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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1921
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- 1921-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1921
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Redaktioneller Teil. Xr 38, 15. Februar 1921. lang de6 BörscnvcrcinS zu bestätigen sind. Ter Ausschuß soll mit Stimmenmehrheit beschließen können und berechtigt sein, zu seinen Beratungen den Leiter der Außeuhaudelsnebcnstelle sowie andere ihm zweckmäßig erscheinende Herren hinzuzuziehcn.« Uber die Zusammensetzung des hier vorgesehenen Ausschusses ent spann sich noch eine längere Aussprache, die aber schließlich mit der Einsetzung eines solchen Ausschusses in folgender Zusammensetzung endete: Eduard Urban-Berlin, Gcheimrat Dr. L. Volkmann-Leipzig, Hermann LazaruS-Berlin, Gustav Kirstcin-Lcipzig, Karl W. Hierse- mann-Lcipzig, Walter Bangert-Hamburg, Direktor Gustav Kilpper- Stuttgart und vier Mitglieder des Börsenvereins-Vorstandcs. Der Antrag der Herren 1)r. Ignatz Kafka und Otto Erich Deutsch in Wien wurde zurückgezogen: ebenso der Antrag des Herrn Dr. Otto B i e l c f e l d - Freibnrg. Der Vorstand wurde aber er mächtigt, mit den Wiener Buchhändlern weiter zu verhandeln. Das Genauere über die Verhandlungen werden unsere Leser aus dem alsbald zu veröffentlichenden Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung entnehmen können. Zur Frage der Notstandsordnnng wie der Auslandvcrkanfsordnnng hatte der Versammlung ein Schreiben des Neichswirtschaftsministeriums Vorgelegen, in dem bis znm 25. Februar eine abschließende Stellung nahme des Börscnvcreins hinsichtlich der völligen Aufhebung der Maß nahmen gefordert wurde. Dem Reichswirtschaftsministerium ist darauf hin das folgende Telegramm übermittelt worden: »Die außerordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler im Buchhändlerhause zu Leipzig am 13. Februar 1921, auf der über 700 Mitglieder mit rund 2000 Stimmen anwesend waren, hat e i n st i m m i g nachstehende Entschließung ange nommen: »Die Versammlung hat mit Überraschung von dein Versuche des Neichswirtschaftsministeriums Kenntnis genommen, die Verhandlun gen und Beschlüsse der heutigen außerordentlichen Hauptversammlung in zwei Punkten der Tagesordnung durch ein Mittel zu beeinflussen, das einem zeitlich kurz befristeten Ultimatum gleichkommt. Die Versammlung hat zu ihrem Vorstand das Vertrauen, daß er den Buchhandel, l.v den vielleicht empfindlichsten und verästeltsten Organismus unserer Volkswirtschaft darstellt, vor den schädigenden Wirkungen eines behördlichen Eingriffs schützen wird.« Es war nicht weit vor Mitternacht, als der Vorsitzende Herr Hofrat vr. Arthur Meiner die denkwürdige Versammlung schließen konnte, nachdem dem Vorstand durch Herrn H a r t m a u u - Elberfeld der Dank der Anwesenden ausgesprochen und ein Hoch ans den Börsen- vcrein ansgebracht worden war. In seiner Schlußentgcgnung wies Herr Hosrat I)r. Arthur Meiner mit Recht darauf hin, daß der Aus gang der Verhandlungen den Standpunkt des Börsenvereins-Vorstandcs betätigt habe, daß nämlich eine vielköpfige Versammlung gar nicht imstande sei, die augenblicklich den deutschen Buchhandel beschäftigenden, ung.hcucr schwierigen Fragen zu lösen. Eine solche Arbeit kann nur ein kleiner Kreis mit Aussicht auf Erfolg leisten. Dem entsprach