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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.03.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-03-12
- Erscheinungsdatum
- 12.03.1921
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Drschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X: 80, 12. März 1821. Jahreszahl 1921 oder 1922 zuschlagfrei oder mit einem gerin geren Zuschläge verkaufen. Oder aber man könnte den allge meinen Zuschlag von 20"/» auf 10°/> herabsetzen, wobei ebensalls schon gewisse zuschlagfreie Ausnahmen zu verabreden wären. Mit einem Wort: dem Aufbau der Zuschläge muß deren organischer Abbau gegenüberstehen, der sich nicht nach den Be zugsbedingungen, sondern nach dem Preis der Bücher und dessen Verhältnis zu den Spesen des Sortiments richten muß. Es sollte mich freuen, wenn diese Gedanken, die das Er gebnis wiederholter Beratungen mir Leipziger Verlegern sind, der Einigung dienen, die zwischen Verlag und Sortiment heute nötiger ist denn je. II. Der sehr beachtenswert« Aufsatz des Herrn Paul Schu mann -Zurück zum festen Ladenpreis« (Börsenblatt Nr. 53) ver anlaßt mich, denselben in einzelnen Punkten vom reinen Sorti- menlerstandpunkl aus zu betrachten. Jeder Sortimenter wird sich darüber klar sein, daß wir zum festen Ladenpreis zurückkehrcn müssen, und daß die jetzige» Verhältnisse, bei denen es Vorkommen kann, daß ein und das selbe Buch in den verschiedenen Geschäften einer Stadt jedes mal zu einem anderen Preise angeboten wird, ganz unhaltbar sind Um wieder zu einer Ordnung zu kommen, muß allerdings das Sortiment auch Opfer bringen. Die Normierung eines einheitlichen Rabatts für jeden Buch händler halte ich für unzweckmäßig. Die Dreigliederung nach Schumann-Menz eischeint mir sehr beachtenswert, ganz beson ders auch wegen der schon von Herrn Schumann kurz angedeute- ten Auchbuchhändlerfrage, die ich vom Sortimentecstandpunkt aus mit für die wichtigste halte. Angenommen, der Grundrabatt (1.) würde 25°/, be tragen, so wäre jeder Bllcherhändler mit diesem Rabatt zu be liefern. Es müßte sich der Grossobuchhöndler verpflichten, nur mit diesem Rabatt an seine Auchbuchhändler weiter zu expedie ren. Den Vorzugsrabatt (2.) mit weiteren I0°/> erhielte jeder dem Börsenvcrein oder der Gilde angehörige Buchhändler, sodatz diesem 35°/> gesichert wären. Die Erreichung des Aus- nah m e r a b a t t s (3.) müßte in freiem Übereinkommen zwi schen Verlag und Sortiment für alle Vollbuchhändler möglich sein, sodaß hierdurch ein Gesamtrabatt von 40—50°/, erreicht werden könnte. Eine besondere Verwendung für einen Vertag würde auf diese Weise besonders belohnt werden und anderer seits auch der Verlag in der Lage sein, besonders notleidenden Sortimentern, z. B. in besetzten Gebieten, aus Vaterlandsge- sühl unter die Arme zu greifen. Durch diese Einführung wäre, wenn sie eingehakten wird, der feste Ladenpreis wieder hergestellt und der Auch buchhandel, der Krebsschaden des regulären Sortiments, er schwert. Wenn aber diese Neuordnung nur vom freien Willen des einzelnen abhängt und nicht vom Börsenverein geschützt wird, hat sie für das Sortiment gar keinen Wert, denn jederzeit wird es dann zahlreiche außerhalb der Ordnung Stehende geben, die ihre Kollegen unterbieten. Eine Gefahr, die diese Neuordnung mit sich bringen würde, muß noch betont werden- Das Barsortiment wird not- leiden. Jeder Sortimenter wird suchen, seinen Umsatz mit dem einzelnen Verlag zu steigern, um den höheren Ausnahmeradatt zu erhalten, und wird daher das so bequeme Barsortiment manchesmal umgehen. Das Barsortiment wird Wohl in der Lage sein, zum Vorzugsrabatt, nicht aber zum Ausnahmerabatt zu liefern. Da aber kein Sortimenter das Barsortimcnt missen möchte, müßten auch Mittel und Wege gefunden werden, um auch dieses zu erhalten. Andererseits ist aber der direkte Ver kehr zwischen Verlag und Sortiment, wie er noch vor 30 und 40 Jahren im Buchhandel üblich war, nicht von der Hand zu weisen, er bringt Sortiment und Verlag einander näher. Mein