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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1921
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- 1921-04-20
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- 20.04.1921
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Redaktioneller Teil. 91. 2V. April 1921. Zufolge dieser Vorschrift kann der Hoffnung Ausdruck ver liehen werden, daß Industrie und Handet innerhalb des erwähn ten Zellraums von mancher lästigen Bevormundung vesrett wer- den, sofern es gelingt, die gesetzgeberischen Fakwren des Reiches genügend dahin zu beeinflussen, das Gejeygevungspiogramin nicht lediglich zugunsten der Arbeitnehmer zu geslalren. sondern auch die Arbeitgeber zu hören und ihren berechtigten Wünschen Rechnung zu tragen. Der Vorstand wird es zu seinen vor nehmsten Aufgaben rechnen, zu den Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen, und wird erforderlichenfalls seine Mitglieder hierzu hören. Bei dieser gutachtlichen Tätigkeit wird, wie bisher, Gewicht daraus zu legen sein, die Verbindung mit den zen tralen Verbänden des Handels und der Indu strie aufrecht zu erhalten. Die Geschäftsleiiung stand im ver flossenen Berichtsjahre in ständigem Austausche mit den Zen tralverbänden der Reichsmetropole, vor allem mit der Vereini gung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Der Anschluß an letztere, der besonders wertvoll durch den Bezug der Mitteilun gen dieses Verbandes erschien, konnte leider nicht vollzogen werden, da die Geldmittel unseres Verbandes zur Bestreitung des von der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände er hobenen hohen Mngliedsdeitrags nicht ausreichen. Der Vorstand bedauert dies um so mehr, als nur durch machtvollen Zusammen schluß aller Arbeitgeber ein Gegengewicht gegen die starken Or ganisationen der Arbeitnehmer gebildet werden kann. Der Beitritt zu der von der Vereinigung Deutscher Arbeit geberverbände ins Leben gerufenen Gesellschaft »Deutscher Streik schutz- wurde abgelehnt, da die für den Fall eines Streiks zu er wartenden Unterstützungen in keinem Verhältnis zu den dem einzelnen Mitglieds erwachsenden Kosten gestanden haben würden. Auch mit einer großen Anzahl örtlich erArbeitgeber- verbände und sonstiger Fachvertretungen wurde schriftlicher Austausch über die verschiedenen Materien volks wirtschaftlicher oder juristischer Art gepflogen. Erwähnt sei vor allem die Frage der Beschäftigung von Kurzarbei tern sowie der Einfluß des durch den Friedens- Vertrag erzwungenen Kohlenabkommens auf die Entlassung von Arbeitern oder aus die Stillegung von Betrieben. Wiederholt gelangten an den Verband Ersuchen um Mit- teilungen statistischen Materials, das wir, soweit Unterlagen vor handen waren oder durch Umfragen bei den Mitgliedern beschafft werden konnten, nach Möglichkeit beantworteten. Die erteilten Rechlsauskünfte erstreckten sich auf das gesamte Rechtsgebiet. Besonders zahlreich waren die Anfragen über die durch das Einkommensteuergesetz eingeführten Steuerabzüge vom Arbeitslohn. Verschiedentlich wandten sich lokale Verbände, die beim Ab schluß allgemeiner Kleinhandelstarife buchhändlerische Interessen mit zu vertreten hatten, an uns um Auskunft. Bei deren Er teilung wurde empfohlen, der Sondergestaltung des Buchhandels dadurch Rechnung zu tragen, daß dem Buchhandel wenigstens bet der Gehaltsregelung eine besondere Behandlung in den Tarifen cingeröumt würde. Den Hauptteil der Verbandstätigkeit bildete der Verkehr mit den Ortsgruppen. Die vielfach vertretene Auffas sung, daß die tarifliche Regelung der Arbeitsverträge infolge unserer mehr und mehr geschwäch'en Wirtschaftslage bald eine abgetane Sache sein werde, wird jedenfalls durch die Erfahrun gen des zurückliegenden Geschäftsjahres nicht bestätigt. In allen Ortsgruppen, namentlich in Berlin, Leipzig, München und Stutt gart sind die Verhandlungen während des ganzen Jahres nicht abgerissen; ein jeweiliger, meist nach hartem Kampfe über die Schlichtungsbehörden erzielter Friede bedeutete immer nur eine Kampfpause auf kurze Zeit. Aus dieser Lage heraus erklärt sich auch die Tatsache, daß es trotz der in buchhändlerischen Kreisen bestehenden Abneigung zum Anschluß an den Arbeitgeberverband möglich war, neue