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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1927
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- 1927-09-08
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- 08.09.1927
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210, 8. September 1927. Redaktioneller Teil. dem ausländischen. Rach seinem Vorschlag soll ein Kulturlands aus der Abgabe errichtet werden, mit der die übersetzte sowie die fremd sprachige Literatur überhaupt belastet werden soll. vr. ücroinka teilte auch interessantes Material über ähnliche Prosekte in Frankreich und Italien mit, wo dlcse Frage jedoch nicht von so brennender Wich tigkeit sei wie in der Tschechoslowakei. Der Antrag wurde einer Kommission überwiesen, die sich damit beschästigen und aus der Herbstversammlung des Syndikats darüber Bericht erstatten soll. Fritz Barth. Das neue Arbeitslosen-Versichcrungsgcsetz sR.G. Bbl. I. S. 187) tritt unter gleichzeitiger Außerkraftsetzung der bisherigen Bestim mungen über die Erwerbslosensllrsorge am 1. Oktober d. I. in Kraft. Hiernach gilt folgendes: 1. Arbeitslosenversicherungspslichtig sind alle Arbeiter mit Aus nahme der mit langfristigen Dienstverträgen in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigten sowie mit Ausnahme bestimmter Fischereiarbeiter. Angestellte sind nur solange versicherungspflichtig, als sie nach dem Angestellten-Versicherungsgesetz versicherungspslichtig sind, also bis zu Süv.— RM. monatlich verdienen. Nicht mehr ver- stcherungspflichtige Angestellte können sich in der Arbeitslosen versicherung freiwillig weiter versichern. Versicherungssrei sind Lehrlinge mit mindestens Ljährigem schriftlichen Lehrvertrag. Die Versicherungsfreiheit erlischt je doch k Monate vor Ablaus des Vertrages. L. Die Beiträge zur Erwerbslosen-Versicherung, aus denen die Mit tel für die Versicherung genommen werden, werden vom Arbeit geber und Arbeitnehmer je zur Halste ausgebracht. Sie werden von den Krankenkassen zusammen mit den Krankenkassenbeiträ gen eingezogen und sollen so festgesetzt werden, daß sie SA des Lohnes nicht übersteigen. Die Beiträge können in verschiedenen Teilen des Reiches verschieden hoch bemessen werben. Wahr scheinlich wird die Festsetzung aber im Reiche einheitlich erfolgen. S. Die Höhe der Arbeitslosenunterstützung bestimmt sich nach dem bisher durch den arbeitslosen Arbeitnehmer bezogenen Arbeits lohn. 4. Die Gewährung der Arbeitslosenunterstützung erfolgt ohne Rück sicht auf die Bedürftigkeit des Arbeitnehmers. Anspruch auf Unterstützung soll nur der Arbeitnehmer haben, der arbeits fähig, arbeitswillig, aber unfreiwillig arbeitslos ist. Der Ar beitslose muß jede ihm nachgewiesene Arbeit annehmen, auch wenn sie außerhalb seines Wohnortes zu verrichten ist. Der Arbeitnehmer hat ein Recht aus Unterstützung, wenn er inner halb der 12 vorausgcgangenen Monate während 26 Wochen in einer versichcrungspslichtigen Beschäftigung war. Die Frist kann aus SS Wochen erhöht werden. Die Unterstützung wird in der Regel vom 7. Tag seit dem Tage der Meldung gewährt. Die Unterstlltzungsdauer beträgt im allgemeinen 26 Wochen. Ar beitslose, die hiernach ausgesteuert sind, können eine Krisenunter- stlltzung erhalten. Voraussetzung für die Gewährung derselben ist jedoch Bedürftigkeit. 5. Zur Durchführung der Arbeitsloscn-Versicherung wird eine neue Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiche rung gebildet, der Landesarbeitsämter unterstehen, die wieder um örtliche Arbeitsämter unter sich haben. Bei allen drei In stanzen werden Verwaltungsausschüsse, Paritätisch zusammen gesetzt aus Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, gebildet. In den Ausschüssen sollen auch Frauen vertreten sein. 8. Streitfragen, die sich aus der Versicherung ergeben, werden durch besondere Ausschüsse entschieden, die ebenfalls paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammengesetzt sind. Im einzelnen werden beim Reichsvcrsicherungsamt ein Spruchsenat, bei den Landesarbeitsämtern Spruchkammern und bet den Ar beitsämtern Spruchausfchllssc gebildet werden. 