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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.06.1879
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1879-06-25
- Erscheinungsdatum
- 25.06.1879
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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144, 25, Juni Nichtamtlicher Theil. 2495 und Berlin, denn die Fracht von Leipzig nach Berlin für 100 Kilo beträgt bei gewöhnlichem Frachtgut nur 1,83 M. und bei Sammel gut sogar nur 1,40 M. Zur Vergleichung führen wir nachstehend noch ein Beispiel an: Für Breslau stellen sich die Frachtsätze pro 100 Kilo wie folgt: Eilgut: von Berlin, , , 6,98 M, von Leipzig Hierzu die Berliner Gebühr mit , , 2,00 M, 8,98 M, Frachtgut: von Berlin, , , 3,49 M, von Leipzig Gebühr in Berlin 2,00 M, 5,49 M, Sammelgut: von Berlin, , , 3,00 M. von Leipzig Gebühr in Berlin 2,00 M, 5,00 M, Man sieht also, daß die Kosten bei Benutzung der Berliner Bestellanstalt höher sind, als bei der Beförderung über Leipzig, wobei allerdings vorausgesetzt ist, daß die Berliner Herren Com- missionäre die Gebühr nicht aus eigener Tasche bezahlen, sondern ihren Committenten berechnen werden. Noch bedeutender wird der Unterschied, wenn man erwägt, daß viele Handlungen aus Leipzig regelmäßig Frachtgutsendungen, aus Berlin dagegen wegen Mangel an Stoff in der Regel nur Post- oder Eilgutsendungen empfangen. Nehmen wir beispielsweise an, die Firma E, Hallberger- Stuttgart sendet die Monatsausgabe von „lieber Land und Meer" für Breslau über Berlin und das Packet wird per Eilgut weiter befördert, so kostet dasselbe aus dem neuen Wege von Berlin bis Breslau pro Kilo g Ps,, während es über Leipzig nur 3H Ps, pro Kilo kostet, La-pisntl sut! Unter solchen Umständen könnte man die Verthcidigung der Berliner Maßregel in Nr, 126 des Börsenblattes aus sich beruhen lassen, wenn nicht die Dreistigkeit — um einen milden Ausdruck zu gebrauchen —, mit der dieselbe Worte und Thatsachen entstellt, eine Zurückweisung erheischte. Eine Entstellung von Worten ist es, wenn jene Erwiderung behauptet: „ich selbst hätte die fragliche Entwickelung als natur gemäß und rationell anerkennen müssen". Weit davon entfernt, habe ich nur behauptet, man könne sie so ansehen, d, h, doch deutlich, cs könne vielleicht Leute geben, welche die Maßregel an sich billigten; aber selbst diese würden vorläufig nicht darauf eingehen können, — Ich selbst halte allerdings die directe Verbindung größerer Städte mit einander für wünschenswertst, jedoch nur, soweit sie aus Gegen seitigkeit beruht, und ohne dadurch der Lösung der Frankaturfragc vorzugreisen, welche eine abgesonderte Behandlung erfordert. Eine Entstellung von Worten ist ferner die mir untergeschobene Behauptung: „die Erweiterung der Berliner Bestellanstalt habe der vorherigen Zustimmung auswärtiger Handlungen bedurst", während ich nur und gewiß mit vollstem Rechte behauptet habe, die Corporation habe kein Recht gehabt, in die Geschäftsverbindungen der auswärtigen Handlungen ohne deren Zustimmung eigenmächtig einzugrciscn. Eine Entstellung von Thatsachen ist es, wenn die Erwiderung die Neuerung als auf die Dauer bereits festgegründet hinstellt und als „unausbleibliche" Folge mit Zwangsmaßregeln der Berliner Verleger droht, — Die Corporation selbst bezeichnet die Neuerung nur als einen Versuch, und wenn ich recht berichtet bin, ist selbst dieser Versuch gegenüber den zahlreichen Gegnern innerhalb der Corporation selbst nur dadurch ermöglicht worden, daß der Vorstand das entstehende Deficit im voraus auf die rcichgesüllte Corporations- casse übernommen hat. Wie lange dies ausführbar ist, bleibt abzu warten, Was aber jene brüske Drohung betrifft, so werden die Berliner Verleger vielleicht ausrusen: „Gott schütze uns vor unfern Freunden"; aber am allerwenigsten werden Männer, aus welche die Erwiderung hindeutct, und welche zu den Zierden des deutschen Buchhandels gehören, geneigt sein, jene Bahn zu betreten, in welche einzelne Heißsporne sie drängen möchten — noblssss oblixo. Die Berliner Corporation besitzt außer ihrer Bestellanstalt auch eine Packanstalt, Wenn sie mit Erweiterung der letzteren begonnen und die Initiative damit ergriffen hätte, de» größeren fremden Plätzen die directe Lieferung der Berliner Sendungen anzubieten, dann hätte sie vielleicht eher auf Gegenliebe für ihre Wünsche hoffen können. Eine grobe Entstellung von Thatsachen ist endlich der Versuch, „die vorgeschlagcnc Neuerung als eine häusliche Angelegenheit des Berliner Buchhandels" darzustellen und jede auswärtige Kritik derselben als eine unberechtigte Bevormundung zu denunciren. Es ist zuzugcben, daß der Schwerpunkt der Neuerung in dem Vortheil sür die Berliner Buchhandlungen liegt, und daß inan die aus wärtigen nur herangezogen hat, damit sie einen Theil der Kosten des Versuches tragen. Allein von einer „häuslichen" Angelegenheit könnte doch nur die Rede sein, wen» es sich um den Packetverkehr der Berliner Handlungen unter einander handelte. Wenn aber der Vorstand der Corporation, den Weg der Oeffentlichkeit vorsichtig vermeidend, sich brieflich an alle bedeutenderen Handlungen Deutsch lands wendet, und wenn er dabei 168 auswärtige Handlungen — wohl gemerkt, ohne deren Wissen und Willen — ausdrücklich nam haft macht mit der Bitte, alle Beischlüsse sür diese 168 Handlungen künftig nach Berlin zu schicken, dann hört die Sache doch wohl aus, eine innere Angelegenheit Berlins zu sein, dann haben in erster Linie die betheiligten Handlungen und sodann der gesammte Buch handel gewiß ein Wort mitzureden und gegen ein Verfahren zu protestircn, welches in geschäftlichen Dingen in der That un erhört ist. Mit Befriedigung nehme ich dagegen Act davon, daß selbst die Erwiderung die Berliner Schleuderei unumwunden als Unkraut bezeichnet. Wir wünschen, daß diese Erkenntniß in den Kreisen des Berliner Buchhandels bald allgemein werden und damit die Zeit kommen möge, wo wir den Berliner Herren College» alle Vortheile, welche ihnen die hohe Bedeutung ihres Platzes bietet, neidlos zu gönnen vermögen. Bis dahin aber befinden die auswärtigen Hand lungen sich nur im Stande der Nothwehr, wenn sie die weitere Aus breitung jenes Unkrautes mit allen Kräften bekämpsen, L, il. Misccllcn. Vereinsbestrebungen, — In einer am 13, Juni abgehal tenen Versammlung Münchener Buchhändler wurde unter Festhal- tung an den unterm 29, April (s, Börsenblatt vom 6, Mai) in öffent licher Erklärung ausgesprochenen Grundsätzen mit Einhelligkeit die Gründung eines Münchener Buchhändlcrvercins beschlossen und zur Ausführung dieses Beschlusses, insbesondere zur Bearbeitung eines Statuten-Entwurfes, sowie sürEinleitungdervorbereitendenSchritte zur Gründung eines Vereins der Buchhändler in Bayern diesseits des Rheines eine Commission erwählt, bestehend aus den Herren Carl Schöpping (I, Lindaucr'sche Buchhandlung), Gustav Himmcr (M, Rieger'schc Universitäts-Buchhandlung) u, Theodor Ackermann, 343
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