. «Umfang einer Seite 360 visvgejpaltene Petitzeilen. Mit- ! gliedeipreis: die Seils 75 Pf.,6.250 M-,'/z S. 130 M-, ^ '» '/«Seite 65 M. Nichtmitgliederpreis: die Teile 2.25M.. ^ i;'/. 6. 750 M..'/. s. 400 M.. s. 205M. Stellengesuche ^ ^ 40 Pf. die Seils. Äuf alle Preise werden 25"/<> Teuev.-Suschl. ^ Nr. 21 <R. 13). Leipzig, Mittwoch den 26. Januar 1921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. An die Vorstände der Kreis-und Ortsvereine. In Ausführung der Bestimmungen der Satzungen des Börsenvereins 8 33 Abs. 2 und der Geschästsordnung für den Wahl-Ausschuß HZ 1 und 9 fordert der Unterzeichnete Wahl-Ausschuß hierdurch die Kreis- und Ortsvereine, sofern ste gemäß K 13 Abs. a Zisf. 4 der Satzungen Organe des Vörsenvereins sind, den Deutschen Verlegerverein, den Verein der Deutschen Musikalienhändler und den Verein Leipziger Kommissionäre auf, Vollmachts-Formulare für Stimmvertretungen in der außerordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins am Sonntag, den 13. Februar 1921, in der benötigten Anzahl von der Geschäftsstelle des Börsenvereins zu verlangen. Gemäß Z 9 der Geschäftsordnung wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht: 1. daß die Mitgliedschaft im Börsenverein auf der Person, nicht auf der Finna beruht, die Formulare also mit dem Rainen, höchstens mit Zusatz der Firma zu zeichnen sind; 2. daß laut Satzungen (8 17 Abs. ä) nur Mitglieder eines vom Vorstand« des Börsenvereins anerkannten Vereins ihr« Stimmen, und zwar nur auf Mitglieder desselben Vereins, übertragen können; 3. daß bei Mitgliedern mehrerer anerkannter Vereine im Zweifelsfalle die zuerst ausgestellte Vollmacht gilt; 4. daß die Stimmvertrelung für die Wahlen und alle auf der Tagesordnung der betreffenden Hauptversammlung stehenden Gegenstände, mit Ausnahme der Beschlußfassung über Änderung der Satzungen (Satzungen 8 17 Abs. ä), statthaft ist; 5. daß kein Mitglied mehr als sechs Abwesende vertreten darf (ebenda); 6. daß persönlich am Orte der Hauptversammlung anwesende Mitglieder nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen dürfen; 7. daß zur Gültigkeit einer Vollmacht gehört: a) Benutzung des Börsenvereins-Formulars, k) eigenhändig« Unterschrift des Mitgliedes, das vertreten sein will, o) Beglaubigung dieser Unterschrift durch den betr. Vereinsvorstand, <1> Vorlage spätestens am Tage vor der Hauptversammlung (Satzungen 8 17 Abs. ü); 8. daß der Vorstand jedes Vereins die Vollmachten seiner Mitglieder zu sammeln und mit übersichtlichem Verzeichnis, zu welchem das Börsenvereins-Formular zu benutzen ist, an die Geschäftsstelle des Börsenvereins zu senden hat.*) Leipzig, den 22. Januar 1921. Hochachtungsvoll Der Wahlausschuß des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Bernh. Hartmann, Vorsitzender. ") Dringend wird gebeten, die Vollmachten möglichst lange vor den, äußerste» Termin einzureichen, da am Tage vor der ao. Hauptver- sammlung eine Prüfung zahlreicher Vollmachten völlig unmöglich ist. 85