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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.02.1921
- Strukturtyp
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- 1921-02-07
- Erscheinungsdatum
- 07.02.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 31, 7. Februar 1921. 6. und 7. November vorigen Jahres hat nun die AFA einen Beschluß gefaßt, den die Leitung des Angestclltenverbandes des Buchhandels ihren Mitgliedern wohlweislich verschwiegen hat. Aus Geheiß des Internationalen Gcwerkschaftsbundes in Amsterdam wird von allen Mitgliedern der der ,AF-A' angcschlossenen Verbände ein unumwun denes Bekenntnis zum Sozialismus klar und deutlich verlangt! Die sem geradezu ungeheuerlichen Beschluß hatte sich allein der Werkmei ster-Verband in Düsseldorf widersctzt; der Angcstelltcnverband des Buchhandels stimmte ihm also zu«, sind u n w a h r. Wahr ist hingegen, 1. daß der Name des Kartells der freigcwcrkschaftltchcn Angcstcll- tcn-Vcrbändc auf der Vorstände-Konfercnz vom 6. und 7. November 1920 in »Allgemeiner freier A n g e st e l l t c n - B u n d (AFA- bund)« umgcändcrt wurde, 2. baß nicht erst die V o r st ä n d e k o n f e re n z des AFA-bundes, sondern bereits die Vcrtretcrsitznng der AFA am 29. Septem ber 1920 sich flir die organisatorische Zusammenarbeit mit dem »Inter nationalen Gcwcrkschaftsbund- ausgesprochen hat, 3. daß die Leitung des »Angestclltenverbandes des Buchhandels, Buch- und Zeitungsgewcrbes« diesen Beschluß in vollem Wortlaut in Nr. 19 des 23. Jahrganges der Warte vom 15. Oktober 1920 ihren Mitgliedern bekanntgcgcbcn hat, 4. daß bereits die AFA-Vcrtrctcrsitzung vom 16. und 17. Januar 1920 mit Zustimmung des Vorsitzenden des Deutschen Werkmeister-Ver bandes folgenden Beschluß gefaßt hat: »Die AFA erblickt in der vergesellschafteten Wirtschaft die höhere Form gegenüber der privatkapitalistischen Wirtschaftsordnung«, 5. daß § 4 Satz 2 der auf dem Vcrbandstag des Angestclltcnver- bandcs des Buchhandels, Buch- und Zeitungsgewcrbes vom 23. und 24. Mai 1920 beschlossenen Satzungen lautet: »Dagegen sollen unterstützt werden alle ernstlichen Bestrebungen nach Besserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage aller vom Er trag ihrer Arbeitskraft Lebenden und mit dem Ziele der verfassungs mäßigen Ersetzung der privatkapitalistischen Wirtschaftsordnung durch die planmäßige Gemeinwirtschaft für und durch die Gesellschaft«, 6. daß laut Punkt 2 der Beschlüsse der Vorständekonsercnz des AFA-Bundes vom 6. und 7. November 1920: »religiöse und parteipolitische Bestrebungen sind ausgeschlossen«, und § 4 Satz 1 der Satzungen des Angestclltenverbandes des Buchhan dels, Buch- und Zeitungsgcwerbes: »Von der Tätigkeit des Angcstelltcnverbandes ausgeschlossen sind parteipolitische und konfessionelle sowie sonstige Bestrebungen, die mit seinen eigentlichen Aufgaben nicht im Zusammenhang stehen oder von ihnen abzulcnken geeignet sind«, das Eintreten für die Gemcinwirtschaft weder innerhalb des AF-A- Bundes noch innerhalb des Angestclltenverbandes des Buchhandels, Buch- und Zeitungsgewcrbes mit parteipolitischen Bestrebungen ver bunden werden darf. A n ge st e t l t c n v e r b a n d d c s B u chh a n d e l s, B u ch - u n d Zeitungsgewcrbes (Angcstelltcnverband des Papiersaches). Der Zcntral-Vorstand: i. A.: Ist. Fritz Pfirrmann, Verbandsgcschästsftthrer. Dieser Berichtigung