Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.01.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-01-26
- Erscheinungsdatum
- 26.01.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210126
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192101264
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210126
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-01
- Tag1921-01-26
- Monat1921-01
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
««rsmMau I. d. D-schn. Duchh-nd-I. Redaktioneller Teil. .>/ 21, 26. Januar 1821. können, ohne dabei zuzusetzen. Von Geschäften,,,n Kenntnis setzt, auch von wissenschasltichen Werken die außer anderen Waren nebenbei einige Bücher aus Lager! aus den verschiedenen Litcraiurgebie,cn einen gar nicht unve- haben, wie solche auch in unzähligen Papier- und ähnlichen He- Nächtlichen Absatz; dieser ist jedoch, da es sich uni Werke aus schüslcn zu haben sind, die sonst sur die Verbreitung von Lite- den verschiedenste» Litcralurgcb,«tcn und insolgedcssen ans ver- ratnr und Kunst aber nichts weiter tun, als daß sie gelegentlich schicdenen Verlagen handelt, nicht so groß, daß er von den auch einmal ein bei ihnen bestelltes Buch besorgen, von der- betr. Verlegern die Lieserung zu Vorzugspreisen erreichen konnte, artigen Geschäften, die auch nicht entfernt die Geschäftsspesen Wie soll er nun ein ihm vom Verleger mit nur 25°/« Rabatt und haben, welche der Betrieb einer regulären Sorlimcntsbuchhand- Berechnung hoher Verpackung»- und voller Portospesen gelie- lung erfordert, soll hier nicht die Rede sein; daß jedoch das regu- fertcs wissenschaftliches Werk, das im benachbarten A.schen läre, wirklich buchhändlerisch betriebene Sortiment bei seinen Sortiment zum Ladenpreise ohne jeden Zuschlag zu haben ist, hohen, jetzt etwa 25—307» des Umsatzes betragenden Geschäfts- seinem Kunden berechnen'? Berechnet er es mit Sorlimenter- spesen nicht ohne einen Sortimenler-Teucrrmgszuschlag von Teuerungszuschlag, was wird sein Kunde dann sagen? Mutz durchschnittlich 20°/» bestehen kann, solange nicht der ihm ge- er nicht in den Ruf kommen, seine Kundschaft zu überteuern, währte Rabatt durchweg entsprechend erhöht wird, das ist ja unreell oder zum mindesten nicht leistungsfähig zu sein? Oder von allen mit den Verhältnissen cinigermatze» vertrauten Kreisen soll er das zu so äußerst ungünstigen Lieferungsbedingungen anerkannt worden. Um auf Grund der Jahresabschlüsse nicht erhaltene Buch zum Ladenpreise ohne jeden Aufschlag verlausen, nur des eigenen, sondern auch anderer angesehener Geschäfte ei» weil Kollege A., der es zn wesentlich gllnstigeren klares Bild zu bekommen, welcher Reingewinn im Sortiment Vorzugsbedingungen bekam, essoverkaust? Wird erzielt bzw. welcher Betrag zugcsetzt worden wäre, wenn ein er sich ferner für wissenschaftliche Literatur verwenden, trotzdem Sortimenter-Teuerungszuschlag nicht hätte erhoben werden dür- er dabei geradezu mit Verlust arbeitet? Wohl schwerlich. So fen, habe ich mich an die Inhaber einiger Breslauer angesehener manches wissenschaftliche Buch, das Sorti- Sorlimentsgeschäfte mit der Bitte um diesbezügliche Angabe» monier C. durch seine persönlichen Beziehun gswendet. Nachstehend das Ergebnis. IZen und Bemühungen ab setzen könnte, bleibt Im Geschäftsjahre 1918/19 hätte in diesem Falle der Rein- deshalb unverkauft, gewinn einschließlich der Vergütung für die eigene Arbeit be-; S o r t i m e n t e r D. hat von theologischer Literatur größe iragen: ^ren Absatz. Verleger X liefert ihm infolgedessen zu Vorzugs- bei einem Umsatz ohne Sortimenter-Teuerungszuschlag von »L 140 140.— für 1 Geschäftsinhaber »kt 3345.—. „ „ „ „ 164 710.- „ 2 „ „ 9610.-. „ „ „ ., „ >, 240 934.- „ 2 „ „ 2641.-. Im Geschäftsjahre 1919/20 hätte, falls ein Sortimenter-Teuerungszuschlag nicht erhoben worden wäre, von den betr. Sortimentsgeschäften nur eins einen geringeren Reingewinn gehabt, und zwar bet einem Umsatz ohne Sortimenter-Teue- rungszuschlag von »Ä 198 036 für 2 Geschäftsinhaber .A 2486.—, alle andern hätten mit Verlust gearbeitet. Es wären zugeseyt wordene bei einem Umsatz ohne Sortimenter-Teuerungszuschlag von »kk 212 460.— (1 Geschäftsinhaber) »kk 4596.