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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.04.1921
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- 1921-04-14
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- 14.04.1921
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Redaktionell» Teil. X- 86, 14. April 1921. rent« wurde sodann je nach dem Grade ihrer Sicherheit, je nach Annahme einer Steigenr oder Fallens der Ertrags mit dem Vierfachen bis höchstens Sechsfachen kapitalisiert. Auch diese Berechnung war nicht ganz einfach, denn der üb liche bilanzmäßige Reingewinn war meist unverwendbar. Für diese Berechnung mußten all« Unterbewertungen und auch über, bewertungen ausgcschaltet werden, andernfalls hätte man die wirklichen Werlverhältnisse auf den Kopf gestellt. Beispielsweise hatte ein Verleger stets sehr vorsichtig bilanziert, sein bilanz. mäßiger Reingewinn war somit wegen der stillen Reserven ge- ringer als der Reingewinn eines weniger vorsichtig bilanzieren- den Verlegers. Würde man die obigen Ausschaltungen nicht vornehmen, so würde man für den vorsichtig bilanzierten Verlag einen viel niedrigeren Jmmaterialwerl als für das andere Unter, nehmen erhalten. Es genügt nicht, die stillen Reserven bei der Bewertung der realen Wert« zu berücksichtigen, auch für die Ab findung der Unternehmerrente müssen sie zur Korrektur des bi- lanzmäßigen Reingewinns herangezogen werden. Man hat hier zwar schon eingewendet, daß durch Unterbewertungen der Vor räte der Gewinn nur zeitlich verschoben wird; was in diesem Jahre wegen Unterbewertung zu wenig verdient wird, wird im nächsten oder in den nächsten Jahren, wen» die Vorräte in Geld umgesctzt werden, eben entsprechend mehr verdient. Dies ist an sich richtig, würde aber für eine Vcrkaufsbewertung nur dann zutresfen können, wenn der Umfang des Verlags von Jahr zu Iahe der gleiche bliebe. Nachdem sich aber ein besserer Verlag von Jahr zu Jahr vergrößert, sind die jährlichen Unter- bewertungen der Vorräte meist größer als die durch den Verkauf älterer Vorräte flüssig werdenden Reserven früherer Jahre. Ein vorwärtsstrebcnder Verleger erweitert seinen Verlag nicht nur mit Hilfe des unverbrauchten bilanzmäßigen Reingewinns, son- dem auch durch die flüssig werdenden stillen Reserven von früher abgeschriebencn Vorräten. Auch ohne Einzeldarlegungen ergibt sich zur Genüge, daß auch in früheren Zeiten eine einigermaßen exakte, sachlich de- gründete Bewertung nicht so ganz einfach war; die Beweriungs- normen haben an sich heute noch Geltung, die Verhältnisse liegen heule aber derartig verwickelt, daß man diese Normen praktisch nicht mehr anwenden kann. Ein kleines Beispiel soll die Schwie rigkeiten nur verdeutlichen: Ein Verleger hat vor dem Kriege ein Werk zum Preise von 4 Goldmark Hergestell!, dessen Nettobarpreis 10 Goldmark be trug. Wegen schleppenden Absatzes hat er das Werk immer niedriger bewertet, schließlich stehen die Vorräte nur mit 1 ^kk für das Exemplar zu Buche. Durch den Umschwung der Ver hältnisse ist eine lebhafte Nachfrage entstanden, und wegen der bedeutend gestiegenen heutigen Herstellungskosten neuer Werke hat der Verleger den Preis von ursprünglich 10 Goldmark netto bar allmählich auf 12, 15, 20, 25 und 30 Papiermarl hinauf gesetzt. Für den Verleger bedeutet der Ausverkauf zu diesen Preisen einen hohen Gewinn, denn er ist über die Geldentwertung viel besser als ein Besitzer von Pfandbriefen und anderen »mün delsicheren-- Papieren hinweggekommen. Aber diesen bilanz mäßigen, sehr erheblichen Reingewinn kann man nicht als einen lausenden Betriebsgewinn bezeichnen, der sich üblicherweise aus dem Betriebe eines Verlagsgeschäfts ergibt; es handelt sich ganz einfach um einen augenblicklichen Konjunkturgewinn, der auf der Umwandlung von Goldmark in Papiermark beruht. Auch die Vorratsbewertung ist sehr verwickelt geworden. Der Verleger wird in seiner eigenen Bilanz ein mit 4 Goldmark hergestelltes Buch nicht höher als mit 4 Papiermark bewerten, andernfalls würde er für die Einkommensteuer zu scharf erfaßt werden; steuerlich ist diese Bewertung durchaus zulässig <vgl. Amtliche Begründung z. Entwurf e. Reichseinkommensteuergesetzes, Druck sache 1920, Nr. 1624 der Nationalversammlung, S. 57, auch in Eckstein-Buchwieser: Bilanz und Relchseinkommensteuer, S. 79). Der Verleger wird aber nicht daran denken, diese Vorräte tat sächlich mit 4 Papiermark abzugeben, während ein Kauflustiger den heutigen Herstellungspreis von etwa 40 Papiermark kaum wird zahlen wollen und können, da