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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1921
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- 1921-03-31
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- 31.03.1921
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^ 74, 31. März 1921. Redaktioneller Teil. kommt. Und cr geht hin und schreibt ins besetzte Gebiet: »man möge sich nicht weiter bemühen, er decke seinen Bedarf anderweitig ein. Er könne nur dann weiter beziehen, wenn kein Zoll die Sendungen ver teuern würde, andernfalls müßte er darauf verzichten«. Leider ist diese traurige Sorte von Kaufleuten keine Ausnahme, aber cs wäre gerecht, wenn die Leute, die also handeln, öffentlich gebrandmarkt würden. Die rheinischen Firmen lernen jetzt ihre wahren Freunde kennen, entweder wahrhafte Deutsche, die auch in schlechten Zeiten sich zu ihren alten Geschäftsfreunden bekennen, oder Krämerseelen, die ihre deutschen Brü der im Stiche lassen, wenn sie dadurch ein paar Groschen mehr ver dienen können. Die rheinischen Firmen müßten die Namen dieser Leute bekanntgeben, und mancher von ihnen müßte den Ehrcnstuhl, auf dem er heute noch stolz in seinem Fachvercin thront, mit Schmach verlassen, La die Mehrzahl des deutschen Volkes doch noch anders denkt als er. B. S. Die »Papierzeitung« schließt dieser Zuschrift folgende Mahnung an: Der Verkehr zwischen dem links- und rechtsrheinischen Deutschland' darf keinen Augenblick stocken! Dies ist eine Lebensnotwendigkeit für das Deutsche Reich. Sollte eine Zollgrenze errichtet werden, so halten wir es für Pflicht des Deutschen Reiches, seine Bürger, die dadurch geschädigt werden, schadlos zu halten, denn die Zollgebühren sollen für die »Re paration« dienen, und diese muß von der Gesamtheit aufgebracht werden. Die deutschen Gebiete links und rechts des Rheins sind durch zahl lose Fäden miteinander verknüpft, sic bilden eine Einheit, und unsere Brüder im besetzten Gebiete müssen in ihrer harten Bedrängnis von jedem gut deutschen Bewohner des unbesetzten Gebietes mit allen Mit teln unterstützt werden. Wer auf vage Gerüchte hin bewährte wirt schaftliche Beziehungen mit der anderen Nheinseite abbrtcht, schädigt sich selbst und das ganze Vaterland. Briefpostbeförderung nach Amerika im April. — Im Monat April werden folgende Dampfer zur Postbeförderung nach Nord- und Süd amerika benutzt: 1. Dampfer »Harry Luckenbach«, »Hawaiian«, »Mongolia«, »F. I. Luckenbach«, »Minnekahda«, »Mount Clay« und »Mount Carrcl« nach New Port von Hamburg am 2., 5., 0., 15., 20., 21. und 28. April, Post schluß beim Postamt 1 in Hamburg am 1., 4., 5., 14., 19., 20. und 27. April 12.0 mittags für Einschreibbriefe und 10.0 abends für andere Sendungen. 2. Dampfer »Antigone« und »Susquehanna« nach New Dort von Bremerhaven am 11. und 30. April, Postschluß beim Postamt 1 in Bremen am 10. und 29. April 10.0 abends für Einschreibbriefe und am 11. und 30. April 3.0 vormittags für andere Sendungen, beim Post amt 1 in Hamburg am 10. und 29. April 12.0 mittags für alle Sen dungen und beim Postamt 2 in Emmerich am 9. und 28. April 12.0 mit tags für Einschreibbriefe und 5.0 nachmittags für andere Sendungen. 