0r. Bardey, Bochum. verkekrönackrickten. Hiitdeuburgbriesmarkcn. — Die Deutsche Reichspost läßt gegen wärtig nach einem Entwurf des Kunstmalers Eddy Smith in Berlin vier Freimarken zu 8, IS, 2S und SV Nps. sowie eine Postkarte zu 8 Rps. mit einem Bildnis des Herrn Reichspräsidenten Herstellen. Die Wertzeichen zu 8 Rps. werden zu 15 Rps., die übrige» zum doppelten Nennwert durch die Postanstalten und die Deutsche Not hilfe vertrieben. Außerdem werden Rarkenhestchen mit vier Marken zu 8 und drei Marken zu IS Rps. zum Preise von 1.50 RM. aus gegeben. Der Verkauf beginnt am 26. September und dauert bis Ende Januar 1828. Die Gültigkeit der Wertzeichen zum Freimachen von Postsendungen hört mit dem SV. April 1928 auf. Der Erlös 1098 aus dem Zuschläge wird dem Herrn Reichspräsidenten zur Linderung, der Not unter den Mittelstandsangehörigen und Sozialrentnern zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung des Verkaufs werden die Rest- bestände der Postanstalten und der Deutschen Nothilse cingezogeir werden. Briesposten für Chile verbrannt. — Nach einer Mitteilung aus Buenos Aires sind bei einem Eisenbahnzusammenstoß nahe der Station Alpatacal in der Provinz Mendoza am 7. Juli mehrere Briesposten aus Deutschland für Chile durch Feuer völlig vernichtet worden, und zwar von Hamburg 1 für Santiago s4 Säcke), für Valparaiso sS Säcke), für Valdivia und Concepcion sie 1 Tack); von München Bahnpoftamt 1 für Santiago und Valparaiso <je 1 Sack); von Frankfurt (Main) Bahnpostamt 19 siir Santiago und Valparaiso sie S Säcke). Die Posten sind mit dem Dampfer Giulio Cesare am S. Juli in Buenos Aires eingetrossen. Da dieses Schiss am IS. Juni Genua verlassen hat, kann es sich bei den zerstörten Posten nur um Briefschaften handeln, die in der Zeit vom 1v. bis 14. Juni früh in Deutschland ausgeliesert worden sind. Verzollung von Rcklamcdrucksachen i» der Schweiz. — Zur Behebung verschiedentlich aufgetretener Zweifel über die Verzol lung von Neklamedrucksachen in der Schweiz wird mitgeteilt, Latz nach den schweizerischen Bestimmungen im Briespostverkehr aus ländische Reklamedrucksachen, die zur Ausnahme von Bestellungen» zur Anpreisung ausländischer Erzeugnisse und somit zur Belebung des Geschäftsverkehrs mit dem Auslande dienen, dann zollfrei ab- gesertigt werden, wenn die Kataloge, Prospekte und dergleichen in einzelnen Stücken eingehen, und zwar auch dann, wenn diese je mehr als 250 Gramm wiegen. Wenn derartige Sendungen jedoch mehrere Exemplare gleichartiger Preislisten enthalten ober wenn die in mehreren Exemplaren eingehenden Listen mit dem Ausdruck der Adresse der schweizerischen Vertreter ausländischer Firmen ein gehen, sind diese Waren zollpflichtig, weil sie dann als ei» im Jnlanbsverkehr benutztes Werbemittel angesehen werden. Ferner werden alle Reklameartikel, die den Charakter von Gebrauchs- gcgenständen aufwetsen, der Zollpslicht unterworfen. Hiernach unterliegen Schreibmappen, Schreibunterlagen, Notizblocks, Abreiß kalender und dergleichen, auch wenn sie nur mit dem Ausdruck aus ländischer Firmen versehen sind, der Verzollung nach den Be stimmungen des schweizerischen Zolltarifs. Berliner amtliche Devisenkurse am S. S-pt-mbci 1927 am 7. Scpl-md°r 1927 Geldkurs Briefkurs Geldkurs Briefkurs -°nd°n I ^ 20.414 20.454 20,41 20,4 S 168,64 168.30 168.64 Buen.Aires(Pap.-Pes.)l Peso 1.793 1.797 1,795 I.79S 100 N r. 110.13 110,35 110,43 110,65 100 Kr. 112,43 112,65 112,39 112,61 100 Kr. 112,74 112,96 112,76 112,98 1 8 4,200 4,208 4,1995 4,2075 100 Belga 58.465 58,585 58.46 58,58 Italien. . . 100 Lire 22,81 22,85 22.83 22,87 Paris . . . 100 FrcS. 16.46 16,50 16,45 16.49 Schweiz . . 100 FrcS. 80,99 81.15 80,97 81,13 lOOPesetaS 70,91 71,05 70,89 71,03 1 Milreis 0,4975 0,4995 0,4975 0.4995 1 Yen 1,981 1,985 1,981 1,985 Prag . . 100 Kr. 12,448 12,468 12,466 10.573 10,593 10,57 10,59 Lissabon 20,38 20,42 20,53 20,57 Sofia . ^ . 100 Lewa 3,034 3,038 3,044 7,399 7,396 7.41 100 Schill. 59,20 59,32 59,23 59,33 100 Pengö 73,47 73,47 73,61 Danzig. . . 100 Guld. 81,40 61,56 81.38 81,54 1 türk. 2.130 2.134 2,13 2,134 Athen . . . 5,514 5,526 5,514 6.52S i zgl>v>. -s 20,935 20,975 100 Lei 2,576 2,588 100 Zloty 46,90 47,10 100 Lats 100 Estn.M. 1,117 1,123 K-wno. . . 100 Lilas 41,56 41,74 — — Versonalnackrlckten. Jubiläum. — Herr Hugo Hertel, Prokurist der Verlags buchhandlung E. S. Mittler L Sohn in Berlin, begeht am 8. Sep tember d. I. den Tag seiner 25jährigen Tätigkeit in dem genannten Hause. Durch Fleiß und Umsicht hat er sich zu einer Vertrauens stellung emporgearbeitet. Die Geschäftsleitung schätzt ihn als einen in allen Aufgaben erprobten Mitarbeiter, den sie an seinem Jubels tage aufrichtig und dankbar beglückwünscht. -
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