ist auf Grund des § 11 des Preßgcsetzcs Raum Gegeben. Wir vermögen daraus jedoch nicht zu ersehen, daß die An gaben des Herrn Wilhelm Ni edel, der Beschluß der Vorstündc- konferenz der AFA vom 6. und 7. November 1920 sei seitens der Lei tung des Angestclltenverbandes des Buchhandels dessen Mitgliedern verschwiegen worden, und die Leitung des Angestclltenverbandes des Buchhandels habe sich diesem Beschluß nicht widcrsetzt, sondern ihm zu gestimmt, unwahr sind. Ncd. d. Bbl. Noch ein Wort zu den bevorstehenden Einigungsverhandlungen! Unter Berücksichtigung von Vorschlägen, die in letzter Zeit von ver schiedenen gemacht worden sind, möchte ich folgendes als Leitsätze für die bevorstehenden Verhandlungen in Leipzig nicderlcgen. Für alle von dem Deutschen Verlegcrverein als ordnungsgemäß anerkannte (Jähsche Stammrolle) Sortimcntsbuchhandlungcn ein Min- bestrabatt bei wissenschaftlichen Werken von 25"/,, bei anderen Werken von 33^v^ Rabatt. Ein Tcuerungsrabatt, der ebenfalls allen ord nungsgemäßen Sortimcntsbuchhandlungen zugebilligt wird und der von einer zu gleichen Teilen aus Verlegern und aus Sortimentern gebilde ten Kommission des Börsenveretns festgesetzt wird, zurzeit 50/0. Für diejenigen Sortimentsbuchhandlungen, die für den betreffenden Verlag besonders lebhaft tätig sind, ein weiterer Extrarabatt von 5"/« sowie die sonstigen Vergünstigungen, wie sie von der Gruppe der wissenschaft lichen Verleger den wissenschaftlichen Sortimentern angebotcn sind. Die Entscheidung, wer zu diesen Sonderbcdingungen berechtigt sein soll, überlasse man ruhig jedem Verleger selbst, und lasse es Sache der ein zelnen Sortimenter sein, wenn sic nicht gleich ohne weiteres zu den Be vorzugten hinzugezogcn sind, sich an die Verleger, von denen sie cs beanspruchen zu können glauben, zu wenden, und um Einräumung der Sonderbcdingungen zu ersuchen. Wer bisher bei einem Verleger ein Konto überhaupt oder ein Barkonto eröffnet haben wollte, konnte auch nicht den Börscnverein oder die Gilde zu Hilfe rufen, er mußte sich selbst an die Verleger wenden. Es ist keine Gefahr, daß diese im allge meinen engherzig sein werden, cs liegt ja in ihrem eigenen Interesse, möglichst viele zu haben, die für sie tätig find, und sie riskieren ja auch nichts durch bereitwilliges Entgegenkommen, da sie sich nicht auf die Dauer zu binden brauchen, und denen, die den Erwartungen nicht ent sprechen, die Vorzugsbedingungen wieder entziehen können. Für die Ausnahmcfälle, in denen die obigen Nabattsätze aus bestimmten Grün den nicht gewährt werden können, müßte den Sortimentern die Berech tigung zustchen, eine den Ausfall deckende Besorgungsgebühr zu erheben, im übrigen wäre in Zukunft der feste Ladenpreis wieder für alle ohne Ausnahme bindend. Um diesen Preis, und da er weitergehende Vergünstigungen nur noch dort gewähren würde, wo er wirklich Nutzen davon hat, könnte der Verlag das Zugeständnis des Teucrungsrabatts für alle leicht überneh men. Die Sortimenter gewinnen durch die Wiederherstellung des festen Ladenpreises wieder festen Boden unter den Füßen und auch in den Fäl len, in denen sic nicht zu den Bevorzugten gehören, entgehen sie der Gefahr, daß die Kunden sie beim Büchcrbczug umgehen, direkt vom Ver lag, aus Leipzig oder Berlin oder durch private Bezugsgenosscnschaftcn beziehen, und auf diese Weise ganz verlorengchen, was, je länger der jetzige Zustand