/ /. // Erscheint werktäglich. Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag ln- ZZ «Umfang einer Seils 360 viergejpaltene petltzeilen. Mit begriffen, weitere Stücke zum eigenen Gebrauch frei N gliederpreis: die Seile75Pf..'/, 6.250M..'/,6.130M^ Gejchäftsstelle oder postübecweifung innerhalb Deutsch-N i/^Seite 65 M. Nichtmitgliederpreis: die Seile2.25M.. lands 100 M. halbjährlich. Für Nlchtmitglieder jedes N 6. 750 M.. V, 6. 400 M.. ^ 6. 205 M. Stellengesuche « Stück 200 M. halbjährlich. Für Kreuzbandbezug sind die N 40 Pf. die Seile. 24uf alle Preise werden 25A. Leuer.-Suschl. portokosten. Uichtmitglieder haben außerdem noch 7.50 M.erhoben. Liabatt wird nicht gewährt. Beilagen werden ^ Nr- 139 <R. 112). Leipzig, Freitag den 17. Juni 1921. 88. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Vörlenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Stenographischer Bericht über die ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, dem 24. April 1921, vormittags O'/z Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1920/21. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1920 und den Voranschlag 1921. 3. Prüfung und Genehmigung des Verwaltungsberichts, des Jahresabschlusses und des Haus haltplanes der Deutschen Bücherei. 4. Bericht des durch die außerordentliche Hauptversammlung vom 13. Februar 1921 für die Abänderung der Notstandsordnung eingesetzten Ausschusses. 5. Antrag der Herren Paul Mtschmann-Berlin, Albert Diederich-Dresden, Otto Paetsch-Königs- berg, I. H. Eckardt-Heidelberg, Ernst Schmersahl-Berlin: Die Hauptversammlung des Börsenvereins Kantate 1921 wolle beschließen: Die Notstandsordnung vom 5. Oktober 1920 in der abgeänderten Fassung vom 13. Februar 1921 bleibt bis Kan tate 1922 in Kraft. Es werden die Änderungen und Einschränkungen vorgenommen, die sich aus den Verhandlungen des außerordentlichen Ausschusses des Börsenvereins am 26. Februar und 6. April 1921 ergeben haben. 6. Antrag des Vorstandes des Börsenvereins: Die Hauptversammlung wolle gemäß § 56b der Satzungen darauf eingehen, daß die Satzungen des Börsenvereins unter folgenden Gesichtspunkten eine Änderung erfahren: 1. Zulassung einer nach Berufsgruppen getrennten Abstimmung in bestimmten Fällen; 2. Umgestaltung des Verhältnisses des Börsenvereins zu einigen bisher als Organ behandelten Vereinen unter sachlicher Wahrung der bisherigen Gemeinschaftsarbeit; 3. Einführung der außerordentlichen Mitgliedschaft, welche auch die bisher dem Börsenverein fernstehenden Kreise von Buchhändlern und buchhändlerischen Wiederverkäusern unter Gewährung gewisser vereinsmäßiger Vorteile auf Jnne- haltung seiner Ordnungen verpflichtet; 4. Schaffung eines Beirates, der die Hauptversammlung entlastet und den Vorstand in bestimmten Fällen, vor allem in denen des ß 21b Z. 12 der bisherigen Satzungen mitverantwortlich unterstützt; 5. Streichung des den Abrechnungsverkehr regelnden Abschnittes, Ersatz durch die Bestimmung eines festen Termins für die Abrechnung und Hauptversammlung; 6. Einfügung der aus der Gründung der Deutschen Bücherei sich ergebenden Bestimmungen; 7. Vereinfachung des Ausschließungsverfahrens; 8. Einführung von Konventionalstrafen, für deren Auferlegung ein mit zwei Drittel Mehrheit des Vorstandes und des Beirates gefaßter Beschluß erforderlich ist; 9. Sonstige Änderungen, die sich entweder zum Zwecke der redaktionellen Verbesserung als notwendig erweisen, oder die von dem zu wählenden Satzungsändsrungsausschuß mit Rücksicht auf die veränderten Wirtschastsverhältnisse in grundsätzlicher Hinsicht noch als wünschenswert erachtet werden. 84S