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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1921
- Strukturtyp
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- 1921-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1921
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65, 18. März 1921. Redaktioneller Teil. in demselben Matze, wie der Verlag in der Lage oder Willens ist, uns mit seinen Rabattsätzen und seinen anderen Bezugs bedingungen entgegenzukommen. Meine Herren, wenn Sie unserii Antrag unvoreingenommen betrachten, dann werden Sie folgendes an ihm seststellen: Der Antrag ist kaufmännisch und rechtlich zunächst einmal unan fechtbar; denn er besagt, datz der Rabattsatz, die Bezugsbediu- gung, die der Verleger gibt, für die Höhe des Zuschlags, den das Sortiment erhebt, maßgebend sein soll. Wird ein aus reichender Rabatt gegeben, soll ein Zuschlag nicht zur Erhebung gelangen; wird -^ein weniger aus reichender Rabatt gegeben, wird ein geringerer Zuschlag erhoben, und wird ein gänzlich unzureichender Rabatt gewährt, soll ein höherer Zuschlag erhoben werden. Es ist also ein automatisch einsetzendes Zuschlagsprinzip, das wir gewählt haben. Die technischen Schwierigkeiten, die dieses Zuschlagsprinzip macht, fallen lediglich dem Sortiment zu, und das Sortiment allein hat darüber zu befinden, ob es in der Lage ist, auf ein der artiges System einzugehen. Dem Verleger muß cs unserer Ansicht »ach, wenn er kaufmännisch denkt und rechnet, angenehm sein, datz die Verlagsartikel, die er mit höherem Rabatt zu liefern in der Lage ist, in Zukunft zuschlagsfrei sein sollen, datz die Artikel dagegen, die er nicht mit diesem höheren Rabatt zu liefern in der Lage oder Willens ist, auch in Zukunft mit Zuschlägen belegt werden. Eins ist, meine Herren Kollegen vom Verlag, für uns vom Sortiment klar: datz ein gänzlicher Wegfall des Zuschlags, wie er in weiten Kreisen des Verlags gewünscht oder gefordert wird, unter den heutigen unübersichtlichen Wirtschaftsverhältnissen ein vollkommenes Unding ist, wenn nicht entsprechend dem Wegfall und der Verkürzung die Bezugsbedingungen des Verlegers bes sere werden. Das Sortiment kann nicht anders als mit einem Durchschnittsgewinn von seinem Umsatz rechnen. Dieser Durch- schnittsgewinu hat bisher einen gewissen Prozentsatz betragen — ich will einmal ganz von Zahlen absehen —, und diesen Durchschnittsgewinn werden wir auch in Zukunft bei immer noch steigenden Geschäftsunkosten beibehalten müssen. Wir werden also dahin trachten müssen, daß wir das, was wir durch den wegfallenden Zuschlag aufgeben, im ganzen oder mindestens zum gröberen Teil wieder aus andere Weise hereinbekommen. Wir treten damit auf den Boden einer kaufmännischen Berechnung, das heißt, wie der Kaufmann den Preis einer Ware nach ihren Gestehungskosten feftsetzt, so wollen auch wir in Zukunft uns aus den Standpunkt stellen, daß, je nachdem wir die Ware ein- kc.ufen, der Verkaufspreis bemessen sein soll, wohlgemerkt aber immer im Rahmen des Ladenpreises und ganz übersichtlicher und von vornherein bestimmter Teuerungszuschläge. Der zweite Punkt, der Ihnen an unserer Ordnung, wie wir sie planen, annehmbar erscheinen muß, ist der, daß ein unberech tigter Zwang auf den Verleger, wie es von manchen Seiten behauptet worden ist, gar nicht ausgeübt wird. Wir denken gar nicht daran, einen solchen Zwang auszuüben. Wir sagen nicht: der Verleger muß einen bestimmten Rabattsatz wählen; wir sagen: der Verleger soll und wird und muß die Freiheit be halten, seinen Rabatt zu bestimmen, ganz wie seine Kalkulation es erlaubt. Aber in dem Augenblick, wo wir den Verleger nicht zwingen wollen, soll auch der Verleger von uns nicht verlangen, daß wir nun gezwungen sein sollen, seine Ware zu einem Preise zu verkaufen, der für uns ein unwirtschaftlicher ist. Wir wollen also ganz paritätisch Verfahren: wir üben keinen Zwang und dulden keinen Zwang; Sie sollen Ihre Preise bestimmen können, wie Sie sie brauchen, aber Sie sollen gestatten, datz wir bei den Rabatten, mit denen wir nicht auszukommen in der Lage sind, de» Zuschlag nach wie vor erheben. In dritter Linie berücksichtigt unser Antrag die traditionellen Rabattunterschicde, die bei Schulbüchern, bei wissenschaftlichen und schönwissenschaftlichen Werken bisher bestanden haben. Wir wollen bei Volksschulbüchcrn, so schlecht sie auch rabattiert sein mögen, auf jeglichen Zuschlag verzichten. Meine