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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.01.1921
- Strukturtyp
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- 1921-01-06
- Erscheinungsdatum
- 06.01.1921
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- Deutsch
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Erscheint werktäglich. Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag in- ZZ Nmfang einer Seite 3S0 viergejpaltene Petitzeilen. Mit»*^ begriffen, weitere Stücke zum eigenen Gebrauch frei N g liederpreis: die Seile 75 Pf..'/, S. 250M..',2 S. 130M.. Ü Geschäftsstelle oder -Postüberweisung innerhalb Deutsch-A'/.SeiteöSM. Nichtmitgliederpreis: die Seile2.25M.. ^ lands 100 M. halbjährlich. Für Nichtmitglieder jedes N6. 750 M.. V-6. 400 M.. 6. 205 M. Stellengesuche N Stück 200 M. halbjährlich. Für Kreuzbandbezug sind die N 40 Pf. die Seile. L^uf alle -Preise werden 25°/o Teuer.-Suschl. -portokosten, Nichtmitglieder haben außerdem noch 7.50 M. »; erhoben. Rabatt wird nicht gewährt. Beilagen werden ^ Nr. 4 (R. 3). Leipzig, Donnerstag den 6. Januar 1921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Ein Vorschlag zur Güte. Nicht Teuerungszuschlag, sondern Teuerungsrabatt! Die Verhandlungen der letzten Monate über die Notstands- vrdnung usw. haben folgende Notwendigkeiten und Tatsachen klar erwiesen: Für alle Beteiligten: Die Notstandsordnung mutz geändert werden. Das System der Teuerungszuschläge hat sich überlebt. Der feste Ladenpreis muß auf irgendeinem Wege wieder Wirklichkeit werden. FürdenVerlag: Eine Majoristerung in Lebensfragen durch die Hauptver sammlung des Börsenvereins muß unmöglich gemacht werden. Das Selbstbestimmungsrecht des Verlegers in bezug auf La denpreis und Rabatt muß gewahrt bleiben. Für das Sortiment: Das Sortiment mutz lebensfähig erhalten werden. — Ein Bruttoverdienst, der die Verzinsung des Anlagekapitals und «inen angemessenen Unternehmergewinn gewährleistet, mutz ermöglicht werden. — Eine Diktatur des Verlags mutz ausgeschlossen sein, ebenso eine Unterbietung durch den Ver lag bei direkter Lieferung an das Publikum. Für das Pu blikum: Die Unsicherheit in bezug auf den Ladenpreis, die Be rechnung der unglücklichen »Besorgungsgebühr-, die Verschie denheit der Zuschläge müssen fortfallcn und damit alle die Ver drießlichkeiten, die der schwankende Ladenpreis mit sich brachte. Auf den »Wegen zur Einigung«, die Herr Nitsch- mauu in Nr. 12 des Buchhändlergilde-Blattes weist, liegen nun leider wieder die hindernden Blöcke der bedingungslosen Btn - bungdeSVerlagesan einen Mindestrabatt von 357» für das wissenschaftliche und 457» für das belletristische Buch. Ich fürchte, diese vorbehaltlose Verpflichtung aufsoIche Ra battsätze wird nicht zum Ziele führen. Ich möchte daher folgen den Vorschlag zur Erwägung anheimstellcn, zu dem ich im voraus bemerke, daß man über die Höhe derRabatt-usw. Sätze selbstverständlich verschiedener Meinung sein wird; darüber lvürde zu verhandeln sein. Die Notstandsordnung wurde seinerzeit aus der Not der Zeit heraus geboren. Alle waren wir uns darüber einig, daß Notzeiten außerordentliche Maßnahmen erfordern. So stimmten trotz aller Bedenken auch die Verleger den »T e ue rung s Zu schlägen« zu, aber ausdrücklich nur unter der Voraussetzung, daß sic eine vorübergehende Erscheinung sein und zu ge gebener Zeit wieder fortfallen müßten; der Grundsatz der Be stimmung des Ladenpreises durch den Verleger dürfe