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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1921
- Strukturtyp
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- 1921-03-22
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- 22.03.1921
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Redaktioneller Teil. 68. 22. März 1921. Kieme Wnellllllgea« Die Kulturabgabe im Reichswirtschaftsrat. — Der vom Rcichs- wirtschaftsratsausschuß zur wirtschaftlichen Förderung der geistigen Arbeit eingesetzte Unterausschuß für die Vorbereitung einer Reichs kulturabgabe hat jetzt den Plan so weit gebracht, daß ein Fragebogen ausgearbcilet worden ist zur Anhörung von Sachverständigen, die vor der weitere» Bearbeitung des Gegenstandes berufen werben sollen. Außer den Vertretern der verschiedenen Kunstzweige sollen auch Ver treter des Verlags- und Sortimentsbuchhandels für Bücher, Musikalien und bildende Kunst gehört werden. Die Ncichsgrenzenveränderung in Schulatlantcn. — Durch die Ta gespreise geht wieder einmal die Mitteilung, daß in der neuen Auflage eines Schulatlasscs die durch den Versailler Vertrag dem Reiche entrissenen Gebiete nicht als vorher zu ihm gehörig bezeichnet seien. Dasselbe wurde vor weheren Wochen wenig sorgfältig von »dem Schulatlas«, ohue nähere Bezeichnung, behauptet. ' Weiter heißt es, daß auf einen Hinweis des Allgemeinen Deutschen Schulvereins der preußische Kultusminister Hänisch die Provinzialschulkollegien und Regierungen angewiesen habe, die Neueinführung von Atlanten davon abhängig zu machen, daß diese Gebiete als bisher zum Reiche gehörig kenntlich gemacht werden. Demgegenüber ist zu bemerken, daß cs vielleicht der Mitwirkung des Allgemeinen Deutschen Schulvereins bedurfte, um eine nachträglich dem im Schulatlantenverlag längst bestehenden Zustand Rechnung tragende ministerielle Verordnung zu veranlassen: für den Buchhan del aber kam der Hinweis des Allgemeinen Deutschen Schulvereins zu spät; die maßgebenden Verleger unserer Schulatlanten tonne» viel mehr für sich in Anspruch nehmen, daß sie schon vor längerer Zeit aus eigener Entschließung heraus übereingekommen sind, die uns genommenen Gebiete als ehemals — und hof fentlich auch künftig wieder — deutsche zu bezeichnen. F. O. K. Zum Handelsverkehr zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet. — Die gefürchtete Errichtung einer »Zollgrenze« am Rhein ist eine An gelegenheit von einschneidender Bedeutung und ungeheurer Tragweite — auch für den deutschen Buchhandel, wie aus nachstehend abgedruck tem Briefwechsel ersichtlich ist. Es geht um nichts Geringeres, als um die Erhaltung der wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem besetzten und unbesetzten Gebiete, mit anderen Worten um die wirtschaftliche Einheit Deutschlands. Aus dem Briefe eines Vertreters der Firma Jos. Scholz in Mainz: »Auf die Zeitungsnachrichten, daß aus dem Rheinland kom mende Waren verzollt werden sollen, war das Geschäft wie abge- schnittcn, und ich wäre Ihnen sehr dankbar, falls Ihnen schon Näheres bekannt ist, postwendend von Ihnen unterrichtet zu werden.« Antwort der Firma Jos. Scholz in Mainz: »Ob nnd wann eine Verzollung der Waren, die aus dem be setzten Gebiet ins unbesetzte Gebiet hinübergehen, einsetzen wird, ist noch völlig unklar. Höchstwahrscheinlich ist aber mit einer Zoller hebung in nächster Zeit nicht zu rechnen. Ich nehliie ja ohne weite res an, daß etwaige Zollabgaben, die die Entente erhebt, durch das Deutsch« Reich ersetzt werden, damit der Verkehr zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet keine Beeinträchtigungen erleidet. Wie dem aber auch sei, die Besteller laufen in keiner Weise irgendwelches Risiko. Sollte eine Abgabe erhoben werden, so ist es selbstverständlich, daß diese bei Bestellungen, die ich erhalten und angenommen habe, zu meinen -Lasten gehen. Ich bitte Sie, die Kundschaft nachdrücklich darauf hinzuwciscn, daß sie also in keiner Weise die Gefahr einer Verteuerung länft. Nnd dann bitte ich Sie, der Kundschaft vorzustellen, daß es wirklich nicht recht und billig ist, die Firmen im besetzten Gebiete im Stiche zu lassen. Wir hier tragen die Lasten der Besatzung für das ganze Reich und dürfen doch wohl einen Anspruch darauf erheben, den Firmen im unbesetzten Gebiet gegenüber znm mindesten nicht zu rückgesetzt zu werden, mehr verlangen wir nicht; denn, um es noch einmal zu wiederholen, irgendwelche Gefahr der Verteuerung durch eine Zollabgabe läuft der Käufer im unbesetzten Gebiet in keiner Weise. Ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie in diesem Sinne bei der Kundschaft aufklärend wirken. Abgesehen von allem Geschäftlichen ist es ein Trost und eine Stärkung, zu wissen, daß man im unbe setzten Gebiet die Brüder im besetzten Gebiet nicht vergißt.