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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1921
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- 1921-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1921
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Redaktioneller Teil. X- W, 28. April 1921. tung einzugehen, bei direkten Lieferungen neben dem obligato rischen Zuschlag von 1ü v. H. auch eine Besorgungsgcbühr in der geschützten Höhe von weiteren 10 v. H. zu erheben. Der VerbandLvorstand kam diesem Aufträge mit seinem Rundschreiben vom 15. Oktober unverzüglich nach. Leider wurde der Erfolg seines Vorgehens von vornherein dadurch in Frage gestellt, daß der Verlegecvereinsvorstand, von dem man eine Unterstützung und Befürwortung bestimmt erwartet hatte, eine im ganzen mehr ablehnende als zustimmende Erklärung dem Anschreiben des Verbandsvorstandes beifügte. Die gleichzeitig einsetzende scharfe Aktion des Gildevorstands gegen die Anerkennung und Einfüh rung der Notstandsordnung vom 6. Oktober, die einerseits in einer Klage des Herrn Niischmann gegen den Vorstand des Börsenvereins, andererseits in der Aufforderung an die Kreis- und Ortsvereine gipfelte, der Notstandsordnung die Gefolgschaft zu versagen und sich künftig nur noch an die alte Notstandsord nung vom Januar 1920 zu halten, mußte das Vorgehen des Verbandsvorstands in noch stärkerer Weise lähmen, und so kam es, daß sich zwar eine sehr große Anzahl Verleger den Dar legungen unseres Rundschreibens nicht verschloß und die er betene Erklärung abgab, daß aber di« erwünschte und erforder liche Einheitlichkeit nicht erzielt werden konnte. Der Ver- bandsvorstand hat es lebhaft bedauert, daß ihm ein Teil der angeschlossencn Vereine die Gefolgschaft versagen zu müssen glaubte; von den 2l deutschen Vereinen (die drei ausländischen kamen ihrer besonderen Verhältnisse wegen dabei weniger in Betracht) schlossen sich 8 dem Protest der Gilde an, während 13, wenn auch zum Teil mit Einschränkungen, auf den Boden der Nolstandsordnung vom ö. Oktober traten. Der Vorstand war nahe daran, die Konsequenzen aus dieser zwiespältigen Stellung nahme seiner Mitglieder zu ziehen, und hätte dies auch getan, wenn er nicht hätte befürchten müssen, die Verwirrung dadurch nur noch zu vergrößern, ohne der Sache selbst zu nützen. Während der Gildevocstand nun begann, auf die Einbe rufung einer außerordentlichen Hauptversammlung des Börsen vereins hinzuwirken, der die schwierige Aufgabe der Lösung dieses Konflikts zusallcn sollte, kamen gleichzeitig Verhandlungen in Gang, die bereits in Marburg innerhalb der Kreise des wis senschaftlichen Sortiments angebahnt worden waren und die daraus abzicltcn, wenigstens für die wissenschaftliche Literatur so bald als irgend möglich zum festen Ladenpreise zurückzukehren und für den Verzicht auf den Sortiments-Zuschlag vom Verlage «ine Verbesserung der Lieferungsbedingungen einzutauschen. Überhaupt mehrten sich auch aus dem Lager des Sortiments die Stimmen, die für die baldige Wiederherstellung des festen La denpreises eintraten, zumal da der Vorstand des Börsenvereins sich außerstande erklären mußte, der Nolstandsordnung den gleichen Schutz angedeihen lassen zu können wie früher dem Ladenpreise. Die Rechtsgrundlage der Notstandsordnung ist da durch, daß ihr bald die eine, bald die andere Gruppe des Buch handels, manchmal aber auch beide gleichzeitig die Anerkennung versagten, immer zweifelhafter geworden. Diese Erkenntnis, die wachsende Konkurrenz der direkten, von der Besorgungsgebühr freien Lieferung des Verlags, die Bestrebungen der akademischen Kreise nach einer weitestgehenden Auslegung und Anwendung des Z 26 der Verlagsrechts, die dem Buchhandel drohende Schädi gung durch einen Ausbau der Bücherämter der Studentenschaften u. a. m. ließen in den Kreisen des Universitätssortiments die Nei gung aufkommen, sich mit dem wissenschaftlichen Verlage direkt zu verständigen. Es ist unbestreitbar, daß hier ein Weg beschrit ten wurde, auf dem der ganze Buchhandel so rasch als möglich zu folgen durch die ganze Entwicklung geradezu gezwungen ist. Hätte sich der Verlag in seiner Gesamtheit dazu entschließen können, dem Sortiment schon vor Monaten ein einigermaßen ausreichendes Äquivalent sür den Wegfall der Notstandsordnung zu bieten, so wären die Schwierigkeiten dieser letzten Zeit ge wiß vermieden worden. Ihre Beseitigung wird aber auch heute noch dadurch erschwert, daß die Vertretung des Verlags nicht geneigt ist, einer allgemeinen Regelung durch Vereinbarung von Organisation zu