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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1921
- Strukturtyp
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- 1921-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. X; 33, 9. Februar 1921. und bestellt natürlich nichts für sein Lager. Also: Regen SorUmenterv direkte Bestellungen überweisen! Dann veranlaßt man sie. sich nir die Werke des betreffenden Verlages zn verwenden. — So hat es z. B. Langewiesche gemacht und nicht zu seinem Schaden. Landsberg (Warthe). Fr. SchaefferL Co. Zain Abvuu der VüHerpreise! Vor uns liegt eine N a ch n a h m e f a k t u r von Ferd. Enke in Stuttgart vom 20. Januar El, lautend: 1 Das Kind. Herausgegeben von W. Rein und P. Selter. 2. Ausl. 1011. 2 Bande in einem Band. Geheftet ord. 10.—, bedingt u. bar 12.—, fest »/i 11.20 — 12.— 100"/, Vcrlegerteuernngszuschlag vom Nettopreis ^ 12.— Porto und Gebühren ^ 3.10 Verpackung (!) 1.20 ^ 28.30 Die Verpackung besteht aus einem kleinen Stückchen Pappe; das Gewicht des Buches ist 1850 ß, die Seitenzahl 357, Papier und Druck sind gut. Wieviel soll die Kundschaft nun für das ursprünglich 16 kostende, aus dem Jahre 1911 stammende Buch zahlen? 40 ist doch der Mindestpreis. Eine Faktur von Julius Springer in Berlin vom 29. Januar- Ei lautet: 1 Schwappach, Wachstum normaler Notbuchenbestände. 1893. 104 Seiten, 3.— ord., netto 2.25 200»/, Teuerungszuschlag 4.50 Porto —.40, Verpackung —.10 ./i 0.50 ^ 7.25 Also ord. ^ 3.—, netto 7.25. TaS im Jahre 1893 erschienene Buch muß also vom Besteller mit 11 bezahlt werden. — Dies nur 2 Beispiele. Ähnliche Preiserhöhun gen kommen alltäglich vor; vielfach mit Kürzung des ursprünglichen Nettopreises, wie oben bei Enke. Und bei solchen Aufschlägen auf alte Bücher mißgönnt uns Sorti mentern der Verlag den so notwendigen 20prozentigen Teuerungszu schlag, weil durch diesen Zuschlag das Buch zu teuer und im Absatz ge schädigt würde. Diüieile 68t, 8rrtrram uorr Zeribere! E. Opitz. Erwiderung. Ich möchte die Herren Opitz H. Co. gebeten haben, die Beurtei lung, welcheü Tcuernngszuschlag ich angesichts der heutigen allgemeinen Geschäftsunkosten auf meine Verlagswertc zu legen habe, vertrauens voll mir zu überlassen, da ich mich in dieser Frage bei aller Bescheiden heit doch für kompetenter halten darf. Die Verpackungsspesen sind aus Grund der Normen der Stuttgarter Vcrlegervcreinigung berechnet, die ihre Sätze natürlich auch nicht will kürlich normiert hat. Der Ladenpreis des zweibändigen Buches beträgt einschließlich 20"/» Sortimenterteuerungszuschlag ./i 38.40, Verdienst für die Herren Opitz L Co. somit 10.10, das ist mehr als der Gewinn der Verlags handlung. Im übrigen ist das 51 Druckbogen umfassende Buch in Lex.-Oktav mit diesem Preise nach heutigen Verhältnissen relativ billig; müßte das Buch jetzt hergestellt werden, so würde der Ladenpreis mindestens 80.— betragen. Es wäre daher wohl besser gewesen, wenn die Herren Opitz L Co. ihr Zitat aus Juvenal für andere Gelegenheiten aufgehoben hätten. Stuttgart, 3. Februar 1921. Ferdinand Enke. Gelesen. * JuliusSpringer. Noch einmal die Valutaordnung und der Schweizerische Sortimentsbuchhandel. Kaum ist der neue Zwangskurs (100 — 30 Fr.) in Kraft ge treten, noch sind wir hier nicht recht im klaren über dessen Tragweite in bezug auf unser festes Lager, soweit dieses aus 1920 stammt, und schon werden wieder Stimmen laut, die Valutaordnung ganz zu beseiti gen (vgl. die Einladung des Herrn Hiersemann im Bbl. Nr. 24). Gewiß haben die BUcherexportcurc in Deutschland — aber nur sie — ein Interesse daran, daß ihren Lieferungen nach allen Weltteilen keinerlei Schranken auferlegt werden. Mit der Devise, durch Verbrei tung des deutschen Buches »für deutsche Kultur und noch viel mehr« zu wirken, schreiten sic kaltblütig über die Leichen einer Großzahl von Kol legen jenseits der Grenze hinweg, die von jeher als gute und rührige Vertreter und Abnehmer des deutschen Buches bekannt sind, und die nur vermöge eines vernünftigen Zwangsknrscs die gegenwärtige Valuta krise überstehen werden. Es ist an dieser Stelle wiederholt betont worden, daß nur ein Zwangskurs für das deutsche Buch im Ausland einen einheitlichen Ver kaufspreis ermöglicht. Mit der Abschaffung des erstercn fällt der letz tere, und dann haben wir eine Preisanarchie, die mit allen Mitteln verhindert werden muß. Der Vorstand des Börscnvereins gibt sich die erdenklichste Mühe, in Deutschland eine Sanierung der Verkaufspreise herbeizuführen, von der richtigen Erwägung