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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.06.1921
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- 1921-06-17
- Erscheinungsdatum
- 17.06.1921
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- Deutsch
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X: 139, 17. Juni 1921. Redaktioneller Teil. Bezugsbedingungen, die den dem Vertrage sich anschließenden Firmen den Verzicht aus den Teuerungszuschlag ermög lichen, so sollen diese Verträge während ihrer Dauer für die angeschlossenen Firmen an die Stelle der Bestimmungen der Notstandsorbnung treten. » 3. Die Namen derjenigen Berlagsfirmen, die durch solche Verträge den Verkauf ohne Teuerungszuschlag ermöglicht haben, sind zu veröffentlichen. -M M Meine Herren, wir glauben, daß diese Fassung alle die Verträge und Vereinbarungen deckt, die bisher schon zwischen wissenschaftlichem Verlag und Sortiment geschlossen sind. Wir glauben ferner, daß diese Fassung alle die Verträge deckt, die noch zu schließen sind, insbesondere auch den Vertrag zwischen dem schönwisscnschaftlichen Verlag und dem Sortiment, der ja in der Hauptversammlung der schönwisscnschastlichen Verleger angenommen worden ist. Wir glauben aber auch, daß diese Fassung, wie gesagt, allen den Bedenken Rechnung trägt, die einzelne Verleger gegen die Fassung des Vierundzwanzigerausschusjes vorgebracht haben, und, meine Herren, ich bitte Sie deshalb dringend: Nehmen Sie die Fassung des Deutschen Verlegervereins an! Das Sortiment ist durch diese Fassung vollkommen gedeckt, und den Bedenken des Verlages wird Rechnung getragen. Wenn Sic diese Fassung annchmen, so ist der Friede wicdcrhcrgestellt, und cs ist der Weg geebnet, auf dem wir zu einer Gesundung unserer Ver hältnisse hoffentlich recht bald kommen werden. Wer es also mit dem Frieden im Buchhandel ernst meint, und wer es ernst meint mit dem Willen, diese Verständigung zum Heil und Segen des Buchhandels und unserer Kultur anzustreben, den bitte ich, diese Fassung anzunehmen. (Lebhaftes Bravo! und Händeklatschen.) Walther Jäh (Halle a. S.): Meine Herren, nur wenige Worte! Beide Anträge zur Notstandsordnung, die Sie soeben vernommen haben, bedürfen einer dringend notwendigen Ergänzung. Es handelt sich dabei nicht um eine Änderung, sondern lediglich um einen Zusatz, der die Gedankengänge und Absichten klar herausstellt, die die Antragsteller selbst bei der Abfassung ihrer Anträge geleitet haben. Meine Herren, der Punkt 1 dieser Anträge, der die Beibehaltung der Notstandsordnung bis zur nächsten Kantateversamm lung beschließen möchte, schasst zwingendes Recht. Ich will in diesem Zusammenhänge nicht daraus eingehen, ob und inwieweit es möglich gewesen ist, das zwingende Recht der Notstandsordnung tatsächlich wirksam zu machen. Immerhin bedeutet die Annahme dieses Punktes I, daß diejenigen Firmen, die nicht mit dem Berlage Sonderabkommen getroffen haben, auf Grund der Not standsordnung gezwungen sind, mit einem Zuschläge zu verkaufen, und die Annahme des Punktes 2 würde bedeuten, daß die jenigen Firmen, die Sonderabmachungen getätigt haben, gezwungen sind, ohne Zuschlag zu verkaufen. Meine Herren, ich glaube, ich brauche Sie nur mit diesen wenigen Worten auf diese Tatsache aufmerksam zu machen, und Sie werden einsehen, daß das eine ganz unmögliche Regelung darstellt. Es ist also notwendig, um diesen Widerspruch zu beseitigen — und ich glaube, daß ich mich mit meinen Ausführungen vollkommen in Übereinstimmung befinde mit den Mitgliedern der Vierundzwanzigerkommission sowohl wie mit allen denjenigen, die dem Anträge des Verlegervereins zugestimmt haben —, dem Punkt 2 folgenden Zusatz zu geben: Für diejenigen Gegenstände des Buchhandels, über die solche Verträge abgeschlossen sind, verliert die Notstands ordnung ihre Verbindlichkeit. (Sehr richtig!) -1 Meine Herren, ich bitte Sie, wenn wir zur Abstimmung über die eine oder die andere Fassung kommen, meinen Antrag dabei zu berücksichtigen. Ich stelle ihn zu beiden