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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1921
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- 1921-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1921
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Redaktioneller Teil. 74, 31. März Fortsetzung der Druckpapierbcwirtschastung. — Das Neichskabinett hat nach eingehender Prüfung aller in Betracht kommenden Umstände beschlossen, die Bewirtschaftung des Z e i t u n g s d r u ck p a p i e r s noch biszum 1. Iuli d. I. fortzusctzen. Maßgebend für diese Entschließung war der Umstand, daß sich die künftige Entwicklung des Druckpapicrmarktes infolge der durch die Sanktionen geschaffenen un klaren Verhältnisse nicht genau übersehen läßt. Im übrigen hat sich anch die Mehrheit der deutschen Zeitungsverleger und der Beirat der Wirtschaftsstclle für die Fortsetzung der Kontingentierung ausgesprochen. Die Einfuhr deutscher Bücher und Musikalieu im englischen Unter haus. — Bet einer der Unterhausdebatten über die Einfuhrabgabe brachte Asquith auch die Einfuhr deutscher Bücher zur Sprache. Er wies auf einen Brief einer großen Londoner Buchhändlerfirma hin, in dem es hieß: das Gesetz werde für den englischen Handel mit deut schen Büchern verhängnisvoll wirken. Und die deutschen Bücher ge hörten zu jenen unentbehrlichen Gegenständen, die man aus keinem anderen Lande haben könne. Tie oO"/,, Aufschlag würde nur der englische Buchhändler oder sein Kunde bezahlen müssen, aber nicht die Deutschen. Von deutschen Verlegern lägen vielmehr schon zwei Briefe vor, in dem einen heiße es, der Verleger wolle seine Pücher nur schicken, wenn ihm ein beträchtliches Konto zur Verfügung g stcllr würde, und in dem anderen lehnt der Verleger die Lieferung zn d.n geltenden Preisen überhaupt ab. In seiner Antwort suchte Lloyd George die Frage als nicht nennenswert hinzustellen. Die Ausfuhr Deutschlands an Büchern und Musikalien sei nur ein Bruchteil der ^e- samtausfuhr, und die Menge, die davon auf England komme, falle nicht ins Gewicht. »Aber«, so fuhr Lloyd George unter dauernder Heiterkeit des Hauses fort, »angenommen, wir kämen zu dem Schlüsse, daß wir. was immer wir auch ohne Deutschland tun könnten, ohne seine Musil nicht auskommen könnten; angenommen, wir sagen, daß wir lieber deutsche Musik haben möchten als deutsches Bargeld, und die Deutschen sagen uns: ,Wcnn ihr diese Sache nicht aufgebt, dann bekommt ihr keine deutsche Musik mehr in England!' — Tann brauchen wir doch noch nicht unbedingt die Arme hochzuheben und zu rufen ,Kamerad!' Wir können sagen: nach 8 5 des Gesetzes könnt ihr Wagner, Strauß und alle die an dern hcreinlassen. Asquith braucht sich also keine Sorgen zu machen, daß er die süßen deutschen Lieder nicht mehr hören wird.« (Voss. Ztg.1 Die Ullstein-Aktiengesellschaft hat in Leipzi g das nach der König straße und dem Noßplatz durchgehende Grundstück Johannisgasse 6 von Hofrat Kürsten erworben und wird dorthin ihre bisher in der Antonstraße befindliche Auslieferung verlegen. Gleichzeitig hat Hofrat Kürsten das daneben gelegene Grundstück Johannisgasse 8 an eine unter seiner eigenen Beteiligung neu gegründete Verlagsdruckcrci G. m. b. H. verkauft, der auch die bisher unter der Firnta Kürsten LFischer betriebene Akzidenz-Druckerei sowie der Verlag der »Leipzig e r All gemeinen Zeitung« (früher Stadt- und Dorf-Anzeiger) ungeglie dert werden sollen. Inwieweit an der Leipziger Verlagsdruckerei G. m. b. H. auch der Ullstein-Verlag beteiligt ist, scheint noch nicht festzustehen. Dürfen Lehrlinge nach Beendigung ihrer Lehrzeit entlassen wer den? — Diese Frage ist seit Bestehen der Verordnung über die Ent lassung von Arbeitern und Angestellten eine der vielumstrittensten. Der Demobilmachungskommissar bei der Kreishauptmannschaft Leipzig steht auf dem Standpunkte, daß eine Entlassung neu ausgelerntcr Lehr> linge trotz Bestehens obiger Verordnung zulässig ist, wie aus dem Be scheid hervorgeht, den er einer Leipziger Gewerkschaft erteilt hat. Dieser Bescheid lautet wie folgt: Auf Ihre Vorstellung vom 2. d. M. wird Ihnen nach eingehender Prüfung aller einschlägigen Verhältnisse mit- getcilt, daß der Unterzeichnete Demobilmachungskommissar von seinem in der Lehrlingsfrage eingenommenen Standpunkte nicht abzugehen vermag. Wenn ein Arbeitgeber seine Lehrlinge nach beendeter Lehrzeit nicht weiterbeschäftigt, sondern dafür andere Lehrlinge einstellt, so liegt zweifellos kein Fall des § 12 der Verordnung vom 12. Februar 1920 vor, da in der Zahl der Arbeitnehmer keine Verminderung eintritt. Die von einigen Seiten geäußerte Ansicht, daß auch in einem solchen