Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.05.1921
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- 1921-05-31
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- 31.05.1921
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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schaft für den Einzelhandel zu ändern. Ferner wurde durch Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in die Labung die Mitwirkung der Versicherten bei der Ncntenfestsetzung beschlossen. Als Tagungsort für die nächste Genossenschaftsvcrsammlung wurde Breslau gewählt. Außerhalb der Tagung hielt der Syndikus der Handelskammer zu Berlin, Herr 1)r. Weisbart, einen Vortrag über »Der Wiederaufbau der Rechtssicherheit in Handel und Gewerbe«. Nach den vorzüglichen Ausführungen des Redners wurde von den Anwesenden folgende Ent schließung einstimmig angenommen: Die außerordentlichen Anforde rungen, die der Wiederaufbau unsrer Wirtschaft und die Leistungen für unsre früheren Feinde an die deutsche Volkswirtschaft und an die Unternehmungslust und Tatkraft der Gewerbetreibenden stellen, kön nen nur erfüllt werden, wenn die durch die Kriegs- und Ilbergangs- gcsetzgebuug verkümmerten Rechte des Einzelnen gegenüber der Ver waltung wicderhergestcllt und die Beschränkungen, mit denen diese Ge setzgebung die Gewerbebetriebe gebunden hat, wieder auf ein erträg liches Maß herabgesetzt werden. Dazu gehört Beseitigung der dikta torischen Befugnisse, «die auf Grund des Gesetzes vom 4. August 1914 einzelnen Behörden verblieben sind. Dazu gehört weiter Beseitigung der im Krieg eingcfiihrten Konzessionspflichtcn, gesetzliche Festlegung der Voraussetzungen fiir Beschlagnahmen und Enteignungen; Ein schränkung der Verwaltungsbefugnisse und Strafbestimmungen hin sichtlich der Einziehungen und Vcrsallerklärungen; Einführung eines allgemeinen Verwaltungsrechtsschutzes bei Verletzung von Rechten durch die Verwaltung, grundlegende Abänderung der Wucherverord nung und Beseitigung der Wuchergerichtsverovdnung. Einfuhrbewilligung für Fünfkilo-Pakete nach dem besetzten Gebiet. — Nach neuerer Auskunft des unter der Kontrolle der Nheinland- kommissiou stehenden Ein- und Ausfuhramtes in Bad Ems ist es nicht notwendig, daß die Einfuhrbewilligungen für Pakete über fünf Kilo gramm, die nach dem besetzten Gebiet gerichtet sind, schon bei der Auf lieferung den Sendungen beigefügt werden. Das Ein- und Ausfuhr amt hält es sogar, um dem Verlust dieser wichtigen Papiere vorzu beugen, fiir besser, wenn sie durch die Empfänger beschafft und erst bei der Verzollung vorgelegt werden. Die Postanstalten erhalten entsprechende Anweisung. Tarifvertrag. — Zwischen dem Arbeitgeber-Verband der Deutschen Buchhändler, Lanöesgruppe Bayern, und dem Gewerkschaftsbund der Angestellten, dem Zentralverband der Angestellten, dem Gewerkschafts bund kaufmännischer Angestelltcnverbände und dem Angestclltenverband des Buchhandels wurde am 12. Mai 1921 im Sozialministerium fol gende Vereinbarung getroffen: Der allgemeine Tarifvertrag vom 19. November 1920 gilt mit allen Bestimmungen weiter und kann erstmals für 1. Oktober 1921 ge kündigt werden. Als Wirtschaftsbeihilfe für die Zeit vom 1. März bis 1. Oktober 1921 wird gewährt und auf einmal spätestens bis 1. Juni 1921 aus gezahlt: Für jugendliche Angestellte bis zum 19. Lebensjahre 150.— vom 20. bis vollendeten 23. Lebensjahre 200.— vom 24. Lebensjahre ab > 300.— verheiratete Angestellte 400.— verheiratete Angestellte mit 1 Kind ^ 450.— verheiratete Angestellte mit 2 und mehr Kindern ^ 500.— Als Kinder werden solche bis zum vollendeten 14. Lebensjahre an gesehen. Für Alter, Familienstand und Kinderzahl ist der Stand vom 1. März 1921 maßgebend. Die Beihilfe gilt nur für solche, die vor dem 28. Februar 1921 bei der betreffenden Firma in Stellung waren. Seit 1. März 1921 oder später bereits gewährte übcrtarifliche Lei stungen können angerechnet werden. Diese Sätze gelten nur für Ortsklasse I. Für die anderen Orts klassen greift der tarifliche Abschlag Platz. Witwen und Witwer mit selbständigem Haushalt und Kindern werden den Verheirateten gleichgestellt. Ein Bilderatlas römisch-germanischer Forschung. — Der Südwest deutsche Verband für Altertumsforschung hielt in Gießen bei zahl reicher Beteiligung aus deutschen Fachkreisen seinen diesjährigen Ver bandstag ab. Es wurde die Herausgabe eines durch das Archäologische Institut in Frankfurt a. M. vorbereiteten Bilderatlasses der römisch