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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1921
- Strukturtyp
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- 1921-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1921
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- Deutsch
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88, 28. April 1921. Redaktioneller Teil. meinden wirksam anzugehen, wenn gerade beim Schulbuch, dessen Preis leichter Nachprüfbarkeit unterliegt, nicht nur der Laden preis, sondern auch ein besonderer Zuschlag als berechtigt nach gewiesen werden soll. Im Kommissionsgeschäft ist eine gewisse Bestän digkeit, sogar ein vorläufig allerdings sehr geringer Abbau der Gebühren eingetreten. Der vom Börsenverein eingesetzte »Ausschuß für Verkchrsresormen» ist noch nicht in Tätigkeit ge treten; die großzügigen Pläne, die aus eine völlige Umgestal tung des Leipziger Verkehrs auf genossenschaftlicher Grundlage abzielten, find gelegentlich der außerordentlichen Hauptversamm lung des Verbandes in Marburg nochmals erörtert, aber als unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht durchführbar be funden worden. Eine sehr dankenswerte Reform erfährt hin gegen bereits von Ostermesse t921 an die Abrechnung am Kan tatemontag. Sicherlich werden alle Beteiligten die damit ver bundene wesentliche Ersparnis an Zeit und Arbeit freudig be grüßen, wenn damit auch der Verzicht auf eine Einrichtung verknüpft ist, die den Kantatetagen von altersher ein beson deres Gepräge gab, ja auf die letzten Endes die Gründung un seres Börsenvereins zurückzuführen ist. Der Zudrang zum Buchhandel hat auch im letzten Jahre nur wenig nachgelassen. Die Einführung einer Prüfungs gebühr zugunsten der auskunftgebenden Vereine, die in der Abgeordnetenversammlung des vorigen Jahres beschlossen wurde, ist ohne besondere Schwierigkeiten erfolgt, wenn sie auch gegen über de» Aufnahmesuchenden nicht so abschreckend gewirkt hat, wie erhofft wurde. Das abgelaufene Geschäftsjahr stand in erster Linie unter dem Zeichen des Kampfes um die Notstandsord nung, denn die Interessengegensätze zwischen dem Verlag - oder wenigstens einem einflußreichen Teile des Verlags — und dem Sortiment in dieser schon im Vorjahre heiß umstrittenen Frage haben beiderseits zu Maßnahmen geführt, die anders denn als Kampfmaßnahmen kaum mehr zu bezeichnen sind. Der Ver laus der vorjährigen Hauptversammlung des Börsenvereins ließ der Hoffnung Raum, daß sich die Gruppe der der Notstandsord nung vom Januar 1820 und dem 207°igen Tsuerungszuschlag. den sie gebracht hatte, widerstrebenden Verleger mit den Tat sachen absinden und den Zuschlag auch selbst bei direkten Liefe rungen erheben werde, wenn erst einmal das Rcichswirtschafts- ministerium die Berechtigung der Zuschlagserhöhung anerkannt haben würde. Diese Hoffnung erwies sich als trügerisch. Nach dem die Reichsbehörde ihr Einverständnis mit dem 207-igen Zuschläge erklärt halte, war die bekannte Verlegergruppe zwar geneigt, den Zuschlag ebenfalls zu erheben, sie knüpfte daran aber die Bedingung, daß unverzüglich in eine Erwägung darüber eingetreten werde, welche Abänderung der Notstandsordnung durch die inzwischen nach und nach mehr in die Erscheinung tre tende Erhöhung der Bllcherpreise notwendig geworden sei. In der Besprechung, die der Vorstand des Börsenvereins mit den Vorständen des Verbandes, des Verlcgervereins und der Gilde am 16. Juli 1920 über diese Frage abhielt, zeigte es sich, daß die Vertretung des Sortiments und auch der Verband zu weit gehenden Zugeständnissen bereit waren, daß sie aber der kate gorischen Forderung des Vorstands des Verlegervereins auf einen Abbau bis auf 10 v. H., teilweise auf völligen Verzicht auf die Zuschläge, ebensowenig zustimmcn konnten wie der Vor stand des Börsenvereins. Die Drohung, die der Vorstand des Verlegervereins seiner Forderung anfügie, er werde seine Mit glieder auffordern, von August ab nur noch auf Grund der von ihm ausgestellten »Richtlinien» zu verkaufen, und er werde eine entsprechende Erklärung auf allen geeigneten Wegen an die Öffentlichkeit bringen, wurde leider in die Tat umgesetzt und zumal durch diese letztere Maßnahme eine Schärfe und Bitter keit in die weiteren Verhandlungen getragen, die diese unendlich erschwert haben. Die »Flucht in die Öffentlichkeit- war bisher im Buchhandel nicht üblich, ihre letzten Wirkungen sind nie vor- auszusehen, und in der Tat hat auch die Erörterung dieses buch- händlerischen Familienzwistes in der Presse dem Buchhandel in seiner Gesamtheit