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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1921
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 92, 2l. April 1921. Redaktioneller Teil. <bzw. Versandbuchhandlungen), 79 Verleger; ausgenommen wur den davon 77. Es schweben davon 7, die übrigen wurden ab gelehnt. Bei ihrer Erledigung hat uns der Geschäftsführer der Be stellanstalt, Herr Rudolf Möhring, wertvolle Dienste ge leistet. Ihm, sowie dem Vorstand der Korporation, der uns diese Hilfe auch für die Folge zugesagt hat, sei hiermit unser Dank ausgesprochen. Auch für die Arbeiten des Schatzmeisters haben wir die Unterstützung durch das Personal der Bestellanstalt er- beten und erhalten. Ohne dies Entgegenkommen würden die Vorstandsgeschäsie bald eine besondere Schreibhilfe erforderlich machen, die ohne eine wesentliche Erhöhung der Mitgliederbei träge nicht zu beschaffen wäre. Der Unlerstützungsverein benötigt zur Erfüllung seiner Aufgaben erheblich verstärkter Mittel. Wir richten daher an unsere Mitglieder die Bitte, ihre laufenden Beiträge zu erhöhen oder durch eine einmalige größere Zuwendung die Not unserer bedürftigen Kollegen zu lindern. Der Mitglieder st and unserer Vereinigung betrug im vorigen Jahre 509. Es wurden neu ausgenommen 114, es schieden aus 37, 6 verloren wir durch den Tod, sodatz wir jetzt L69 Mitglieder zählen. Am 23. Januar 1921 starb nach kurzem, schwerem Leiden unser hochverehrter 1. Vorsitzender, Herr vr. FelixPickardt. Er gehörte unserem Vorstand seit dem Jahre 1916 an; nach dem Ausscheiden des Herrn Wilhelm Koebner 1918 wurde er zum 1. Vorsitzenden gewählt. In schwerer Zeit an die Spitze un serer Vereinigung berufen, hat er sich mit großer Tatkraft und Liebe den an ihn herantretenden Aufgaben gewidmet. Seine Tätigkeit beschränkte sich aber nicht nur auf Erledigung der uns vom Börsenverein in immer wachsendem Maße überwiesenen Arbeiten, sondern er war bestrebt, dem buchhändlerischen Ver einsleben in Berlin neue Bahnen zu weisen. So harrte eine ganze Reihe großzügiger Pläne der Verwirklichung, als er uns für immer entrissen wurde. Seine Verdienste wurden an seinem Sarge durch Herrn Paul Nitschmann mit herzlichen Worten treuen Gedenkens gewürdigt. Herr Max Spielmeher, der dem Verstorbenen im Leben nahestand, widmete ihm einen Nachruf im Börsenblatt. Wir haben in Herrn vr. Pickardt einen Mann verloren, der in einer Zeit der Gegensätze durch sein stets aus gleichend wirkendes Auftreten schwer zu ersetzen sein wird. Von unsern Mitgliedern starben ferner die Herren: Erich Troemel, Leonor Krakau, vr. Martin Hanne mann, Albert Aber, Robert Schulze. Ihr Andenken wird von uns stets in Ehren gehalten werden. Der Vorstand setzt sich zurzeit zusammen aus den Herren: Georg Eggers, Vorsitzender, Ernst Schmersahl, 1. Schriftführer, Hermann Albers, 2. Schriftführer, Friedrich Feddersen, Schatzmeister, Paul Nitschmann, Vertreter des Berliner Sortimenter- Vereins. Für den verstorbenen Herrn vr. Pickardt wurde Herr Hermann Klemm in den Vorstand zugewählt (Z 8, Ab satz 5). Da Herr Feddersen mit Rücksicht auf geschäftliche Überlastung erklärte, sein Amt mit Schluß des Geschäftsjahres niederlegen zu müssen, hat Herr Max Spielmeyer bereits an den letzten Vorstandssitzungen teilgenommen. Postvertrieb von Zeitungen und Zeitschriften. Das Neichspostministerium veröffentlicht im Post-Nachrichtcnblatt Nr. 30 vom 16. April die Vorschriften über den P o st v e r t r i e b von Zeitungen undZeitschriften, dievon den Beziehern bet S o r t i m e n t s b u ch h a n d l u n g e n bestellt werden. Wir bringen die Bestimmungen nachstehend zur Kenntnis: Zeitungen und Zeitschriften, die von den Beziehern bei Sorti- mcntSbuchhandlungen bestellt werden, können vom 1. Juni an ver suchsweise, sofern die Sortimenter es wünschen, durch die Post be zogen und den Beziehern unmittelbar zngestellt werden. Hierbei ist, wie folgt, zu verfahren: Die Sortimenter bestellen die Stücke bei den Verlegern, indem sie ihnen die Zahl der Stücke, die Vezugdauer und die in Betracht kom menden Absatz-Postanstaltcn, dagegen nicht die Namen der Bezieher Mitteilen. Als Grundsatz gilt, daß auch die Postanstalten die Name» dieser Bezieher den Verlegern gegenüber geheimzuhalten haben. Die Verleger melden die Stücke in gewöhnlicher Weise für die laut Zei tungspreisliste zugelasscnen Bezugszeiten bei ihrer Verlags-Postanftalt an und bezeichnen die Anmeldeverzeichnisse und Liefcrschreiben deut lich mit dem durch Stempel oder handschriftlich in roter Farbe anzu- briugcnden Vermerk »Sortimenterstücke«. In den Liefcrschreiben ha ben sie die Spalten 2 und 3 durch folgende, u. U. durch Druck herzu stellende Angaben auszufüllen: »Bezieher wird (werden) mitgetcilt durch Sortimentsbuchhanö- lung N . . . in L . ..; unbestellbare Stücke sind dieser Buchhand lung zur Verfügung zu stellen!