ja, daß in der Tat sowohl die Verhandlungen der Notstandsordnung wie der Auölandverkaufsordnung Ausschüssen überwiesen worden sind. Zu hoffen ist, daß diese Ausschüsse rasch und erfolgreich arbeiten, und daß es, nachdem die Hauptversammlung zweifelsohne der Anbahnung einer allseitigen Verständigung wesentlich vorgearbcitct hat, gelingen wird, den Bau des deutschen Buchhandels von neuem so zu festigen, daß er auch alle weiteren Stürme unerschüttcrt überdauert zum Wohl aller seiner Mitglieder und damit auch zum Vorteil des Ganzen. Sommerzeit in Frankreich. — Die Sommerzeit wird in Frank reich in der Nacht vom 14. auf den 15. März wieder eingeführt werden. Steuerabschnitt bei der Anzeigcnstcuer der Zeitungen und Zeit schriften. — Der 2. Senat des Ncichsfinanzhofs (9. Dez. 1920, II v 8/20) hat auf Ersuchen des Neichsministers der Finanzen folgendes Gut achten erstattet, das wir der »Deutschen Juristen-Zeituug« 1921, Heft 3/4 (Verlag von Otto Liebmann in Berlin) entnehmen: »Die in § 27 Abs. 1 UStG, ausgeführten Beträge des vereinnahm ten Entgelts beziehen sich auf das Kalenderjahr; 8 82 Abs. 3 Satz 5 und 8 138 Abs. 2a Ausf.-Bcst. zum UStG, stehen damit in Übereinstimmung. 8 27 Abs. 1 enthält keine Bezeichnung des Zeit abschnitts. Für sich allein betrachtet, ist die Vorschrift auch anszu- legcn, in welchen Zeitabschnitten im geschäftlichen Leben die Gesamt einnahme eines Unternehmers sestgestellt zu werden pflegt: das ist in der Regel das Fahr. Freilich müßte aus H 33, wonach der Stcuerab- schnitt der Anzeigcnstcuer das Kalendcrvierteljahr sein soll, für die Be messung nach dem Staffeltarife des 8 27 die Gesamtheit der in je einem Vierteljahr vereinnahmten Erhalte geschlossen werden, wenn dies Ergeb nis nicht zu widersinnigen und deshalb offenbar nicht gewollten Folgen führte. DaS ist aber der Fall, da nach 8 33 Abs. 2 S. 3 die Steuer- 186 stellen die Steuerabfchnitte kürzen und ausdehncn können, eS also in ihrer Willkür stünde, die Wirkung des Staffeltarifs mehr oder weniger vorteilhaft zu gestalten. Auch die Entstehungsgeschichte spricht gegen die Auslegung des 8 33. Bei der Ersetzung des festen Satzes von 10"/. des Entwurfs durch die Stafselsteuer haben die Urheber der Staffel sätze den Jahresumsatz zugrunde gelegt wissen wollen (s. Stenogr. Ber. 1918 S. 4076 C. D., 4108 D.). 8 33 Abs. 2 hat nur die Bedeutung einer Vcrfahrcnsvorschrift, daraus folgt, daß die Verlängerung des Lteucrab- schuitts auf ein Fahr in 8 138 Abs. 2a Ausf.-Best. den anzuwcndenöcu Steuersatz nicht berührt und als eine, übrigens den ZeitungSvcrlcgern günstige, weil die Zahlungspflicht hiuausschiebende Vorschrift nicht zu beanstanden ist, weiter, daß in 8 82 Abs. 3 Satz 4 Ausf.-Best. das Ge setz zutreffend ausgelegt ist, wenn als maßgebend die Gesamteinnahme innerhalb eines Kalenderjahrs bezeichnet wird.« Die Bibliothek des Deutschen Archäologischen Instituts in Nom. — Prof. Walter Amelung hat als Bevollmächtigter des Geucral- sekrctariats des Deutschen Archäologischen Instituts jetzt die Biblio thek der römischen Anstalt, die ihm von den italienischen Behörden übergeben worden war, vorläufig im Hause der evangelischen Ge meinde in Via Toscana aufgestellt. Die endgültige Platzfrage ist noch immer nicht gelost, obwohl alle wissenschaftlichen Kreise Noms mit Un geduld die endliche Ausstellung dieser unentbehrlichen Sammlung er