dadurch nicht berührt werden! Notzeit ist noch heute; ja heute mehr als je. Daß das Sortiment einen angemessenen Rabatt haben muß, ist allseitig anerkannt, daß die Teuerungszuschläge Wohl ihre Aufgabe, dem Sortiment über die Notlage hiuwegzuhelfen, erfüllt, sich aber überlebt haben, ist ebenso unbestritten. Eine neue Notstandsmatzrcgel ist also erforderlich. Würde sie isich nicht vielleicht auf dem Wege finden lassen: anstatt Teuerungszuschlag — ein Teuerungs rabatt? (oder vielleicht besser »Zusatz-Rabatt«). Unter diesem Gesichtspunkt würden die »Wege zur Einigung« des Herrn P. Nttschmann dann etwa folgendes Gesicht haben: 1. Das wissenschaftliche Buch wird von einem bestimmten Tage ab mit mindestens 257», das nicht wissenschaftliche (schön wissenschaftliche, belletristische) mit mindestens 35"/» Rabatt geliefert. Als Ersatz für die fortfallenden Zuschläge vergütet der Verlag bis auf weiteres einen Sonder-Teuerungs- rabatt von mindestens 107» vom Ordinärpreis ohne Frei exemplare. Ein aus Vertretern von Verlag und Sortiment bestehender Rab attausschutz, möglichst inner halb des Börse »Vereins, regelt alle die den Teue- rungsrabatt betreffenden Fragen und ermäßigt oder erhöht den Satz je nach den allgemeinen Teuerungsverhältnissen. Der Verlag setzt entsprechend erhöhte Verkaufspreise fest. 2. Die Lieferung von Partien usw. bleibt freier Vereinbarung Vorbehalten. 3. Die Verrechnung etwaigen Kommissionsgutes erfolgt zum Barpreise ohne Teuerungs- bzw. Zusatzrabatt. 4. Eine Verpackungsberechnung findet in keinem Falle statt (Kisten ausgenommen; Wiederherstellung des A17 der Ver kehrsordnung). 5. Bet direkten Sendungen in vollen Postpaketen an das Sortiment trägt der Verlag die Hälfte der Versen dungskosten. 6. Schulbücher und Zeitschriften werden, ihrer Eigenart ent sprechend zu besonderen, zu vereinbarenden Bedingungen ge liefert und Vertrieben. 7. Das Sortiment verzichtet, falls diese Lieferungsbedingungen eingehalten werden, auf jeden Teuerungszuschlag, erhebt ihn jedoch weiter, gegebenenfalls gestaffelt, bei allen Wer ken, die zu ungünstigeren Bedingungen geliefert werden. Diese Regelung hätte, wenn Verlag und Sortiment sich ihr anschließen, alle die Vorteile, die Herr Nttschmann für seine »Wege zur Einigung« erhofft: Der feste, überall gleiche und verbindliche, vom Verlag be stimmte Ladenpreis würde wieder hergestellt. Das Publikum hätte wieder die früher wohltuend empfun dene Sicherheit vor Übervorteilung. Die Preisangaben der Kataloge würden allmählich wieder Geltung und Wert er halten usw. usw. Daneben aber böte sie dem Verlag die Erfüllung seiner grundsätzlichen Forderung: Selbstbestimmung des La denpreises und des Rabatts, denn der »Teue- rungsrabatt« ist nur eine zeitweilige, durch besondere Not stände gebotene außerordentliche Einrichtung, die fortfällt, wenn der Notstand behoben ist. Einer solchen Notstands maßnahme hat der Verlag seinerzeit zugestimmt und wird es in dieser neuen Form auch heute können. Das Sortiment aber erhält, was ibm zum Leben nötig ist. Die Einzelheiten, besonders die Höhe des Mindest- und des Teucrungsrabatts, werden Gegenstand eingehender Ver handlungen sein müssen. Wenn alle Beteiligten aber die Mah nung Karl Robert Langewiesches in seinem »Offenen Brief» an die Gilde beherzigen, mutz und wird sich eine den Lebensnotweir- d'akeiten beider Berufsgruppen entsprechende Einigung finden lassen. E. Fischer-Hamburg.
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