3. Dampfer »Olympic«, »Imperator«, »Adriatic«, »Aquitania« und »Mauretania« nach New Port von Southampton am 6., 16., 20., 23. und 30. April, Postschluß beim Postamt 2 in Emmerich am 3., 13., 17., 20. und 27. April 5.0 nachmittags für Einschreibbriefe und am 4., 14., 18., 21. und 28. April 8.30 vormittags für andere Sendungen, beim Postamt 1 in Hamburg am 3., 13., 17., 20. und 27. April 12.0 mittags für Einschreibbriefe und 10.0 abends für andere Sendungen. 4. Dampfer »Ryndam«, »Nicuw Amsterdam«, »Noordam« und »Rot terdam« nach New Jork von Rotterdam am 5., 13., 20. April und "3. Mai, Postschluß beim Postamt 2 in Emmerich am 3., 11., 18. April und 1. Mai 5.0 nachmittags für Einschreibbriefe und am 4., 12., 19. April und 2. Mat 1.0 vormittags für andere Sendungen, beim Postamt 1 in Hamburg am 2., 10., 17. und 30. April 12.0 mittags für Einschreibbriefe und 10.0 abends für andere Sendungen. 5. Dampfer »Hellig Olav«, »Oscar II« und »United States« nach New Zork von Kopenhagen am 8., 22. und 29. April, Postschluß beim Postamt 1 in Hamburg am 6., 20. und 27. April 12.0 mittags für Ein schreibbriefe und 10.0 abends fiir andere Sendungen. 6. Dampfer »Avon« und »Arlanga« nach Pernambuco, Bahia, Rio de Janeiro, Santos, Montevideo und Buenos Aires von Southampton am 15. und 29. April, Postschluß beim Postamt 2 in Emmerich am 12. und 26. April 5.0 nachmittags für Einschreibbriefe und am 13. und 27. April 8.30 vormittags für andere Sendungen, beim Postamt 1 in Hamburg am 12. und 26. April 12.0 mittags für Einschreibbriefe und 10.0 abends für andere Sendungen. 7. Dampfer »Dcmcrara« nach Rio de Janeiro usw. und Royal Mail Dampfer (Name noch nicht bekannt) nach Buenos Aires von Liver pool am 8. und 22. April, Postschluß beim Postamt 2 in Emmerich am 5. und 19. April 5.0 nachmittags für Einschreibbriefe und am 6. und 20. April 8.30 vormittags für andere Sendungen, beim Postamt 1 in Hamburg am 5. und 19. April 12.0 mittags für Einschreibbriefe und 10.0 abends fiir andere Sendungen. , 8. Dampfer »Gelria« und »Limburgia« nach Rio de Janeiro ^ usw. von Amsterdam am 6. und 27. April, Postschluß beim Postamt 2 > in Emmerich am 4. und 25. April 5.0 nachmittags für Einschreibbriefe und' am 5. und 26. April 1.0 vormittags für andere Sendungen, beim i Postamt 1 in Hamburg am 3. und 24. April 12.0 mittags fiir Ein schreibbriefe und 10.0 abends für andere Sendungen. 9. Dampfer »Ne Vittorio« nach Rio de Janeiro usw. von Genua am 21. April, Postschluß beim Postamt 9 in Frankfurt (Main) am 18. April 12.0 nachts, beim Postamt 1 in Hamburg am 17. April 12.0 nachts. Den Dampfern »Ryndam«, »Oscar II«, »United States« und »Mount Carrel« sind nur Sendungen mit Leitvermerk zuzu führen. Ferner sind zur Beförderung von Briefsendungen mitLcit - vermerk nach Südamerika zu benutzen: a) Dampfer »Kermoor« nach Rio de Janeiro und Buenos Aires von Hamburg am 4. April, Postschluß beim Postamt 1 in Hamburg am 3. April 12.0 mittags für Einschreibbriefe und 10.0 abends für andere Sendungen. b) Dampfer »Argentina« nach Rio de Janeiro, San Francisco, Rio Grande do Sul, Pclotas, Porto Alegrc, Montevideo und Buenos Aires von Hamburg am 20. April, Postschluß beim Postamt 1 in Ham burg am 19. April 12.0 mittags für Einschreibbriefe und 10.0 abends für andere Sendungen. Die neuen Gebühren im Telcgrammocrkehr. — Vom 1. April ab sind im Zusammenhänge mit der Erhöhung der Tclegraphengcbühr im innerdeutschen Verkehr auf 30 Pfg. für das Wort, mindestens 3 .