Kalle die ausgelernt habenden Lehrlinge weiterbeschäftigt werden müß ten, da durch die in dem Betriebe noch gänzlich unerfahrenen neuen Lehrlinge allgemein eine Verminderung der Arbeitsleistung im Be triebe eintrctcn würde, erscheint abwegig. Die Verordnung will nur eine unnötige Verminderung der Arbeitnehmerzahl, nicht aber der Ar beitsleistung verhüten. Gegen letztere haben Betriebsleitung und Be triebsrat gemeinsam geeignete Maßnahmen zu treffen. Aber auch wenn an Stelle der aus der Lehre tretenden keine neuen Lehrlinge eingestellt werden., kann ein Fall des 8 12 Absatz 1 a. a. O. nicht als gegeben an gesehen werden. Denn cs liegt überhaupt keine Entlassung im Nechts- sinne, d. h. eine durch einseitige Erklärung deS Arbeitgebers erfolgte 41V «rnfiösiing eines Dienstverhältnisses vor. Dieses endigt eben, wie be reits früher ausgcführt, von selbst, ohne daß es einen neuen Aus spruches von irgendeiner Seite bedarf. Die Verordnung vom 12. Fe bruar 1920 will doch nur dem Vorbeugen, daß Arbeitnehmer plötzlich auf die Straße geworfen werden, da ihnen bei den namentlich für Ar beiter kurzen Kündigungsfristen wenig Zeit verbleibt, sich unter den heutigen Arbeitsverhüllnissen einen neuen Arbeitsplatz zu sichern. Dem steht auch die Verordnung über Freimachung von Arbeitsstellen vom 25. April 1920, die übrigens in allernächster Zeit aufgehoben werden soll, durch die gerade für Lehrlinge in ihren 8§ 7 und 14 gegebene Mög lichkeit nicht entgegen. Wollte die Verordnung vom 12. Februar 1920- allgemein für Lehrlinge etwas Neues schaffen, so hätte sie dies beson ders fcstsetzcn müssen, wie sie es für Lehrlinge als Kriegsteilnehmer in ihrem 8 8 Absatz 2 getan hat. Augsburger Buchhändlcr-Bestellanstalt e. G. m. b. H., Augsburg. Bilanz am 31 Dezember 1920. Aktiven. - .« H An Kassa Konto-Gutbaben „ Postscheck-Konto-Guthaben „ Kowmiisionär-Konto-Guthaben „ Debitoren-Konto Gutbaben ... „ Kreditoren-Konto-Guthaben 227! 59 4 382 - 59j07 31 108j50 I4 94I!26 3 492! 10 54 21" 52 Passiven. Per Kapital-Konto „ Bank-Kento-Guthaben „ Kn diior, n-Konto-Guthaben „ Zins Konto „ Gewinn 6 800 — 854 70 20 6N7 10 283 45 25 605>27 54 210j62 In der Generalversammlung am 28. Januar 1921 legten ihr Amt. nieder: Herr Buchhändler Otto Heilig, als 2. Vorstand, und », ^ „ Alfred Kathan, als Vorsitzender des Aufsichtsrats. Herr Buchhändler Jos. Seitz, Augsburg, I. Vorstand „ „ Fc- Schott. „ 2. „ Im Aussichtsrat wurden neu gewählt: Herr Buchhändler Ferd. Himmer, Augsburg, Vorsitzender „ „ Otto Heilig, „ stellv. Vorsitzender „ „ Alfred Kathan „ Fa. I. Windprechts Buch- und Kunstantiquariat, Augsburg, wird ab 23. August 1920 als Augsburger Buch- und Kunstantiquariat, Inh. Alb. Hämmerle, Augsburg als Genosse weitergesührt. Die gesetzliche Revision nach Statut § 18 soll durch den Landwirt schaftlichen Revisions-Verband des Bayrischen Bauernvereins, Regens burg, erfolgen. Augsburg, den 16. März 1921. Der Vorstand Jos. Seitz. Otto Heilig. Verbrecherische Anschläge auf deutsche Tageszeitungen. Die jüngsten kommunistischen Gewalttaten haben sich auch ans mehrere Zei- tnngsbetriebe erstreckt. Das Geschäftshaus des »Hettstedter Tageblat tes« in H e t t st e d t wurde mit Dynamit in die Luft gesprengt. Das halbe Vordergebäude mit dem Laden wurde völlig zerstört. Die Ma schinen und die Setzerei blieben unbeschädigt. In H a l l e a. d. S. wur den in den Maschinensaal der »Saale-Zeitung« zwei Handgranaten ge morsen, wodurch die Notationsmaschincn und das Maucrwerk schwer beschädigt wurden. Das Maschinenpersonal konnte flüchten. Auch in den Maschinensaal der »Halleschen Zeitung« wurden zwei Handgrana ten geworfen. Hierdurch wurden nicht nur die Maschinen zerstört, son dern auch zwei Maschinenmeister verletzt, leider einer lebensgefährlich. In der Druckerei der »Dresdner Volkszcitung« (Organ der unab hängigen Sozialdemokraten) in Dresden wurden die Motoren- und Schaltanlagen der Notationsmaschine zerstört. Außerdem wu.den die Treibriemen der Schnellpressen zerschnitten und mitgenommen. Die Freigabe der deutschen Vermögen unter 50 000 Lire in Italien. — Wie kürzlich in der Tagespresse mitgeteilt wurde, hatten verschiedene italienische Präfekturen die deutschen Neichsangehörigen öffentlich anfgefordcrt, etwaige Anträge auf Freigabe ihres in Italien befindlichen Eigentums im Werte von weniger als 50 000 Lire biszum 3 1. M ärz d. I. unter Beobachtung der vorgcschriebe- nen Förmlichkeiten bei ihnen zu stellen. — Wie jetzt gemeldet wird, ist dieser T e r m i n vom 31. März aufgehoben worden, und die Ein reichung der Freigabeanträge ist nicht mehr an eine Frist geknüpft
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