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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1921
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- Deutsch
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VSrl-nbla« I. d. Dllch». «uchh-ild-I. Redaktioneller Teil. SA 9/Februar 1921. Kunde von ihm sein; in kleinen Universitätssiäd.en loird osi eine Handlung, die der Klinik am nächsten liegt, nicht mit ihm in Verbindung stehen, es sprechen da doch sehr persönliche und historische Momente mit; man kann eben auch selbst heute noch nicht allez über einen Kamm scheren. Dann verlangt Herr Urban mehr Verwendung für den Ver. lag und dadurch Schaffung größerer Absatzfähigkeit und Möglich, keil besseren Verdienstes. Schön gesagt; jeder es mit seinem Beruf ernst nehmende Sortimenter würde dieses gern tun, wenn es noch möglich wäre. Eine intensive Werbetätigkeit und ein richtiger Vertrieb der Neuigkeiten wird aber nach und nach zur Unmög lichkeit. Was kostet das Porto und was wird es noch kosten, was kostet ein Gehilfe oder nur ein Schreiber, was kostet ein Lauf bursche, was kosten schließlich Fakturen und Bindfaden, und wieviel kommt schließlich beim eifrigsten Versand heraus? Ei» großer Teil der Dozenten ist, ganz abgesehen davon, daß die heutigen Preise manchem den Kauf verbieten, Mitarbeiter an einem Zentralblatt und erhält Werke zum Vorzugspreis; ein anderer, eine Autorität auf seinem Gebiete, erhält alles geschenkt, wo soll denn da «in Absatz noch zu erzielen sein? So ist es ge kommen, daß die Sortimente in Universitätsstädten vielfach ihres wissenschaftlichen Charakters entkleidet sind und als gewissenhaft rechnende Kaufleute sich sagen müssen: der Neuigkeitsvertrieb ist unrentabel. Doch genug, cs ließe sich noch vieles anführen, was manche Ausführungen des Herrn Urban entkräften würde. Wir leben in einer ernsten schweren Zeit; Einigkeit tut mehr als je not. Der deutsche Buchhandel war doch bisher ein Symbol der deutschen Einheit; ließe sich in dieser Zeit, wo es sich um die Existenzfähigkeit unseres ganzen Volkes dreht, wo vielleicht doch noch eine geschlossene Einheit dem Feinde gegenübersteht, die erklärt: »die Forderungen gehen über unsere Ehre und Le bensmöglichkeit», nicht auch bei uns im Buchhandel eine solche Einheitsfront von Nitschmann bis Springer und de Gruhter finden, die da sagt: dies ist nötig für die Erhaltung des Buch handels, das kann der Verlag geben, das genügt dem Sortiment? Gott gebe uns einen großzügigen Geist und einen festen Glauben! Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern, In keiner Not »ns trennen und Gefahr! Kleine Mitteilungen. Krcisoercin der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. Im An schluß an unsere Mitteilung im Börsenblatt Nr. 23 vom 28. Januar geben wir nachstehend die wetteren Meldungen zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung bekannt: Aachen: Georg Schumacher (M. Jakobi's Nachf.). Barmen: Emil Müller. Bochum: Hetnr. Hofacker (Adolf Stumpf Nachf.). Bonn: Hermann Behrendt. Fritz Cohen (Friedrich Cohen). Duisburg: Kurt Othmer (Joh. Ewich). Düsseldorf: Emil Bierbaum. A. Frotschcr (Schmitz L Olbertz). H. Fr. Möhlmann (Julius Baedeker). Walther Peters (Schrobsdorff'sche Buchhandlung). Fritz Worin (Ernst Ohle). Elberfeld: I. Hofbauer (Hofbauer'sche Buchhandlung). Godesberg: Rudolf Jung (I. Schergt's Buchhandlung). Hagen i. W.: Otto Springer. Hamm i. W.: Otto Dabelow (Otto F. Dabelow). Köln: F. Bcttschart (Verlagsanstalt Benzinger K. Co. A.-G.). Jos. Keil (Herder'sche Buchhandlung). Krefeld: Hesse (I. B. Klein'sche Buchhandlung). Carl Uhrtg (Albert Fürst Nachf.). Oeynhausen: Fritz Scherer. Pade^orn: Albert Pape (Junfermannsche Buchhandlung). Geschäftsstelle des Kreisvereins der Rheinisch est fälischenBuchhändler. Nr. Klag es. Syndikus. 154 Verein der Reise- und Versandbuchhandlungcn E. V. — Der Vor stand dieses Vereins gibt bekannt: > Am Sonnabend, dem 12. Februar d. I. findet in Leipzig eine außerordentliche Hauptversammlung unseres Vereins statt, zu der wir die verchrlichcn Mitglieder schon jetzt einladen. Nähere Mitteilungen folgen durch direkte Zuschriften. Es handelt sich für uns vor allen Dingen darum, zu dem Verhandlungsgegenstande der außer ordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins (13. Februar): ,Neufassung der Bestimmungen über Zuschläge zum Ladenpreis' auch unsererseits vorher Stellung zu nehmen, damit der Vorstand den Standpunkt des Reise- und Versandbuchhandels in der Börsenvereinsversammlung mit dem Nachdruck vertreten kann, den unser Interesse erfordert. In Ansehung der ernsten Lage unseres Be rufes erwarten wir zahlreiche Beteiligung der Mitglieder an unserer Beratung am 12. Februar.