« Die 50-Prozent-Abgabe in Frankreich. — Auch Frankreich führt eine Einfuhrtaxe von 50 v. H. auf deutsche Waren ein. Der franzö sische F-inan-minister Doumer hat der Kammer einen Gesetzentwurf L66 vorgelcgt, der eine Steuer auf deutsche Einfuhrwaren vorsieht Die Minimaltaxe nach dem Abkommen von London ist auf 50 Prozent fest gesetzt. Die Erhebung wird an der Zollgrenze erfolgen, und zwar nach dem Werl der Waren, wie er in den Fakturen mitgeteilt wurde. Fehlt eine solche, so müssen die Importeure den Wert der Waren verbürgen. In dem Augenblick, wo französische Einläufer an der Zollgrenze die Taxe entrichtet haben, sind sie gegenüber den deutschen Verkäufern von der Verpflichtung der Zahlung der 50 Prozent Abgabe befreit Das Gesetz bezieht sich aber nicht auf Waren, die durch Frankreich nur durchgesührt werden, und auch uicht auf solche, die vor dem 5. März 1921 vollständig bezahlt waren. Auch Ausnahmen können festgesetzt werden, und zwar sollen sie durch eine interministerielle Kommission bestimmt werden, die durch eine besondere Verordnung eingesetzt wer den soll. Diese Verordnung wird auch genaue Einfuhrtaxcn nach den Kategorien der Waren bestimmen. Keine Beschlagnahme deutscher Waren in Antwerpen. — Nach einer Brüsseler Meldung des »Hollandsch Nieuwsbüros« teilte der bel gisch Minister des Äußeren J-aspar dem Präsidenten der Handels kammer von Antwerpen offiziell mit, daß die deutschen Waren, die über Antwerpen ins Ausland gesandt werden, nicht beschlagnahmt iveröen dürfen. Eine holländische Buchausstcllung veranstaltet während der vom 10.—16. April in F r a n k f u r t a. M. stattfindcnden Frühjahrsmesse die Niederländische Handelskammer für Süddeutschland gemeinsam mit dem Meßamt im Goelhemuseum. Tie Organisation hat die Vereini gung »Joan Blaeu- (Haag) übernommen, eine Bibliophilen-Vercini- gung, der die bekanntesten holländischen Bücherfreunde angehören Die Vereinigung wird in erster Linie holländische Bücher in moderner Ausstattung, neue holländische Drucktypen, holländischen Buchschmuck und Illustrationen vorführen. Diese Ausstellung dürfte allseitigem Interesse begegnen. Polen vor dem finanziellen und wirtschaftlichen Zusammenbruch — Wie der »Schlesischen Zeitung« von gutunterrichteter Seite ans Posen mitgeteilt wird, hat die polnische Negierung in Warschau in folge des Sinkens der polnischen Valuta die Warschauer Börse geschlos sen. Tie größeren Firmen in Warschau weigern sich. Zahlungen in polnischer Mark anzunehmen. Infolgedessen steigt die deutsche M a r k in Warschau. Einer weiteren Mitteilung zufolge hat der pol nische Minister für die Lebensmittelversorgung die Schließung aller Privatbäckereien angeordnet und den freien Handel mit Brot ver boten. Diese Meldungen beweisen, daß sich die Verhältnisse in Polen mit Riesenschritten dem Zusammenbruche nähern. Bricfmarkenschwindcl mit »Saarmarkcn«. — Zahlreiche Berliner Markensammlcr nnd Markengeschäfte sind durch einen grobangelegten Schwindel mit Briefmarken aus dem Saargebiet schwer geschädigt worden. Wie die Kriminalpolizei seit einiger Zeit scststellte, sind in Berlin 15-Pfennigmarken mit dem Aufdruck »Saarmarke 10 Mark« in großen Mengen vertrieben worden. Der Fälscher ist jetzt in der Person des aus Saarbrücken stammenden Kaufmannes Karl Maas; er mittelt und verhaftet worden. In Saarbrücken wurden die von der Post gekauften echten Marken mit dem Aufdruck versehen und dmin an Liebhaber und Briefmarkengeschäfte, vor allen Dingen in Berlin, verkauft. Da zu dem Nominalwert von 15 noch hohe Liebhaberzu schläge kommen, so hatte Maas; bei dem Geschäft guten Verdienst Bisher konnten in Berlin durch Kriminalkommissar Gennat solche »Saarmarken« im Werte von 20 000 beschlagnahmt werden. (Vossische Zeitung.) Die künftigen internationalen Telegrammgebühren. — Die Be « schliisse des Madrider Postkongresscs 1920 sind, soweit sie die inter nationale Abrechnung unter den Vereinsläudcrn neu geregelt haben^ auch für den internationalen Tclegraphcnvcrkchr künftig maßgebend Nach diesen Beschlüssen wird fortan nach dem Goldsranken auf der Grundlage des Golddollars abgerechnet. Die internationalen Tele- graphcntarifc, die in Frank ausgestellt sind, setzen sich zusammen aus den Gebührenai,teilen der an der Telegrammbeförderung beteiligten Staaten. Das Aufgabeland muß daher aus der bei ihm erhobenen Gebühr den übrigen beteiligten Ländern ihre Anteile vergüten. Wäh rend nun Deutschland diese Gebühr in der Markwährung erhebt, hat es den fremden Staaten ihre Anteile fortan in Goldsrank zu zahlen Die vom Publikum erhobenen Gebühren müssen deshalb mit den an das Ausland zu leistenden Auszahlungen im Einklang stehen, wenn nicht das Reich ans Kosten aller Steuerzahler zuguusten der mit dem Ausland« arbeitenden Telegrammauflieferer erhebliche Zubußen leisten soll. Es ist beabsichtigt, den in Deutschland zu erhebenden Mark-Gegen wert der in Frank festgesetzten Telegraphengebühren — das Gleiche
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