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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1919
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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vvrsenblaU f. d. Dlschn. Buchhandel. Redaktioneller T?U XL 73. 14. AtzM 191A dings nicht mehr. Leider scheint die Befürchtung nahezuliegcn, daß die Pfalz durch die maßlose Agitation der Franzosen und durch die Bor gänge in Bayern dem Mutterlande entfremdet wird, und daß die Be strebungen der Gründung eines Pufferstaates dort auf günstigen Boden fallen. Beifolgendes Schreiben dürfte allgemeines Interesse erregen: L., den 4. April 191'.). »Um Dich über die leider immer noch abgetrennte Pfalz auf dem lausenden zu halten, schicke ich Dir anliegendes Rundschreiben an die Pfälzer Firmen*). Für Deine Karte danke ich bestens. Es ist ganz gut, daß Du nochmals auf die Unmöglichkeit der rechtzeitigen O.-M.- Niicksendungen hingewiesen hast. Doppelt genäht hält besser. Die Spesen durch die Mannheimer Spediteure sind haarsträubend, Ge bühr für ein Postpaket, das oft für wenige Mark Bücher enthält, be rechnen die Herren mit ^ 3.— bis ./i 4.60! Bor einigen Tagen kamen 3 Leipziger Eilballen, die seit Februar unterwegs wäre,, und 102.— Fracht kosteten! Wir zeichnen die betr. Bücher mit 20°/» Teuerungszuschlag aus. Es ist nicht der Schimmer einer Aussicht vorhanden, Reise-Er laubnis nach Leipzig zu bekommen. Nicht einmal bei Todesfällen von nahen Verwandten darf man über den Rhein, auch nicht bei dringend nottvendigen Operationen. Die französischen Offiziere und Soldaten kaufen ungeheuer viel Musik, Bücher über Kunst, Innendekoration, Architektur, Künstlermap pen (Seemann), Bilder, besonders farbige. Von Albrecht Dürers Kunst sind sic merkwürdigerweise besonders entzückt. Dieser Tage war ein französischer Zivilist, vermutlich Buchhändler, im Geschäft, der berichtete, er habe den Auftrag, 6000 französische Bücher ans allen Wissensgebieten an die größeren pfälzischen Buchhandlungen kostenlos zu verteilen. Nachbestellungen, die wir direkt an die französischen Verleger zu richten hätten, würden berechnet (fest bzw. bar) geliefert. Wir haben dem Herrn die für uns in Frage kommenden Literatnrarten genannt, worauf uns sofort für etwa .// 350.— (ord.) Bücher zuge stellt wurden, teilweise in Ganzlederbände gebunden. Ich erinnere mich nicht, daß während meiner bald 40jährigen Praxis der deutsche Verlag dem Sortiment gegenüber jemals Anwandlung zu einer sol chen Freigebigkeit gehabt hätte. Es könnte allerdings auch sein, daß Deutschland die Kosten dieser Freigebigkeit zu tragen hat! ' In der lebhaftesten Straße haben die Franzosen eine .Lesehalle' eingerichtet. Ein mächtiges Plakat: ,Kommt, leset und lernet' hängt im Schaufenster, daneben eine Anzahl ganz großer Photographien von den Verwüstungen Nordfrankreichs, ferner Ansichtskarten mit Por träts der französischen und englischen Heerführer und Staatsmänner. Zum Lesen (kostenlos) stehen hauptsächlich ententefrenndliche Bro schüren in deutscher Sprache zur Verfügung, besonders die Schrift von Lichnowsky lind ein mehrbändiges Merkchen: ,Das Verbrechen'. Das bessere, gebildete Publikum hält sich von der Lesehalle fern, wäh rend die halbwüchsige Jugend und ,Arbeitslose' sic stark benutzen.