ausgehend, daß der Gesamtbuchhandcl nur bei feststehenden, einheitlichen Ladenpreisen weiter gedeihen kann. Der Schweizerische B u ch h ä n d l e r v e r c i n ist ein Glied des Börsen Vereins und muß von diesem unter allen Umständen vor Maßnahmen, die die Existenz seiner Mitglieder bedrohen, geschützt werden. Als die Mark um 10 oder tiefer stand, während die Büchcrprcise in Deutschland ständig steigende Tendenz zeigten, war ein Zwangskurs von 50 bzw. 40 schließlich zu hoch. Nachdem er abermals um ein Vier tel, d. h. auf 30 herabgesetzt worden ist, trifft das nicht mehr zn. Das deutsche Buch ist nach Abschaffung aller Zuschläge seitens des Sorti ments bei uns und im übrigen Ausland jetzt verhältnismäßig sehr billig, wenn wir von wenigen Ausnahmen absehen, die wir einfach nicht verstehen. Trifft also die Behauptung, die Valutaordnung vcrtcure das deut sche Buch im Ausland, keinesfalls mehr zu, so ist nicht einzusehen, wieso ihr Verschwinden eine wesentliche Vermehrung des Bücherabsatzes bringen sollte; für den Verlag gewiß nicht, wohl aber für die Herren Exporteure, weil der Buchhändler im Ausland nicht zum Tageskurs liefern kann, solange die Mark nicht einen wesentlich höheren Wert be kommt, und wir dann einfach nicht mehr konkurrenzfähig und kaltgestellt sind. Aus den angeführten Gründen ist uns auch mit der Festsetzung von Auslandmarkpreisen seitens einiger Verleger ein schlechter Dienst er wiesen. Wir können derartige Bücher auf Bestellung hin besorgen, aber wir dürfen sie wegen der Kursschwankungen nicht fest ans Lager nehmen. Wo man nicht in Mark mit Valutaaufschlag liefern will, ist uns mit Auslandsrankcnprciscn besser gedient, nur ist es dann für die jetzige Zeit ein Hohn, mit einem Rabatt von 25°/, aufzuwartcn mit ttberbindung sämtlicher Eingangsspesen. Die Valutaordnung ist nichts Vollkommenes, sie muß noch straffer gehandhabt werden, aber es ist zu konstatieren, daß der Apparat immer besser funk tioniert. Für den schweizerischen Buchhandel ist sie ein Segen, und sie darf nicht fallen, bevor ganz andere Valutaverhältnissc es erlauben. Zürich, Anfang Februar 1921. R. Beer. Preiserhöhung und Nettopreis. (Vgl. Bbl. Nr. 21 u. 29.) Die Firma Sachse L Heinzclmann versucht in ihrer langatmigen Erwiderung die Angelegenheit auf ein anderes, ihr genehmes Gleis zu schieben, um das Wesentliche der Situation zu verschleiern. Ohne mich auf alle Ausführungen einzulasscn, muß ich doch erklären, daß die unbe wiesenen Angaben über die ungünstige Ausstattung und die von der Norm abweichende Preishöhe des Werkes (das bei einem Umfang von 20)4 Bogen gebunden nur 16.— kostet!), sowie über »unsachliche Ausfälle« in meinen Briefen in keiner Hinsicht den Tatsachen ent sprechen. Wenn der Firma so wenig an dem betreffenden (sehr erfolg reichen) Werk liegt, von dem sie ständigen Bedarf hatte, so ist mir unverständlich, warum sie sich fortgesetzt weigert, den Posten zurückzu geben. Recht seltsam erscheint mir auch die Angabe, daß die Firma große Bezüge gangbarer Werke nur ans dem Grunde tätigt, um an ihnen so horrende Abschreibungen vorzunehmen. Aber nicht um diese unsachlichen Dinge handelt es sich eigentlich, sondern um das Grundsätzliche, um die Frage, ob die Firma berechtigt ist, die neue Auflage eines erfolgreichen Werkes nach deren Er scheinen zu dem sehr niedrigen Preis der vorhergehenden zu be ziehen — gleichviel, unter welchen Umständen dies geschieht — und beim Verkauf den höheren Ladenpreis der neuen Auflage einschließlich Sorti- mcnterzuschlag zu berechnen und auf diese Weise Nicscngewinne zn er zielen, die natürlich nur ans Niesenverlusten des Verlegers basieren und im vorliegenden Fall einem Anspruch auf einen glatten Rabatt von mehr als 70»/, gleichkommen! Es handelt sich um die Frage, ob dies rechtlich zulässig und nach den Gepflogenheiten des Handels einwandfrei ist. Tics ist kein persönlicher Streitfall, wie die Firma Sachse L Heinzclmann die Angelegenheit darzustellen versucht, sondern eine Frage von allgemeinster Bedeutung gerade hente, und ich spreche an dieser Stelle an die Herren Kollegen die Bitte um Stellungnahme aus. Dresden, den 31. Januar 1921. ppa. Carl Meißner H. Schu m a n ». Serantwortl. Red. t. B.: Richard A l b e r »t. - Verlag- D e H örsenverein der Deutscher, Buchhändler zu Leipzig. Deutsches Buchhändlerha«-. Druck: Ramm L seemana. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion uud Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 2ö lBuchhändlerhauSV 156
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