Herren, wir betonen, daß wir das gegen einen erbitterten Widerstand aus unseren eigenen Reihen Ihnen Vorschlägen; aber wir sind, der Meinung, daß hier kulturelle Momente in Frage kommen, datz die Rücksicht aus die weniger kaufkräftigen Kreise, die die Volks schulbücher, welche heute eine enorm« Preishöhe erreicht haben, s brauchen, uns zwingt, aus einen Verdienst bei diesen Büchern überhaupt zu verzichten, sie in der Mehrzahl der Fälle Wohl so gar mit Verlust zu verkaufen. z Wir wollen dem wissenschaftlichen Buche die weiteste Ver breitung dadurch ermöglichen, daß wir es mit geringerem Ra batt einkausen wollen und trotzdem ohne Zuschläge oder mir Mt geringen Zuschlägen Weiterverkäufen. Wir wollen den staatlichen Bibliotheken mit einem gewissen Vermehrungsetat, den ! wir nicht, wie bisher, mit 19 900 -kt, sondern den jetzigen Ver- !hältnissen entsprechend mit 30 609 -Ä in Vorschlag bringen, künf tig ohne jeden Teuerungszuschlag verkaufen, und zwar ohne Rücksicht auf den Rabatt, den Sie uns gewähren können oder gewähren wollen. ! Meine Herren, diese beiden Punkte sind ein außerordentliches Entgegenkommen des Sortiments gegenüber dem Verlag, und zwar aus kulturellen Rücksichten, wie ich wiederholen möchte, i Die Bezugsbedingungen, die wir Ihnen unter 8 1 Ziffer b bis s Vorschlägen, entsprechen dem, was in losen Abkommen ! zwischen einer Anzahl von wissenschaftlichen Verlegern und wis senschaftlichen Sortimentern vereinbart werden soll; wir haben diese Bedingungen beinahe wortwörtlich in unfern Antrag llber- j nommen. Man sollte meinen, daß es dem wissenschaftlichen Verlage bei gutem Willen möglich sein sollte, aus diese Rabatt sätze und Bezugsbedingungen einzugehen. Rur das wünschen wir, daß der wissenschaftliche Verlag von seiner Absicht abgehcn rnöge, lediglich mit einem kleinen und beschränkten Krcfie von Einzelabnehmern diese Rabattvorteile zu vereinbaren, sondern datz er sic zum mindesten dem Teile des Sortiments zugute kommen lassen möge, den wir als erhaltenswert im Interesse des deutschen Buchhandels, also auch im Interesse des deutschen Verlagsbuchhandels allgemein betrachten. Ich meine den Teil des Sortiments, der dem Verlage in seiner Gesamtheit dient, nicht den Teil, der einem einzelnen Verleger oft nur zufällig oder — ich gebe es gern zu — durch besondere Tätig keit gute Dienste leistet. Bei diesem Punkte muß ich kurz auf die einleitenden Worte zu unserm Antrag eingehen, die den Gedanken des Herrn Vor sitzenden dieser Versammlung wiedergebsn, nämlich die Schaf fung einer »Stammrolle«, oder wie Sie es nennen mögen. Mein« Herren, die Stammrolle, wie wir sie Ihnen Vorschlägen, hat nichts von zünftlerischen Bestrebungen an sich. Wir wollen dem Verlage vollkommen freie Hand lassen; wir wollen ihn nur in sofern binden, als wir sagen: Du sollst die Bezugsbedingungen, die das Sortiment notwendigerweise braucht, um auf den Teue- rungszuschlag verzichten zu können, den Sortimentern geben, die im Interesse des deutschen Buchhandels erhaltenswert sind. Ob Sie auf unsern Antrag insofern eingehen, als Si« sagen: wir wollen die Finnen mit 100 Konten aufnehmeu, daran ist uns wenig gelegen; wir können ohne weiteres einen andern Weg finden, und wir werden einen andern Weg finden. Wir werden auch verlangen müssen, datz diese Vergünstigung den zahlreichen Firmer, zuteil wird, die weit weniger als 190 Kon ten haben, di« aber durch große Barbezügc, bei mangelnden Kommissions- und Festbezügen, dein Verlage ungemein wichtige Büchervertreiber sind. Hierüber wird sich die Hauptversamm lung zu entscheiden haben, wie si« sich zu diesem Punkte stel len will. Über den Kreis dieser Stammrolle, über den Kreis der Kol legen hinaus, den wir vor Vergewaltigung schützen wollen und pflichtgemäß schützen müssen, bleibt es dem Verlage vollkommen frei und unbenommen, den Kreis seiner Geschäftsfreunde so weit oder so eng zu stecken, wie er nur will. Dem Verlage wird also durch das, was wir von ihm wünschen, nicht der geringste Zwang auferlegt. Das einzige, was wir ferner noch wünschen, ist, datz das Abkommen zwischen wissenschaftlichem Verlag und wissenschaft lichem Sortiment nicht in der Form getroffen wird, wie es durch die verschickten Rundschreiben einer kleinen Zahl wissen- s schaftlicher Verleger geplant ist. Meine Herren Kollegen, wir sind davon überzeugt, datz ein derartiges loses Abkommen, das rs»
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