Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.01.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-01-13
- Erscheinungsdatum
- 13.01.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210113
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192101133
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210113
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-01
- Tag1921-01-13
- Monat1921-01
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 10, 13. Januar 1921. gelten ohne zeitliche Begrenzung bis auf Widerruf. Spätere Sammel- tiberiveisungen derselben Zeitschrift an neu hinzutrctcnde Empfänger sowie Mehrvcrscndnng von Exemplaren in bereits angcmcldctcn Über weisungen sind im Laufe eines Vierteljahres zulässig. Sie werden durch besondere Nachtragslistcn angcmcldet. Für jedß in den Haupt- und in den Nachtragslistcn erscheinende Empfangspostanste.lt haben die Verleger sowohl bei der erstmaligen An meldung als auch bei den späteren Veränderungen eine Bcnachrichti- gnngskarte, die in Größe und Papicrstärkc der Postkarte vorgeschrieben ist, mit der zugehörigen Liste der EiulicscrungSpostanstalt c.nzureichen. Versuchsweise soll auch eine Umschreibung von Sammelnbcrwe:- sungcn ai'f eine andere Person im Bezirk der Empsangspostanstalt der ursprünglichen Überweisung zulässig sein. Für diesen Fall hat der Verleger der Einliescrnngspostanstalt eine besondere Benachrichtigungö- karte, d e ebenfalls in Größe und Pap erstär?L einer Postkanr vorac- schricben ist, einzureicheiu Für eine solche Umschreibung ist eine Ge bühr von 80 Pfa., die in Freimarken a-ufzukleben i-st, festgesetzt. Hauptkistev, de durch hänfig-ere Berichti-gnug unübersichtlich ge worden sind, hat der Verleger auf Wunsch der Einlieferungspostanstalt zu erneuern. Doch darf die Erneuerung in kürzeren wie in viertel jährlichen Fristen von der Post nicht beansprucht werden. In diesem Falle ist die abermalige Versendung von Venachrichtigungska".tcn nicht erforderlich. D e ern^nen Sendungen (Bunde und Pakete), die der Verleger selbst ferti^stellen lassen muß. mimen einen vorsckir fsmäßieen Anf- schriftszcttel tragen, auf welchem Empsangspostanstalt, Name und Wohnung des Empfängers öent'Iich an gegeben sind. Es empfiehlt sich, von dieser Einrichtung Gebrauch zu machen, da durch d e Camm-elÜberweisungen tatsächlich Ersparnisse erzielt werden. Die Verpackunaskostcn werden nicht so sehr ins Gewicht fallen, wenn man berücksichtigt, daß viele Verleger die Zeitsck'riften, um eine schnel lere Beförderung zu erreichen, schon früher selbst verpackt haben. Vortragsabende in Leipzig. — In der Vortragsreihe (veranstaltet von der --Eule«, Ortsgruppe Leipzig des Angestellten-Verbandes des Buchhandels, Buch- und Zeitnngsgewcrbcs) »Das deutsche Buch« (Inhalt und Ausstattung), wird als Vierter Herr Friedrich Mär ker, früher Dramaturg am Leipziger Schauspiclhause, über »Die literarischen Strömungen dev Gegen wart< sprechen. Der Vortragstag mußte aber leider, da Herr Märlcr licht früher ab- kommen konnte, vom 15. auf Mittwoch, den 26. Januar 1021, ver schoben werden. Vortragssaal: Auguste Schmidt-Haus. Beginn )48 Uhr abends. Eintrittspreise: Unnumcricrte Plätze für Mitglieder der Eule« 2.—, für Nichtmitglieder 3.—, numerierte Plätze für Mitglieder »/i 4.—, für Nichtmitglieder ^ 6.—. 5. Abend (3. Februar 1021): Lina Carstens (Mitglied des Leipziger Schauspielhauses): Vorlesung aus neueren Dichtungen. 6. Abend (3. März 1021): Professor I)r. Arthur Luther: Die geistigen Strömungen der Gegenwart. Vortragssaal und -Beginn wie oben! Eintrittskarten sind auf der Gaugeschäftsstelle des A.-V., Reudnitz, Kohlgartenstraße 18, und an der Abendkasse zu haben. Die Folgen der Zwangspcnsionierung in Preußen. — Aus einer Zu sammenstellung des »Berliner Lokalanzeigcrs« ergibt sich, daß allein von der Berliner Universität über drei Dutzend Gelehrte infolge der von der Landcsversammlung beschlossenen Zwangspensionierung aller Staats beamten über 65 Jahre in den Ruhestand zu treten gezwungen sein würden. sic. Wer schweigt, stimmt zu. (Papicrlicfcrung.) Urteil des Reichs gerichts vom 23. Oktober 1620. (Nachdruck verboten.) — Tie Firma E. L Eo. in Berlin Halle am 3. Oktober 1013 mit der Firma F. in N. einen Abschluß über Lieferung von 5600 Nies Seidenpapicr auf Abruf geschlossen und hierauf bis znm 15. Juli 1014 in kleineren Teilbe trägen insgesamt 320 Nies abgernfcn. Dann ließ sie bis znm 13. August 1916 nichts mehr von sich hören und verlangte an diesem Tage Liefe rung von 4790 Nies. Die Firma F. lehnte das ab und erklärte, sie erachie sich an den Vertrag nicht mehr gebunden. Ans die nächste erst am 12. September 1018 erfolgte Mahnung der Käuferin verwies die Lieferantin d'e'e ans den Weg der Klage. Mit der im Dezember 1918 erhobenen Klag« begehrte Klägerin Ersatz eines Teiles des ihr durch Nichtlieferung zugegangencn Schadens im Betrage von 1006.