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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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Gejchäftsstelle oder Postüberweisung innerhalb Deutsch lands 100 M. halbjährlich. Für Nichtmltglieder jedes Stück 200 M. halbjährlich. Für Kreuzbandbezug sind die Portokosten. 2tichlmitglieder haben außerdem noch 7.50 M. LL. rgliederprcis: die Seile 75 Ps.^'/, S. 250M.^',2 S. 130 M.. ! ; '/«Seite S5M. Nicht mitgliederprois: die Seile 2.25 M.. ^ :6. 750 M.. >4 S. 400 M.. 'h S. 205 M. Stellengesuche « « 40 Pf- die Seile. sklus alle Preise werden 25°/<> Teuer.-Suschl. Nr. 33 «R. 29». Leipzig, Mittwoch den 9. Februar 1921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil Bekanntmachung. Im Januar wurden als ordentliche Mitglieder ausge nommen : Herr Walter Fischer i. Fa. Walter Fischer, Frl. Gertrud Fritzsch i. Fa. P. Pabst, Herr I)r. Johannes Sell i. Fa. Alsred Hahn s Verlag, Herr K a r l S i e v e r t i. Fa. Karl Sievert, Herr Wilhelm Strecker i. Fa. B. Schott'S Söhne. Leipzig, den 1. Februar 1921. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. R. Linnemann, Otto Votgtländer, Vorsteher. Schriftführer. Bekanntmachung. Der im Börsenblatt Nr. ill vom 25. Mai 1929 bckanntge- gebene Vertrag mit dem Verein der Buch händler der Tschecho-Slowakischen Republik zu Prag ist mit sofortiger Gültigkeit wie folgt geändert worden: Der Umrechnungskurs: 1.— — Kr. 1.79 T.S.R. er mäßigt sich auf den Umrechnungskurs: I.— — Kr. 1.56 T.S.R., der Zuschlag bei Verkäufen in deutscher Wäh rung von 35"/» auf 25"/». Wir bitten, diesen Umrechnungskurs bzw. Aufschlag ge wissenhaft innezuhalten. Leipzig, den 5. Februar 1921. Geschäftsstelle des Bürsenvercins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Ackermann, Syndikus. Bekanntmachung. Der Schweizerische Buchhändleroerein hat für Ze i ts ch r i f - ten eine Besorgungsgebühr von 19"/» eingeführt, die der Vorstand des Börsenvereins genehmigt hat. Die im Börsenblatt vom 4. Dezember 1929 bekanntgegebene Tabelle ist entsprechend zu ergänzen. Letpzig, den 5. Februar 1921. Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Or. Ackermann, Syndikus. Am den 3. Band. Auf das Ttlelblatt des Werkes, das dem deutschen Volke als die letzte Gabe seines an spendender Kraft so unvergleichlich reichen Lebens dargeboten werden sollte, hat der greise Fürst Bismarckdie Worte geschrieben: »Ten Söhnen und Enkeln znm Verständnis der Vergangenheit und zur Lehre für die Zukunft». Das Beste, was der Schmied des Deutschen Reiches an rück schauender Weisheit und vorblickcndcr Sorge zu geben hatte, liegt in den drei Bänden feiner »Gedanken und Erinnerungen« begriffen, und gerade der letzte Band ist ihm in seinen bange bor- ausschaucndcn Gedanken vielleicht mehr noch als das politische Vermächtnis der beiden erste» Bände Herzenssache gewesen. Seit mehr als zwei Jahren steht der Cottasche Verlag in einem ihm aufgezwungenen Kampfe um die Durchsetzung des ihm vom Fürsten Bismarck anvertrauten Werkes. Seit mehr als zwei Jahren sucht er in schweren Verhandlungen und ge richtlichen Auseinandersetzungen der Stimme, die zu den Söhnen und Enkeln sprechen will. Gehör zu verschaffen. Es ist ihm bisher nicht gelungen, dem größten Deutschen den Weg zur Er füllung seines geistigen Testaments frei zu machen. Der jüngste Spruch des Berliner Landgerichts, vor dessen 4. Zivilkammer die Frage der Veröffentlichung des 3. Bandes am 16. Dezember 1929 wiederum zur Verhandlung stand, hat gegen Bismarck entschieden. Der Riese, dessen Worte der Schlüssel zum Ver ständnis all unseres grausamen Erlebens sind, soll mundtot bleiben. — In diesen zwei Jahren des Ringens um den freien Weg für Bismarcks letztes Werk haben Ausführungen verschiedenster Art und von zum Teil sehr anfechtbarer Auffassung und Darstel lung der Tatsachen die deutschen Zeitungen erfüllt. So kommt der Cottasche Verlag der Aufforderung der Redaktion des Börsen blattes, eine gedrängte, rein sachliche Darlegung de? Konflikts und seiner bisherigen Entwicklung zu geben, gern nach. Er tut es um so lieber, als er überzeugt ist, eine solche Darstellung gerade den Herren Kollegen im Buchhandel, die mit dankenswerter, nie verminderter Geduld und mit nie vermindertem Interesse die Schicksale des verbotenen Buches verfolgten, schuldig zu sein. Als im Jahre 1899 der damalige Chef des Cottaschen Ver lages, Adolf Krvner, mit dem Altreichskanzler über die Veröf fentlichung seiner »Gedanken und Erinnerungen« verhandelte und am 6. Juli einen Verlagsvertrag abschloß, war von irgend welcher Beziehung des Veröffentlichungstermins auf Leben oder Sterben Kaiser Wilhelms II. niemals die Rede. Es kamen auch keine kalendarisch befristeten Termine bei diese» Verhandlungen in Frage, sondern cs wurde einzig die Abmachung getroffen, daß das Werk erst nach dem Tode des Altreichskanzlers selbst erscheinen sollte. So sind nach dem Heimgange des Fürsten die beiden ersten Bände der »Gedanken und Erinnerungen« im Jahre 1898 der Öffentlichkeit übergeben worden. Eine andere Vereinbarung über das Erscheinen des 3. Bandes wurde erst viele Jahre später zwischen dem Erben des Altreichs kanzlers, dem Fürsten Herbert Bismarck, und der Cottaschen Ver lagsbuchhandlung geschlossen. Sie datiert vom 22. August 1999 und verpflichtet den Verlag, wiederum ohne irgendeine Bezug nahme auf Leben und Sterben Kaiser Wilhelms II., den 3. Band binnen Jahresfrist nach dem Tode des Fürste» Herbert, jedoch nicht vor dem Jahre 1919 zu veröffentlichen. Maßgebend für diese auf die Initiative des Fürsten Herbert zurückgehende Ver tragsänderung mag seine Erwägung gewesen sein, daß er viel leicht doch eines Tages wieder ein Amt im Staatsdienst über nehmen könne, und der Wunsch, sich diesen Weg während der Regierungszeit Kaiser Wilhelms II. durch die Veröffentlichung des 3. Bandes nicht zu verbauen. Nach dem Ableben des Fürsten Herbert (18. September 1994) wurde das Druckmanuskrtpt des I4S
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