aufrichtiger Wunsch wäre, daß auf dem von den Her ren Schumann und Menz gezeichneten Wege zwischen Verleger verein und Gilde ein vom Börsenverein geschütztes Einverneh men gefunden werden könnte zum Besten der beiden Buchhänd lergruppen. Ludwigsbur g. 310 Tarlfbewegung im Berliner Buchhandel. Die im Berliner Buchhandel zurzeit bestehenden Tarif verträge für die Angestellten und für die Markthelfer lausen Ende März ab. Von Angestell tenseite sind neue Forderungen erhoben worden, die die schlimmsten Befürchtungen der Arbeügeber weit überlcessen. Der vom Afa-Bund vorgeschlagene Hauptvertrag stellt den Leit satz auf, Satz die B e t r i e b s v e r t re t u n g der Angestellten schaft, die über das Betriebsrätegefetz hinaus bereits in Be trieben mit drei Arbeitnehmern in Wirksamkeit treten soll, gleichberechtigt neben der Geschäs.sleitung stehen, ins besondere zu einer gleichberechtigten Mitwirkung bei allen Einstellungen, Kündigungen, Versetzungen, Beförderungen, Klassifizierungen, Verlragsverlängerungrn befugt sein soll. Unter anderem soll jeder Dienslvertrag von der Angestelltenverlretung gegengezeichnet werden. Ihr Einspruch soll rechtlich aus schiebende Wirkung haben. Den Funktionären der Angestellten gewerkschaften darf kein Hindernis in den Weg gelegt werden, wenn sie ihren gewerkschaftlichen Obliegenheiten im Betriebe Nachkommen wollen. Als Arbeitszeit wer den 45 Stunden wöchentlich als angemessen erachtet, wobei für offene Geschäfte der Sechs-Uhr-Ladenschluß verlangt wird. Die Urlaubswünsche erreichen ein Höchstmaß von vier Wochen nach dem 5. Berufsjahr, d. h. mit etwa 23 Jahren. — Jede angefangene Überstunde soll mit des Monats gehalts bezahlt werden; für Nachtarbeit tritt ein weiterer Auf schlag von 50°/° hinzu; als Nachtarbeit gilt jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden vor oder nach der regelmäßigen Arbeitszeit geleistet wird, sodatz z. B. bei einem Sonnadend- Frühschluß um 2 Uhr bereits um 4 Uhr nachmittags die Nacht arbeit beginnen würde. Zeugnisse und Lehrverträge sollen von der Angestelltenvertretung gegengezeichnet wer den. Diese soll ferner die Ausbildung der Lehrlinge über wachen. Die Angestellten sind, wie bereits bisher, in dem Entwurf des Afa-Bundes in vier Gruppen eingeteilt, wobei die Haupt masse der Angestelltenschaft in der zweithöchsten Stufe erscheint; hierher soll z. B. auch «in Stenotypist gehören, der über 150 Sil ben aufnimmt und die Fähigkeit besitzt, dieselben ortho graphisch richtig und mit den erforderlichen Satzzeichen wiederzugeben. Gelernte Angestellte, die rein buchhändlerische und fachtechnische Arbeit verrichten, dürfen in Gruppe ^ über haupt nicht eingereiht werden. Die Gruppen ä.—v sollen den Angestellten bereits nach dem 17. Lebensjahr zugängig sein. An Gehältern fordert der Afa-Bund: für die Gruppe ä ^ 700.- bis ^ 1225.—, für die Gruppe 8 ^4 850.- dis 1475.—, für die Gruppe <1 ^ 1200.- bis ^ 1725.—, für die Gruppe v ^44 1450.— bis ^44 1975.—. Die Höchstgehälter sollen im achten Berufsjahr erreicht wer den. Außerdem wird eine Wirlschaftsbeihilse von ^44 450.— für Ledige, von600.— für Verheiratete gefordert. Der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenverdände und der Gewerkschaftsbund der Angestellten haben sich bezüglich der allgemeinen Bestimmungen größere Mäß-gung auferlegt, dafür sehen ihre Forderungen höhere Gehälter vor, nämlich .44 800.- bis ^4 1200 - in Gruppe X, .44 IlOO.- bis ^44 1500 - in Gruppe 8, .44 1400.— bis ^4 1925 — in Gruppe 0, ^4 1750.- bis ^4 2400.- in Gruppe 0. Zu diesen Forderungen hat die ordentliche Hauptversamm lung des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Buchhändler — Ortsgruppe Berlin — am 4. März 1921 nachstehende Entschließung gefaßt: Die Mitgliederversammlung steht auf dem Standpunkt, daß die durch den Vorstand und Beirat des Arbeitgeberver bandes den Angestelltenverbänden unterbreiteten Vorschläge zur Verlängerung des Tarifvertrages für die An- Hermann Aigner.
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