland die Konkurrenzfähigkeit zn sichern, deren es sich heute erfreut. Wir möchten denjenigen Verlegern, die mit Ge lüsten nach Auslandzuschlägcn behaftet sind, dringend ans Herz legen-, die Vor- und Nachteile an Hand der oben gemachten Ausführungen doch ja noch einmal gegeneinander abzuwä'gen. Die große Mehrzahl Ver deutschen Verleger ist ja mit uns einig, es beim alten zu lassen. Basel, den 2. April 1919. Gustav Helbing, Präsident des Schweizerischen BuchhändlerverciuS. Ersatzpslicht der Post für verlorengegaugene Pakete. Ist die Post berechtigt, für vcrloreugegaugeuc Postpakete nur den Ersatz von .// 3.— für das Pfund zu zahlen ?*) In de» meisten Fäl len diirfte dieser Ersatz von 3.— für das Pfund niemals den Her stellungswert der Bücher erreiche». Als Beispiel führe ich folgen des an: Mir ist ei» Paket verloren gegangen, das 4 Bücher enthielt und mit einer Nachnahme im Betrage von .// 44.95 belastet war. Den Selbst kostenpreis hatte ich der Post mit 27.49 angegeben, doch will die Post für das Pfund nur .// 3.— vergüten. Das Paket wog 31-6 Kx, sodaß die Post also nur 21.— ersetzt. Da in letzter und jüngster Zeit sehr viel Pakete verlorcugehen, so ist der Schaden, wenn die Post weniger als den Wert vergütet, mit der Zeit sehr hoch, da Versandgeschäfte und Sortimenter täglich eine große Anzahl Pakete versenden und dabei Verluste haben. Ich bitte um Aussprache. H. *) Gründet sich auf das Gesetz über das Postweseu des Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871, Abschnitt 2, § 9: »Wenn bei Pakete» die Angabe des Wertes unterblieben ist, so vergütet die Postvcrwal- tung im Falle eines Verlustes oder einer Beschädigung den wirklich erlittenen Schaden, jedoch niemals mehr als einen Taler f ü r j c d e s P f u n d (— 599 x) der ganzen Sendung«. Anträge, die Vergütung in Rücksicht auf die Wertverteucrung fast aller Waren zu erhöhen, sind in letzter Zeit wiederholt auf Anregungen aus der Ge schäftswelt von Handelskammern und anderen Körperschaften gestellt worden, ohne daß ihnen jedoch bisher Folge gegeben worden iväre. Red.
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