der Fortbestand nament lich des wissenschaftlichen Verlags wirtschaftlich auf den Kon junkturgewinnen noch billig hergestellter Vorräte beruht. Auch die Zukunftsaussichtcn entziehen sich jeder Beurteilung. War es vor dem Kriege schon immerhin etwas gewagt, für die Zukunft ähnliche Verhältnisse wie für die Vergangenheit anzu nehmen, so ist eine derartige Annahme einfach unmöglich unter den heutigen Verhältnissen. Und daniit komme ich zum eigentlichen Kernpunkt. Die Bewertung eines Verlags und überhaupt eines wirtschaftlichen Unternehmens ist meiner Ansicht nach zurzeit weniger eine Be rechnungsfrage als eine reine Spekulation. Ich möchte dieses an'einem einfachen, anderen Beispiel verdeutlichen. Ein guter Maßanzug kostet gegenwärtig etwa 1500 a((. Es ist voll ständig überflüssig, feststcllen zu wollen, ob dieser Preis rein objektiv im Hinblick auf die Produktionskosten usw. betrachtet angemessen hoch oder niedrig ist. Wer heute einen Anzug kaufen muß, muß ganz einfach den Betrag bezahlen, mag der Preis für angemessen, hoch oder niedrig gehalten werden. Für andere Kauflustige ergibt sich folgendest Rechnet man damit, daß in Wien ein Anzug 20 000 Kronen kostet, und daß wir in einigen Jahren Wiener Verhältnisse haben werden, dann ist ein Anzug zu 1500 billig, auch wenn er rein objektiv betrachtet jetzt zu teuer erscheint. Rechnet man aber damit, daß in einigen Jahren ein guter Anzug wie beim Ausbruch der Revolution für 500 wieder zu haben sein wird, dann wäre es ein Unsinn, Geld für Kleidung auszugeben, auch wenn sie rein ob jektiv bewachtet für die derzeitigen Verhältnisse als billig zu bezeichnen wäre. Nicht anders liegen die Dinge beim Erwerb eines wirtschaftlichen Unternehmens. Werden die Zeilen noch schlechter, so kann man selbst noch dann ein gutes Geschäft machen, toenn man einen Verlag zu einem Preise erworben hat, der für die heutigen Verhältnisse sehr hoch erscheint; in diesem Falle hat man immer noch billig oder richtiger »vorteilhaft» gekauft. Bessern sich aber die Zeiten, kommt am Ende gar der schon sagen haft gewordene, berühmte Preisabbau, so wird der Erwerber einer guten und scheinbar preiswert gekauften Unternehmens dennoch schwere Verluste erleiden; in diesem Falle Hai der Be treffende zu teuer oder richtiger »unvorteilhaft« gekauft. Zu den besonderen Anfragen") sei bemerkt, daß das Neun fache des gesamten Reingewinns als Geschäftswelt als sehr hoch zu betrachten ist; besonders wäre zu untersuchen, wie dieser Bilanzposten zustande gekommen ist, ob die betr. Summe seiner zeit an einen Dritten gezahlt worden ist, oder ob es sich ledig lich um die Bewertung selbstgeschaffener Werte handelt. Diese gilt allgemein als unstatthaft, doch neigen neuere Veröffentlichun gen (vor allem auch vr. G. Müller: Die kaufmännische Erfolgs- Rechnung, S. 299) zu einer gegenteiligen Ansicht allerdings nur unter der Voraussetzung, daß diese Bilanzierung keinerlei Ein- flutz auf den Betriebsgewinn besitzt und daher entsprechende Kompensationskonten geschaffen werden. Entsprechend wäre auch in diesem Falle festzustellen. Ein Mindestzinssatz, der sich für das Anlagekapital in Form des jährlichen Reingewinns ergeben sollte, hat sich auch für Vorkriegszeiten nicht gut aufstellen lassen. Bei einem Millionen- unternehmcn und bei vorsichtiger Bewertung konnten 15 v. H. des Eigenkapitals viel sein, namentlich wenn das Eigenkapttal verhältnismäßig hoch war und übermäßige Vcrlagsrisiken nicht »> Des Verständnisses halber werden sie hier noch einmal wieder- holt: Darf bi« Bewertungsnorm bei wissenschaftlichen Ver lagen unter den jetzigen Verhältnissen höher angesetzt werde» als in Vorkriegszeiten? Früher rechnete man wohl: Kaufpreis — dem sechs fachen jährlichen Reingewinn (höchstens). Kann setzt die Bewert»» In einer Bilanz, namentlich auf dem V erlag siech te-Konto. bei welcher der Geschäftswert mit dem Neunfachen des Jahresreingewinns (exklu sive Kapitalzinscn, ohne jode Arbeitsentschädigung für den Inhaber) zu Buche steht, während der Gesamtertrag eine Verzinsung des An lagekapitals von noch nicht IS Prozent ergibt, als zu niedrig bezeichnet werden? Welches ist der Mindest-Zinssatz, den eine normale Rechnung als Gesamtertrag für das Anlagekapital beanspruchen darf? Vorliegende Frage bezieht sich auf einen wissenschaft lichen Verlag mittlerer Größe, bei dem auch Schulbücher eine wesentliche Nolle spielen, deren Zukunft aber infolge zu crioar- tender neuer Lehrpläne nicht als gesickert anzusehen ist.
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