Organisation zuzustimmcn, ja daß von ihr auch der Grundsatz einer Regelung zwischen mehr oder weniger geschlossenen Gruppen des Verlags und des Sortiments noch K21 nicht vorbehaltlos anerkannt wird, sondern daß sie im wesent lichen auch heule noch die volle Freiheit einer Vereinbarung von Firma zu Firma fordert — eine so völlige Umgestaltung ge- genüber dem bisherigen Zustande, der aus einer Regelung der Beziehungen durch Börscnvereins-Beschlüsse beruhte, daß in einer Zeit schwankender, ja krisenhafter Verhältnisse das Sorti ment schwere Bedenken tragen mutz, ihr ohne genügende Siche rungen zuzustimmen I Darin jedenfalls stimmt man im Buch handel heute überein, daß der feste Ladenpreis baldigst wieder- hcrgestellt und daß jedes Mittel ernstlich geprüft werden muß, das zu diesem Ziele zu führen verspricht. Die Besorgnis aber, daß eine einseitige Regelung nur für den wissenschaftlichen Buchhandel das allgemeine Provinzial sortiment, das ja auf den Absatz wissenschaftlicher Literatur ebenfalls in nicht geringem Maße angewiesen ist, schwer schädigen könnte, vcranlaßte Ihren Vorsitzenden dazu, in einem Artikel im Bbl. Nr. 16 vom 20. Januar 1921 die Forderung aufzustellen, daß auch dem übrigen, als Büchervertreiber und nicht nur als Bücherbesorger für den Verlag in seiner Gesamtheit in Betracht kommenden Sortiment wenigstens Lieferungsbedingungen zu- geslauden werden müßten, die es ihm, wenn auch unter Opfern, ermöglichen, künftig gleichfalls ohne Zuschlag zu verkaufen und somit konkurrenzfähig zu bleiben. Der Vorschlag der Ausstel lung einer Stammliste des regulären Sortiments fand den Bei fall des Sortiments und seiner Vertretung, während der Verlag sich zunächst ablehnend verhielt, im Verlaufe der weiteren Ver handlungen jedoch immer mehr erkennen mußte, daß es nur auf diesem Wege möglich sein werde, zu geordneten Verhältnissen zurllckzukehren. Wie zu erwarten war, konnte der gewaltige Apparat einer außerordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins, die am 13. Februar d. I. stattfand, eine abschließende Regelung dieser so außerordentlich komplizierten Materie nicht schassen. Immer hin wurde durch die Verhandlungen, insbesondere auch durch die außerordentliche Hauptversammlung unseres Verbandes am Tage vorher und durch die sich daran anschließende, unter Lei tung des Verbandsvorsitzenden stattfindende Besprechung der Vorstände der Spitzenvereine, der Boden für eine weitere, ver- trauensvolle Zusammenarbeit bereitet. Nachdem die Kreis- und Ortsvereine sich damit einverstanden erklärt hatten, daß die Not- standsordnung vom 6. Oktober zunächst bis Kantate 1921 als ver bindlich anerkannt werde, wenn der Verlag auf die ihm darin eingeräumtc Ausnahmestellung verzichte, und nachdem wenigstens den dringendsten Wünschen des wissenschaftlichen Buchhandeis dadurch Rechnung getragen war, daß akademische Lehrbücher, so- fern sie allgemein mit 33s^ v. H. Rabatt geliefert werden, vom Sortimcntszuschlag befreit wurden, konnte der Kompromiß antrag Steffen zu einer fast einmütigen Aunahme gelangen, und der Weg zu weiteren Verhandlungen war frei. Es ist aber auch der zur weiteren Beratung dieser Ange legenheit eingesetzten Kommission bisher nicht gelungen, eine allseitig befriedigende Lösung des Problems zu finden. Der Grundsatz, die Notstandsordnung, soweit es irgend möglich ist, durch Vereinbarungen von Gruppe zu Gruppe zu ersetzen und auf diese Weise die Sortimentszuschläge in Wegfall zu bringen, wurde anerkannt. Die Vertretung des Sortiments glaubte aber, solange diese Vereinbarungen nicht feste Gestalt angenommen haben, auf die Beibehaltung der Notstandsordnung nicht ver zichten zu können. Es wird nun Sache der Kantate-Hauptver sammlung sein, darüber zu entscheiden, wie in dieser Angelegen heit weiter Verfahren werden soll. Angesichts der Tatsache, daß die Notstandsordnung ohnehin durch die bereits abgeschlossenen oder demnächst abzuschließenden Sondervereinbarungen praktisch zum größten Teile außer Kraft gesetzt werden wird, daß aber vor allem auch ihre rechtliche Grundlage dadurch noch mehr als bisher durchlöchert und erschüttert werden muß, kann sie nach Ansicht des Verbandsvorstands kaum noch als eine allgemein verbindliche Ordnung des Börsenvereins aufrechterhalten wer den. Nur ihre baldige völlige Beseitigung und die Rückkehr zum festen Ladenpreise unter Wahrung der Existenzgrundlagen des Sortiments kann dem Buchhandel wieder zu Ruhe und Ord nung verhelfen. Der Verbandsvorstand spricht die feste Hofs-
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