dauert, in immer größerem Maße cintritt. Es ist auch nicht richtig, wenn von seiten des Sortiments einfach im allgemeinen auf Grund des Verhältnisses der Spesen zum Umsatz ausgerechnet wird, welchen Rabatt ein Sortiment nötig hat. Arbeit und Spesen sind ganz verschieden groß, je nachdem cs sich um eigentlichen Vertrieb handelt oder nur um Ausführung einer gelegentlichen Bestellung oder Bezug vereinzelter Bücher. Schnell und mit wenig Unkosten sind solche Be stellungen ausgeführt, aber die mit dem eigentlichen Vertrieb, dem Ver schreiben, der Verbuchung, dem Anfichtsversenden, der Auslage, den Lagerarbeiten, dem Remittieren verbundenen Arbeiten, und die Unkosten des Hin- und Hersendens, des Lagers usw., die sind es, die ins Ge wicht fallen, und daher müssen von dem Gewinn, der aus diesem Ver trieb erzielt wird, die Spesen in der Hauptsache gedeckt werden. Natür lich wird auch gerade von den Verlagen, für die der Sortimenter vor zugsweise tätig ist, das größte Lager gehalten, zumal in neuerer Zeit, wo der Barcinkauf so gestiegen ist, weshalb, worauf gar nicht oft genug hingewicsen werden kann, von den Sortimentern eine Zinscnlast über nommen wird, die früher weit mehr vom Verlag getragen werden mußte, und die schon allein einen höheren Rabatt rechtfertigen würde, um so mehr, solange bei den immer noch steigenden Preisen die Lagcr- ergänzung immer größeres Kapital erfordert. Es wird wohl cingewendet werden, daß zu oft Sortimenter für ein zelne Verleger sich besonders verwenden, aber doch nicht genug Umsatz erzielen können, um als Bevorzugte anerkannt zu werden. Gewiß wird das Vorkommen, etwas Vollkommenes gibt es bei solchen Regelungen nicht, aber cs braucht nicht viel vorznkommcn, wenn ein Sortiment nur zielbewusst geleitet wird. Und das könnte bei manchem Geschäft durch solche Abmachungen befördert werden, zu beiderseitigem Nutzen. In diesem Sinne sollten die Verhandlungen geführt, die Vereinbarungen geschlossen werden. Eine Hand wäscht die andere. Bei richtiger, kauf männisch betriebener Zusammenarbeit ist nur ein Interesse vorhan den, und cs bleibt immer noch Spielraum genug, trotzdem die Ideale hochzuhaltcn, d. h. es als unsere vornehmste Aufgabe anzusehen, gute Bücher zu vertreiben, nicht hvchstrabattierte. Die Hauptversammlung am 13. Februar hat ihre Schuldigkeit ge tan, wenn sie einen ehrlichen Frieden schließt. Das müsste freilich nur der Nahmen sein zu etwas Größerem, nicht nur Friede, sondern Freundschaft zwischen Verlag und Sortiment! Die Freundschaft ist aber immer etwas Persönliches. In Aeckcrleins Keller kann da noch narcher gute Anfang gemacht oder manche alte Freundschaft wieder aufgcfrischt werden, die später mit 7/6- oder 11/10-Bezügen oder ganz besonderen Nabattbedingungcn fortgesetzt wird. Und noch um eins möchte ich die Hauptversammlung am 13. Februar bitten: macht es kurz und kommt zum Schluß, schiebt cs nicht weiter auf die lange Bank. Der Worte sind genug gewechselt, laßt mich auch endlich Taten seh ' n! Erlangen, 1. Februar 1921. Carl Müller. Lerantivortl. Ned. i. V.: Richard Alberti. — Verlag: Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler im Leipzig, Deutsches BuchhändlerhauS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktton und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 2S sBuchhändlerhauSV 140
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