— Beklagte erlab Widerklage ans Feststellung, daß der Licferungsvertrag vom 3. Oktober 1913 aufgehoben sei. Das Landgericht wies den An- B<ra»twvrtl. Red. t. V.: Richard Albert t. — Vertan: Der Börsen' Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich tn Leipzig. — Adresse der 44 sprnch der Klägerin ad, ebenso das Oderlandesgericht Naumburg. DaS Reichsgericht wies die Revision der Klägerin zurück. Die Entschei- dungsgründe der höchsten Instanz sind folgende: Das Oberlandesge-richt hat erwogen, daß zwar der Vertrag nicht auf ein Jahr befristet war, sondern in längerer-Frist erfüllt werden sollte und tonnte, daß aber Klägerin fast zwei Jahre lang keinen Abruf gemacht und die end gültige Weigerung der Beklagten zur Lieferung vorn 23. August 1916 unbeantwortet gelassen Halle. Im Hinblick auf dieses Schweigen sei Beklagte zu der Annahme berechtigt gewesen, daß Klägerin sich ihrer Auffassung über Annullierung des Vertrages an schließe. Klägerin könne daher aus dem Vertrage Rechte nicht mehr gellend machen. Diesen Erwägungen ist Fchlsamkeit nickst zu entnehmen. Es ist vollständiger O'ech'tsgvundsatz, daß in dem Stillschweigen auf die Erklärung eines Vertragsgegners eine Willenserklärung liegen kann, daß besonders nach Treu und Glauben im Verkehr der Stillschweigende es hinnehmcn muß, daß eine Willenserklärung darin erblickt wird. Ob das Schwei gen als Zustimmung oder Ablehnung zu beurtellcu ist, muß nach den Umständen des Falles bemessen werden. DaS Oberlandesgericht hat hier zutreffend das Schweigen des Klägers als Zustimmung aufgcfaßt. Durch die bestimmte Erklärung der Beklagten vom 23. August 1916, sie erachte sich an den Vertrag nicht mehr gebunden, war ein Schwebe zustand entstanden, den zu beHeden die Verhältnisse geboten. Ter Krieg, der im Jahre 1016 schon zwei Jahre gedauert hatte, und dessen Ende damals nach lang« nicht abzusehcn war, hatte in alle ProünktionZver- hältni'sse stark eingegriffen und auch die Preisbi'ldung zu einer oft sprunghaften gemacht. So auch, wie das Oberlandosgericht ft st st eilt, in der Papiererzengnng. Treu und Glauben im Verkehr erforderten unter diesen Umständen, daß die Klägerin zu der Lieftrungsweigc- rung der Beklagten klar und deutlich Stellung nahm und zu erkennen gab, sie sei mit dieser Auffassung nicht einverstanden. Die Klägerin mußte innerhalb bemessener Zeit auf irgendeine Weise unzweideutig der Beklagten gegenüber zum Ausdruck dringen, daß sie am Vertrage festhal'.'e. Sie tat das nicht, sondern hat zwei vo'lle Jahre wiederum geschwiegen. Cie muh sich das nach Treu und Glauben im Verkehr daher als stillschweigende Zustimmung zur Annullierung des Ver trags auslegcn lassen. (Aktenzeichen: I 74/20. Wert des Streit gegenstandes in der Oftvisionsinstanz: 5400—6760 Mark.) Eine »Musterschutzpolizci«. — Um den auf Messen und Aus stellungen vorkommcnden M u st e r d ie b st a h l, d. h. das »Abgnclen? oder »Nachempfinden« von Mustern und Entwürfen zu bekämpfen, hat der bekannte Münchener Kunstkcramiker Jean Beck angeregt, für die Leipziger Messe eine Sachverständigenkommission aus Künstlern und Fachleuten als »Musterschutzpolizci« zu berufen. Sobald eine Anzeige wegen Mnsterschntzverletzung erfolgt, soll diese Kommission sofort den Fall prüfen, sodaß der Geschädigte mit dem Sachverständigenurteil bei jedem zuständigen Gericht ein Urteil erwirken kann. DaS Leip ziger Mcßamt hat die Bildung der Kommission bereits dnrchgcführt. Eine ausführliche Begründung seines Vorschlags gibt Jean Beck selbst im neuesten Heft der »Leipziger Mustermesse«. SpreWal.^ Berichtigung. Alfred Baß in Leipzig. Zu der in Nr. 253 des Börsenblattes vom 0. November 1020 über mich und meine Firma (Leipziger Verlags- L Kommissionsbuch handlung Baß L Co., bzw. Verlag der Deutschvölkischen Buchhandlung Martha Rudolph L Co., Leipzig, Talstr. 23 1) gebrachten Mitteilung erkläre ich: Es ist richtig, daß die erste Nummer des »Allvater«, Flugblätter für germanische Weltanschauung, im bczeichneten Verlage erschienen ist und von letzterem Bezieher geworben wurden. Unrichtig ist aber die Annahme, ich habe absichtlich die Folge nicht geliefert: denn ich war dazu außerstande, nachdem der Herausgeber Adolf Kroll die bei ihm zur Fortsetzung für meine Bezieher bestellten Nummern des anderweit untergebrachten »Allvater« trotz meiner und meiner Bezieher Anfragen nicht lieferte und auch uicht antwortete. Bezüglich der früheren im Börsenblatt Nr. 253 vom 0. November 1920 erwähnten Mitteilungen stelle ich berichtigend fest, daß die er wähnte Nr. 301 des Börsenblattes von 1013 nur meinen Eintrag in dft Urhebcrrcchtsrolle enthält. Leipzig, den 11. Januar 1921. Alfred Baß, Vcrlagsbuchhärrdlcr.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder