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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.06.1921
- Strukturtyp
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- 1921-06-13
- Erscheinungsdatum
- 13.06.1921
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- Deutsch
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135, 13. Juni 1821. Redaktioneller Teil. Unser diesbezügl. Rundschreiben wurde an alle Mitglieder mit Briefpost versandt. Wünsche um Stimmenvertrctung er bitten wir an den I. Schriftführer. Stuttgart, 3. Juni 1921. Der Vorstand. I. A. :vr. W. Kohlhammer, CurtA. Hosemann, I. Vorsitzender. I. Schriftführer. Zur „Kulturabgabe". Vom 3. Januar 1921 datiert die Denkschrift, in der Herr Hosrat vr. Friedrich Rösch in Berlin seinen Plan einer »Kulturabgabe« zusammengefatzt hat. Am 16. Februar wurde der Plan zum erstenmal in dem Unterausschuß des »Reichswirtschaftsrats« verhandelt. Am 2. März teilte ihn Herr vr. Rösch im Auszuge in den »Münchener Neuesten Nachrichten« mit. Der Buch-, Musik- und Kunsthandel, auf dessen gesetzlich zu erzwingender, unentgeltlicher Mitwirkung der Plan der bücherverteuernden Sondersteuer aufgebaut ist, wurde nicht um seine Meinung gefragt. Erst am 11. April teilte Herr vr. Rösch dem Börscnverein der Deutschen Buchhändler mit, der Unterausschuß des Reichswirtschaftsrats habe in seiner Sitzung vom 5. April beschlossen, »zunächst über einen Teil der technischen Vorfragen, die sich auf die Kalkulation der Herstel lung und des Vertriebs von Werken im Buch-, Musik« und Kunst handel beziehen, Sachverständige zu den weiteren Beratungen hin zuzuziehen«. Der Börsenverein wurde um die Entsendung seines Ersten Vorstehers, des Herrn Hofrat vr. ArthurMeiner, so wie um die eines Vertreters des Sortimentsbuchhandels gebeten. Der Börsenverein schlug am 28. April als Vertreter des Sorti ments Herrn Paul Nitschmann in Berlin vor und fügte hinzu: »Wir erlauben uns, darauf aufmerksam zu machen, daß sich die Vertreter des Buchhandels nicht nur für .einen Teil der technischen Vorfragen' als zuständig betrachten, sondern in dem ganzen Fragenkomplex maßgebliches Gehör beanspruchen; auch bedauern wir, zu erfahren, daß bereits mehrere Sitzun gen und eine Ordnung des Materials stattgefunden haben, ohne daß bisher Vertreter des Buchhandels zu Worte gekommen sind«. Der »Deutsche Verlegerverein« hatte auf beson deres Ersuchen als Sachverständige vorgeschlagen die Herren: Fritz Th. Cohn (Fleische! L Co. in Berlin), vr. Willrath Dreesen (PH. Reclam jr. in Leipzig), vr. Walter de Gruyter (Vereinigung wissenschaftlicher Verleger in Berlin). Die fünf Herren erhielten eine vom 21. Mai datierte Einladung zu der auf den 30. Mai anberaumten Sitzung des Unterausschusses des Reichswirtschaftsrats, begleitet von dem nachstehend abgedruckten Fragebogen. Die Herren hatten sich vor der Sitzung darüber verständigt, daß ohne langwierige, in der ganz kurzen Frist zwischen Einladung und Sitzung unmög liche Erhebungen die wesentlichen dieser Fragen kaum für ein zelne Werke, geschweige denn für ganze Geschäfte oder gar für den ganzen Buchhandel so beantwortbar seien, daß allgemeine, für die sachliche Begründung einer beabsichtigten Gesetzgebung geeignete Ergebnisse erzielt werden könnten; daß ferner die Be antwortung nur unter Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen möglich sei und dies ohne irgendeine Gewähr der Verhinderung des Mißbrauchs; denn eine Schweigepflicht der Mitglieder des Reichswirtschaftsrats besteht nicht. Dementsprechend erklärten die Sachverständigen des Buchhandels in der Sitzung des Un terausschusses des Reichswirtschaftsrats am 30. Mai, daß jeder Versuch einer Beantwortung des Fragebogens zur Voraussetzung die Erörterung des ganzen Planes der Kulturabgabe haben müsse. Jedes Eingehen hierauf wurde aber den Sachverstän- digen verwehrt. Daraufhin lehnten diese die Beantwortung des Fragebogens ab und wur den entlassen. über diese Vorgänge finden wir in mehreren Zeitungen gleichlautend folgende Mitteilung: Beratung der Kulturabgabe. Am Montag begann vor dem von dem vorläufigen Reich smlrtfchastsrat eingesetzten Ausschuß zur wirtschaftlichen Förderung der geistigen Ar beit die Vernehmung der Sachverständigen in der Frage der Kul turabgabe. Die Vertreter des Verlags- und Sorti mentsbuchhandels unter den Sachverständigen erklärten, daß sie die ihnen vorgelcgten Fragen weder beantworten könnten noch beantworten wollten. Dieser ungewöhnliche Vorgang vermochte jedoch nicht zu verhindern, daß sich aus der Vernehmung der übrigen Sachverständigen ein reiches Tatsachenmaterial ergab. Die Verhandlungen des Unterausschusses werden fortgesetzt. Wir sehen uns daher veranlaßt, dem Buchhandel den Sach verhalt hierdurch vollständig bekannt zu geben, mit der Bitte, davon im Sinne des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. April jeden der Abwehr der »Kulturabgabe« dienlichen Gebrauch zu machen. Sonderdrucke dieser Bekanntmachung ver sendet auf Wunsch kostenfrei die Geschäftsstelle des Börsenver eins. Unterausschuß zur wirtschaftlichen Förderung der geistigen Arbeit. Fragebogen für die Sachverständigen zur Beratung Uber die Nejchskulturabgabe. t. Gemeinsame Fragen für Schrifttum, Musik und bildende K ii n ste. I. In welchem Verhältnis stehen die für die normale Preisbildung des Verlegers in Betracht kommenden Posten zueinander: n> Selbstkosten: 1. Papier, Stich und Druck, Bnchbinderarbeit? 2. Allgemeine Geschäftsunkosten? 3. Werbekosten? 4. Urhebervergütung für Autor, Übersetzer, Herausgeber bei den verschiedenen Arten der Honorarbemessung (Pauschal-Hono- rar, Bogen-Honorar, Tantieme, garantierte Tantieme, Ge winnbeteiligung)? l>) Verlegergewinn? e> Sortimenterrabatt? Welche Veränderung ist bei den einzelnen Posten seit 1913 ein- getreten? L. Welche Erhöhung hat seit 1913 der Verkaufspreis durch Zuschläge des Zwischenhandels auf den Verlcgerprcis erfahren? 3. Was ist unter Ladenpreis zu verstehen? 4. In welchem Verhältnis steht die Steigerung der verschiedenen Arten des Autorenhonorars (Ziffer 1 u 4) zu der allgemeinen Preis steigerung seit 1913? 5. Wie ist der Unterschied der Preisbildung bei geschützten und unge schützten Werken? 8. Wie ist bei den einzelnen Werke» u) die übliche Buchführung? l>) die übliche Abrechnung? e) die übliche Kontrolle? 7. Welche» Einfluß auf die Preisbildung hat die Valuta-Ordnung? Welcher Anteil an dieser Erhöhung fällt auf den Verleger, den Sortimenter, den Autor? Kleine Mitteilungen Bezugspreis des Reichs-Gesetzblattes. — Der Neichsminister des Innern gibt unterm 25. Mai 1921 bekannt: Durch Änderung des Satz spiegels, Verwendung kleinerer Lettern und leichteren Papiers sowie durch Beschränkung des Stoffes ist es zu meiner Freude ermöglicht worden, den Bezugspreis des Reichs-Gesetzblattes für das Kalender jahr 1921 auf 45 fcstzuseyen. Den Postbeziehern, die den durch j Bekanntmachung vom 11. Dezember 1920 (RGBl. S. 2035) festgesetzten 'Bezugspreis von 90 entrichtet haben, werden nach Beginn des drit- 807
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