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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.09.1927
- Strukturtyp
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- 1927-09-06
- Erscheinungsdatum
- 06.09.1927
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- Deutsch
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VMMML-mDeMMVMlmW. Nr. 208 <R. 112). Leipzig, Dienstag den 8, September 1927, 04. Jahrgang. ÄedMronAer TA Die Verteuerung des direkten Bezuges durch die Erhöhung der Postgebühren und ihre Ausschaltung beim Verkehr über Leipzig. Von den verschiedensten Seiten ist im Börsenblatt nachge wiesen worden, daß der Buchhandel durch die Erhöhung der Postsätze besonders schwer getroffen wird. Glücklicherweise stehen ihm aber durch seine Organisation am Leipziger Platz Mittel und Wege zur Verfügung, um die neue schwere Belastung 'des Unkostenkontos wesentlich zu verringern. Die Verteuerung des bisherigen Posttarifs betrifft in der Hauptsache folgende Sparten: 1. Erhöh ungdesPo r tos-für Briefe,Po st karten und Telegramme. Verteuerung 3314—60 Prozent. 2. Erhöhung des Drucksachenportos. Abgesehen vom Bücherzettel, der in Karbenform nach wie vor 3 Pfennig kostet, beträgt die Verteuerung je nach dem Gewicht 33l4—6V Prozent, außerdem kommt di« Möglich keit der Versendung unteilbarer Druckbände über 1 Kg zum Kilosatz in Fortfall, 3. Fortfall der Borzugssätze für Zeitungs paket« von 5 kg, Verteuerung 100—ISO Prozent, da der Postsatz für ge wöhnliche Pakete setzt mehr als das Doppelte des Vor zugssatzes beträgt; nur in 'der II, Zone (75—ISO km) ist die Verteuerung SO Prozent. 4. Erhöhung des Paketportos ab 1. Oktober 19 27, Diese tritt, abgesehen von der Nahzone (bis 75 Km), nur bei höheren Gewichten als 6 Kg «in und beträgt beispiels weise für das 10 Kg-Pak«t: in der Nahzon« (0—7S Km) 53 Prozent, in der III, Zone (150—375 km) 4Z Prozent. In der neugeschaffenen II, Zone (75—150 Km) ist der Satz für das 10 Kg-Paket unverändert, für das 5 Kx-Paket tritt hier ein« Ermäßigung von 20 Pfennig — 25 Prozent ein. In der IV. Zone (375—750 km) ist das 10 Kg-Paket um 25 Pfennig — 9 Prozent billiger als bisher, in der V, Zone (über 750 km) ist das Paketporto unverändert. 5. Eine Erhöhung der Postzeitungsgebühren nur für Zeitschriften bis 100 g, 6. Eine erheblich« Verteuerung des Nach nahmeverkehrs, besonders für billige Lie ferungen, da sich außer dem Drucksachenporto die Zahlkarten- und Vorzeigegebühr, letztere von 10 aus 20 Pfennig, erhöht. 7. Eine Verteuerung des Postanweisungs- und Einzahlungsverkehrs durch Zahl karten über 10 Mark, bei Einzahlung von 10—250 Mark durch Zahlkarte 5 Pfennig mehr als bisher. Für den Verlag wirken sich besonders aus: die Erhöhung des Portos sür Briese, Postkarten und Tele gramme, Erhöhung des Drucksachenportos und der Fortfall der Zeitungspakete, Im buchhändlerischen Schriftverkehr ist in früheren Jahren in größerem Umfange als jetzt der Zettelverkehr durch Kommissionär benutzt worden. Nach dem Postgesetz sind kurze schriftliche Notizen zulässig, die sich auf Bestellzettel und Versendungen beziehen, also Fehlmeldungen, Defcktmeldungem, Reklamationen, Rechnungen, Rechnungsauszüge nebst kurzen Be merkungen und dergleichen wie: ») Verlangzettel in jeder Form, auch mit kurzer Antwort zurückgeschrieben, d) Rechnungsauszüge und -abschlüsse, auch zurückgeschrieben mit Differenzangaben, v) Barpaket-Anfragezettel, auch zurückgeschrieben mit Ein lösungsauftrag oder -Verweigerung, ck) Fakturen über Lieferungen direkt oder über Leipzig, e) Remittenden- und Disponenden-Fakturen; kurze, den Rech nungsverkehr betreffende offene Zettclkorrespondenzen, k) Börsenzahlungszettel Leipziger Firmen im Verkehr unter einander, g) Antiquariats-Angebotzettel, auch zurückgeschrieben, d) Anforderungen von Besprechungsexemplaren auf offenen Formularen, nicht in Briefform, i) Besprechungsbelcg«, auch mit kurzen Notizen, unter offener Schleife. Geschlossene Geschäftspapiere, Geschäftspapiere in offenen Briefumschlägen und solche, die sich nicht unmittelbar aus be stimmte Bestellungen oder Abrechnungen beziehen, sind dagegen zur Beförderung durch die Bestellanstalt nicht zugelassen. Trotz dieser postalischen Einschränkungen bietet di« Ausnutzung des Zettebverkehrs für Verlag und Sortiment beachtliche Vorteil«. Die empfindlichste Wirkung der Posttariserhöhung liegt für den Verlag in der Verteuerung der Propaganda. Soweit die Bearbeitung des Sortiments in Frage kommt, bietet der Ver kehr über Leipzig di« Möglichkeit wesentlicher Portoersparniss« durch die Ausnutzung der Rundschreibenversen dung durch Kommissionär. Auch dieser Weg ist in den letzten Jahren weniger als vor dem Kriege beschritten worden. Es ist jetzt an der Zeit, ihn wieder ausgiebig zu benutzen. Mehrere Verleger haben bereits angekündigt, daß sie für ihre Rund schreiben den Weg über Leipzig benutzen werden. Der Verleger kann damit rechnen, daß jeder Sortimenter mindestens einmal wöchentlich die eingegangenen Drucksachen in einem Zettelpaket erhält. Der Sortimenter wird zukünftig im eigenen Interesse dem Zettelpaket erhöhte Beachtung schenken müssen. Lediglich die noch, nicht wieder an Leipzig angeschlosse nen Firmen — ihre Zahl wird unter den jetzigen Verhältnissen hoffentlich immer mehr zusammenschrumpfen — würden dann die Rundschreiben durch die Post erhalten. Bei Benutzung der Adressen des Vereins 'der Buchhändler zu Leipzig oder des Deut schen Derlegervcreins ist die Aussonderung sehr einfach. Die allgemein«, bedeutende Erhöhung des Druck- fach e n p o r t o s, der Fortfall des Vorzugssatzes für unteilbare Druckbände über 1 Kg und der Fortfall der SOprozentigen Er mäßigung für Zeitungspakete bedeuten für den Verlag weiter eine außerordentliche Verteuerung des direkten Warenversandes in den Fällen, wo er einen Teil des Portos selbst trägt. Die Verteuerung ist, wie aus den in der Einleitung genannten Prozentsätzen hervorgeht, besonders im 1081
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