Fassungen. (Bravo!) l)r. Oldenbourg jun. (München): Meine Herren! Der Herr Erste Vorsteher des Verlegervereins hat Ihnen einen Antrag vorgelegt, und zwar ist dieser Antrag mit Stimmenmehrheit in der Hauptversammlung des Verlegervereins beschlossen worden. Darin liegt, daß noch eine gewisse Minderheit vorhanden war, die sich diesem Anträge nicht anschließt. Ich gestehe, daß ich nebst verschiedenen anderen Herren des wissenschaftlichen Verlages mit zu dieser Minderheit gehöre. Wir sehen in der Fassung noch nicht ausgesprochen, daß die Abkommen, die wir mit einer großen Anzahl von Sortimentsfirmen schon getätigt haben, Ihre Sanktion erfahren. Wir haben infolgedessen gegen diesen Antrag gestimmt, haben dagegen die Zisfer 3 in der vorliegenden Form angenommen. Nun könnte es den Eindruck erwecken, als wollten wir nun wieder die Brücke zerstören, die gebaut ist. Meine Herren, gestatten Sie mir dazu einige Worte! Die ersten Pfeiler zu der Brücke, die da gebaut werden soll, sind vom wissenschaftlichen Verlag errichtet worden. Schon aus dieser Tatsache können Sie sehen, daß wir die letzten sind, die eine Brücke nicht zustande kommen lassen wollen, zu der wir selbst die Hauptbausteine beigetragen haben. Andererseits aber müssen wir darauf bestehen, daß die Abkommen, die wir getätigt haben, nun wirklich von der Allgemeinheit als tatsächlich zu Recht bestehend anerkannt werden. Wenn wir nun diese Forderung so schroff stellen wollen, so könnte es leicht dazu kommen, daß wir wieder, wie in der letzten außerordentlichen Hauptversammlung, bis tief in die Nacht hinein nach Formen suchen, die es doch möglich machen, einig zu werden und auch den gesamten wissenschaftlichen Verlag zu befriedigen. Wir haben nun seinerzeit schon die Zusicherung ge macht — und zwar am Tage nach der letzten außerordentlichen Hauptversammlung —, daß wir bereit sind, eine Verschlechterung der bisherigen Bezugsbedingungen gegen die Firmen, die nicht in das Abkommen eingeschlossen sind, nicht cintreten zu lassen. Wir wollen heute nochmals um einen Schritt weitergehen und erklären, daß das, was wir nun bieten, das Äußerste ist, was wir bieten können, und hoffen, daß auf der andern Seite dafür uns klipp und klar erklärt wird: damit sind nun auch eure Abkommen all gemein anerkannt. Meine Herren, ich darf Ihnen unser Entgegenkommen kurz verlesen; ich glaube sogar, dann auf eine weitere Begründung und weitere Verdeutlichung dieses Entgegenkommens verzichten zu können. Es ist alles in den vier Punkten, die wir zu bieten haben, klar ausgesprochen. Wir geben erstens 30Z(> Grundrabatt an alle Sortimenter, die bisher mit uns in laufendem Geschäftsverkehr standen, soweit sie in die Sortimenterabkommen nicht einbezogen sind. 2. Eine Verschlechterung der bisherigen Bezugsbedingungen soll nicht eintreten. 3. Der § 17 der Verkehrsordnung wird innegehalten. — Es handelt sich hier um die Verpackung. — 4. Wir werden nach rein sachlichen Gesichtspunkten eine Liste für den Vertrieb wissenschaftlicher Literatur wichtiger Sorti mentsfirmen aufstellen. Zu letzterem Punkte nur wenige Worte! — Diese Liste anszustellen, ist nicht etwa nur im Interesse des Sortiments ge legen, sondern gerade auch in unserem eigenen, und deshalb richten wir die Bitte an das Sortiment, uns bei Ausstellung dieser Liste soviel als möglich zu unterstützen. Wenn erst einmal die Abkommen, wie wir sie als erste getätigt haben, zur Allgemeinheit werden, so baß der feste Ladenpreis wieder seine alte Geltung hat, so glaube ich, daß damit ein Grundstein gelegt ist für den Wiederaufbau zunächst einmal im Buchhandel, und bei der Bedeutung, die ja der Buchhandel für den gesamten Wiederausbau bei uns in Deutschland hat, dürfte das nicht der unbedeutendste Grundstein sein. (Bravo! und Händeklatschen.) Paul Nitschmann (Berlin): Meine Herren Kollegen! An die Worte, die Herr Or. Oldenbourg namens seiner wissen schaftlichen Verlegerkollegen soeben an Sie gerichtet hat, darf ich wenige Worte der Erläuterung knüpfen. SS7
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