Ortsgruppen zu gründen. In Dresden sowohl als auch inPlauen hatten sich die Verhältnisse derart gestaltet, daß nur die Gründung besonderer buchhändlerischcr Tarifgemcinschaften die Arbeitgeber des Buch« 5«2 Handels vor der Unterstellung unter den für allgemeinverbindlich erklärten Kleinhanderslaris und damit vor Zahlung beträchtlich erhöh.er Gehäüer bewahrte. Es war die Beobachtung zu machen, daß immer wieder von Arbei.geberseüe, namentlich in den kleineren Städten, die außerordentliche Wichtigkeit der Verbindlich erklärung der Tarifverträge und die sich daraus er gebenden rechtlichen Folgen für den einzelnen Arbeitgeber über sehen werden, sodatz, wenn die Angestellten auf Grund der Vor- rndnuiig vom 23. Dezember 1918 die Gleichstellung mit den übri gen Angestellten des Klein- oder Großhandels und eiwa gar noch Nachzahlung für die Vergangenheit fordern, es zumeist beim An rufen des Arbeitgeberverbandes zu spät ist. Es sei daher an dieser Stelle, wie dies schon in den ADB-Mitteilungcn geschehen ist, nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die einzige Möglichkeit, die Unterstellung umer allgemeine Tarife und damit unter Umständen eine die Kräfte des Buchhandels weit überstei gende Mehrbelastung zu vermeiden, im Zusammenschluß zu besonderen fachlichen Tarisgemeinsch asten liegt, die in der Lage sind, selbständig mit ihren Angestellten zu verhandeln, und die gegen die Anwendung allgemeiner Han delstarife auf den Buchhandel Einspruch beim Reichsarbeitsmini- sterium einlegen können. Ein solcher Zusammenschluß wird sich am leichtesten durch Gründung als Ortsgruppe des Arbeitgeberverbandes vollziehen, der seinerseits stets bereit ist, die Grllndungsarbeilen, die in ein fachster Weise ohne großen Kostenaufwand erfolgen können, zu übernehmen. Eine weitere Ortsgruppe ist in Magdeburg entstanden, die sich bereits in dankenswertester Weise an der gemeinsamen Verbandstäligkeit beteiligt hat. Die Verhandlungen zur Gründung der Landesgruppe Rhein land-Westfalen haben zu einem Zusammenschluß der dem rhei nisch-westfälischen Kreisverein angeschlossenen Ortsvereine des Börsenvereins als Verband der Rheinisch-Westfä- lischenOrtsgruppendesArbeitgederverbandeS der Deutschen Buchhändler geführt. Die Organi sation dieses Verbandes ist derart gedacht, daß er nicht Organ des Arbeitgeberverbandes sein, sondern lediglich als solcher eine gemeinsame Geschäftsstelle mit dem Kreisverein haben soll, die von dessen Syndikus mit verwaltet wird, während die einzelnen Ortsgruppen unmittelbar dem Reichsverbande unterstehen. Auf dieser Grundlage ist bereits die Ortsgruppe Bonn in Tä tigkeit getreten und hat einen Sondertarif abgeschlossen, während die Bildung der übrigen Ortsgruppen noch aussieht. Der Verband zählt nunmehr insgesamt zehn Orts« und eine Landesgruppe, nämlich Berlin, Leipzig, Stuttgart, Dresden, Magdeburg, Breslau, Münster, Plauen, Kiel,Bonn und Bayern. Die Gesamtmitgliederzahl beträgt einschließlich der dem Verbände abgeschlossenen Einzelmitglieder, von denen im Laufe des Jahres verschiedene ausschieden, ungefähr 1400. Ge naue Angaben waren, trotz wiederholter Aufforderung, von eini gen Ortsgruppen immer noch nicht zu erlangen. Ein großer Teil der von den Ortsgruppen abgeschlossenen S o n d e r t a r i f e ist für allgemeinverbindlich erklärt worden, so« daß diese in den einzelnen Orten auch die den Ortsgruppen nicht angeschlossenen Buchhandelsfirmen umfassen. Bei den Tarifverhandlungcn, namentlich in den kleineren Orten, kam seitens der Arbeitgeber wiederholt zum Ausdruck, daß sie die Forderungen der Angestellten durchaus zu würdigen wüßten, daß aber andererseits die Leistungsfähigkeit der Betriebe bis zur Grenze des Möglichen belastet sei. Im Einzelfall geltend gemachten überspannten Forderungen wurde sogar die Möglichkeit eines Preisabbaues aus Grund der amtlich festgestelllcn Teuerungszahlen entgegengehaltcn. Zu einem solchen ist es allerdings weder im Buchhandel noch in anderen Zweigen von Handel und Industrie gekommen; im Gegenteil führte die unbestreitbare wirtschaftliche Notlage der Angestellten- und Arbeiterkreise nach den letzten Nachrichten bei den Ortsgruppen Berlin und Leipzig zur Gewährung neuer Teue rungszulagen.
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