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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.04.1921
- Strukturtyp
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- 1921-04-23
- Erscheinungsdatum
- 23.04.1921
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. 94, 23. April 1921. erheben will, müßte man für die Ausübung des Verfahrens der Marga- rine- nnd Zuckerherstcllung, deS Bessemerstahls, der Glühlampen, Pa- tentbohrcr, Fingcrhüte und ähnlicher Gebrauchsgegenstände 10"/« vom Verkanfsprcis verlangen. Es würde also auch ans diesen Gebieten eine mächtige Verteuerung bevorstehen, wenn nicht die Konsumcnten- kreise sich einmal energisch gegen derartige Pläne aussprechen. Iros. Kunstvcrstcigcruttgcn in Leipzig. — Die durch C. G. Boerner iu Leipzig Ende des Monats zur Versteige rung kommenden Kunstsammlungen: die Kupferstich-Sammlung Paul David sohn, Gruncwald, III. Teil, mit dem umfäng lichen Rembrandt-Werk; die Handzcichnnngs-Sammlung H. W. Campe und die Dürer- und Beha m - Sammlung sind noch am Sonnabend, dem 23. April, von 10 bis 4 Uhr und am Sonntag, dem 24. April, von 10—1 Uhr im Ltmbnrgcrhans, Neumarkt 35, II. Stock, zur Besichtigung ausgestellt. — Tie Sammlung Rudolf Busch- Mainz, I. und II. Teil, Kupferstiche alter Meister und mittelalterliche Miniaturen und Manuskripte, ist bis Dienstag, den 26. April, im Ge schäftslokal von b. G. Boerner, Universitätsstraße 26 I. für die Be sichtigung bereitgcstcllt. Prcisaufgabe. — Die S ch l e i e r m a ch e r - S t i f t u n g hat für 1921 folgende Prcisanfgabe für die in Berlin Theologie Studie renden ausgeschrieben: »Verhält sich die Anthroposophie Ru dolf Steiners neutral zur Religion, besonders zur christlichen Religion, oder ist sie selbst eine neue Religion? Wenn letzteres, aus welchen Quellen ist diese neue Religion geflossen?« Bearbeitungen sind mit einem Lebenslause des Verfassers und Zeugnissen über seine Studien bis 31. Dezember 1921 an den Geheimen Obcrkonsistorialrat Or. Kapler in Charlottenbnrg, Jcbensstraße 3, einzureichen. Das Kuratorium beschließt im Februar 1922 über die Zuerteilung des Prei ses von 900 Mark. PersonalimchriHten. Gestorben: am 18. April Herr Hofbuchhändler Hugo Faber alt, Mitin haber von Constantin Wild, Hofbuchhandlung in Baden-Baden. Der Verstorbene ist schon bald nach Errichtung der Wildschcn Buch handlung dem Gründer, Constantin Wild, als treuer Helfer zur Seite getreten, als das Geschäft infolge der Aufhebung der Spielbanken in Baden-Baden nicht recht voran wollte und schwierige Zeiten durchzu- ruachen hatte. Das besserte sich aber bald, und als Hugo Faber im Jahre 1905 Nachfolger seines bisherigen Chefs wurde, konute er ein blühendes Geschäft übernehmen, dessen Ruf durch den großen inter nationalen Kundenkreis weit über die Grenzen Deutschlands gedrungen war. Faber hat im Verein mit seinem 1911 eingetretenen Sohn, Herrn Hugo Faber jung, die Handlung weiterentwickelt und trotz der schweren Kriegszeiten hochgehalten. Am kirchlichen Leben Baden-Badens hat der Verstorbene regen Anteil genommen und mehrere Jahre das Amt eines Kirchcngcmcinderats bekleidet, außerdem war er ein treues und tä tiges Mitglied der Freimaurerloge »Badenia zum Fortschritt«. ^ Sprechsaal. Verteilung des Valutagewinns zwischen Sortiment und Verlag. Auf unsere Einsendung, abgeörnckt in Nr. 88 des Börsenblattes vom 16. April 1921, und die Entgegnung der Firma Bangert stellen wir folgendes fest: Die Anregung zu einer öffentlichen Aussprache über die Teilung des Valntagcwinnes zwischen Verlag und Sortiment übersandten wir der Redaktion des Börsenblattes am 19. März 1921. Da bis zum 8. April eine Veröffentlichung nicht erfolgte, erinner ten wir hieran und erhielten hierauf die Entgegnung, daß der Abdruck erst erfolgen werde, nachdem Herr Bangert sich dazu geäußert hätte (die hierfür vorgesehene Frist von 8 Tagen war bereits weit über schritten); Herr Bangert wollte dies aber erst nach der bevorste henden Sitzung der V a l u t a k o m m i s s i o n. deren Mit glied er war, tun. Obgleich wir sofort, und zwar am 11. April, hiergegen schärfste Verwahrung einlegten und ans schnellste Veröffentlichung drangen, wurde unsere Einsendung doch erst nach der genannten Sitzung und nach Veröffentlichung der neuen Verkaufsordnung der Anslandlieferungen abgcdruckt. Unsere Ausführungen sollten gerade bezwecken, den Vertretern des Verlages in der Valutakommission die Augen darüber zu öffnen, wie leicht die Bestimmungen über die Valutaabgabe au den Verleger durch den § 10b der Verkaufsordnung zu umgehen sind, ja. wie durch diesen Paragraphen der Verlag fast völlig vom Nalutagewlnn abgcschnitten wird. Die Verkanfsordnung ist aber nicht geschaffen worden, wie Herr Bangert ganz richtig sagt, um einer Einzclgruppe Übergewinne zu verschaffen, sondern zum Schutze berechtigter Interessen deS deutschen Buchgewerbes und seiner Gesamtheit. Durch die neue Verkaufsordnung sind die von uns gerügten Mängel nicht abgestellt, und das wäre wohl geschehen, wenn die Redaktion des Börsenblattes unsere Einsendung vom 19. März fristgemäß abgedruckt hätte. Wir erheben hiermit den Vorwurf gegen die Redaktion des Bör senblattes, durch die Verzögerung des Abdruckes unserer Einsendung, trotz schriftlicher und telegraphischer Proteste, die verlegerisck>cn Inter essen geschädigt zu haben. Berlin. Otto Elsner Verlagsgesellschaft m. b. H. Zu diesen Ausführungen haben wir folgendes zu bemerken: Nach welchen Grundsätzen die Schriftleitung die in Frage stehende Sprechsaalcinscndung behandelt hat und derartige Einsendungen über haupt zu behandeln pflegt, haben wir dem Verlag Elsner brieflich ans- einanderznsetzen versucht. Daß der Verlag Elsner danach nicht zu über zeugen war, daß die Schriftleitung stets streng objektiv zu bleiben be müht ist und niemals jemanden zum Schaden anderer bevorzugt hat, bedauern wir; wir können uns dadurch aber nicht davon abhalten lassen, auch künftig nach bestem Wissen und Gewissen unsere Pflicht zu tun. Zur Sache ist folgendes zu betonen: Der Verlag Elsner irrt, wenn er annimmt, der Valutaordnnngs-Ausschuß wäre, weil jene Einsendung nicht eher zum Abdruck gelangte, nicht in der Lage gewesen, die Lager frage in einer dem Verlag vorteilhaften Weise zu regeln. Der Aus schuß hat auch ohnedies die Frage des 6-Monate-Lagers wiederholt ein gehendst erörtert und die Interessen deS Verlags, auch in dem vom Verlag Elsner behandelten Punkt, so gut geschützt, als es ihm möglich war. Da also dem Ausschuß alle Gefahren des Lager-Problems be reits längst bekannt waren nnd nicht erst durch die Einsendung Elsners lekannt gemacht zu werden brauchten, ist der Schluß hinfällig, die Schriftleitung hätte »durch Verzögerung des Abdrucks die verlegerischeu Interessen geschädigt«. Einen Beweis dafür, daß überhaupt die Schriftleitung absichtlich und bewußt mit diesem Ziel die Veröffent lichung verzögert habe, dürfte der Verlag Elsner schwerlich zu er bringen imstande seim^ Die Sch r i f t l e i t u n g. Richtig rechnen! und Valuta Ordnung und Auslandpreise! Zu der Zuschrift des Herrn D. N. Sauerländer, Frankfurt a. M. rmd des Herrn Bäschlin, Bern, im Börsenblatt Nr. 40 (Sprechsaal). Ich kann nicht finden, daß Herr Sauerländer drei Rechenfehler bewiesen hat (Nichtig rechnen!). Meine Zuschrift war zu einem Zeitpunkt ausgestellt, wo noch der 220prozentige Valutaaufschlag und der lOprozentige Sortimenter-Zu schlag bestand. Eine Nachprüfung von Zahlenrechnnngen erfolgt jedenfalls gewöhn lich unter Anwendung der grundlegenden Vergleichszahlen, aber beide Herren haben dies außer acht gelassen. Inzwischen sind ja einige Änderungen eingetreten —und vor allem wird seitdem 1. Februar d. I. e i n Sortimenter-. T e u e r u n g s z u s ch l a g nicht mehr berechnet! Des weiteren hat in Verfolg meiner Veröffentlichungen der Schwei zerische Buchhändler-Verein seine Preisfestsetzung des Werkes »Hütte« Auslandpreis 240.— Mark (nach Vorschrift des Schweizerischen Buch händler-Vereins umrechenbar zu 48.— Fr.) nun auf einmal — auf 26.40 Fr. herabgesetzt. Die Preise iu die richtigen Verhältnisse zu bringen, war der Zweck meiner Veröffentlichungen; und dieses ist erreicht! Zum Schluß eine kurze interessante Gegenüberstellung: Herr N. D. Sauerlänöer schreibt: »Nichtig gerechnet stellt sich die Rechnung folgendermaßen: DaS Buch, das früher in Deutschland 20 Mark kostete, kostete z. B. in der Schweiz 25 Franken«. Herr G. A. Bäschlin schreibt: »Das Buch, das früher einen Jnlandpreis von 20 Mark hatte, wurde vor dem Kriege in der Schweiz zu 26.70 Franken verkauft.« Wer rechnet nun richtig? Berlin, den 19. Februar 1921. Georg Ern st. » Die obigen Ausführungen waren bisher lediglich wegen des mehr fach erwähnten Beschlusses des Valuta-Ausschusses von der Aufnahme zurückgcstellt. Anm. d. Red. b96
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