beim Publikum nur Schaden und Minderung seines Ansehens gebracht. Die Notstandsordnung in der Fassung vom 20. Juli 1920 fand nicht die Zustimmung des Vorstands des Verlegervereins, der sich insbesondere dagegen wanlue, daß der Abbau der Zuschläge von der Gewährung eines bestimmten Rä- battsatzes abhängig gemacht werden solle. Gegen die Forderung des Verlegervereins wieder legten der Vorstand der Gilde, Mit gliederversammlungen und Vorstandsbeschlllsse der einzelnen Ver- !eine, aber auch die Gruppe der Hamburger Verleger scharfen ! Protest ein — kurz, es entwickelte sich ein bedauerlicher Kamps j widerstreitender Meinungen innerhalb des Börsenvereins, der dahin führen mutzte, daß die Vereinsdisziplin, während der letzten Jahre durch den Druck der wirtschaftlichen Schwierigkeiten ohnehin gelockert, völlig vernichtet wurde. Der Verbandsvor stand, der über die Verhandlungen in Leipzig den Vereinen An fang August berichtet hatte, wandte sich deshalb in lebhafter Be sorgnis um die Erhaltung des Börsenvereins am 14. August mit einem Appell an die deutschen Verleger, der in der Bitte gipfelte, sich durch Unterzeichnung einer Erklärung mit der Not- standsordnung trotz ihrer unbestreitbaren Mängel wenigstens solange einverstanden zu erklären, bis etwas Besseres an ihre Stelle getreten sei. Mehr als 150 Mitglieder des Deutschen Ver legervereins gaben ihre Zustimmung, und der Verbandsvorstand sah es als seine Pflicht an, zur Lösung des Konflikts dadurch beizutragen, datz er die Besprechung über den »Abbau der Not standsordnung» als ersten und wichtigsten Punkt auf die Tages ordnung der Herbstversammlung in Marburg setzte. In der Marburger Versammlung am II. September, zu der der Vorstand des Deutschen Verlegervereins nicht erschienen war, gelangten dann nach langen und schwierigen Verhandlungen mit 61 gegen 29 Stimmen die Siegismundschen »Richtlinien» zur Annahme, die den weiteren Verhandlungen zugrunde gelegt wur den. Der Vorstand der Deutschen Buchhändlergilde sprach sich in Marburg sowohl gegen den Fortbestand der Rotstandsord- nung vom 20. Juli, die das Sortiment inzwischen als schädlich und undurchführbar erkannt habe, als auch gegen die Richt linien aus; er forderte im wesentlichen eine Rückkehr zur Not standsordnung vom Januar. Die Siegismundschen Richtlinien, die einen schon vor der Marburger Tagung von Herrn Richard Quelle ausgesprochenen Gedanken mit gewissen Modifikationen zur Grundlage hatten, brachten als wesentliche Neuerung die Zerlegung der Zuschläge des Sortiments in zwei Teile, in einen »Teuerungszuschlag» in Höhe von 10 vom Hundert, zu dessen Erhebung auch der Verlag bei direkter Lieferung verpflichtet sein, und in eine »Besorgungsgebühr«, deren Höhe von den anerkann ten Kreis- und Ortsvereinen selbständig festgesetzt werden sollte. Zur Erhebung der Bcsorgungsgebühr, die dem Sortiment bis zur Höhe von abermals 10 v. H. geschützt werden könne, sollt« aber der Verlag nicht gezwungen sein. Um diese letztere Aus nahme, den sogenannten »Giftzahn«, entbrannte in der Folge zeit der Kampf. Auch heute noch ist der Verbaudsvorstand der Meinung, daß eine solche Regelung der schwierigen Frage der Zuschläge, solange sic überhaupt beibehalten werden sollen, den Interessen des Sortiments noch am meisten entspricht; gibt sie doch den Kreis- und Ortsllereinen die Freiheit, ihre Zuschläge den jeweiligen Veränderungen der wirtschaftlichen Lage anzu passen. Von vornherein war aber klar, daß der Verlag, und insbesondere der bisher schon widerstrebende. Teil des Verlags, dem Sortiment diese Freiheit nur dann gewähren konnte, wenn sie nicht schließlich zu einer Bindung für ihn selbst führte, deren letzte Konsequenz die sein mutzte, daß der tatsächliche Verkaufs preis des Buches schließlich vom Sortiment bestimmt wurde. In unmittelbarem Anschluß an die Marburger Tagung wur den in Leipzig die Verhandlungen mit dem Verlag ausgenommen, die zu der Fassung der Notstandsorduung führten, die unterm 5. Oktober 1920 vom Vorstand des Börsenvereins beschlossen wurde, nachdem dieser vorher noch den vergeblichen Versuch gemacht hatte, auch mit dem Gildevorstand eine Einigung herbei zuführen. In einer Besprechung, die der Vorstand des Bör senvereins wegen der Durchführung dieser neuen Ordnung mit den Vorständen der Kreis- und Ortsvereine am 6. Oktober ob hielt, wurde der Verbandsvorstand beauftragt, eine Aktion durch- zuführen, die daraus abzielte, die Verleger dazu zu bewegen, auf dem Wege der freiwilligen Verlegererklärung die Verpflich- «23
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