germanischen Forschung beschlossen. Weiterhin ist die Veröffentlichung eines Denkmalwerks geplant, das die gesamten monumentalen Doku mente der germanisch-römischen Beziehungen umfassen soll. PersoniilnlliyrWell. Jubiläum. — Die 25. Wiederkehr des Tages, an dem er sich selb ständig gemacht hat, begeht am 1. Juni Herr JosefSalaöin Firma I. L. Kober in Pra g. Am 30. Mai 1896 erwarben Wilhelm Nessel und Josef Salae von der Witwe des Gründers die seit 1861 bestehende Verlags- und Sor timentsbuchhandlung I. L. Kober und führten sie gemeinsam bis zum Tode Nessels, an dessen Stelle seine Gattin, Frau Berta Nessel, trat. Seit deren Ausscheiden leitet der Herr Jubilar die Firma allein, die nur noch als Sortiment geführt wird und als Spezialitäten Technologie und Naturwissenschaften betreibt. ° öprechsaal Jur AuslanLsvcrkaufsordnung. Man schreibt uns: Nach Einführung der Meldepflicht durch die Bekanntmachung des Neichsbcvollmächtigten der Außenhandelsnebenstelle vom 15. Dezember 1920 wurde von einigen Exportfirmen, die Nichtmitglieder des Bör senvereins waren, die Abführung des aus den Auslandsgeschäften er zielten Mehrgewinns an den Verleger verweigert und diese Weigerung damit begründet, daß die Verkaufsordnung fiir Auslaudlicferungeu lediglich Vereinsrecht sei und Firmen, die dem Börscnverein nicht ange hörten, nicht binde. Dem gegenüber wurde vom Börsenverein geltend gemacht, die von ihm erlassene Verk'aufsorönung für Auslandlicfcruu- gen sei deshalb für alle Buchhandelsfirmen, und zwar auch fiir Nicht buchhändler maßgebend, weil sie auf reichsgesctzlicheu Vorschriften be ruhe; sie diene lediglich der Durchführung des durch Neichsgesetz vor- geschriebeuen Ausfuhrverbotes, als dessen Hauptzweck die Zuführung der aus den Valutaausgleichen erzielten Einnahmen an die Produ zenten anzuseheu sei. Da in Verfolg dieser Auffassung auch zu prüfen war. inwieweit die Außenhandelsnebenstelle berechtigt ist, widerstreitende Firmen mit den ihr vom Staat übertragenen Machtmitteln zur Einhaltung der Vorschriften zu zwingen, wurde der Neichskommissar für Aus, und Einfuhrbewilligungen um Stellungnahme gebeten. Der von ihm er lassene Bescheid lautet folgendermaßen: »Die Außenhandels- stclleu sind berechtigt, die Ausfuhrbewilligungen von Bedingungen ab hängig zu machen. Solche Bedingungen sind bei sehr zahlreichen Außenhaudelsstellen die Einverständniserklärungen der Produzenten mit der Ausfuhr (Lieferwcrksbescheinigung). Wenn Valutagewinne gemacht werden, so wird dieses Einverständnis regelmäßig nur erteilt, wenn der Produzent entsprechenden Anteil am Ausfuhrmehrerlös erhält. Solcher in vielen Wirtschaftsgebieten in Übung befindlichen Regelung entspricht es nur, wenn ein Produzentenverband, hier der Börsenverciu der Deutschen Buchhändler, ein für allemal erklärt, daß er das Ein verständnis mit der Ausfuhr nur gebe bei Abführung von 50 Prozent des Valutagewinncs an den Verleger. . Indem die Außenhandelsnebenstelle dies praktisch sichert, handelt sie nur im Nahmen ihrer Befugnis.« Diese Ausführungen beziehen sich noch auf die durch die Verkaufs ordnung vom 13. Dezember 1920 getroffene Regelung. Sie gelten sinn gemäß auch für die neue Fassung vom 12. April 1921. Demgemäß können Buchhandelsfirmen, auch soweit sie Nichtmitglieder des Börscn- vereins sind, durch die Außenhandelsnebenstelle gesperrt werden, falls sie sich weigern, den in der Verkaufsordnung vom 12. April 1921 er lassenen Vorschriften nachzukommen. Iugendring. Welcher von den Herren Kollegen kann mir seine Erfahrungen, die er mit dem Jiu gendring gemacht hat, Mitteilen? Bunzlau, Markt 19. G. Kreuschm er's Buchhandlung Inh.: A. Schulze. Französisches Sortiment. (Vgl. Bbl. Nr. 108,111 u. 118.) Betreffs der Frage im Bbl. Nr. 108, welche Firma prompt fran zösisches Sortiment liefert, erlauben wir uns hiermit darauf aufmerk sam zu machen, daß wir ein großes Lager von französischen Büchern unterhalten und Bestellungen in den meisten Fällen sofort von Amster dam ans erledigen können. Wegen der sehr schnellen Postverbindung mit Amsterdam ist ein Bezug von dort jetzt zu empfehlen. Ev. Nicht vorrätiges könnten wir innerhalb einiger Tage von Paris aus verschaffen. A msterda m. MeulenhoffL Co. Für die Redaktion verantw. z. Zt.: Hauptschristleiter vr. Gerhard M e n z. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlerhauS. — Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhändlerhauSs.
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