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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1921
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- 1921-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1921
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Postanweisungen aus Ungarn sind setzt wieder nach Deutschland zu lässig. Der Meistbetrag ist einstweilen auf 599 .// sür die einzelne Postanweisung beschränkt. Der Meistbetrag einer Postanweisung aus Deutschland nach Ungarn ist auf 4999 Kronen erhöht worden. Wertbriefe nach Italien sind zwar seit kurzem zugelassen, die italienische Postoerwaltung befördert aber vorläufig keine Wertbriefe nach Trentino, Istrien und Dalmatien. Bnchcrcinsuhr nach Australien. — Der Generalpostnieistcr des Australischen Bundes hat bckanntgcinacht, daß er von Deutschland au- kommendc Kataloge und Reklameschrtstcn nicht mehr ablicsern wird. Auch die Einfuhr von deutscher Literatur ist verboten. Eine Ausnahme ist, wie wir bereits in Nr. 257 des Bbl. mittciltcn, lediglich zugunsten einiger wissenschaftlichen Zeitschriften und Bücher gemacht worden. Auskiinste an ausländische Behörden. — Ausländische Behörden, Konsulate usw. wenden sich häusig a» deutsche Verleger mit der Bitte um Auskunft über die verschiedensten wirtschaftlichen Verhältnisse. Di« Erteilung solcher Auskünfte liegt nicht immer im deutschen Inter esse, sondern soll häusig fremden Interesse» dienen. Es empfiehlt sich daher, daß Firmen, an di« derartige Anfragen ergehen, sich vorher mit der für sie zuständigen Handelskammer in Verbindung setzen, da mit eine Schädigung deutscher Interessen durch derartige Auskünfte vermieden wird. Wendisch auf deutschen Schulen. — Die wendische Sprache soll nach einer Verfügung des Boltsbtlbungsministeriums jetzt in den Re gierungsbezirken Liegnitz und Frankfurt a. O. ebenso zugclas- sen werden, wie dies neuerdings mit der polnischen Sprache in Ober- schlefien und Wcstpreussen vorgesehen ist. Die wendisch sprechenden Kinder sollen neben dem deutschen Sprachunterricht eine» wendischen Schreib- und Leseunterricht erhalten, soweit es von den Eltern ge wünscht wird. Kurzschrift als Unterrichtsgegenstand i» Preußen. — Der preußi sche Minister sür Wissenschaft, Kunst und Volksbildung hat durch eine Verfügung an die Provtnzialschulkollegien angeordnet, daß in allen staatlichen höheren Lehranstalten sür die männliche und die weibliche Jugend den Schülern und Schülerinnen namentlich der Mittelstufen Gelegenheit zur Teilnahme au wahlfreiem Unterricht i» der Kurzschrift zu geben ist. Die Kosten sind von den Schülern selbst aufzubringen. Ein bestimmtes System wird nicht vorgeschriebe», doch hat der Minister aus das in Preußen am weitesten verbreitete und sich durch leichte Erlernbarkeit und Schreibslüchtigkeit auszeichnende System »Stolze-Schrey» empfehlend hlngewtesen. Eine internationale Tolstoi-Bücherei. — Tolstoi hat bekanntlich seinen nahen Freund Wladimir Tschertkow mit der Veröffentlichung sei ner nachgelassenen Schriften beauftragt und ihm zugleich zur Pflicht ge macht, für die Verbreitung und den Neudruck der schon veröffentlichten Werke zu sorgen. Irgendwelche Urheberrechte sollen dabei nicht geltend gemacht werden. Tschertkow, der gegenwärtig in Moskau lebt, hat sich nun englischen Besuchern gegenüber über einen Plan zur Verwirklichung des Tolstoischen Vermächtnisses ausgesprochen. Da es ihm in Rußland gegenwärtig säst unmöglich ist, Werke Tolstois zu drucken und zu ver öffentlichen, will er eine zentrale Tolstoi-Büchercl außerhalb Rußlands schaffen, von der aus alle Länder mit authentischen Ausgaben der Tol- stoischcn Schriften versorgt werden. Erstattung von Steucrabzugskostcn. — Die Vereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände hat, wie die Telegraphen-Union ersährt, an die Regierung eine Eingabe gerichtet, in der sie »m Erstattung der durch den Steuerabzug sür die Arbeitgeber entstehenden Unkosten bittet. Diese werden sür größere Betriebe auf 5V bis 69 sür den Arbeitnehmer und das Jahr angegeben. Den Arbeitgebern könne nicht zugcmutet wer de», diese im Interesse der Allgemeinheit liegenden und demnach eigentlich vom Staat zu übernehmenden Kosten zu tragen? Dieser Ein gabe ist nur zuzustimmcn. Auf die Entscheidung der Regierung kann mau gespannt sein. sie Der Anspruch des gewerbliche» Angestellten auf Tantieme. Urteil des Reichsgerichts vom 10. Dezember 1929. sNachdruck verboten.) — Das Reichsgericht hat in einem kürzlich gefällten Urteile ausgespro chen, daß ein Handlungsgehilse auf eine ihm als Teil seines Einkom mens zugesichcrte Tantieme auch dann einen klagbaren Anspruch hat, wenn über deren Betrag oder Prozentsatz keine Bestimmung getroffen ist. Sie ist alsdann in der Regel nach K 58 HGB. in ortsüblicher