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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1921
- Strukturtyp
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- 1921-06-17
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1921
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- Deutsch
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>5 lSS, 17. Juni 1921. Redaktioneller Teil. fünszigjährigcn Tätigkeit im deutschen Buchhandel von jeher nicht bloss für den Verlag, sondern auch für das Sortiment stets ein warmes Herz gehabt habe und dies, wie ich glaube, auch ost habe betätigen können. — Ich nehme die Wahl herzlich dankend an. tHändeklatschen.) Vorsitzender Hosrat Or. Arthur Meiner: Ich srage Herrn Kommerzienrat Schöpping, ob er die Wahl annimmt. (Kommerzienrat Carl Schöpping: Ich nehme die Wiederwahl dankend an. — Bravo!) In den Verwaltungs-Ausschuß sind die Herren Alfred Hossmann (Leipzig) mit 1547 Stimmen und Rudolf Linnemann (Leipzig) mit 1547 Stimmen wieder-» gewählt worden. Ich srage Herrn Alfred Hofsmann, ob er die Wahl annimmt. (Alfred Hossmann: Ich nehme die Wahl dankend an.) Und Herrn Rudolf Linnemann! (Rudolf Linnemann erklärt gleichfalls, die Wahl anzunehmen.) In den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei sind die vorgcschlagenen Herren fast einstimmig sämtlich gewählt worden. Ich brauche nach früheren Vorgängen wohl nicht zu fragen, ob die Herren die Wahl annehmen; sie werden schriftlich gefragt werden. Wir wären damit auch mit Punkt 7 unserer Tagesordnung fertig, und ich schlage vor, daß wir nunmehr eine viertel stündige Pause machen und uns dann hier wieder treffen. (Pause.) Wir fahren in unseren Beratungen fort, und ich wiederhole meine zu Beginn unserer heutigen Verhandlungen ausge sprochene Bitte, das Rauchen in diesem Saale zu unterlassen, nachdem Sie sich ja in den Nebcnsälen damit haben ergötzen können. Wir kommen nunmehr zu Punkt 4 der Tagesordnung: Bericht des durch die außerordentliche Hauptversammlung vom IS. Februar 1821 für die Abänderung der Notstandsordnung eingesetzten Ausschusses. Ich bitte Sie, dazu den Antrag, der im Bbl. Nr. 82 vom 21. April abgedruckt worden ist, zur Hand zu nehmen. Es kommt praktischerwcise dazu auch Punkt 5: Antrag der Herren Paul Nitschmann (Berlin), Albert Diederich (Dresden), Otto Paetsch (Königsberg), I. H. Eckardt (Heidelberg), Ernst Schmersahl (Berlin): Die Hauptversammlung des Börsenvereins Kantate 1921 wolle beschließen: Die Notstandsordnung vom 5. Oktober 1820 in der abgeänderten Fassung vom 13. Februar 1821 bleibt bis Kantate 1822 in Kraft. Es werden die Änderungen und Einschränkungen vorgcnommen, die sich aus den Verhand lungen des außerordentlichen Ausschusses des Börsenvereins am 26. Februar und 6. April 1821 ergeben haben. Ich glaube, es ist zweckmäßig, wenn man diese beiden Punkte 4 und 5 zusammen bespricht. (Zustimmung.) Ich gebe nunmehr dem Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Röder, das Wort. Berichterstatter Max Röder (Mülheim a. d. Ruhr): Meine sehr geehrten Herren! Die Einsetzung eines außerordent lichen Ausschusses für die Abänderung der Notstandsordnung durch die außerordentliche Hauptversammlung am 13. Februar 1821 ist Beweis dafür, daß die allgemeine Überzeugung im Februar dahin ging, trotz der Anerkennung der Notstandsordnung vom 5. Oktober 1820 in etwas veränderter Form sei das Schicksal dieser Notstandsordnung entschieden, sodaß eine grundlegende Um gestaltung oder gar eine völlige Aushebung ins Auge gefaßt werden müsse. Unter dem Eindruck dieser Erkenntnis standen auch die Verhandlungen, die der Vierundzwanzigerausschuß am 26. Februar und am 6. April geführt hat. Die Schwierigkeiten, die sich dabei austürmten, ergaben sich in der Hauptsache daraus, daß sich zwar das Sortiment nicht abgeneigt zeigte, zur Wiederher stellung des festen Ladenpreises den Abbau oder die Aushebung der Notstandsordnung in Angriff zu nehmen, daß sich aber für den Wegfall der Ausschläge irgendein Ersatz finden müßte, um die Lebensfähigkeit des Sortiments ausrechtzuerhalten. Als man dieser Frage der Ersatzschaffung bei Abbau oder Aufhebung der Notstandsordnung näher trat, ergab sich, daß zwei Wege dafür möglich waren und angestrebt wurden. Die eine Seite glaubte nur durch vereinsmäßige Regelung, also durch eine neue Ordnung, zum Ziele kommen zu können; die Gegenseite lehnte gerade diesen Weg grundsätzlich ab und erwartete alles Heil von freien Vereinbarungen von Firma zu Firma oder von Gruppe zu Gruppe. Jeder Versuch, diesen zweiten Weg einzu schlagen, sah sich aber sofort wieder vor neuen Schwierigkeiten. Erstens galt es, überhaupt erst den Weg sür solche Vereinbarungen freizumachcn, da daraus hinzielende Verhandlungen sich zwar auf 8 2 der Verkehrsordnung berufen konnten, sich aber mit der Tatsache des vorläufigen Weiterbestehens der Notstandsordnung in Widerspruch setzen mußten. Zweitens sahen sich die Anhänger des Vereinbarungsgedankcns, wenn sie grundsätzlich der Forderung, dem Sortiment solle sür den Fortsall des Teuerungszuschlages Ersatz geschassen werden, zustimmten, vor die Aufgabe gestellt, den Kreis derjenigen Sortimenter abzugrenzen, denen eine Vor zugsstellung und Schadloshaltung eingeräumt werden sollte. Denn darüber herrschte auf seiten des Verlages weitgehend Über einstimmung, daß nicht das Sortiment schlechthin, sondern nur ein nach Eignung und Vertriebssähigkeit gewertetes Sortiment auf Schadloshaltung und Sicherung seiner Lebensfähigkeit Anspruch erheben dürfe. Daß sich dabei die Ansichten des wissenschaftlichen, Verlages und des übrigen Verlages nicht deckten, vielmehr ihrem Wertmesser nach sehr weit auseinandergingen, erschwerte eine rasche Erledigung. Der Ausschuß fand diese Lage in zwei niedergelegten Vorschlägen verkörpert, die nach ihren Urhebern als Antrag Voigt länder und Antrag Schumann-Menz bezeichnet wurden. Der Antrag Voigtländer ging in seiner ursprünglichen Fassung davon aus, daß der Weg vcreipsmäßiger Regelung innegehalten bleiben müsse, und daß lediglich durch Änderungen innerhalb der bc- stehenden Notstandsordnung ihr allmähliches Totlaufen vorbereitet werden sollte. Der Antrag Schumann-Menz stand völlig ent gegcngesetzt auf dem Standpunkt, daß cs gelte, den Weg für Sondcrvcreinbarungen freizumachen, und daß von weiterer ver- cinsmäßiger Regelung vollkommen abgesehen werden müsse. Das Ziel dieses Vorschlages war, einerseits die Möglichkeit zu schaffen, den Weg, der vom wissenschaftlichen Buchhandel mit seinen Sonderabmachungen bereits beschritten war, rechtmäßig dem Gesamt- buchhandcl zu eröffnen, und andererseits die Bildung des Kreises der zu bevorzugenden Sortimenter unter weitestgehender Scho nung der Belange des übrigen Sortiments zu erleichtern. Er brachte dabei den Gedanken in den Vordergrund, den Rabatt, der bisher eine einheitliche, einfache Größe war, zu teilen. Die Vertreter der beiden Anträge, Herr Schumann und Herr Voigtländer, haben sich im Börsenblatt über ihre Ansichten und Ziele wiederholt ausführlich geäußert und das Für und Wider dargetan. Ich kann mich darauf beziehen und die Kenntnis dieser Auseinandersetzungen voraussetzen. Es ist darin im großen und ganzen alles Wichtige zusammcngefaßt, was auch in den Ausschußberatungcn vorgebracht worden ist. Ebenso ist im Börsenblatt über die Verhandlungen und Absichten der Arbcitsgcmein schaft des wissenschaftlichen Buchhandels berichtet worden, sodaß sich auch hier weitere Ausführungen erübrigen. Erwähnt sei nur noch, daß in der letzten Sitzung die Vertreter des wissenschaftlichen Verlages mitteilten, die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaft 8KS
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