< Soweit das Schreiben; ich will mich jeden Kommentars dazu ent halten und nur auf die große Gefahr Hinweisen, die in dem Geschenk der französischen Verleger liegt. Der Briefschreibcr scheint nicht zu ahnen, daß es sich zum größten Teil auch darum handelt, das deutsche Buch auf dem Weltmarkt ausznschalten und den Sicgeszng des fran zösischen Buches zu fördern. Daher der Versuch, die Pfälzer Buch händler in Fühlung und in eine gewisse Abhängigkeit zu den fran zösischen Verlegern zu bringen. Auch im Saargebiet arbeitet der Franzose mit ähnlichen Mitteln. Wir haben alles, schreibt mir ein Kollege: Bewegungsfreiheit, Lebens mittel in größter Menge und Kleidungsstoffe, man ist sehr liebens würdig und zuvorkommend, — nur merkt man die Absicht. 1?. Kleine Mitteilungen. Tarifvertrag im wiirttcmbergischcn Buchhandel. — Nachdem wir im Bbl. Nr. 54 den Tarifvertrag im Münchener Buchhandel und in Nr. 69 die zwischen der Ortsgruppe Leipzig des Arbeitgeberverbandes mit den Leipziger Angestelltenorganisationen abgeschlossene Verein barung abgcdrnckt' haben, geben wir nachstehend den zwischen dem *) Deckt sich mit dem Inhalt der in Nr. 69 abgedrnckten Bekannt machung und den sie ergänzenden Ausführungen in den Kleinen Mit teilungen« derselben Nummer. Nur der letzte Absatz bringt einen neuen Zug in das Bild. Es heißt da: »Durch die von den Mannheimer Spediteuren berechneten Ge bühren und Frachten ist der 10°/»ige Aufschlag auf Bücher und Musi- kalien bei weitem nicht mehr ausreichend; ein weiterer Aufschlag von 10°/» dürfte daher dringend geboten sein. Durch eine allerdings un erläßliche Vereinbarung unter den Buchhandlungen der einzelnen Städte wird dieser Aufschlag leicht durchzuführen sein. Uber den im ganzen Reich angestrcbten 20—25°/»igen Sortimenteranfschlag wird zur Ostermessc in Leipzig entschieden werden.« Red. 262 Arbeitgeberverband für den deutschen Buchhandel, Ortsgruppe Stutt gart, und der Arbeitsgemeinschaft der Buchhandels-Angestellten Würt tembergs (Angestellten-Verband des Buchhandels, Buch- und Zei tungsgewerbes, Allgemeiner deutscher Buchhandlungsgehilfen-Ver- band, Kreis Schwaben, und Stuttgarter Buchhandlungsgehilfen-Verein E. V ) abgeschlossenen Vertrag wieder, der für die in den buchhändle- rischcn Firmen Württembergs beschäftigten bnchhändlerischen und kaufmännischen Angestellten Vereinbarungen trifft, also sich weit über lokale Bedeutung erhebt: Arbeitszeit und Urlaub. 1. Die Arbeitszeit beträgt 48 Stunden in der Woche; dabei ist vor gesehen, daß ohne Verkürzung dieser Arbeitszeit jeder Ange stellte möglichst in den Genuß eines freien Nachmittags in der Woche kommen soll. 2. Arbeits- bzw. Ladenschluß richtet sich nach den ortsüblichen Ge bräuchen. Aufräumungsarbciten nach Beendigung der Arbeits zeit sind höchstens bis zu einer halben Stunde zulässig. 3. Überstunden sind im allgemeinen unzulässig. Ausnahmen bil den Zeiten besonders starken Geschäftsganges. Überstunden wer den besonders bezahlt, und zwar errechnet sich der Stundenlohn aus dem 200. Teil des Monatsgehalts, nebst einem Aufschlag von 50')». An einem Tage sollen im allgemeinen nicht mehr als zwei Überstunden geleistet werden. 4. Urlaub: Tie Angestellten erhalten in Groß-Stuttgart nach ein jähriger Tätigkeit in der gleichen Firma eine Woche, nach zwei jähriger zwei Wochen, nach fünfjähriger drei Wochen Er holungsurlaub. Die Urlaubszeit bestimmt die Firma. Außer gewöhnlicher Urlaub während des Jahres wegen besonderer Anlässe (nicht Erholungsurlaub), der insgesamt eine Woche nicht übersteigt, und Krankheit der Angestellten werden nicht angerechnet. L. Gehälter und W i r t s ch a f t s b e i h i l f e. I. Gehälter. 1. Zu Beginn des Krieges gekürzte Gehaltsteile werde»« bis 1. März 1919 nachbezahlt. 2. Vollbuchhändlerische und vollkaufmännische Angestellte, d. h. solche, die entweder eine buchhändlerische Lehrzeit durchgemacht haben oder mindestens 1 Jahr Vollbesuch einer höheren Han delsschule und 2 Jahre praktische Lehrzeit erfolgreich Nachweisen können, erhalten in Groß-Stuttgart mit Wirkung vom 1. Fe bruar 1919 ab folgende Mindestgehälter: Bei einem Alter bis zu 18 Jahren 120.—l-50°/» T.-Zulage von da bis zn 20 „ ./i 130. l- 60"/» „ „ „ „ „ 22 ,. ^150.- 4- 50°/» über 22 „ ..//170.-4- 50°/» 3. In» übrigen wird bestimmt, daß alle am 1. August 1914 be zahlten Gehälter bis einschließlich .// 400. monatlich einen Zuschlag von 50°/» auf den Satz vom 1. August 1914 erfahren' inzwischen gewährte Zulagen sind auf den 50°/»igen Zuschlag anzurechnen. Gehälter, die am 1. August 1914 höher als ^ 400.— waren, unterliegen freier Vereinbarung, doch ist auch für diese eine Mindestzulage vom .// 200.— monatlich vorgesehen insoweit, als eine Zulage bis zu dieser Höhe inzwischen noch nicht erfolgt ist. 4. Während des Krieges eingetrctcnen Angestellten wird der Zu schlag auf den Betrag geivährt, den sie als Gehalt bezogen Hüt ten, wenn sie am 1. August 1914 in der Firma beschäftigt ge wesen ivären. 5. Weibliche Angestellte mit einer buchhändlerischen Ausbildung im Sinne des Absatzes 8 2 treten in dieselben Rechte ein »vie die männlichen in bezug auf den Mindestgehalt. Männliche und weibliche Hilfskräfte dagegen erst dann, wenn sie im Buch handel 10 Jahre beschäftigt sind und in der Hauptsache nicht lediglich mechanische Arbeiten, »vie Adressen- und Faktnren- schreiben usw., besorgen. Für die übrigen Plätze des Landes mit mehr als 15 000 Einwoh nern tritt auf die vorstehenden Sätze ein Abschlag von 10°/», für die kleineren Plä§c ein solcher von 20°/» in Kraft. II. W i r t s ch a f t s b e i h i l fe. In allen Betrieben, in denen seit Herbst 1918 noch keine Wirt- schaftsbeihilsc bezahlt worden ist, gelangt eine Wirtschaftsbeihilfe zur Auszahlung, und zwar erhält jeder seit 1. Januar 1917 in der Firma beschäftigte oder während des Krieges zum Heeresdienst cingezogene itnd jetzt wieder cingetretene Angestellte ein volles Monatsgehalt ein schließlich etwa damals bezahlter Teuerungszulagen auf Grund seiner Bezüge vom 31. Januar 1919. Etwa 7eit dem 1. Oktober 1918 ge währte einmalige Sondervergütungen sowie der Betrag, um den eine nichtvertragsmäßige Weihnachtsvergütung im Jahre 1918 höher war als im Jahre 1917, werden bei der Wirtschaftsbeihilfe in Anrechnung-
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