« Die Verlags-Postanstalten erheben von den Verlegern die gesetz liche Zeitungsgebühr. Für jedes in dieser Weise angemeldete Stück, ohne Rücksicht auf die Lauge der Bezugszeit, habczj die Verleger außer dem die Kosten für die besonderen Buchungen, Vermerke usw. mit 60 Pfg. zu erstatten. Die vereinnahmten Kostenbeiträge sind in einer besonderen Nachweisung zusammenzustellen, deren Schlußsumme in die Zeitungsgebührenrechnung zu übernehmen ist. Daß die Kostenbeiträge vereinnahmt worden sind, haben die Verlags-Postanstaltcn auf den Lieferschreiben zu bescheinigen. Im weiteren richtet sich die Behand lung dieser Anmeldungen bei den Verlags-Postanstalten nach den Vor schriften für gewöhnliche Verlagsstücke. Daueranmcldungen für Sor timenterstücke sind nicht zulässig. Die Absatz-Postanstalten erfahren die Namen der Bezieher von den Sortimentern, die ihnen hierüber besondere Verzeichnisse entweder unmittelbar übergeben oder gebührenpflichtig zuseuden. In den Verzeichnissen haben die Sortimenter zu vermerken, daß unbestellbare Stücke nicht den Verlags-Postanstalten, sondern den Sor timentern zur Verfügung zu stellen sind. Eine Zurückziehung unbe stellbarer Stücke ist möglichst zu vermeiden, sie können an die Sorti menter ausgehändigt werden oder, wenn diese in dem Bcstcllbezirk einer anderen Postanstalt wohnen, gegen Entrichtung der tlberwei- sungsgebühr an sie weiterüberwicsen werden. Der hieraus entstehende Schriftwechsel ist gebührenpflichtig. Anträgen der Sortimenter auf Aus händigung oder Weiterüberweisung solcher Stücke an dritte Personen ist nicht zu entsprechen. Dagegen ist bei Aufenthaltsänderungen der Bezieher die Weiterüberweisung der Stücke an eine andere Postanstalt auf Antrag der Bezieher oder der Sortimenter gegen Entrichtung der ltberweisungsgebühr gestattet. Hat in diesen Fällen der Bezieher die Überweisung beantragt, so ist die gebührenfreie besondere Benachrich tigung über den Wohnungswechsel nicht der Verlags-Postanftalt, son dern dem Sortimenter zu übermitteln. Geht der Antrag von dem Sor timenter aus, so ist neben dem Uberweisungsantrag an die Verlags- Postanstalt ein besonderes Benachrichtigungsschreiben überhaupt nicht erforderlich. Die Absatz-Postanstalten haben sorgfältig darauf zu achten, daß Bezieherverzeichnisse von den Sortimentern nur zu solchen Liefer schreiben entgegcngenommcn werden, auf denen die Vereinnahmung der von den Sortimentern zu erhebenden Kostenbeiträge von der Verlags- Postanstalt bescheinigt ist. Die Lieferschreibeu sind mit den zugehöri gen Bezieherverzeichnissen zu vereinigen. In den Zeitungs-Absatz büchern, Merkbüchern der Besteller usw. sind die Sortimenterstücke durch ein »S« mit Blaustift besonders zu kennzeichnen. Fehlmeldungen von Sortimenterstücken sind an die Verlags-Postanftalt zu richten, überzählig eiugegangene Stücke an diese zurückzuseuden. ttrinkmsn's HIpIisdetlsctie vsn koeken, js.SNUKSLl'len, sä vorder in d^n Zoekkandel vo«r- komende ^rtilrelen, die in det jsar 1920 in ket Xoninkrijk der ^ederlanden uitZeZeven ok kerdrukt rijn, dsnevens aanvnl- Iin§6n over voorakZaande jaren. Voorts een Idjst der overZe§ane bonds-^rtilrelen alsmede een WetenselmppeliM Register, 75. daarganA. beiden 1921, ^V. 8iMokk's IlitA.-dlij. post 8«. (I.VI, 360 8.) Netto kl. 5.90. Der »Hinrichs« des holländischen Buchhandels liegt nun auch im 75. Jahrgauge in seinem schlichten grauen Kleide vor. In seinem Äußeren, sowie seiner bewährten bibliographischen Genauigkeit ist, ab gesehen von einer geringen Verschlechterung der Papiergualität, keine Veränderung eingetreten. Die in der »Internationalen Statistik des geistigen Schaffens im Jahre 1919« festgestellte Regelmäßigkeit der holländischen Verlagstätigkeit (siehe Bbl. Nr. 59, S. 302) ist auch beim äußerlichen Vergleich des neuen Verzeichnisses mit dem vom vorher gehenden Jahre auffällig, denn weist der »Brinkman« von 1919 eine Seitenzahl von 336 Seiten auf, so umfaßt der neueste 360 Seiten, also nur 24 Seiten mehr. Dieses Mehr von 24 Seiten kommt jedoch aus- schließlich auf Rechnung des Verzeichnisses der Werke, die den Ver leger gewechselt haben, das 25 Seiten im 75. Jahrgange gegen nur 6 im vorhergehenden Jahre umfaßt. 573
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