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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1921
- Strukturtyp
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- 1921-04-14
- Erscheinungsdatum
- 14.04.1921
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- Deutsch
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Nr. Ntt Geschäftsstelle oder pöstüberweijung innerhalb Deutsch-;; '/«Seite 65 M. Nichtmitglls d erpreio: die Aeile2.25 M. 3 lands 100 M. halbjährlich. Für Nichtmitglieder jedes US. 750 M-. S. 400 M.. > «S. 205M. Stelle ngejucV Stück 200 M. halbjährlich. Für Kreuzbandbezug sind die !« 40 Pf. die Seile. Duf alle-Preise werden 25°/« Teuer.-Suschl. ^ Lelpztq. Donnerstag den 14. April 1221. 88. Iayrgaup. Redaktioneller Teil. Bayerischer Buchhändler-Verein e. V. In der ordentlichen Mttglieder-Versammlung am 3. April 1921 in, Nürnberg wurde der Vorstand neugewählt und hat in der darausfolgenden Sitzung die Ämter verteilt wie folgt: 1. Vorsitzender: Herr Kommerzienrat C. Schöpping, München, 2. Vorsitzender: Herr Kommerzienrat Ernst Stahl, München, Schatzmeister: Herr E. Mönnich in Wllrzburg, Schriftführer: Herr K. Hugendubel, München, 1. Beisitzer: Herr Generalkonsul C. Schräg in Nürnberg, 2. Beisitzer: Herr vr. W. Ament i. Fa. C. C. Büchners Ver lag, Bamberg. Der Vorstand des Bayerischen Buchhändlervereins. C. Schöpping, l. Vorsitzender. Schweizerischer Buchhändler-Verein. Gestützt auf die vom Bundesrat erlassene Einfuhr beschränkung für Erzeugnisse der Papier industrie (Bilder, Kunstblätter usw.), empfehlen die Unter zeichneten, Bilder separat unter Kreuzband zu spe dieren. Werden Artikel, die der Einfuhrbeschränkung unterliegen, mit anderm, z. B. Büchern, deren Einfuhr frei ist, zusammen verpackt, so bleibt eben bis zum Eintreffen der Einfuhrbewilli gung an der Grenze alles liegen, wodurch allfällige Beischlllsse unnötig aufgehoben und verspätet werden. Zürich und Bern, den 4. April 1921. Für den Vorstand des Schweiz. Buchhändlervereins: Der Präsident: Der Sekretär: Max Rascher. vr. R. v. Stllrler. Bewertung eines wissenschaftlichen Verlags. Von Hans Stoll, Bücherprüfer in München. (Vgl. Sprechsaal in Nr. 72 des Vbl.> Zwischen dem Reingewinn und dem Kauswert eines Ver lags bestehen selbstverständlich innere, wirtschaftliche Beziehun gen, wie ja auch eine Aktie mit hohem Dividendenertrag höher im Kurse steht als ein Papier mit geringem Ertrag. Aktien mit gleichem Ertrage stehen aber durchaus nicht gleich im Kurse, weil der Ertrag immer nur ein Bewertungsmoment von vielen anderen ist. Gegenstand eines Verlags ist die wirtschaftlich« Aus nutzung der durch Verlagsverträge erworbenen Verlagsrechte; je höher die Ausnutzungsmöglichkeit, also der Reingewinn ist, desto wertvoller wird an sich auch ein Verlagsunternehmen sein, doch darf nicht vergessen werden, daß ein Verlag nicht nur aus Rechten, sondern auch aus Vorräten und anderen realen Werten besteht, die für die Werlfrage nicht belanglos sind. Sind in einem Betriebe die Lager mit guten, gangbaren Werken ge füllt, so stellt dieser Verlag als wirtschaftliches Ganzes betrachtet einen viel höheren Kauswert selbstverständlich dar, als wenn die Lager ausverkauft wären. Der Kaufpreis kann daher nicht einfach durch eine Multiplikation des Reingewinns ermittelt werden, es ist vielmehr eine Bewertung der Vorräte, Außen stände und anderer zu übernehmender Werte und hiervon ge trennt eine Bewertung der Verlagsrechts u. ä. vorzunehmen. In Vorkriegszeiten wurden die Vorräte nach dem Herstel lungspreise bewertet, selbstverständlich wurden ungangbare Werke oder Vorräte, die im Verhältnis zum durchschnittlichen Absatz zu hoch waren, entsprechend niedriger bewertet. Schon hier zeigt sich, das; Meinungsverschiedenheiten in der ganzen Frage selbst verständlich sind, und daß die ganze Bewcrtungsfrage nicht rein objektiv gelöst werden konnte, sondern stets starkem subjektiven Empfinden unterlag. Ferner wurde eine Bewertung der Außen stände und anderer zu übernehmender Werte vorgeuommen, über gehende Schulden wurden abgezogen. Diese ganze Bewertung lief Praktisch daraus hinaus, für die zu übernehmenden Werte den Wert zu ermitteln, welchen sie für das Unternehmen im Hin blick aus eine ordnungsmäßige und gewinnbringende Fortfüh rung besaßen. Eine Übernahme »auf Grund der letzten Bilanz war stets untunlich, da in einem solid geführten Unternehmen sehr vorsichtig bilanziert und stille Reserven geschaffen wurden. Dieses war vom Standpunkt des jeweiligen Besitzers aus be trachtet berechtigt und bei den Verhältnissen auch durchaus notwendig, aber es konnte niemals ein Grund vorliegen, diese füllen Reserven dem Käufer gewissermaßen mangels Neubewer tung der Vorräte zu schenken. Sodann waren die immateriellen (ideellen) Werte abzu schätzen; ob diese als Verlagsrechte, Wert der Autorenbeziehun gen, Wert der Kundschaft, Wert der Firma, als Geschäftswelt oder Fasson bezeichnet wurden, ist an sich belanglos. Cs han delte sich im Grunde genommen um folgendes: Durch die Be wertung der Vorräte, der Außenstände usw. ist lediglich der Kaufpreis für gewisse reale Werte ermittelt worden. Das kauf männische Geschäft oder ein wissenschaftlicher Verlag ist aber nicht lediglich eine Ansammlung derartiger realer Werte, sondern eine wirtschaftliche Verschmelzung, durch die der Besitzer in Form des Reingewinns eine jährliche, wenn auch in ihrer Höhe schwan kende Rente zieht, und zu deren Erlangung derartige reale Werte allerdings gehören. Im Grunde genommen ist es einem Käufer lediglich um die Erlangung dieser Rente zu tun, die übrigen, realen Werte sind nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck. Der Wert der immateriellen Rechte richtet sich nach den aus ihnen für die Zukunft erhofften Gewinnen. Da nun die Zukunftsaussichtcn nicht berechnet werden können, so ha! man die Vergangenheit zugrunde gelegt in dem Gedanken, daß bet sonst ordnungsmäßiger Führung das Unternehmen sich in den gleichen Bahnen wie bisher bewegen würde. Aber wohlver standen, die Vergangenheit war nicht die eigentliche Wertunter lage, sondern nur ein Notbehelf für die fehlenden Zukunfts werte. Zugrunde gelegt wurden aber nicht die Reingewinne, son dern die durchschnittliche Unternehmerrente der letzten Jahre. Unter dieser Unternehmerrente versteht man den Reingewinn, ver mindert um den Wert der eigenen, unbezahlten Arbeitskraft und um die Verzinsung des gesamten Kapitals. Diese Unternehmer- S2I
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