// für ein Telegramm, zum Teil auch die Telegraphen-Nebengebühren erhöht worden. Danach tostet die Hinterlegung und Anwendung einer abge kürzten Telegrammanschrtft jährlich 180 Für die Eilbestellung von Telegrammen nach Orten ohne Telegraphenanstalt sind bei Vorausbe zahlung 3 zu entrichten. Neueingeführt ist eine Lagergebühr von 30 Pfg. für jedes post-, telcgraphcn- und bahnhoflagernde Telegramm. Der Absender eines Telegramms hat künftig stets seinen Namen und seine Wohnung auf der Telegrammurschrift anzugebcn. Postscheckverkchr. — Vom 1. April 1921 ab erteilen die Postscheck ämter auf Antrag eine schriftliche Bestätigung über die Höhe des beim Abschluß eines Buchungstags vorhanden gewesenen Kontoguthabens gegen eine Gebühr von 1 die der Antragsteller durch Aufkleben von Freimarken auf dem Antrag zu entrichten hat. An der Bestimmung, daß den Postscheckkunden von jeder Bewegung auf dem Konto durch einen gebührenfreien Kontoauszug Kenntnis gegeben wird, ändert sich nichts. Für die Rückforderung einer Überweisung oder eines Schecks, in dem der Name des Zahlungsempfängers angegeben ist, beträgt die Ge bühr 50 Pfg. Hat das Postscheckamt die Überweisung oder den Scheck bereits abgesandt, so treten bei brieflicher Übermittlung die Gebühr fiir den einfachen Einschreibbrief, bei telegraphischer Übermittlung die Ge bühren für das Telegramm hinzu. Für postlagernde Zahlungsanweisungen ist ein Zuschlag von 10 Pfg. zu entrichten, den der Auftraggeber vor der Einsendung des Schecks an das Postscheckamt durch Aufkleben einer Freimarke auf die Rückseite des Schecks oder auf die Zahlungsanweisung zu entrichten hat. Postpakete nach Frankreich. — Nach einer Mitteilung der Post direktion in Metz werden zahlreiche Pakete aus Deutschland von der französischen Zollbehörde beanstandet, weil die Zollinhaltserklärungen unzureichend ausgcfüllt sind oder der Paketinhalt den Einfuhrvor- schriftcn nicht entspricht. Den Absendern von Paketen nach Frankreich wird daher dringend empfohlen, sich bei den Postanstaltcn vor der Auflieferung der- Sendungen über die betreffenden Vorschriften zu unterrichten und sie genau zu beachten. Förderung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. — Fast alle grö ßeren Zahlungen an die Post — Einzahlungen auf Postanweisungen und Zahlkarten, Bezahlung von Wertzeichen, Fernsprechgebühren, Zei- tungsgcbühren, Mieten, Schließfachgebührcn usw. — können unter ge wissen Voraussetzungen bargeldlos durch Neichsbankübcrweisnn- gen, Neichsbankschecke, Postüberweisungcn, Postschecke und Platzanwei- sungcn beglichen lveröen. llberweisnngen und Schecke von Behörden und bestätigte weiße Schecke gelten ohne weiteres als Bargeld. Auch sonst werden Postanweisungen und Zählkarten abgesandt und Wert zeichen ausgehändigt, ohne daß die Gutschrift cbgewartet wird, wenn Sicherheit hinterlegt ist oder der Kunde einen bei der Bcstcllpost- anstalt schriftlich zu beantraaenben Ausweis erhalten hat. Die Aus weise berechtigen auch zur Einlösung von Nachnahmen und Postauf trägen, wenn die Postausträgc nicht sofort zurück-, weiter- oder zum Protest zu geben sind. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten. 409
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