oder angemessener Höhe zu leisten. Jetzt hat das Reichsgericht erkannt: Das Gleiche muß aber auch sür die technischen Angestellte» gelten, da 8 l>12 Abs. 2 BGB. sachlich dieselbe Vcrgütungsvorschrist wie 8 59 HGB. ent hält und cs sür eine unterschiedliche Behandlung der Handlungs- und Gewerbegehilfen in bezug auf ein Tantieme-Versprechen des Prinzi pals auch an einem innere» Grunde schlt. Auch aus der Tagung des Verbandes deutscher Gewerbe- und Kausmannsgertchte im Jahre 1910 ist man bei der Erörterung streitiger Tantieme- und Gratisikatious- sragcn ersichtlich davon ausgcgangen, daß hinsichtlich ihrer Gewerbe- und Handlungsgehilfen völlig gleichstchcn. In der Tat, nicht wem, son dern daß der Prinzipal eine Tantieme als Dicnstcntlohnuug zugcsagt hat, ist das Entscheidende, und es ist nicht abzuschen, weshalb die Be stimmung ihrer Höhe nicht nach dem, was nach Ort und Art des Ge schäfts- oder Fabrikbetrtebs üblich ist, möglich sein sollte. In dem zur Entscheidung stehenden Rechtsstreit halte der Gewerbe- gchilfe, ein Obcringcnieur, dem »eine Tantieme, die sich nach dem Reingewinn des Geschäfts bewertet, die aber mindestens 2990 .// be tragen soll-, zugesagt worden war, im Klagewege die Vorlegung der Bilanz gefordert, um die Höhe der Tantieme berechnen zu können. Landgericht Berlin und Kammcrgcricht gaben der Klage statt, ebenso das Reichsgericht, bas in dieser Hinsicht noch bemerkt: Wollte die be klagte Firma die Einsicht des Klägers in ihre Bilanz verhüten, so stand cs ihr srei, sich durch einen entsprechenden Vorbehalt dagegen zu sichern. In der Tantieme-Vereinbarung aber, wie sie nun einmal getroffen ist, kann ein solcher nicht gesunden werden. sAktcnzcichcn III. 237/29, Wert des Streitgegenstandes ln der Rcvistonslnstanz: 19 999 bis 12 999 ,/k.s Die Bibel und die Not der Zeit. — Die allgemeine Teuerung und Steigerung der Unkosten macht sich auch bei der Bibelverbreitung sehr bemerkbar. Während 1997 noch 2 923 218 Bibeln und Bibclteile in Deutschland verbreitet werden konnten, ist diese Zahl, wie der neueste 197. Jahresbericht der wllrttembergischen Bibelanftalt feststem, 1818 um fast 1 Million auf 1 987 264 gesunken. Die Universität Köln zählt im laufenden Wintersemester 8687 ein geschriebene Studierende. Davon gehören zur Wirtschafts- und sozial- wissenschaftlichen Fakultät 2353, zur rechtswissenschastlichen Fakultät 442, zur medizinischen Fakultät 535, und zur philosophische» Fakultät 357 Studierende. Außerdem haben 435 Gasthörer Vorlesungen belegt, und nehmen 3257 Besucher an den allgemeinen Vorlesungen teil. Die Gesamtbesucherzahl der Universität ist demnach 7379. Ein Leipziger Kursus sür Volkshochschullehrer. — Die Landesstelle sür Volkshochschulwescn im sächsischen Kultusministerium veranstaltet in der Woche vom 21. bis 28. Februar in Leipzig den zweiten staat lichen Kursus sür Volkshochschullehrer. Beschlagnahmte deutsche Guthaben in Rumänien. — Das rumä nische Finanzministerium versendet an alle Banken Altrumäniens, Siebenbürgens und der Bukowina einen Erlaß, wonach Bankeinlagen deutscher Staatsbürger in Altrumänien an bas Finanzministerium ab- zusühren sind, während die Salden der Bankguthaben deutscher Bür ger in der Bukowina und Siebenbürgen sofort dem Finanzministerium zwecks Beschlagnahme mstzutcilcn sind. Vereinigte Baußener Papiersabrike». — Die Verwaltung bringt für das abgelaufene Geschäftsjahr aus das erhöhte Aktienkapital wie der 29 Prozent Dividende in Vorschlag. Außerdem sollen 12 Prozent Sondervergütung »erteilt werden, die aus Gewinnen an Wertpapiere» stammen. Personalnachrilhten. Jubiläen. — Am 15. Februar vollenden sich 25 Jahre, seit Herr Alois Re ich mann in Wien seine Selbständigkeit gründete. Er betreibt Sortiment und modernes Antiquariat und hat namentlich auf letzterem Gebiet große Erfolge aufzuweiscn. — Dasselbe Jubiläum kann auch Herr August Michler begehen, der am 15. Februar 1896 die 1832 gegründete Hirt'sche Sortimcntsbuchhandlung in Breslau übernommen und seitdem mit großer geschäftlicher Gewandtheit zu guten Ergebnissen geführt hat. 80. Geburtstag. — Am 15. Februar vollendet Herr Karl Zen - tzytzkt, seit 46 Jahren ununterbrochen im Hause Wilhelm F-rirk in Wien tätig, sein 80. Lebensjahr. Herr Zentzytzki hat seine Lehre in Dtto Schülers Buchhandlung in Troppau bestanden, ist dann bei Eduard Hölzel in Olmütz tätig gewesen, dessen Filiale in Mähr.- Schönberg er leitete. Weiter arbeitete er bei Leopold Buchholz in Troppau, bei Fcrd. Meyer und A. Hartleben in Wien und bei Karl Prochaska in Tcschcn. Am 24. Juni 1875 trat Zentzytzki bei Faesy L Frick, jetzt Wilhelm Frick G. m. b. H. in Wien ein, wo er noch jetzt trotz seines hohen Alters in geistiger und körperlicher Frische tätig ist. Deine
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