« Versammlung wissenschaftlicher Sortimenter. Der Ortsvcrein Göttinger wissenschaftlicher Sortimentsbuchhändler ladet in dieser Num mer (S. 1400) die wissenschaftlichen Sortimenter zu einer Vorbespre chung in das Deutsche Buchhändlerhaus zu Leipzig (Portal l) am Frei tag, den 11. Februar 1021 abends 8 Uhr ein. Verein der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. — Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Vereins der Deutschen Musikalien händler zu Leipzig findet Dienstag (nach Kantate), am 26.April 1021, nach mittags pünktlich 3 Uhr, im Gutenbergsaale des Deutschen Buchge werbchauscs statt. Anträge von Mitgliedern für die Tagesordnung sind laut 8 14 e der Satzung spätestens vier Wochen vor der Hauptversamm lung (in diesem Jahre also spätestens bis zum 20. März 1021) dem Vorsteher schriftlich einzureichen. Später eingebrachtc Anträge bedürfen der Unterstützung durch mindestens zehn Mitglieder, um zur Verhand lung und Beschlußfassung gestellt zu werden; letztere bedarf der Zu stimmung des Vorstandes. Ferner findet am Tage vorher, Montag, den 25. April 1021, eine Versammlung von Delegierten der Orts- bzw. Kreisvereine des Mufi- kalienhandcls im Sachscnzimmer (bzw. auch in der Gutenbcrghalle) des Deutschen Buchgewerbehauscs zu Leipzig statt, zu der seitens des Ver eins der Rheinisch-Westfälischen Musikalienhändler (Vorsitzender Herr P. I. Tonger in Köln am Rhein) Einladungen ergehen werden. Papierfabriken und Holzprciscrmäßigung. — Zu unserer Mittei lung in Nr. 25 des Bbl. vom 31. Januar schreibt uns die Vereini gung Münchener Verleger 1014, c. V., zur Ergänzung, daß die Verhandlungen, die sie darüber mit dem Vertreter der Regierung führte, zwar die Geneigtheit der Negierung erkennen ließen, dem Ver lage zur Erlangung billigen Papiers behilflich zu sein, indem sie ent sprechende Mengen Schleifholz zu ermäßigtem Preise zur Verfügung stellte. Das hätte aber zur Voraussetzung, daß der bayerische Verlag eine Einkaufsgenossenschaft bilde, die die Holzbeständc übernimmt und sie bayerischen Papierfabriken zugleich mit den Aufträgen in entsprechen dem Gewicht zuweist. Die Durchführung solcher Maßnahmen setzt aber bei der Vielfältigkeit der Bezugsquellen und des Bedarfs der einzelnen Verlage einen so umständlichen Apparat voraus, zumal da auch der Pa pierbezug vielfach auf anßerbayerische Fabriken entfällt, daß wir davon absehen mußten, diese Anregung weiter zu verfolgen. Zum Lurnssteuergesel;. Die Vereinigung der Kunstverleger e. V. in Berlin teilt uns mit, daß in Sortimenterkreisen immer noch Zweifel bestehen betreffs der Verstcuerungspflicht von Büchern, die Werke der Originalgraphik enthalten. In den A u s f ü h r u n g s b e st i m m u n g e n zum Umsatzsteuer- gcsetz 8 48, 4 heißt es: »Enthält ein Buch Originalgraphik im Sinne von III, so ist cs wie ein Originalwerk der Malerei oder der Graphik steuerpflichtig.« Der betreffende Passus in Absatz III lautet: »Hinsichtlich der Graphik gilt folgende Unterscheidung zwischen Originalwcrk und Vervielfältigung: Als Originalwcrke gelten solche graphischen Vervielfältigungen (z. B. Holzschnitte, Radierungen, Kupferstiche, Schabkunstblättcr, Linolcumschnitte), die in Abzügen von Platten bestehen, auf denen der Entwurf des Künstlers von diesem selbst ausgeführt ist. Als eigener Entwurf gilt hierbei jedes Werk, für das dem Verfasser das Urheberrecht zusteht, also z. B. auch der Entwurf einer Radierung nach einem Original eines anderen Künst lers. Vgl. im übrigen über die Besteuerung der Originalwcrke 8 70 (zu 8 21, Nr. 2 des Gesetzes).« Nach dem letzteren Paragraphen des Gesetzes sind Originalwerke der Graphik im Kleinhandel zn versteuern. Auf Grund der oben erwähnten Ansstthrungsbestimmungen würde das Gleiche auch für Bücher gelten, die Originalwerke der Graphik enthalten.
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