Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1921
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1921-05-30
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1921
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19210530
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192105304
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19210530
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1921
- Monat1921-05
- Tag1921-05-30
- Monat1921-05
- Jahr1921
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. X- 123, 30. Mai 1921. grtssenen Aufsatz über die Bewertung bei Geschäftsverkäusen (Börsenblatt 1912, Nr. 86 und 87) einer neuen, den heutigen Ver hältnissen entsprechenden Bearbeitung zu unterziehen. Aber wenn meine damalige Zusage noch keine eigentliche Erfüllung gesunden hat, so liegt dies neben Zeitmangel vor allem an der Unmöglich keit, für die heutigen Verhältnisse wirklich durchführ bare Bewcrtungsnormcn geben zu können. Je mehr in einem Betriebe alte Bestände, sogenannte »Goldmarkwerte« vorhanden sind, je weniger stellt der bilanzmäßige Reingewinn einen wirklichen Betriebsgewinn dar. Der bilanzmäßige Rein gewinn ist vielmehr eine Mischung aus übermäßiger Konjunktur, Valutagewinn (Umwandlung von Goldmarkwerten in Papier- mark) und vielleicht auch aus eigentlichem Reingewinn, wahr scheinlich aber wirtschaftlichem Verluste. Namentlich dem wis senschaftlichen Verleger ergeht es ähnlich wie dem Juden in Hebels Schatzkästlein (»Schlechter Gewinn«), der einen lauten Schrei tat, das Geld nahm und sagte: »Au weih, ich hab's ge wonnen«. Denn es ist in der Tat ein recht eigenartiger »Gewinn«, wenn ein Verleger für ein Buch statt früher 10 ,4k jetzt zwar 30—40 .4k erzielt, wenn die Herstellung der neuen Auflage aber nunmehr 50—60 .kkkostet und zu einem diesem Herstellungspreise entsprechenden Ladenpreise nicht verkäuflich ist. Auch bei Teilhaberfragen muß daran festgehalten werden, daß eine einigermaßen objektive Bewertung heute unmöglich ist, daß vielmehr diese ganze Frage aus das Gebiet der Spekulation gedrängt ist. Tie nachstehenden Ausführungen haben daher mehr theoretischen als gegenwärtig praktischen Wert. Wer sein Geschäft verkauft, will für die Aufgabe seiner bis herigen Einnahmen einen möglichst hohen Betrag erzielen, der ihm meist ermöglichen soll, seinen Lebensabend in Ruhe und tun lichster Behaglichkeit zu beschließen. Auch wenn die Person des Käufers dem Verkäufer nicht gleichgültig ist, so tritt diese Frage doch immer weit hinter die Frage des Kaufpreises zurück. Ganz anders liegen die Dinge bei der Ausnahme eines Teil habers; sie bedeutet nicht ein Aufgeben der bisherigen Ge winne, sondern nur ihre Teilung mit einem anderen; dieses Teilenmllssen ist gewiß eine unangenehme Beigabe, ein Nachteil, dem aber andere Vorteile gegenllbcrstehen, oder wenigstens ge genüberstehen sollten, wenn die Teilhaberschaft überhaupt einen Sinn haben soll. Der Schwerpunkt einer Teilhaberschaft liegt nicht wie bei einem Verkauf in dem Kaufpreis oder Übernahme preis, sondern in der Person des neuen Mannes und in den Vor teilen, die man aus einer Verbindung mit ihm erhofft. Es können daher Wohl Fälle eintreten, in denen man von den sonst üblichen Bewertungsnormen abgehen kann, ohne daß man hierdurch seine eigenen Interessen schädigte. Als Vorkriegsbeispiel nehme ich an, daß ein Verleger eine Zeitschrift mit einem bilanzmäßigen Reingewinn von durch schnittlich jährlich 15 000 ^k verlegt, daß er einen Teilhaber sucht, da seine eigenen Mittel für die Zeitschrift zu knapp sind. Um sich für die zukünftige Teilung des Reingewinns im vorhinein schadlos zu halten, hat er den Übernahmewert der Zeitschrift auf 60 000 festgesetzt; er verhandelt mit zwei Interessenten. A. ist ein Mensch, der irgendwo vor allem ein Unterkommen sucht, dessen geschäftliche Tüchtigkeit daher nicht sehr weit her ist; A. würde daher auch bereit sein, den Übernahmewert von 60 000^k anzuerkennen und die Hälfte davon, also 30 000 .kk, an den Ver leger bei seinem Eintritt in den Verlag bar auszuzahlen. B. ist ein äußerst tüchtiger, anerkannter Fachmann, der große Erfolge aufweisen kann; auch er erstrebt eine Selbständigkeit, aber da er überall sein gutes Auskommen findet, so lehnt er eine Bewertung von 60 000 ^ glatt ab und will über 40 000 ^k nicht