—. „ ,. „ „ „ 224 660.- (2 „ > „ 2300.-. „ „ „ „ 335116.- (2 ., ) ., 17 818.-. „ „ „ „ 1000 000.- <1 ., ) „ 70 000.-. Die Geschäftsinhaber hätten außerdem umsonst gearbeitet, d. h. Preisen, und zwar selbstverständlich nicht nur seinen großen Be für ihre Tätigkeit im Geschäft keinerlei Vergütung gehabt. darf an theologischen, sondern auch seinen geringen Bedarf an Daß unter diesen Verhältnissen das reguläre Sortiment die staats- und rechtswissenschaftlichen Werken. Sortimenter C.. ihm mit nur 257» Rabatt und Berechnung von Verpackung», per von den staats- und rechlswissenschaftlichen Werken des und Portospesen gelieferte wissenschaftliche Literatur, die viel- x.schc» Verlages den gleichen, vielleicht gar einen noch größeren leicht einen durchaus nicht unwesentlichen Teil des Gesamt»,»- Bedarf hat als die D.sche Sorlimentsbuchhandlung, bekommt satzcs ausmacht, nicht zu dem vom Verleger festgesetzten Preise diese trotzdem, da sein Gesamtbezug wissenschaftlicher Litc- ohne Sortimenter-Teuerungszuschlag verkaufen kann, darüber ra,„r vom X.schen Verlage wesentlich geringer ist alz der des dürste eine Meinungsverschiedenheit wohl kaum bestehen. ! Sortimenters D. zu wesentlich ungünstigeren Bedingungen ge- Welche unhaltbaren Zustände einlreten müßten, wenn die in nxfer, als dieser. Soll C. trotzdem ebenso verkaufen wie D.? dem Rundschreiben »An das wissenschaftliche Sortiment in Oder sog er, um nicht mit Verlust zu arbeiten, Teuerungszuschlaa Deutschland- gemachten Vorschläge so, wie sie gemacht sind, zur m-rechnen? Durchführung kämen, dafür nur einige Beispiel«: i Sortimenter A. bekommt infolge seines großen Um-! I» einer kleineren oder mittleren Provinzsladt gibt es vier satzes seinen gesamten Bedarf an wissenschaftlicher Literatur zu reguläre, wirklich buchhändlerisch betriebene Sorlimenlsbuch- Vorzugspreisen geliefert. Entsprechend der von ihm übernom- Handlungen, die alle sich um die Verbreitung von Literatur und menen Verpflichtung verkauft er in seinem Geschäft also jedes Kunst nach Möglichkeit bemühen. Eins dieser Geschäfte bekommt wissenschaftliche Buch zum Ladenpreise ohne jeden Aufschlag. von zwei wissenschaftlichen Verlegern zu Vorzugspreisen ge- Sortimenter B. hat etwa vom vierten Teil der Ver- liefert und verkauft infolgedessen die wissenschaftlichen Vsrlags- leger, die sich dem Abkommen zwischen dem wissenschaftlichen.'artikel dieser b e i d e n Verleger zum Ladenpreise ohne jeden Verlage und dem wissenschaftlichen Sortiment angeschlossen ha-l-lnfschlag. Wie sollen sich demgegenüber die ander» drei Sorii- ben, so großen Bedarf, daß er von ihnen zu Vorzugsbedingungen menlsbuchhandlungen am Platze Verhalten? Sie wissen wcht geliefert bekommt. Von den übrigen beteiligten Verlegern hat'einmal, welche Bücher betr. Kollege ohne Tcuerungszuschlag der- er zwar auch nicht ganz unbeträchtlichen Absatz, der aber doch kauft. Wenn sie sich an den Provinzialverein oder an den Bör- nicht so groß ist, daß diese ihm die Vorzugsbedingungen ein- senverein wenden mi, der Klage, daß betreffender Kollege «ine räumten, sie liefern ihm also mit nur 257» Rabatt, Verpackung?- Anzahl wissenschaftlicher Werke ohne Sortimenter-Teuerungs- und Porlobcrechnung. Soll er alle die ihn, so gelieferten Werke Zuschlag verkauft, also zu Preisen, zu denen sie diese ihnen vom mit oder ohne Teuerungszuschlag verkaufen? ^Verleger mit nur 257» Rabatt und Berechnung von Verpackung?- Sortimenters, verkauft in seinem Geschäft in erster und Poriospesen gelieferten Bücher nicht abgeöen können, was Linie Geschenk- und allgemeine Literatur; er hat infolge seiner werden diese Kollegen sagen, wenn sie auf ihre Klage dann die geschäftlichen Umsicht und Rührigkeit und seiner Persönlichen Be- Antwort erhalten: Betreffende Sortimentsbuchhandlung ist nicht ziehungen zu einzelnen akademisch gebildeten Kreisen, die er nur berechtigt, sondern durch die vom Börssnvereinsvorstande von den sie interessierenden Ne ue rsche i nunOUtgeheißenen Abmachungen mit den in Frage kommenden Ver- gen auf literarischem Gebiete stets so f o rt'legern sogar verpflichtet, so zu verkaufen? 88
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder