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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1927
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- 1927-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1927
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Nr. 21Ü (R. 113). Leipzig, Donnerstag den 8, September 1927, 84. Jahrgang. ReÄMLomIIer TA BuchhSndler-Derband „Kreis Norden". Nach erfolgter Wahl in der Hauptversammlung am 21, Au gust in Eckernsörde setzt sich der Vorstand für das am 1. Ok tober beginnende Vereinsjahr 1927/28 wie folgt zusammen! Heinrich Bohsen- Hamburg, 1, Vorsitzender; Carl Otto-Delmenhorst, 2, Vorsitzender; R. Friederichsen-Hamburg, 1, Schriftführer; Otto Q u i tz o w - Lübeck, 2, Schriftführer; Fr, W, T h a de n - Hamburg, Schatzmeister; Beisitzer: Heinrich Bischofs-Oldenburg, Heinrich Bremer-Stade, Arthur Geist-Bremen, Karl Liesegang - Schleswig, PaulToeche- Kiel und IN, Ernst Wcstphalen - Flensburg, Die Hauptversammlung faßte folgende Entschließungen: 1, Die ordentliche Hauptversammlung des Buchhändler- Verbandes »Kreis Norden» am 21, August 1927 in Eckernsörde betont nachdrücklich, daß gerade jetzt bei der eingetretenen Porto erhöhung, die den Buchhandel besonders schwer trifft, der Ver kehr über Leipzig sich notwendiger als vorher erweist und daß die Kommissionäre jetzt die beste Gelegenheit haben, den buch- händlerischen Verkehr wieder an sich zu ziehen, wenn sie sich entschließen wollten, die Spesen für Verlag und Sortiment herabzusetzen. 2, Die auf der ordentlichen Hauptversammlung des Buch händler-Verbandes »Kreis Norden» am 21, August 1927 in Eckernförde anwesenden Buchhändler wenden sich an die Ver leger mit dem Wunsche, die Leipziger Auslieferungslager stets möglichst vollständig zu halben, damit den erhöhten und untrag baren Portospcsen durch einen größeren Bezug über Leipzig mit Erfolg begegnet werden kann, 3, Die am 21, August 1927 in Eckernförde stattfindende Hauptversammlung des Buchhändler-Verbandes »Kreis Norden», zu dem die Hansestädte, Schleswig-Holstein, Oldenburg und der nördliche Teil von Hannover gehören, sieht die Portoerhöhung vom 1, August dieses Jahres als untragbar für den Buchhgndel an. Die dadurch erhöhten Spesen werden die sowieso schon schwere wirtschaftliche Lage des Buchhandels noch kritischer ge stalten, Sie bittet deshalb die zuständigen Handelsvertretungen, alles zu tun, damit das Porto wieder aus ein erträgliches Maß herabgesetzt werde, 4, Die Hauptversammlung des Buchhändler-Verbandes »Kreis Norden» in Eckernförde stellt mit Entrüstung fest, daß seit Kantate 1927 die Bezugsbedingungen einer Anzahl wissen schaftlicher Verleger keine Änderung im Sinne der von der Kan tateversammlung 1927 angenommenen Entschließung erhalten haben. Obgleich die Unkosten des gesamten Buchhandels seitdem weitere Erhöhungen erfahren haben, hat der wissenschaftliche Verlag es nicht für nötig erachtet, auch das Sortiment durch Erhöhung des Rabatts und Einführung eines angemessenen Kredits in den Stand zu setzen, die neuen Unkosten zu tragen. Die Hauptversammlung erwartet, daß die betreffenden Verleger unverzüglich Maßnahmen treffen, damit durch ausreichende Be zugsbedingungen der Bestand eines leistungsfähigen Sortiments erhalten bleibt. Hamburg, den 3, September 1927, Menetekel. Ich glaube, daß di« Aussichten der Fünfzigjährigen in letzter Zeit erheblich gesunken sind; sie haben im Übereifer ihrer Pro paganda dafür gesorgt durch immer tiefere Selbst-Entblößung, So ist nun Wohl anzunehmen, daß nach allen Tatsachen und Äußerungen, die offen liegen oder für ein geübtes Auge durch sichtig sind, die deutsche Regierung soviel klaren Blick und trotz aller Einflüsterungen soviel klaren Kopf hat, um zu merken, worum es diesmal geht, welche Mächte uns treiben wollen und wohin sie uns treiben wollen; ich glaube also, daß sie den mit aller Stärke formulierten Willen der weit überwiegenden Masse der deutschen Intelligenz vollstrecken und somit dem deutschen Volke eines seiner wichtigsten Kulturgüter erhalten wird. Die besondere Hoffnung der Fünfzigjährigen ist der Druck von außen auf unsere Regierung, zumal von Frankreich und Italien her. Sie bemühen sich, diese Bewegung zu schüren; und ein Deutscher, vr, E. Lert, verschmäht es nicht, in einer großen italienischen Tageszeitung die Italiener daraus aufmerksam zu machen, daß in bälde Verdi in Deutschland frei wird, und rechnet ihnen vor, um wieviel sieDeutschland bestehlen wird, wenn sie nicht aus Verlängerung der deutschen Schutzfrist drängen. Auch keine internationale Zusammenkunft bleibt unbenutzt, um den Druck von außen zu verstärken und dann wird in unserer Presse refe riert, wie das Welt-Auge erwartungsvoll aus Deutschlands Hal tung blickt. Ssxisuti sut I Da habe ich nun eine Mitteilung zu machen, die weit über das Interesse einer Polemik hinausgreist und der ganzen Szene einen neuen Hintergrund gibt. In dem Bericht des Herrn Leo Ritter über die jüngste internationale Zusammenkunft der Autorenverbände in Rom, der die bekannten Töne anschlägt, stehen folgende Worte: »Ausdrücklich sei hervorgehoben, daß ein« Anregung auf Diskutierung der Zwangslizenz vom Präsidenten Robert de Flers unter allgemeiner Zustimmung rundweg abgelchnt wurde, unter anderem mit dem Hinweis aus die Original verleger, die für ihn die unentbehrlichen Mitarbeiter und Helfer der Autoren seien. Auch einer vor Beginn der Kon ferenz zwischen dem .Verband', der ,G, D. T.' und der ,Gema' geschlossenen Arbeitsgemeinschaft wurde die Ausschaltung der Zwangslizenz in jeder Form zugrunde gelegt». So sprach man also am 18, Mai in Rom, und so ließen sich die deutschen »Originalverleger» von den Franzosen sanft einwickeln. Aber kaum war die Konferenz geschlossen, so erschien in der französischen Kammer ein seit längerer Zeit von französischen Autorenvertretern ausgearbeiteter und von dem derzeitigen fran zösischen Kultusminister Edouard Herriot eingebrachter Gesetz entwurf, der (kurz zusammengefaßt) sage und schreibe folgende Bestimmungen hat: 1. Die Gemeinfreiheit für sämtliche dem französischen Ur heberrecht unterstehenden Werke hört ein für alle Mal auf; alle Werke, und zwar rückwirkend bis auf alle seit 1793 (also seit der französischen Revolution) erschienenen, werden für immer unter staatliche Zwangslizenz gestellt. 2. Für all« diese Werke bleibt es bis SO Jahre nach dem Tode des Urhebers bei den bestehenden Gesetzen. 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers beginnt eine zweit« Periode von 50 Jahren, während ideren das Werk von jedermann verlegt oder 108S
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