warten. Für Aufhebung des Achtstundentages. — Gegen den Gesetzentwurf über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter nahm die Dresdener Handelskammer in einem Bericht au das sächsische Wirt- schaftsmiuistcrium Stellung. Es wurde darauf Hingeiviesen, daß die nach Ausbruch der Revolution allgemein durchgeführtc Achtstuudcnzeit nach dem letzten Kriege und dem heutigen Frieden in der jetzigen Form nicht aufrechterhaltcn werden könne, müsse jedem einleuchten, der die Sache vom wirtschaftlichen Standpunkte aus betrachte. Unbe schadet dieser Stellungnahme wurde jedoch für den Fall, daß der Ge setzentwurf infolge gleichen Vorgehens der wichtigsten Industrieländer auch bei uns eiugebracht werde, eine Reihe von Abänderungen vor- gcschlagen. Eignungsprüfung für Maschinenschrciberinnen. — Das Institut für Wirtschaftspsychologie au der Berliner Handels-Hochschule hat eine psychotechnische Prüfstelle für die Eignungsseststellung der Maschi- ncuschreiberinnen eingerichtet. Tie kaufmännischen und industriellen Unternehmungen können bei Bedarf von dieser Prüfstelle Gebrauch machen, besonders wenn hervorragende Kräfte benötigt werden. Leiter der Priifstelle ist Dr. W. Moede, der Direktor des Instituts für Wirt schaftspsychologie. (Mitt. d. Handelskammer zu Berlin.) Weiterbestchen des Freiexemplar-Verbots für Zeitungen. — Die Wirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewcrbe weist ermut darauf hin, daß die Ansicht, die Verteilung von Freiexemplaren von Zeitun gen sei gestattet, irrig ist. Die Bestimmungen des 8 8 der Bekannt machung über Druckpapier vom 20. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 534), mit denen die Verteilung von Freistücken verboten wird, be stehen nach wie vor. Die Wirtschaftsstelle ist von maßgebender Seile und auch von zahlreichen Verlegern ersucht worden, alle Verstöße gegen die Bestimmungen zur Anzeige zu bringen, da nicht zugegeben werden könne, daß diejenigen Verleger, die sich an die Bestimmung halten, durch andere, die sich über sie hiuwegsetzeu, geschädigt werden. In einer der letzten Vorstandssitzungen des Vereins Deutscher Zeitung s-V e.rleger und der Vorsitzenden der Kreisvereine wurde die Beibehaltung des Verbotes bis auf weiteres gefordert. Anflagcrückgang bedingt kein Nücktrittsrccht vom Jnscrtionsver- trag. — Nach einem Gutachten der Berliner Handelskammer besteht kein Handclsgebrauch, nach welchem bei Abschluß von Jnsertionsver- trägeu für die Tauer von mehreren Jahren die Auflage und Verbrci- tungszahl des JusertionSorgans stillschweigend als wesentlicher Be standteil des Vertrages angesehen wird und das Sinken dieser Zahl auf die Hälfte oder noch weiter dem Inserenten ein Nücktrittsrecht gibt. Bei mehrjährigen Juscrtionsverträgen hat vielmehr der Inse rent das Risiko der Auflagenveränderung ebenso zu tragen, wie der Verleger bei einer erheblichen Steigerung der Auflage keinen erhöhten Preis für die Insertion verlangen darf. Ein glänzendes Geschäft. — Die Stadt Naumburg hatte nach den Entwürfen des Dresdner Malers Heber H u s s i t c n n o t g e l d drucken lassen. Wie berichtet wird, wurden die Scheine vollständig von Händlern ausgekauft, so daß die Stadt, wenn auch der augen blickliche Kleingeldmangel nicht behoben ist, nach Abzug der Unkosten an dem Hussitengeld 1 Million Mark verdient habe.
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