hinaus- gehen. Bei einem Verkauf würde der Verleger selbstverständlich mit A. abschließen, bei einer Teilhaberschaft aber sicherlich mit B. Man muß sich einmal folgendes klar machen: A. versteht ja nicht sehr viel; durch seinen Eintritt wird ei» Angestellter mit 3000 ^ Jahresgehalt überflüssig werden, der Gewinn wird um diese 3000 .41 und vielleicht noch etwas mehr, bestenfalls aber auf 20 000 steigen. Unter der Annahme, daß der Gewinn zu gleichen Teilen geteilt wird, erhält der bisherige Alleinbesitzer statt bisher 15 000 ,4k jährlich nur noch lO OOO,4(, 742 hat dafür seine Zeitschrift mit 60 000 ^k einbringen dürfen, bzw. ist ihm die Hälfte mit 30 000 bar abgefunden worden. Bei einer Teilhaberschaft mit B. würde der Gewinn aber auf mindestens 30 000 .4k jährlich gebracht werden, der bisherige Alleininhaber würde somit in seinen bisherigen Bezügen keine Verkürzung erleiden, und damit dürste der Nachteil des niedrige ren übernahmewerles allein schon ausgeglichen sein. Dazu kommt, daß, wenn B. Teilhaber wird, die Zeitschrift durch ihren inneren Ausbau bei einer späteren Auslösung des Teilhaberver hältnisses einen viel höheren Auseinandersetzungswert haben wird, als wenn A. Teilhaber geworden wäre, und dieser Vor teil kommt dem bisherigen Alleinbesitzer ebenfalls zugute, gleich gültig, ob er allein die Zeitschrift zukünftig weiterfllhrt, oder ob er ausgczahlt wird. Der besseren Deutlichkeit wegen stelle ich beide Fälle rechne risch dar; das Ganze ist selbstverständlich eine etwas ideale, theo- retische Rechnung, ganz so kraß werden die Dinge nicht liegen, bzw. wird sich ihr Verlauf nicht im voraus berechnen lassen. Wird der Übernahmewert nicht, wie angenommen, zur Hälfte bar ausgezahlt, sondern wird er als Aktivum übernommen, allmäh. lich durch Abschreibungen getilgt, wird die Gewinnverteilung unter Anrechnung von eigener Arbeitskraft, Verzinsung der Kapitalkonten anders geregelt, wird der Auseinandersetzung?- wert nur nach der eigentlichen Unternehmerrente berechnet usw. usw., so ändern sich selbstverständlich die Zahlen im einzelnen, ohne daß aber das Schlußergebnis in seiner grundsätzlichen Be deutung verändert würde. Um die Beispiele möglichst einfach zu gestalten, nehme ich an, daß der bisherige Alleinbesitzer die Hälfte des Übernahmewerles bar von seinem Teilhaber aus bezahlt erhält, daß der übernahmewert nicht in den Büchern er- scheint, daß die Teilhaberschaft zehn Jahre dauert, daß der Aus- einandersctznngswert in beiden Fällen mit dem Vierfachen des ge- samten jährlichen Reingewinns angenommen wird und daß der frühere Alleinbesitzer bei der Auseinandersetzung mit der Hälste des Auseinandersetzungswertes ausgezahlt wird. Fall A.: Übernahmewert 60 000 ^k, Barauszahlung daher 30 000 ,4k 10 Jahre lang 20 000 ^k Gewinn, halber Anteil somit 100 000 -kk Auseinandersetzungswert 4X20 000 ^k, Aus zahlung daher 40 000 ^k Summe 170 000 .4k Fall B.: übernahmewert nur 40 000 -Ä, Barauszahlung daher nur 20 000 ^k 10 Jahre lang 30 000 Gewinn, halber Anteil somit 150 000 .1k Auseinandersetzungswert 4X30 000 .4k, Aus zahlung daher 60 000 .4k Summe 230 000 ^k Im Falle B. schneidet der Verleger wegen der größeren Tüchtigkeit seines Teilhabers trotz des auf zwei Drittel er mäßigten übernahmewertes um 60 000 ^k besser ab als im Falle A. Selbst wenn er bei B. seine Zeitschrift ohne Entschädi. gung hätte einbringen müssen, und wenn der Auseinander- setzungswect nur mit dem zweifachen statt vierfachen Reingewinn angenommen worden wäre, selbst dann wäre die Teilhaberschaft noch um 10 000 .kk vorteilhafter als eine Verbindung mit A. gewesen. Tie Beispiele sind gewiß etwas recht ideal gewählt, aber auch bet strengerer Rechnung würde sich als Tatsache ergeben, daß die Gewinnung einer tüchtigen Persönlichkeit wichtiger als die Er zielung eines hohen übernahmewertes ist, und daß es besser ist, wenn innerhalb gewisser Grenzen der Übernahmewert unter dem sonst angemessenen Verkaufswert liegt, als daß eine geeignete Persönlichkeit dem Unternehmen entgeht. Ganz allgemein sei bemerkt, daß für beide Teile die Mög lichkeit besteht, sich für einen zu niedrigen oder zu hohen Übcr- nahmewert schadlos zu halten durch eine besonders fein ausze- baute Gewinnverteilung, durch Vorrechte auf besondere Zuwen-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder